FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin ordnet mit Bescheid vom 30. März 2020 an die Arbeitnehmer Unterstützungskasse Österreich (AUKÖ), Wien, Republik Österreich, an, das Einlagengeschäft, die Anlageverwaltung und den Eigenhandel sofort einzustellen und die unerlaubten Geschäfte unverzüglich abzuwickeln.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (09.04.2020)
Die BaFin ordnet mit Bescheid vom 30. März 2020 an die Arbeitnehmer Unterstützungskasse Österreich (AUKÖ), Wien, Republik Österreich, an, das Einlagengeschäft, die Anlageverwaltung und den Eigenhandel sofort einzustellen und die unerlaubten Geschäfte unverzüglich abzuwickeln.
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