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(2)

DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -6-

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-09 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main - 
ISIN DE 0005140008 - 
- WKN 514000 - Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
Mittwoch, dem 20. Mai 2020, 10.00 Uhr, als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2019, des gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2019 und des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. Über die Entlastung soll im Wege 
   der Einzelentlastung, also für jedes 
   Vorstandsmitglied gesondert, abgestimmt werden. 
 
   Zur Entlastung stehen die folgenden im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands an: Christian Sewing (Vorsitzender 
   des Vorstands), Karl von Rohr 
   (stellvertretender Vorsitzender des Vorstands), 
   Fabrizio Campelli (Mitglied des Vorstands seit 
   1. November 2019), Frank Kuhnke, Stuart Lewis, 
   Sylvie Matherat (Mitglied des Vorstands bis 
   einschließlich 31. Juli 2019), James von 
   Moltke, Garth Ritchie (Mitglied des Vorstands 
   bis einschließlich 31. Juli 2019), Werner 
   Steinmüller und Frank Strauß (Mitglied des 
   Vorstands bis einschließlich 31. Juli 
   2019). 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. Über die Entlastung soll im Wege 
   der Einzelentlastung, also für jedes 
   Aufsichtsratsmitglied gesondert, abgestimmt 
   werden. 
 
   Zur Entlastung stehen die folgenden im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats an: Dr. Paul Achleitner 
   (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Detlef 
   Polaschek (stellvertretender Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats), Ludwig Blomeyer-Bartenstein, 
   Frank Bsirske, Mayree Carroll Clark, Jan 
   Duscheck, Dr. Gerhard Eschelbeck, Katherine 
   Garrett-Cox, Timo Heider, Martina Klee, 
   Henriette Mark, Richard Meddings (Mitglied des 
   Aufsichtsrats bis einschließlich 31. Juli 
   2019), Gabriele Platscher, Bernd Rose, Gerd 
   Alexander Schütz, Prof. Dr. Stefan Simon 
   (Mitglied des Aufsichtsrats bis 31. Juli 2019), 
   Stephan Szukalski, John Alexander Thain, 
   Michele Trogni, Dr. Dagmar Valcárcel (Mitglied 
   des Aufsichtsrats seit 1. August 2019), Prof. 
   Dr. Norbert Winkeljohann, Jürg Zeltner ??? 
   (Mitglied des Aufsichtsrats vom 20. August bis 
   15. Dezember 2019). 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020, Zwischenabschlüsse* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu 
   beschließen: 
 
    Die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    wird zum Abschlussprüfer und zum 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 bestellt. 
    Die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    wird zudem für die prüferische Durchsicht 
    des verkürzten 
    Konzern-Halbjahresfinanzberichts zum 30. 
    Juni 2020 (§§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 WpHG) 
    und etwaiger Konzernzwischenabschlüsse und 
    Konzernzwischenlageberichte (§ 340i Absatz 
    4 HGB, § 115 Absatz 7 WpHG) bestellt, die 
    vor der ordentlichen Hauptversammlung des 
    Jahres 2021 aufgestellt werden. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hatte der 
   Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß 
   dem Verfahren nach Artikel 16 Abs. 2 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission) die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, und die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   empfohlen und eine begründete Präferenz für die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   bereits im Jahr 2019 mitgeteilt. An dieser 
   Empfehlung hält er unverändert fest. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere 
   keine Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde, 
   die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer 
   begrenzt hat. 
5. *Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu 
   deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des 
   Bezugsrechts* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 
      30. April 2025 eigene Aktien bis zu 10 % 
      des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
      bestehenden Grundkapitals oder - falls 
      dieser Wert geringer ist - des zum 
      Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden 
      Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu 
      erwerben. Zusammen mit den für 
      Handelszwecke und aus anderen Gründen 
      erworbenen eigenen Aktien, die sich 
      jeweils im Besitz der Gesellschaft 
      befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG 
      zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund 
      dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu 
      keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen 
      Grundkapitals der Gesellschaft 
      übersteigen. Der Erwerb darf über die 
      Börse oder mittels eines an alle 
      Aktionäre gerichteten öffentlichen 
      Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für 
      den Erwerb der Aktien (ohne 
      Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über 
      die Börse den Mittelwert der Aktienkurse 
      (Schlussauktionspreise der Deutsche 
      Bank-Aktie im Xetra-Handel 
      beziehungsweise in einem vergleichbaren 
      Nachfolgesystem an der Frankfurter 
      Wertpapierbörse) an den letzten drei 
      Handelstagen vor der Verpflichtung zum 
      Erwerb nicht um mehr als 10 % über- und 
      nicht um mehr als 20 % unterschreiten. 
      Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf 
      er den Mittelwert der Aktienkurse 
      (Schlussauktionspreise der Deutsche 
      Bank-Aktie im Xetra-Handel 
      beziehungsweise in einem vergleichbaren 
      Nachfolgesystem an der Frankfurter 
      Wertpapierbörse) an den letzten drei 
      Handelstagen vor dem Tag der 
      Veröffentlichung des Angebots nicht um 
      mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 
      20 % unterschreiten. Sollte bei einem 
      öffentlichen Kaufangebot das Volumen der 
      angebotenen Aktien das vorgesehene 
      Rückkaufvolumen überschreiten, muss die 
      Annahme im Verhältnis der jeweils 
      angebotenen Aktien erfolgen. Eine 
      bevorrechtigte Annahme geringer 
      Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb 
      angebotener Aktien der Gesellschaft je 
      Aktionär kann vorgesehen werden. 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, eine 
      Veräußerung der erworbenen Aktien 
      sowie der etwa aufgrund vorangehender 
      Ermächtigungen nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 
      AktG erworbenen Aktien über die Börse 
      beziehungsweise durch Angebot an alle 
      Aktionäre vorzunehmen. Der Vorstand wird 
      auch ermächtigt, erworbene Aktien gegen 
      Sachleistung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts der Aktionäre zu dem Zweck 
      zu veräußern, Unternehmen, 
      Beteiligungen an Unternehmen oder andere 
      dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft 
      dienliche Vermögenswerte zu erwerben. 
      Darüber hinaus wird der Vorstand 
      ermächtigt, bei einer Veräußerung 
      solcher eigenen Aktien durch Angebot an 
      alle Aktionäre den Inhabern der von der 
      Gesellschaft und ihren verbundenen 
      Unternehmen ausgegebenen Optionsrechte, 
      Wandelschuldverschreibungen und 
      Wandelgenussrechte ein Bezugsrecht auf 
      die Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie 
      es ihnen nach Ausübung des Options- 
      beziehungsweise Wandlungsrechts zustehen 
      würde. Für diese Fälle und in diesem 
      Umfang wird das Bezugsrecht der Aktionäre 
      ausgeschlossen. Der Vorstand wird weiter 
      ermächtigt, aufgrund von Ermächtigungen 
      gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -2-

erworbene Aktien unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts der Aktionäre als 
      Belegschaftsaktien an Mitarbeiter und 
      Pensionäre der Gesellschaft und mit ihr 
      verbundener Unternehmen auszugeben oder 
      zur Bedienung von Optionsrechten 
      beziehungsweise Erwerbsrechten oder 
      Erwerbspflichten auf Aktien der 
      Gesellschaft zu verwenden, die für 
      Mitarbeiter oder Organmitglieder der 
      Gesellschaft und verbundener Unternehmen 
      begründet wurden. 
 
      Ferner wird der Vorstand unter Ausschluss 
      des Bezugsrechts der Aktionäre 
      ermächtigt, solche eigenen Aktien an 
      Dritte gegen Barzahlung zu 
      veräußern, wenn der Kaufpreis den 
      Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der 
      Veräußerung nicht wesentlich 
      unterschreitet. Von dieser Ermächtigung 
      darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn 
      sichergestellt ist, dass die Zahl der 
      aufgrund dieser Ermächtigung 
      veräußerten Aktien zum Zeitpunkt des 
      Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - 
      falls dieser Wert geringer ist - zum 
      Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
      10 % des vorhandenen Grundkapitals der 
      Gesellschaft nicht übersteigt. Auf die 
      Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals 
      sind Aktien anzurechnen, die während der 
      Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
      Ausschluss des Bezugsrechts in direkter 
      oder entsprechender Anwendung des § 186 
      Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder 
      veräußert werden. Ebenfalls 
      anzurechnen sind Aktien, die zur 
      Bedienung von Options- und/oder 
      Wandlungsrechten aus Wandel- oder 
      Optionsschuldverschreibungen oder 
      -genussrechten auszugeben sind, sofern 
      diese Schuldverschreibungen oder 
      Genussrechte während der Laufzeit dieser 
      Ermächtigung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts in entsprechender Anwendung 
      des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben 
      werden. 
   c) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, 
      aufgrund dieser oder einer 
      vorangegangenen Ermächtigung erworbene 
      Aktien einzuziehen, ohne dass die 
      Durchführung der Einziehung eines 
      weiteren Hauptversammlungsbeschlusses 
      bedarf. 
   d) Die derzeit bestehende, durch die 
      Hauptversammlung am 23. Mai 2019 erteilte 
      und bis zum 30. April 2024 befristete 
      Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
      wird für die Zeit ab Wirksamwerden dieser 
      neuen Ermächtigung aufgehoben. 
6. *Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im 
   Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 
   71 Absatz 1 Nr. 8 AktG* 
 
   In Ergänzung zu der unter Punkt 5 dieser 
   Tagesordnung zu beschließenden 
   Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 
   71 Absatz 1 Nr. 8 AktG soll die Gesellschaft 
   ermächtigt werden, eigene Aktien auch unter 
   Einsatz von Derivaten zu erwerben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Unter der in Punkt 5 dieser Tagesordnung zu 
   beschließenden Ermächtigung zum Erwerb 
   eigener Aktien darf der Aktienerwerb außer 
   auf den dort beschriebenen Wegen auch unter 
   Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder 
   Terminkaufverträgen durchgeführt werden. Die 
   Gesellschaft kann auf physische Belieferung 
   gerichtete Put-Optionen an Dritte verkaufen und 
   Call-Optionen von Dritten kaufen, wenn durch 
   die Optionsbedingungen sichergestellt ist, dass 
   diese Optionen nur mit Aktien beliefert werden, 
   die ihrerseits unter Wahrung des 
   Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. 
   Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Put- oder 
   Call-Optionen sind dabei auf Aktien im Umfang 
   von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals 
   beschränkt. Die Laufzeit der Optionen muss so 
   gewählt werden, dass der Aktienerwerb in 
   Ausübung der Optionen spätestens am 30. April 
   2025 erfolgt. 
 
   Der bei Ausübung der Put-Optionen 
   beziehungsweise bei Fälligkeit des Terminkaufs 
   zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf den 
   Mittelwert der Aktienkurse 
   (Schlussauktionspreise der Deutsche Bank-Aktie 
   im Xetra-Handel beziehungsweise in einem 
   vergleichbaren Nachfolgesystem an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten 
   drei Handelstagen vor Abschluss des 
   betreffenden Geschäfts nicht um mehr als 10 % 
   überschreiten und 10 % dieses Mittelwerts nicht 
   unterschreiten_, _jeweils ohne 
   Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung 
   der erhaltenen Optionsprämie. Eine Ausübung der 
   Call-Optionen darf nur erfolgen, wenn der zu 
   zahlende Kaufpreis den Mittelwert der 
   Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Deutsche 
   Bank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in 
   einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten 
   drei Handelstagen vor Erwerb der Aktien nicht 
   um mehr als 10 % überschreitet und 10 % dieses 
   Mittelwerts nicht unterschreitet. Für die 
   Veräußerung und Einziehung von Aktien, die 
   unter Einsatz von Derivaten erworben werden, 
   gelten die zu Punkt 5 dieser Tagesordnung 
   festgesetzten Regeln. 
 
   Auch aus bestehenden Derivaten, die während des 
   Bestehens vorangehender Ermächtigungen und auf 
   deren Grundlage vereinbart wurden, dürfen 
   weiterhin eigene Aktien erworben werden. 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Wirkung zum 1. August 2019 wurde Frau Dr. 
   Dagmar Valcárcel gerichtlich für den mit Ablauf 
   des 31. Juli 2019 ausgeschiedenen Prof. Dr. 
   Stefan Simon zum Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Deutsche Bank Aktiengesellschaft bestellt. Ihre 
   Amtszeit endet mit dem Ablauf dieser 
   ordentlichen Hauptversammlung. Zudem wurde am 
   11. März 2020 mit sofortiger Wirkung Herr 
   Sigmar Gabriel, Bundesminister a.D., 
   gerichtlich für den mit Ablauf des 15. Dezember 
   2019 ausgeschiedenen Jürg Zeltner zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats der Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft bestellt. Seine Amtszeit 
   endet ebenfalls mit Ablauf dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung. Frau Katherine Garrett-Cox 
   hat erklärt, ihr Aufsichtsratsmandat mit Ablauf 
   dieser ordentlichen Hauptversammlung 
   niederzulegen. Insgesamt sind daher drei 
   Vertreter der Anteilseigner neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1 
   und Absatz 2, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 
   1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 
   aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und 
   der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats 
   beinhaltet zur Erfüllung der gesetzlichen 
   Vorgaben zur Geschlechterquote durch gemeinsame 
   oder getrennte Erfüllung keine Vorgabe. Bislang 
   hat weder die Seite der Anteilseignervertreter 
   noch die der Arbeitnehmervertreter gemäß § 
   96 Absatz 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung 
   widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher 
   insgesamt mit mindestens sechs Frauen und 
   mindestens sechs Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 
   AktG zu erfüllen. 
 
   Dem Aufsichtsrat gehören seit vielen Jahren zu 
   mehr als 30% Frauen an, aktuell gehören ihm 
   sieben Frauen an, er besteht also zu 35% aus 
   Frauen; nach der Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten würden ihm sechs Frauen angehören, 
   so dass er zu 30% aus Frauen bestehen würde. 
   Seit 2013 besteht auch die Seite der 
   Anteilseignervertreter zu mindestens 30% aus 
   Frauen, was auch nach Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten der Fall wäre. Das 
   Mindestanteilsgebot ist daher erfüllt, es wäre 
   auch nach der Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten erfüllt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt nun gestützt auf die 
   Empfehlungen der Anteilseignervertreter in 
   seinem Nominierungsausschuss vor, gemäß § 
   9 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Satzung jeweils für 
   die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2024 beschließt, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a. Herrn Sigmar Gabriel, Bundesminister 
      a.D., Autor und Publizist, Wohnort: 
      Goslar, Deutschland; 
   b. Frau Dr. Dagmar Valcárcel, Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Deutsche Bank 
      Aktiengesellschaft und des Aufsichtsrats 
      der amedes Holding GmbH (mit Sitz in 
      Hamburg, Deutschland) Wohnort: Madrid, 
      Spanien; 
   c. Herrn Dr. Theodor Weimer, Vorsitzender 
      des Vorstands der Deutsche Börse 
      Aktiengesellschaft (mit Sitz in Frankfurt 
      am Main), Wohnort: Wiesbaden, 
      Deutschland. 
 
   Herr Gabriel ist neben seiner Tätigkeit im 
   Aufsichtsrat der Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft Mitglied im gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrat der GP Günter Papenburg 
   AG mit Sitz in Hannover, Deutschland. Er hält 
   keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Frau Dr. Valcárcel ist neben ihrer Tätigkeit im 
   Aufsichtsrat der Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft nicht Mitglied in einem 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Sie ist 
   Mitglied in dem einem gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrat vergleichbaren Aufsichtsrat der 
   amedes Holding GmbH mit Sitz in Hamburg. 
 
   Herr Dr. Weimer ist Mitglied im gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrat der FC Bayern München AG 
   mit Sitz in München. Er hält keine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -3-

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen Herr 
   Gabriel und Frau Dr. Valcárcel nicht in 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zur Deutsche Bank Aktiengesellschaft oder zu 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   Deutsche Bank Aktiengesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, die 
   gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen 
   wären. Herr Dr. Weimer ist 
   Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse 
   Aktiengesellschaft. Zwischen den Gesellschaften 
   der Deutsche Börse-Gruppe und den 
   Gesellschaften des Deutsche Bank-Konzerns 
   bestehen zwar ständige Geschäftsbeziehungen. 
   Diese werden aber zu marktüblichen Konditionen 
   zum ganz überwiegenden Teil über 
   Tochtergesellschaften der Deutsche Börse 
   Aktiengesellschaft ohne Einbindung von Herrn 
   Dr. Weimer als Vorstandsvorsitzendem der 
   Deutsche Börse Aktiengesellschaft abgewickelt. 
   Persönliche Beziehungen zwischen Herrn Dr. 
   Weimer und der Deutsche Bank 
   Aktiengesellschaft, ihren 
   Konzerngesellschaften, Organmitgliedern oder 
   einem wesentlich beteiligten Aktionär bestehen 
   nicht. 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und sollen das vom 
   Aufsichtsrat beschlossene Kompetenzprofil 
   möglichst umfassend ausfüllen. Alle Kandidaten 
   sind weit von der vom Aufsichtsrat definierten 
   Regelaltersgrenze entfernt. 
 
   Der Aufsichtsrat geht - auch nach Rücksprache 
   mit den Kandidaten - davon aus, dass alle 
   Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für 
   die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können. 
 
   Lebensläufe der Kandidaten sind im Abschnitt 
   'Berichte und Hinweise' im Anschluss an diese 
   Tagesordnung enthalten. 
8. *Satzungsänderung* 
 
   § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft 
   regelt den Veranstaltungsort für die 
   Hauptversammlung. Die Regelung lautet derzeit 
   wie folgt: 
 
    'Die Hauptversammlung wird durch den 
    Vorstand oder durch den Aufsichtsrat nach 
    Frankfurt am Main, Düsseldorf oder in eine 
    andere deutsche Großstadt mit mehr als 
    500 000 Einwohnern einberufen.' 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, 
   dass die Gesellschaft größere Flexibilität 
   bei der Auswahl des Veranstaltungsortes haben 
   sollte, um die Auswahlmöglichkeiten für die 
   Veranstaltungslokation zu erweitern. Die 
   Beschränkung des Veranstaltungsortes auf 
   Frankfurt am Main, Düsseldorf oder eine andere 
   deutsche Großstadt mit mehr als 500 000 
   Einwohnern limitiert die diesbezüglichen 
   Auswahlmöglichkeiten. Es soll aber weiterhin 
   sichergestellt sein, dass der Veranstaltungsort 
   für alle Aktionäre gut erreichbar bleibt. 
   Deshalb soll künftig vorgesehen werden, dass 
   die Hauptversammlung auch in eine deutsche 
   Großstadt mit mehr als 250 000 Einwohnern 
   einberufen werden kann. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem 
   Hintergrund vor, zu beschließen: 
 
    § 16 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt 
    neu gefasst: 
    'Die Hauptversammlung wird durch den 
    Vorstand oder durch den Aufsichtsrat nach 
    Frankfurt am Main, Düsseldorf oder in eine 
    andere deutsche Großstadt mit mehr als 
    250 000 Einwohnern einberufen.' 
 
*Berichte und Hinweise* 
 
*Zu TOP 5 und 6* 
 
*Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung 
gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 186 
Absatz 4 AktG* 
 
In Punkt 5 der Tagesordnung wird die Gesellschaft 
ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben, durch Punkt 6 
der Tagesordnung wird die Möglichkeit des Erwerbs unter 
Einsatz von Derivaten geregelt. Der Einsatz von Put- 
oder Call-Optionen beim Erwerb eigener Aktien gibt der 
Gesellschaft die Möglichkeit, einen Rückkauf zu 
optimieren. Er soll, wie schon die gesonderte 
Begrenzung auf 5 % des Grundkapitals verdeutlicht, das 
Instrumentarium des Aktienrückkaufs ergänzen, aber 
zugleich auch seine Einsatzmöglichkeiten erweitern. 
Sowohl die Vorgaben für die Ausgestaltung der Optionen 
als auch die Vorgaben für die zur Belieferung 
geeigneten Aktien stellen sicher, dass auch bei dieser 
Erwerbsform dem Grundsatz der Gleichbehandlung der 
Aktionäre Rechnung getragen wird. Die Laufzeit der 
Optionen wird grundsätzlich 18 Monate nicht 
übersteigen. Im Zusammenhang mit aktienbasierten 
Vergütungsbestandteilen, die nach den für Banken 
geltenden Regeln jedenfalls für Vorstand und 
Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen 
Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Bank haben, 
über einen mehrjährigen Zeitraum gestreckt gewährt 
werden und verfallbar ausgestattet sein müssen, soll 
aber der Einsatz von Call-Optionen mit längeren 
Laufzeiten möglich sein, um Gegenpositionen aufzubauen. 
Solche länger laufenden Optionen wird die Deutsche Bank 
Aktiengesellschaft unter dieser Ermächtigung lediglich 
auf Aktien im Volumen von nicht mehr als 2 % des 
Grundkapitals erwerben. 
 
In Punkt 5 der Tagesordnung wird die Gesellschaft 
darüber hinaus ermächtigt, erworbene Aktien wieder zu 
veräußern. Durch die Möglichkeit des 
Wiederverkaufs eigener Aktien können diese zur erneuten 
Beschaffung von Eigenmitteln verwendet werden. Neben 
der - die Gleichbehandlung der Aktionäre bereits nach 
der gesetzlichen Definition sicherstellenden - 
Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an 
alle Aktionäre sieht der Beschlussvorschlag vor, dass 
die eigenen Aktien der Gesellschaft auch zur Verfügung 
stehen, um sie beim Erwerb von Unternehmen, 
Beteiligungen an Unternehmen oder anderen dem 
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienlichen 
Vermögenswerten unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
Aktionäre als Gegenleistung anbieten zu können. 
Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit 
erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten 
rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder 
sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von 
Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen 
Vermögenswerten zu reagieren. Nicht selten ergibt sich 
aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als 
Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien 
bereitzustellen. Diesem Umstand trägt die Ermächtigung 
Rechnung. 
 
Darüber hinaus schafft die Ermächtigung die 
Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer 
Veräußerung der Aktien durch Angebot an alle 
Aktionäre zugunsten der Inhaber der von der 
Gesellschaft und ihren verbundenen Unternehmen 
ausgegebenen Optionsrechte, Wandelschuldverschreibungen 
und Wandelgenussrechte teilweise auszuschließen. 
Hintergrund dafür ist, dass Wandel- und 
Optionsanleihebedingungen nach der Marktpraxis 
Regelungen enthalten, wonach für den Fall eines 
Bezugsangebots an die Aktionäre der Gesellschaft auf 
neue Aktien der Wandlungs- oder Optionspreis nach 
Maßgabe einer Verwässerungsschutzformel zu 
ermäßigen ist, wenn den Inhabern der Wandlungs- 
oder Optionsrechte nicht ein Bezugsrecht auf Aktien in 
dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung 
ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise 
Erfüllung einer etwaigen Wandlungspflicht zustehen 
würde. Die hier vorgeschlagene Möglichkeit zum 
Bezugsrechtsausschluss gibt dem Vorstand in solchen 
Situationen die Wahl zwischen diesen beiden 
Gestaltungsvarianten. 
 
Weiter wird durch die Ermächtigung die Möglichkeit 
geschaffen, die Aktien als Belegschaftsaktien für 
Mitarbeiter und Pensionäre der Gesellschaft und mit ihr 
verbundener Unternehmen oder zur Bedienung von 
Optionsrechten beziehungsweise Erwerbsrechten oder 
Erwerbspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu 
verwenden, die für Mitarbeiter oder Organmitglieder der 
Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen 
begründet wurden. Für diese Zwecke verfügt die 
Gesellschaft zum Teil über genehmigte und bedingte 
Kapitalien beziehungsweise schafft solche 
gegebenenfalls zusammen mit der entsprechenden 
Ermächtigung neu. Zum Teil wird auch bei Einräumung der 
Optionsrechte die Möglichkeit eines Barausgleichs 
vorgesehen. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien 
statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann 
wirtschaftlich sinnvoll sein. Die Ermächtigung soll den 
insoweit verfügbaren Freiraum vergrößern. 
Ähnlich liegt es in den Fällen, in denen 
Mitarbeitern oder Organmitgliedern der Gesellschaft 
beziehungsweise verbundener Unternehmen als 
Vergütungsbestandteil Erwerbsrechte oder -pflichten auf 
Aktien der Gesellschaft eingeräumt werden. Dort kann 
außerdem durch die Verwendung erworbener eigener 
Aktien das sonst unter Umständen bestehende Kursrisiko 
wirksam kontrolliert werden. Auch für diese Verwendung 
erworbener Aktien bedarf es eines entsprechenden 
Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre. 
 
Schließlich ist vorgesehen, der Verwaltung auch im 
Hinblick auf die Wiederveräußerung der Aktien, die 
aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, gegen 
Barzahlung die Möglichkeit zum Ausschluss des 
Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zu 
geben. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des 
Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die 
Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen 
auszunutzen und dabei durch die marktnahe 
Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag 
und damit die größtmögliche Stärkung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -4-

Eigenmittel zu erreichen. Gerade diese Möglichkeit ist 
angesichts der besonderen Eigenkapitalanforderungen für 
Banken von hoher Wichtigkeit. Die Nutzung dieser 
Möglichkeit auch für eigene Aktien erweitert die Wege 
für eine Kapitalstärkung auch bei wenig 
aufnahmebereiten Märkten. Die Ermächtigung stellt 
sicher, dass nach ihr, gestützt auf § 186 Absatz 3 Satz 
4 AktG, Aktien nur in dem Umfang und nur bis zu der 
dort festgelegten Höchstgrenze von 10 % des 
Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
Aktionäre verkauft werden können. Auf die Höchstgrenze 
von 10 % sind Aktien anzurechnen, die während der 
Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des 
Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung 
des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder 
veräußert wurden. Ebenfalls auf die Höchstgrenze 
anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- 
und/oder Wandlungsrechten aus Wandel- oder 
Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten 
auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen 
oder Genussrechte unter Ausschluss des Bezugsrechts in 
entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG 
während der Laufzeit der Ermächtigung ausgegeben 
wurden. Die Verwaltung wird den etwaigen Abschlag vom 
Börsenpreis möglichst niedrig halten. Er wird sich 
voraussichtlich auf höchstens 3 %, jedenfalls aber auf 
nicht mehr als 5 % beschränken. 
 
*Zu TOP 7* 
*Lebensläufe und weitere Angaben zu den unter 
Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten* 
 
*Sigmar Gabriel, Bundesminister a.D.* 
 
Wohnort: Goslar, Deutschland 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsjahr:          1959 
Nationalität:         deutsch 
Gerichtlich bestellt: 11.03.2020 
Bestellt bis:         2020 
 
Position 
Autor und Publizist 
 
Beruflicher Werdegang 
 
seit 2019   Senior Advisor, Eurasia Group, New 
            York, USA 
seit 2018   Gesellschafter, selbständiger 
            Berater, Speech Design SGL GbR, 
            Berlin 
2017 - 2018 Bundesaußenminister, 
            Auswärtiges Amt, Berlin 
2013 - 2016 Bundesminister, Bundesministerium 
            für Wirtschaft und Energie, Berlin 
2013 - 2018 Vizekanzler, Bundesregierung, Berlin 
2009 - 2013 Vorsitzender, SPD 
            Bundesgeschäftsstelle, Berlin 
2005 - 2009 Bundesminister, Bundesministerium 
            für Umwelt, Naturschutz und 
            Reaktorsicherheit, Berlin 
2005 - 2019 Mitglied der SPD-Fraktion, Deutscher 
            Bundestag, Berlin 
2003 - 2005 Fraktionsvorsitzender der SPD, 
            Landtag Niedersachsen, Hannover 
1999 - 2003 Ministerpräsident, Landesregierung 
            Niedersachsen, Hannover 
1991 - 1999 Mitglied des Stadtrats, Stadt Goslar 
1990 - 2005 Mitglied des Landtags, Landtag 
            Niedersachsen, Hannover 
1989 - 1990 Dozent für Erwachsenenbildung, 
            Niedersächsische Volkshochschule, 
            Goslar 
1987 - 1998 Mitglied des Kreistags, Landkreis 
            Goslar 
 
Ausbildung 
 
1987 - 1989 2. Staatsexamen, Germanistik und 
            Lehramt an Gymnasien für Politik, 
            Universität Göttingen 
1982 - 1987 1. Staatsexamen, Deutsch und 
            Literatur, Politik und Soziologie, 
            Universität Göttingen 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten 
GP Günter Papenburg AG, Hannover 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien 
Keine 
 
*Dr. Dagmar Valcárcel* 
Wohnort: Madrid, Spanien 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsjahr:          1966 
Nationalität:         deutsch / spanisch 
Gerichtlich bestellt: 2019 
Bestellt bis:         2020 
 
Position 
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Bank 
Aktiengesellschaft und des Aufsichtsrats der amedes 
Holding GmbH (mit Sitz in Hamburg, Deutschland) 
 
Beruflicher Werdegang 
 
2017 - 2019 Vorsitzende des Vorstands, Andbank 
            Asset Management Luxembourg S.A., 
            Luxembourg 
2016 - 2017 Non-executive member of the General 
            Council, Hellenic Financial 
            Stability Fund, Griechenland 
2016 - 2017 Vorsitzende des Vorstands, Barclays 
            Vida y Pensiones, S.A.U., Madrid, 
            Spanien 
2015 - 2017 Head of Strategic Resolution, 
            Insurance Operations, Barclays 
            Non-Core, Barclays Bank PLC, London, 
            Großbritannien, und Madrid, 
            Spanien 
2012 - 2015 General Counsel Western Europe, 
            Barclays Bank PLC, London, 
            Großbritannien 
2010 - 2011 Head of Legal Central Europe and 
            Middle East, Barclays Bank (Suisse) 
            SA, Genf, Schweiz 
2003 - 2009 Legal Counsel, Terra Firma Capital 
            Partners Limited, London, 
            Großbritannien 
1999 - 2003 Senior Associate, Freshfields 
            Bruckhaus Deringer, London, 
            Großbritannien, Düsseldorf und 
            Frankfurt, Deutschland 
1997 - 1999 Associate, Clyde & Co, London, 
            Großbritannien 
1995 - 1996 Legal Counsel, General & Cologne Re, 
            Köln, Deutschland 
 
Ausbildung 
 
1998 Solicitor, England & Wales, College of Law, 
     London 
1995 Licenciada, UNED, Madrid 
1995 Zweites Juristisches Staatsexamen, 
     Oberlandesgericht Düsseldorf 
1994 Promotion (Dr. jur.) an der Rheinischen 
     Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn 
1991 Erstes Juristisches Staatsexamen, 
     Oberlandesgericht Düsseldorf 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten 
Keine 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien 
Mitglied des Aufsichtsrats der amedes Holding GmbH, 
Hamburg, Deutschland 
 
*Dr. Theodor Weimer* 
Wohnort: Wiesbaden, Deutschland 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsjahr:  1959 
Nationalität: deutsch 
 
Position 
Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Börse 
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (seit 01/2018) 
 
Beruflicher Werdegang 
 
2009  HypoVereinsbank / UniCredit Bank AG, 
-     München: Sprecher des Vorstands 
2017 
2013  Mitglied im Executive Committee der 
-     Unicredit Group, Mailand 
2017 
2011  Mitglied im Business Executive Committee 
-     der Unicredit Group, Mailand 
2013 
2008  Bayerische Hypo-und Vereinsbank AG / 
      UniCredit Group, München: Executive 
      Chairman of Global Investment Banking; 
      Designierter Vorstandssprecher zum 
      01.01.2009 
2007  UniCredit Group, Mailand: Markets & 
      Investment Banking Division; Head of 
      Global Investment Banking 
2001  Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am 
-     Main 
2007 
      2004 - 2007          Partner, Investment 
                           Banking Division 
      2001 - 2004          Managing Director 
1995  Bain & Company, Inc., München: Senior 
-     Partner, Mitglied des Global Management 
2001  Committee of Bain & Company, Boston 
1988  McKinsey & Company, Düsseldorf: 
-     Management Consultant 
1995 
 
Ausbildung 
 
1984 - 1987 Universität Bonn: Assistent am 
            Lehrstuhl von Prof. Dr. Albach, 
            Promotion Dr. rer. pol. 
1978 - 1984 Studium der Volkswirtschaft, 
            Betriebswirtschaft und Geographie an 
            der Universität Tübingen und der 
            Universität St. Gallen (Schweiz) 
 
Mandate 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten 
FC Bayern München AG, München, Deutschland 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien 
Keine 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung dieser Hauptversammlung 
5.290.939.215,36 Euro und ist in 2.066.773.131 auf den 
Namen lautende teilnahme- und stimmberechtigte Aktien 
('Stückaktien') eingeteilt. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung entfallen davon 
10.480.032 Stückaktien auf eigene Aktien, aus denen der 
Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
*Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*'), 
veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung 
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- 
und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, 
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. 
März 2020 hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter 
physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, 
Mitgliedern des Vorstands und des mit der Niederschrift 
beauftragten Notars sowie der Abstimmungsvertreter der 
Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 
der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main statt. 
 
Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung auf der Grundlage des 
COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf 
der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte 
führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere 
Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit 
der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, 
zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie 
weiterer Aktionärsrechte. 
 
*Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung* 
 
Die gesamte Hauptversammlung kann von den im 
Aktienregister eingetragenen Aktionären über die Bild- 
und Tonübertragung im Internet über das Aktionärsportal 
der Deutsche Bank Aktiengesellschaft verfolgt werden. 
Das Aktionärsportal ist unter folgender Internetadresse 
zugänglich: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -5-

netvote.db.com 
 
Aktionäre, die bereits im Aktionärsportal registriert 
sind, können sich dort mit ihren Zugangsdaten anmelden 
und am Tag der Hauptversammlung ab 9.30 Uhr auf die 
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung 
zugreifen. Im Aktienregister eingetragene Aktionäre, 
die bisher nicht im Aktionärsportal registriert sind 
und nur die Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung verfolgen möchten, können sich über 
ihre Aktionärsnummer und den Zugangscode, der mit der 
Einladung an die im Aktienregister eingetragenen 
Aktionäre versendet wird, für die Übertragung der 
Hauptversammlung in das Aktionärsportal einloggen, ohne 
sich dauerhaft zu registrieren. Die Stimmabgabe per 
elektronischer Briefwahl und die elektronische 
Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die 
Abstimmungsvertreter der Gesellschaft über das 
Aktionärsportal erfordern jedoch die Registrierung 
sowie die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung. 
 
*Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts; 
Umschreibestopp* 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der 
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig 
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2020 bis 24.00 Uhr 
(MESZ) auf elektronischem Weg über das Aktionärsportal 
der Gesellschaft (netvote.db.com) oder in Textform am 
Sitz der Gesellschaft in Frankfurt am Main oder bei 
folgender Adresse zugehen: 
 
Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
E-Mail: deutschebank.hv@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 
Satz 1 AktG in der gemäß § 26j Absatz 4 des 
Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) bis zum 
3. September 2020 anwendbaren Fassung als Aktionär nur, 
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
die Anzahl der einem ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden 
Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden 
allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 14. Mai 2020 
(sogenanntes 'Technical Record Date') bis zum Schluss 
der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen (sogenannter 
'Umschreibestopp'). Deshalb entspricht der 
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung dem Stand nach der letzten 
Umschreibung am 14. Mai 2020. Der Umschreibestopp 
bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die 
Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge 
nach dem 14. Mai 2020 bei der Gesellschaft eingehen, 
können allerdings Stimmrechte und sonstige 
Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei 
denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben 
Stimmrechte und sonstige Aktionärsrechte bis zur 
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien 
der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können sich auch durch einen Bevollmächtigten - zum 
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären - vertreten und ihr Stimmrecht durch den 
Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder der 
Erteilung von Untervollmacht an die 
Abstimmungsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn 
weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, 
ein Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 
3, Absatz 2 Nr. 3 AktG oder eine andere in § 135 Absatz 
8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des 
Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
 
Die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung ist 
auch bei Erteilung von Vollmachten unerlässlich. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende 
E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
deutschebank.hv@linkmarketservices.de 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
Intermediäre, an Aktionärsvereinigungen, an 
Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, 
Absatz 2 Nr. 3 AktG oder an andere in § 135 Absatz 8 
AktG gleichgestellte Personen erteilt, setzen 
gegebenenfalls diese Empfänger eigene Formerfordernisse 
fest. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter die 
Möglichkeit an, sich durch von der Gesellschaft als 
Abstimmungsvertreter benannte Mitarbeiter der 
Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen, die das 
Stimmrecht nur nach Maßgabe ihnen erteilter 
Weisungen ausüben werden. Die Erteilung der Vollmacht 
und der Weisungen kann schriftlich an folgende Adresse 
erfolgen: 
 
Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
 
Darüber hinaus besteht auch hier die Möglichkeit, die 
Vollmacht und die Weisungen an die als 
Abstimmungsvertreter benannten Mitarbeiter der 
Gesellschaft vorab, aber auch noch während der 
Hauptversammlung am 20. Mai 2020 bis zum Ende der 
Fragenbeantwortung, elektronisch über das 
Aktionärsportal (netvote.db.com) zu erteilen. Eine 
Registrierung im Aktionärsportal und fristgerechte 
Anmeldung zur Hauptversammlung ist hierfür 
unerlässlich. 
 
Einzelheiten zur Bevollmächtigung und Erteilung von 
Weisungen über das Internet ergeben sich aus den 
Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. 
 
*Stimmabgabe mittels Briefwahl* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können wie in den Vorjahren die Stimmabgabe mittels 
Briefwahl vornehmen. Auch für diese Form der 
Stimmabgabe ist die rechtzeitige Anmeldung 
unerlässlich. 
 
Die Anmeldung zur Briefwahl erfolgt schriftlich oder im 
Wege elektronischer Kommunikation und muss vor Ablauf 
der Anmeldefrist, also spätestens am 14. Mai 2020 bis 
24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen. Bitte 
verwenden Sie für die schriftliche Briefwahl möglichst 
das personalisierte Anmeldeformular, das Ihnen mit der 
Einladung zugesandt wird, zur Rücksendung an folgende 
Adresse: 
 
Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
E-Mail: deutschebank.hv@linkmarketservices.de 
 
Für die Anmeldung zur Briefwahl und die Stimmabgabe im 
Wege der Briefwahl im Weg der elektronischen 
Kommunikation verwenden Sie bitte das Aktionärsportal 
(netvote.db.com). Es wird darauf hingewiesen, dass 
hierfür eine Registrierung im Aktionärsportal 
erforderlich ist. 
 
Nach dem 14. Mai 2020 können Sie Ihre Stimme nicht mehr 
mittels Briefwahl per Post abgeben oder ändern. Dies 
gilt auch, wenn Sie zuvor einen Dritten oder den 
Abstimmungsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt 
haben. 
 
Eine Änderung von Abstimmungsentscheidungen in der 
Briefwahl ist nach dem 14. Mai 2020 nur über das 
Aktionärsportal möglich. Auch hierfür ist die 
Registrierung im Aktionärsportal erforderlich. Diese 
Änderungsmöglichkeit endet am Tag der 
Hauptversammlung nach Beendigung der 
Fragenbeantwortung; der Versammlungsleiter wird darauf 
rechtzeitig hinweisen_._ 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Stimmrechtsberater 
im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG 
sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 
135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen können sich 
nach den vorstehend beschriebenen Regeln unter 
Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl 
bedienen. 
 
*Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung können unter folgender 
Adresse angefordert werden: 
 
Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
E-Mail: deutschebank.hv@linkmarketservices.de 
Telefax: 069 2222 34283 
 
Unterlagen und weitere Informationen zur 
Hauptversammlung sind außerdem im Internet unter 
 
www.db.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. Die Unterlagen werden auf der vorgenannten 
Internetseite auch während der Hauptversammlung 
zugänglich sein und - soweit erforderlich - in der 
Hauptversammlung näher erläutert werden. 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 
Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen 
(Letzteres entspricht 195.313 Aktien), können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens am Sonntag, 19. April 2020 bis 24.00 Uhr 
(MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
Verlangen an folgende Adresse: 
 
Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Vorstand 
60262 Frankfurt am Main 
 
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der 
oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien 
ist/sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
des Vorstands über den Antrag halten. Bei der 
Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Absatz 7 
AktG zu beachten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen 
erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Absatz 1, 127 AktG; Ausschluss des Antragsrechts 
während der Hauptversammlung* 
 
Aufgrund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten und nur mit Ausübung des 
Stimmrechts über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit 
Weisung, ohne elektronische Teilnahme der Aktionäre, 
ist das Antragsrecht der Aktionäre in der 
Hauptversammlung rechtlich ausgeschlossen. Gegenanträge 
und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
sowie Verfahrensanträge können daher in der 
Hauptversammlung nicht gestellt werden. 
 
Den Aktionären wird dennoch die Möglichkeit gegeben, 
Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der 
Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
an die Gesellschaft zur Veröffentlichung auf der 
Internetseite der Gesellschaft zu übermitteln. Vorstand 
und Aufsichtsrat behalten sich vor, sich zu 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen, die die nachstehend 
beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, während der 
Hauptversammlung zu äußern. 
 
Dementsprechend können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern vor 
der Hauptversammlung übersenden. Solche Anträge (nebst 
Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich 
zu richten an: 
 
Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
60262 Frankfurt am Main 
E-Mail: HV.2020@db.com 
Telefax: 069 910 38591 
 
Gegenanträge sollten begründet werden, für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Spätestens am Dienstag, 5. Mai 2020 bis 24.00 Uhr 
(MESZ), der Gesellschaft unter vorstehender Adresse 
zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich über 
die Internetseite 
 
www.db.com/hauptversammlung 
 
einschließlich des Namens des Aktionärs und 
insbesondere im Fall von Gegenanträgen der Begründung 
und im Fall von Wahlvorschlägen der durch den Vorstand 
zu ergänzenden Inhalte gemäß § 127 Satz 4 AktG 
sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich 
gemacht. 
 
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen 
Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht 
zugänglich zu machen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände nach § 126 Absatz 2 AktG 
vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag 
zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in 
wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder 
irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss 
darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht 
werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
Person sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Die Begründung 
eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen 
ausschließlich auf dem unten im Abschnitt 
'Fragemöglichkeiten im Wege elektronischer 
Kommunikation' beschriebenen Weg einzureichen sind. 
 
*Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur 
Veröffentlichung vor der Hauptversammlung* 
 
Aufgrund der Konzeption der virtuellen Hauptversammlung 
nur mit Ausübung des Stimmrechts über Briefwahl oder 
Vollmachtserteilung mit Weisung und ohne elektronische 
Teilnahme der Aktionäre haben die Aktionäre nicht die 
Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung zur 
Tagesordnung zu äußern. 
 
Den Aktionären wird jedoch die Möglichkeit gegeben, vor 
der Hauptversammlung Stellungnahmen mit Bezug zur 
Tagesordnung zur Veröffentlichung durch die 
Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft 
einzureichen. 
 
Es wird darum gebeten, entsprechende Stellungnahmen 
unter Angabe des Namens und der Aktionärsnummer bis 
spätestens Sonntag, 17. Mai 2020 bis 24.00 Uhr (MESZ), 
in Textform unter der nachstehend genannten Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
60262 Frankfurt am Main 
E-Mail: HV.2020@db.com 
Telefax: 069 910 38591 
 
Der Umfang einer Stellungnahme sollte 10.000 Zeichen 
nicht überschreiten. 
 
Eine Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs 
wird in der Veröffentlichung nur vorgenommen, wenn der 
Aktionär bei Einreichung der Stellungnahme ausdrücklich 
sein Einverständnis mit der Namensnennung erklärt hat. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch 
auf die Veröffentlichung einer Stellungnahme besteht 
und die Gesellschaft sich insbesondere vorbehält, 
Stellungnahmen mit beleidigendem oder strafrechtlich 
relevantem Inhalt, offensichtlich falschem oder 
irreführendem Inhalt oder ohne jeglichen Bezug zur 
Tagesordnung der Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, 
deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet oder nicht 
bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt unter der 
vorstehend genannten Adresse, Fax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse eingereicht wurden, nicht zu 
veröffentlichen. Ebenso behält die Gesellschaft sich 
vor, pro Aktionär nur eine Stellungnahme zu 
veröffentlichen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen 
ausschließlich auf dem unten im Abschnitt 
'Fragemöglichkeiten im Wege elektronischer 
Kommunikation' beschriebenen Weg einzureichen sind. 
 
*Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation* 
 
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Nr. 3, Satz 2 Halbsatz 
2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre ihre 
Fragen bis spätestens zwei Tage vor der 
Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation 
bei der Gesellschaft einreichen müssen. Der Vorstand 
wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen 
entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. 
 
Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete 
Aktionäre können ihre Fragen einreichen. Dies muss bis 
spätestens Sonntag, den 17. Mai, 24.00 Uhr (MESZ) unter 
folgender E-Mail-Adresse geschehen: 
 
HV.2020@db.com 
 
Fragen können nur berücksichtigt werden, wenn mit der 
Frage bzw. den Fragen ein Nachweis der 
Aktionärseigenschaft übermittelt wird, indem entweder 
der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des 
Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben werden. 
 
Bei der Beantwortung von Fragen während der 
Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur 
offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet 
werden), wenn mit der Übermittlung der Frage 
ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des 
Namens erklärt wurde. Gleiches gilt für eine etwaige 
Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls 
Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im 
Vorfeld der Hauptversammlung: Auch in diesem Fall wird 
der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit 
Übersendung der Frage ausdrücklich sein 
Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens 
erklärt hat. 
 
*Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl 
(schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation) 
oder über die Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben, 
haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer 
Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der 
Hauptversammlung bei dem mit der Niederschrift der 
Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären. 
Entsprechende Erklärungen sind dem Notar über die 
E-Mail-Adresse 
 
Notar.DB.HV2020@hoganlovells.com 
 
zu übermitteln und sind ab der Eröffnung der 
Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den 
Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist ein 
Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem 
entweder der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des 
Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben werden. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.db.com/hauptversammlung 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung sind über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.db.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die 
Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
*Datenschutzhinweise für Aktionäre und deren Vertreter* 
 
Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen 
einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten als Aktionäre der Deutsche Bank 
(inklusive evtl. von Ihnen benannten Vertretern) sowie 
über die Ihnen aus dem Datenschutzrecht zustehenden 
Rechte. 
 
Sofern Sie Nutzer unseres Aktionärsportals sind, gelten 
hierfür zusätzliche Datenschutzhinweise, die im Portal 
jederzeit aufgerufen werden können. 
 
*Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und 
an wen kann ich mich wenden?* 
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist: 
 
 Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
 Taunusanlage 12 
 60325 Frankfurt am Main 
 Telefon: (069) 910-10000 
 Telefax: (069) 910-10001 

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April 09, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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