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DGAP-HV: SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Brunnthal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SFC Energy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in 
Brunnthal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-09 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SFC Energy AG Brunnthal - ISIN DE0007568578 - 
- WKN 756857 - 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie (_C19-AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, 
ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (_virtuelle 
Hauptversammlung_). Angesichts der auf unabsehbare Zeit andauernden 
COVID-19-Pandemie, der vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit 
und Pflege insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der 
Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und 
externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der 
Vorstand der SFC Energy AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
*Dienstag, den 19. Mai 2020, um 10.00 Uhr (MESZ),* 
in der Unternehmenszentrale der 
SFC Energy AG, Eugen-Sänger-Ring 7, 85649 Brunnthal 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
ein. 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG 
i.V.m. § 17 Abs 3 der Satzung unter der Internetadresse 
 
https://www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2020/ 
 
für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten 
über das Online-Portal der Gesellschaft (Aktionärsportal) in Bild und 
Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der 
Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SFC 
   Energy AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des 
   Lageberichts für die SFC Energy AG mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   nach § 289a HGB und des Lageberichts für den SFC 
   Energy-Konzern für das Geschäftsjahr 2019 mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   nach § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   über das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   https://www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2020/ 
 
   veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage 
   zugesandt. Die Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom 
   Vorstand und, soweit es um den Bericht des 
   Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden 
   auch näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 
   AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung. Ein Bilanzgewinn, über dessen 
   Verwendung die Hauptversammlung gemäß § 174 Abs. 
   1 Satz 1 AktG beschließen könnte, existiert 
   nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die 
   Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der 
   Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege 
   der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   (a) Die Deloitte GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       München, wird zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2020 bestellt. 
   (b) Die Deloitte GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       München, wird zum Prüfer für eine 
       etwaige prüferische Durchsicht von 
       Zwischenfinanzberichten des 
       Geschäftsjahres 2020 bestellt, sofern 
       diese durchgeführt wird. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer 
   ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch 
   bestanden keine Regelungen, die die 
   Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl 
   eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer 
   bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung 
   der Abschlussprüfung beschränkt hätten. Ein 
   Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung der 
   Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht 
   nicht. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der 
   Wahlvorschläge eine Erklärung der Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Neuwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG setzt sich 
   gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit 
   §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Herr David Morgan hat mit am 31. März 2020 
   zugestelltem Schreiben gegenüber dem Vorstand unter 
   Benachrichtigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   erklärt, sein Aufsichtsratsmandat gemäß § 11 
   Satz 1 der Satzung mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 
   2020 niederzulegen. Daher ist ein 
   Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
    *Herrn Gerhard Schempp* 
    mit Wirkung ab dem 1. Juni 2020 für die 
    Zeit bis zum Ende der Amtszeit des mit 
    Ablauf des 31. Mai 2020 ausscheidenden 
    Aufsichtsratsmitglieds Herrn David Morgan - 
    d.h. gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 der 
    Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    der Aufsichtsratsmitglieder für das 
    Geschäftsjahr 2020 beschließen wird - 
    in den Aufsichtsrat der SFC Energy AG zu 
    wählen. 
 
   Der Vorschlag zur Wahl von Herrn Schempp entspricht 
   sowohl dem Anforderungsprofil als auch dem 
   Diversitätskonzept der SFC Energy AG. Der 
   Aufsichtsrat hält Herrn Schempp für unabhängig im 
   Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr 
   Schempp hat die SFC Energy AG bereits seit dem Jahr 
   2016 bis zum Jahr 31. März 2020 als Berater, 
   vornehmlich für den Geschäftsbereich Defense & 
   Security, begleitet und unterstützt. Der 
   zugrundeliegende Beratervertrag wurde zum 31. März 
   2020 einvernehmlich beendet. Herr Schempp hat daher 
   keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zur SFC Energy AG oder zu deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlichen 
   an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Herr 
   Schempp hat erklärt, ausreichende zeitliche 
   Kapazitäten für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu 
   haben. 
 
   Dem Aufsichtsrat gehören nach seiner Auffassung im 
   Falle der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten 
   weiterhin ausschließlich Mitglieder an, die über 
   die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben 
   in einem international tätigen Unternehmen 
   erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen 
   Erfahrungen verfügen. 
 
   _Informationen zum zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten_ 
 
   *Herr Gerhard Schempp* 
 
   a) Persönliche Angaben 
 
   Selbständiger Berater, Kaltental 
 
   Geboren am 12. August 1951 in Blonhofen (heute 
   Kaltental) 
 
   b) Beruflicher Werdegang 
 
   - 1970 - 1971 Wehrdienst in Sonthofen; heute 
                 Hauptmann a.D. 
 
   - 1971 - 1977 Studium der Mathematik mit 
                 Fachrichtung Informatik, TU 
                 München, Diplom-Mathematiker 
 
   - 1977 - 1988 Softlab GmbH, München, zuletzt 
                 ab 1981 Division Manager 
                 'Industrial Systems' 
 
   - 1988 - 1992 Digital Equipment GmbH, 
                 München, zuletzt Sales Manager 
                 'Manufacturing South West 
                 Germany' 
 
   - 1992 - 1998 CSC Deutschland GmbH, München 
                 und Kiedrich, zuletzt ab 1994 
                 Geschäftsführer 
 
   - 1994 - 1998 Generalbevollmächtigter der 
                 CSC Ploenzke AG, Kiedrich und 
                 Wiesbaden 
 
   - 1999 - 2013 ESG Elektroniksystem- und 

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