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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: -5-

DJ DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-09 / 15:08 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Maintal ISIN DE 0005545503 / 
WKN 554 550 
ISIN DE 000A2GSYD7 / WKN A2GSYD Einladung zur (virtuellen) 
Hauptversammlung 
 
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 laden wir unsere Aktionäre 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
 
am Dienstag, den 19. Mai 2020 
ab 10:00 Uhr 
 
ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist 
Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main. 
 
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und 
keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. 
Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme 
an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, 
   des Lageberichts (einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 
   HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für 
   die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2019 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
   abrufbar. Sie werden dort auch während der virtuellen 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend 
   §§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
   Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 719.147.802,41 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,05 je EUR 8.813.232,45 
   für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie (insg. 
   176.264.649 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien) 
   Vortrag auf neue Rechnung EUR 710.334.569,96 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   500.000 zum Zeitpunkt der Aufstellung des 
   Jahresabschlusses durch den Vorstand von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß 
   § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall 
   wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf 
   die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 25. Mai 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die 
   Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der 
   Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
   über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im 
   Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
   sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des 
   Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des 
   Geschäftsjahrs 2021* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie - sofern eine solche erfolgt - 
   für die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das 
   erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance 
   Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 vorgesehene 
   Erklärung der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit 
   eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Satzungsregelung zum Ort der 
   Hauptversammlung und entsprechende Änderung von § 
   15 der Satzung* 
 
   § 121 Abs. 5 AktG ermöglicht die Bestimmung eines oder 
   mehrerer Versammlungsorte. Vor dem Hintergrund der 
   Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie soll die 
   derzeitige Satzungsregelung angepasst werden, um der 
   Gesellschaft weitere Flexibilität einzuräumen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
   beschließen: 
 
   § 15 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   "(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der 
   Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Börse oder am 
   Sitz eines verbundenen Unternehmens i.S.d. §§ 15 ff. 
   AktG statt." 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeiten 
   der Online-Teilnahme der Aktionäre an der 
   Hauptversammlung und der Stimmrechtsausübung ohne 
   Teilnahme (Briefwahl) sowie der Ausnahme von der 
   Präsenzpflicht von Aufsichtsratsmitgliedern in 
   bestimmten Fällen und entsprechende Ergänzungen der 
   Satzung* 
 
   Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung der 
   Gesellschaft den Vorstand dazu ermächtigen, vorzusehen, 
   dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne 
   Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
   Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne 
   ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer 
   Kommunikation ausüben können. Weiter kann nach § 118 
   Abs. 2 AktG die Satzung der Gesellschaft den Vorstand 
   dazu ermächtigen, vorzusehen, dass Aktionäre ihre 
   Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, 
   schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
   abgeben dürfen (Briefwahl). § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG 
   erlaubt es, in der Satzung bestimmte Fälle vorzusehen, 
   in denen die Teilnahme von Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung 
   erfolgen darf. 
 
   Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der 
   COVID-19-Pandemie soll nun von der Möglichkeit Gebrauch 
   gemacht werden, dem Vorstand die beschriebenen 
   Handlungsoptionen einzuräumen und entsprechende 
   Regelungen in der Satzung vorzusehen, um die 
   Flexibilität der Gesellschaft zu vergrößern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) § 16 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   "(3) Ist einem Aufsichtsratsmitglied die Anwesenheit am 
   Ort der Hauptversammlung aufgrund gesundheitlicher 
   Gründe, einer dienstlich bedingten Verhinderung oder 
   einem durch einen wichtigen Grund bedingten Aufenthalt 
   im Ausland nicht möglich, so kann es an der 
   Hauptversammlung auch im Wege der Bild- und 
   Tonübertragung teilnehmen." 
 
   b) § 16 der Satzung wird um folgenden Absatz 4 ergänzt: 
 
   "(4) Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre an 
   der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort 
   und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
   sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder 
   teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben 
   können." 
 
   c) § 17 der Satzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: 
 
   "(3) Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: -2-

ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, 
   schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
   abgeben dürfen (Briefwahl)." 
8. *Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeit 
   der Zahlung einer Abschlagsdividende sowie 
   entsprechende Ergänzung der Satzung* 
 
   Nach § 59 Abs. 1 AktG kann die Satzung den Vorstand 
   ermächtigen, nach Ablauf des Geschäftsjahres auf den 
   voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag an die 
   Aktionäre zu zahlen. 
 
   Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der 
   COVID-19-Pandemie soll nun von der Möglichkeit Gebrauch 
   gemacht werden, dem Vorstand die beschriebene 
   Handlungsoption einzuräumen und eine entsprechende 
   Regelung in der Satzung vorzusehen, um im Interesse der 
   Aktionäre an einer möglichst frühzeitigen 
   Dividendenzahlung die Flexibilität der Gesellschaft zu 
   vergrößern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
   beschließen: 
 
   § 20 der Satzung wird um folgenden Satz 3 ergänzt: 
 
   "Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Abschlag auf den 
   voraussichtlichen Bilanzgewinn an die Aktionäre 
   zahlen." 
I. Weitere Angaben und Hinweise 
 
*1. Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (virtuelle 
Hauptversammlung)* 
 
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 hat der Vorstand der 
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, 
eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle 
Hauptversammlung). 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten am 19. Mai 
2020 ab 10:00 Uhr live auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
übertragen. Der passwortgeschützte Internetservice ist für die 
Aktionäre in diesem Jahr zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung eingerichtet worden. Der Zugang zum 
passwortgeschützten Internetservice wird näher unter I.3. 
beschrieben. 
 
Über den passwortgeschützten Internetservice können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. ihre 
Bevollmächtigten) gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens 
unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, 
Fragen einreichen, Anträge stellen oder Widerspruch zu 
Protokoll erklären. 
 
*2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung 
hat die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft insgesamt 176.764.649 
auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien 
ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
virtuellen Hauptversammlung beläuft sich somit auf 
176.764.649. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung 500.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft 
keine Rechte zustehen. 
 
*3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts nach den Bestimmungen unter I.4. sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet haben. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des *12. Mai 2020 
(24:00 Uhr)* unter der nachstehenden Adresse 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in 
deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. 
 
Die Aktionäre müssen der Gesellschaft darüber hinaus ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es 
eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut, der sich auf den Beginn des *28. April 2020 (00:00 
Uhr)* (Nachweisstichtag, sog. Record Date) beziehen und der 
Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse 
spätestens bis zum Ablauf des *12. Mai 2020 (24:00 Uhr)* 
zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform und muss in 
deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
virtuellen Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des 
Erwerbers bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservices auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die 
Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die 
Ausübung sowohl des Fragerechts (hierzu unter II.4.) als auch 
des Widerspruchsrechts (hierzu unter II.5.) sind 
ausschließlich über den passwortgeschützten 
Internetservice möglich. 
 
*4. Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (auch mittels 
elektronischer Kommunikation) durch die Aktionäre selbst oder 
ihre Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im 
Wege der Briefwahl (auch mittels elektronischer Kommunikation) 
abgeben. Auch dafür sind eine ordnungsgemäße Anmeldung 
und der Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach den 
vorstehenden Bestimmungen unter I.3. erforderlich. 
 
Briefwahlstimmen können bis spätestens Montag, den 18. Mai 
2020, 24:00 Uhr, per Post, per Fax oder per E-Mail unter der 
nachstehenden Adresse 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de 
 
oder bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen 
Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens abgegeben, 
geändert oder widerrufen werden. 
 
Diejenigen, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben 
wollen, werden gebeten, hierzu den passwortgeschützten 
Internetservice unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
oder das gemeinsam mit den Zugangsdaten für den 
passwortgeschützten Internetservice übersandte 
Briefwahlformular zu verwenden. Das Briefwahlformular wird den 
Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf 
Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
abrufbar. 
 
Briefwahlstimmen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung 
gelten auch im Fall der Anpassung des 
Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der 
Anzahl dividendenberechtigter Aktien. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 
AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur 
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, 
können sich der Briefwahl bedienen. 
 
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander 
abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender 
Reihenfolge berücksichtigt: (1) per passwortgeschütztem 
Internetservice, (2) per E-Mail, (3) per Telefax, (4) auf dem 
Postweg übersandte Erklärungen. 
 
*5. Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst durch Briefwahl 
ausüben wollen, können ihr Stimmrecht nach entsprechender 
Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, 
beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung 
oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der 
Vertretung des Aktionärs sind die ordnungsgemäße 
Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus der rechtzeitige 
Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter I.3. beschrieben 
erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: -3-

Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform, wenn weder Intermediäre noch Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 
AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur 
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, 
bevollmächtigt werden. 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige 
Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig 
gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung erbieten, erteilt, besteht kein 
Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserklärung vom 
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem 
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, 
die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen 
Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person nach § 135 Abs. 8 
AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur 
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, 
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden 
über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß angemeldeten 
Personen gemeinsam mit den Zugangsdaten für den 
passwortgeschützten Internetservice übersandt. Das 
Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und 
ist außerdem unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten 
vorzugsweise über den passwortgeschützten Internetservice 
unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre 
Änderung oder ihr Widerruf kann der Gesellschaft bis 
spätestens Montag, den 18. Mai 2020, 24:00 Uhr, unter der 
nachstehenden Adresse 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de 
 
oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens bis zum Beginn 
der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt 
werden. 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den 
vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die 
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. 
Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten 
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend 
genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
erklärt werden. 
 
Bitte beachten Sie, dass auch Bevollmächtigte nicht physisch 
an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können, sondern 
das Stimmrecht ebenfalls ausschließlich per Briefwahl 
oder über eine (Unter-)Bevollmächtigung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben können. 
 
*6. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft* 
 
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, 
von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten 
der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige 
Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im 
Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen 
zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig 
können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Auch im Falle 
einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreters ist eine ordnungsgemäße Anmeldung 
nach den vorstehenden Bestimmungen unter I.3. erforderlich. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft können bis spätestens Montag, den 18. Mai 2020, 
24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de 
 
oder bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen 
Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens abgegeben, 
geändert oder widerrufen werden. 
 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 
dieser Einladung gelten auch im Fall der Anpassung des 
Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der 
Anzahl dividendenberechtigter Aktien. 
 
Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen wollen, werden 
gebeten, hierzu den passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
oder das ihnen gemeinsam mit den Zugangsdaten für den 
passwortgeschützten Internetservice übersandte 
Vollmachtsformular zu verwenden. Das Vollmachtsformular wird 
den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf 
Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
abrufbar. 
 
Wenn Briefwahlstimmen und Bevollmächtigungen/Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, 
werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn 
darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in 
folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per 
passwortgeschütztem Internetservice, (2) per E-Mail, (3) per 
Telefax, (4) auf dem Postweg übersandte Erklärungen. 
 
II. Rechte der Aktionäre 
(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 
AktG) 
 
*1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis 
zum Ablauf des *18. April 2020 (24:00 Uhr) *schriftlich 
zugehen: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Vorstand 
 Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur 
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen 
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
zur Verfügung. 
 
*2. Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
Punkten der Tagesordnung zu stellen. 
 
Gegenanträge, die der Gesellschaft zu einem bestimmten Punkt 
der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG unter der 
nachstehend angegebenen Adresse bis zum Ablauf des *4. Mai 
2020 (24:00 Uhr)* zugegangen sind, werden den Aktionären 
unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
zugänglich gemacht. 
 
Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst einer 
etwaigen Begründung ist folgende Adresse ausschließlich 
maßgeblich: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Investor Relations 
 Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)6181 412-183 
 E-Mail: ir@1und1-drillisch.de 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 
AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen 
gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen 
etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich 
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
zur Verfügung. 
 
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß gestellte, zulässige 
Gegenanträge so behandeln, als ob sie in der virtuellen 
Hauptversammlung mündlich gestellt worden wären. 
 
*3. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von 
Mitgliedern des Aufsichtsrats (sofern diese Gegenstand der 
Tagesordnung sind) und/oder Abschlussprüfern zu machen. 
 
Solche Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 127 AktG, 
die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse 
bis zum Ablauf des *4. Mai 2020 (24:00 Uhr)* zugegangen sind, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: -4-

werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
zugänglich gemacht. 
 
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende 
Adresse ausschließlich maßgeblich: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Investor Relations 
 Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
 63477 Maintal 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)6181 412-183 
 E-Mail: ir@1und1-drillisch.de 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG 
und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen 
gemäß § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 und § 127 Satz 3 
AktG ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite zugänglich 
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
zur Verfügung. 
 
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß gemachte, zulässige 
Wahlvorschläge so behandeln, als ob sie in der virtuellen 
Hauptversammlung mündlich gemacht worden wären. 
 
*4. Fragemöglichkeit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* 
 
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ist den Aktionären in der 
virtuellen Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne 
des § 131 AktG, jedoch die Möglichkeit einzuräumen, Fragen zu 
stellen. 
 
Die Fragemöglichkeit der ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich 
im Wege der elektronischen Kommunikation über den 
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens eingeräumt. 
 
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein 
Bevollmächtigter kann der Gesellschaft bis 17. Mai 2020, 24:00 
Uhr, Fragen zu den Gegenständen der Tagesordnung über den 
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens übermitteln. 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen 
gestellt werden. 
 
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie entscheidet der Vorstand nach 
pflichtgemäßem, freien Ermessen, welche Fragen er wie 
beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen 
und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen 
auswählen. Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und 
institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen 
bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht 
berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, wiederholt 
auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der 
Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Der Vorstand 
kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor 
der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation 
einzureichen sind; dazu hat sich der Vorstand, wie vorstehend 
beschrieben, entschieden. 
 
*5. Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten* 
 
Die Möglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, die 
das Stimmrecht im Wege der oben beschriebenen elektronischen 
Kommunikation (Briefwahl) ausgeübt haben, Widerspruch gegen 
einen Beschluss der Hauptversammlung einzulegen, wird 
ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation 
eingeräumt. 
 
Der Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann über den 
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens dem amtierenden 
Notar gegenüber bis zur Beendigung der virtuellen 
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter Widerspruch zur 
Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG gegen einen 
Beschluss der Hauptversammlung einlegen. Die Erklärung ist von 
Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis zu deren Ende 
möglich. 
 
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen 
zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen. 
 
III. Informationen und Unterlagen; 
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
Ab Einberufung der virtuellen Hauptversammlung sind zusammen 
mit dieser Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen 
und weitere Informationen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020 
 
abrufbar. Sie werden dort auch während der virtuellen 
Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der 
Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige 
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von 
Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte 
Internetseite zugänglich gemacht werden. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der virtuellen 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
IV. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre 
 
Die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft verarbeitet als 
Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name 
und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene 
Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und 
Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung im 
Wege der elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 
Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 67, 118 ff. AktG sowie 
i.V.m. § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020. Darüber hinaus können 
Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen 
Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender 
berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) 
DS-GVO). Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten 
nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die 1&1 Drillisch 
Aktiengesellschaft diese in der Regel von der Depotbank des 
Aktionärs. 
 
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der 
virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister 
verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und 
Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der 1&1 
Drillisch Aktiengesellschaft und nur soweit dies für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. 
Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der 
beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene 
Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder 
diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich 
zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von 
Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht 
ausüben und im Wege elektronischer Zuschaltung die virtuelle 
Hauptversammlung verfolgen, im Rahmen der gesetzlichen 
Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 
AktG, soweit die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter darin 
aufgeführt werden) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter 
einsehbar. Dies gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. 
Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 
Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020). 
 
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der 
Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den 
gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die 
personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der 
Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die 
Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- 
oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen 
Aufbewahrungspflichten bestehen. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre 
bzw. Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre 
verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die 
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder 
die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht 
den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht 
bei den Aufsichtsbehörden zu. 
 
Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 
Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. 
Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen 
auch ein Widerspruchsrecht zu. 
 
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von 
personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre bzw. 
Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der 1&1 
Drillisch Aktiengesellschaft unter: 
 
 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
 Konzerndatenschutzbeauftragte 
 Wilhelm-Röntgen-Str. 1 - 5 
 63477 Maintal 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

E-Mail-Adresse: ir@1und1-drillisch.de 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sind auf 
der Internetseite der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft unter 
 
https://www.1und1-drillisch.de/datenschutz 
 
einsehbar. 
 
Maintal, im April 2020 
 
*1&1 Drillisch Aktiengesellschaft* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2020-04-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft 
             Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5 
             63477 Maintal 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@1und1-drillisch.de 
Internet:    https://www.1und1-drillisch.de 
ISIN:        DE0005545503, DE000A2GSYD7 
WKN:         554550, A2GSYD 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1019589 2020-04-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

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