Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 11.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
436 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2020 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.05.2020 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-09 / 15:08 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 - 
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur ordentlichen, 
virtuellen Hauptversammlung *am 5. Mai 2020* 
*um 10:00 Uhr* in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Friesenheimer Straße 17, 68169 Mannheim 
 
*Hinweis* 
 
Nach § 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung von 
Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen 
die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - 
CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020) 
sind im Land Baden-Württemberg außerhalb des öffentlichen 
Raums gegenwärtig Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von 
jeweils mehr als fünf Personen grundsätzlich untersagt. 
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 CoronaVO ist die Verordnung 
zunächst bis zum 15. Juni 2020 in Kraft. Das Sozialministerium 
von Baden-Württemberg wird gemäß § 11 Abs. 2 CoronaVO i.V.m. 
§ 32 Satz 2 Infektionsschutzgesetz ermächtigt, den Termin des 
Außerkrafttretens zu ändern. *Die ordentliche 
Hauptversammlung am 5. Mai 2020 wird daher *gemäß Artikel 2 
§ 1 Abs. 8 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 und Abs. 6 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 *als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten* (siehe dazu näher die 
Hinweise in Abschnitt III. unter "Weitere Angaben und Hinweise 
zur Hauptversammlung"). 
 
TAGESORDNUNG 
TOP 1  *Vorlage des festgestellten 
       Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE 
       und des gebilligten Konzernabschlusses, 
       des Berichts über die Lage der 
       Gesellschaft und des Konzerns, des 
       Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
       erläuternden Berichts des Vorstands zu 
       den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
       Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
       Geschäftsjahr 2019* 
TOP 2  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
       Bilanzgewinns* 
TOP 3  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Vorstands für das 
       Geschäftsjahr 2019* 
TOP 4  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2019* 
TOP 5  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
TOP 6  *Beschlussfassung über die Wahl des 
       Abschlussprüfers und 
       Konzernabschlussprüfers für das 
       Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für 
       eine etwaige prüferische Durchsicht von 
       unterjährigen Finanzinformationen* 
TOP 7  *Beschlussfassung über die Aufhebung der 
       bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und 
       zur Verwendung eigener Aktien und 
       Ermächtigung zum Erwerb und zur 
       Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 
       1 Nr. 8 AktG (zugleich vorsorglich 
       erfolgende gesonderte Abstimmung der 
       Stammaktionäre)* 
TOP 8  *Gesonderte Abstimmung der 
       Vorzugsaktionäre zum Beschluss der 
       Hauptversammlung unter TOP 7 (Aufhebung 
       der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb 
       und zur Verwendung eigener Aktien und 
       Ermächtigung zum Erwerb und zur 
       Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 
       1 Nr. 8 AktG)* 
TOP 9  *Beschlussfassung über die Billigung des 
       vom Aufsichtsrat vorgelegten 
       Vergütungssystems für die 
       Vorstandsmitglieder* 
TOP 10 *Beschlussfassung über die Vergütung der 
       Aufsichtsratsmitglieder (Vergütungssystem 
       und Änderung von § 16 Abs. 1 sowie 
       Abs. 5 bis Abs. 8 der Satzung)* 
TOP 11 *Beschlussfassung über die Änderung 
       von § 2 der Satzung 
       (Unternehmensgegenstand)* 
TOP 12 *Beschlussfassung über die Änderung 
       von § 19 der Satzung (Teilnahmerecht)* 
TOP 13 *Beschlussfassung über die 
       Änderungen von § 4, § 10 Abs. 1, 
       Abs. 2 und Abs. 6, § 17 Satz 1, § 21 Abs. 
       3, der Überschrift zu Abschnitt 4 
       und § 23 der Satzung* 
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR 
   BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER 
   FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM* 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS 
    PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
    Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, 
    des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
    Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
    1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Die Unterlagen sind über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    www.fuchs.com/gruppe 
 
    dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2020, 
    zugänglich und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt. 
    Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung 
    zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend 
    den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 
    keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
    den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
    hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz 
    zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
    von Euro 134.135.000 wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende   Euro 
    von Euro 0,96 auf jede der     66.720.000 
    69.500.000 Stück 
    dividendenberechtigten 
    Stammaktien 
    Ausschüttung einer Dividende   Euro 
    von Euro 0,97 auf jede der     67.415.000 
    69.500.000 Stück 
    dividendenberechtigten 
    Vorzugsaktien 
    Bilanzgewinn                   Euro 
                                   134.135.000 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
    Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5.  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der 
    FUCHS PETROLUB SE endet mit der Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. 
    Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, also 
    mit Ablauf der zum 5. Mai 2020 einberufenen 
    Hauptversammlung. Dementsprechend sind die Mitglieder des 
    Aufsichtsrats der FUCHS PETROLUB SE neu zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 
    Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 und Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz 
    (SEAG), § 10 Abs. 1 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE 
    sowie § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m. 
    Abschnitt II Ziffer 2 der Vereinbarung über die 
    Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS PETROLUB SE aus 
    sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier 
    Anteilseignervertretern und zwei Arbeitnehmervertretern. 
    Die Anteilseignervertreter werden von der 
    Hauptversammlung gewählt. Gemäß § 10 Abs. 2 der 
    Satzung der FUCHS PETROLUB SE werden die 
    Aufsichtsratsmitglieder jeweils für die Zeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die 
    Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
    der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
    dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, 
    längstens jedoch für sechs Jahre. Wiederbestellungen sind 
    zulässig. Die Arbeitnehmervertreter werden nicht von der 
    Hauptversammlung, sondern gemäß dem nach § 10 Abs. 1 
    Unter-Abs. 2 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie § 21 
    Abs. 3 SEBG i.V.m. Abschnitt II Ziffern 2 und 3 der 
    Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
    FUCHS PETROLUB SE vereinbarten Bestellungsverfahren 
    gewählt. 
 
    Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend und 
    die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
    beschlossenen Ziele berücksichtigend schlägt der 
    Aufsichtsrat vor, folgende Vertreter der Anteilseigner in 
    den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    (1) *Herrn Dr. Kurt Bock, Heidelberg* 
        Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der 
        BASF SE im Ruhestand 
 
        Herr Dr. Kurt Bock ist Mitglied der 
        folgenden gesetzlich zu bildenden 
        inländischen Aufsichtsräte: 
 
        - Bayerische Motorenwerke AG, München 
        - Fresenius Management SE, Bad Homburg 
        - Münchener 
          Rückversicherungs-Gesellschaft 
          Aktiengesellschaft, München 
 
        Es bestehen keine Mitgliedschaften in 
        vergleichbaren in- und ausländischen 
        Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen. 
 
        Hr. Dr. Bock hat der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.