
DGAP-News: KRONES Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KRONES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2020 in In den Geschäftsräumen der Krones AG (virtuelle Hauptversammlung) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-09 / 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KRONES Aktiengesellschaft Neutraubling WKN: 633500 ISIN: DE0006335003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre zur 40. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Montag, den 18. Mai 2020, 14.00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der KRONES Aktiengesellschaft, Böhmerwaldstraße 5, 93073 Neutraubling, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindet. Die Hauptversammlung wird für unsere angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter unter der Internetadresse www.krones.com/de über den Link »Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung/2020« live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter *Abschnitt II*. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung sowie auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.krones.com/de* über den Link »Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung/2020« zugänglich. Ferner werden sie auch in der Hauptversammlung näher erläutert werden. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stimmen die Aktionäre unter Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 258.681.143,94 wie folgt zu verwenden: *Euro* Ausschüttung einer Dividende 23.694.804,00 von Euro 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie: Vortrag auf neue Rechnung: 234.986.339,94 Bilanzgewinn: 258.681.143,94 Gemäß § 58 Abs. 4 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am 22. Mai 2020 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('EU-Abschlussprüfungsverordnung') auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 2 der Satzung (Bekanntmachungen und Mitteilungen) und § 18 Abs. 1 Satz 2 der Satzung (Teilnahmerecht/Geschäftsordnung)* Um der ab dem 3. September 2020 anwendbaren Fassung des Aktiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), zu entsprechen, soll die Satzung angepasst werden. Durch das ARUG II werden unter anderem die Bestimmungen zu den Mitteilungen für die Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung (§§ 125, 128 AktG) sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (§ 123 Abs. 4 Satz 1 AktG) geändert. Die bisherigen Regelungen in §§ 125, 128 AktG entfallen bzw. werden neu geregelt. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG künftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Die Änderungen in §§ 67c, 123, 125 und 128 AktG sind gemäß § 26j Abs. 4 EGAktG ab dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden, anzuwenden. Die Änderungen werden damit bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 anwendbar sein. Um ein Abweichen der Satzung vom Gesetz zu vermeiden, sollen die entsprechenden Änderungen in § 3 Abs. 2 und § 18 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft bereits jetzt beschlossen werden. Der Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderungen erst ab dem 3. September 2020 wirksam werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) *Änderung von § 3 Abs. 2 der Satzung* § 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird vollständig wie folgt neu gefasst: '2. Informationen an die Aktionäre der Gesellschaft können, soweit gesetzlich zulässig, auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden.' b) *Änderung von § 18 Abs. 1 Satz 2 der Satzung* § 18 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird vollständig wie folgt neu gefasst: 'Als Nachweis reicht ein gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär in Textform ausgestellter Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft vom Letztintermediär auch direkt übermittelt werden kann.' Im Übrigen bleibt § 18 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft unverändert. c) *Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister* Der Vorstand wird angewiesen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 6 unter lit. a) und lit. b.) beschlossenen Satzungsänderungen jeweils so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass sie möglichst zeitnah nach dem 3. September 2020 wirksam werden. II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Euro 40.000.000,00. Es ist eingeteilt in 31.593.072 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die 31.593.072 Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 31.593.072 Stimmen. 2. *Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten; Online-Service* Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft
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April 09, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
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