DJ DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2020 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2020 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-09 / 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 - ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung *am 5. Mai 2020* *um 10:00 Uhr* in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Friesenheimer Straße 17, 68169 Mannheim *Hinweis* Nach § 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020) sind im Land Baden-Württemberg außerhalb des öffentlichen Raums gegenwärtig Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen grundsätzlich untersagt. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 CoronaVO ist die Verordnung zunächst bis zum 15. Juni 2020 in Kraft. Das Sozialministerium von Baden-Württemberg wird gemäß § 11 Abs. 2 CoronaVO i.V.m. § 32 Satz 2 Infektionsschutzgesetz ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. *Die ordentliche Hauptversammlung am 5. Mai 2020 wird daher *gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 8 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 und Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 *als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten* (siehe dazu näher die Hinweise in Abschnitt III. unter "Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung"). TAGESORDNUNG TOP 1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2019* TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* TOP 5 *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* TOP 6 *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen* TOP 7 *Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)* TOP 8 *Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter TOP 7 (Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)* TOP 9 *Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder* TOP 10 *Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Vergütungssystem und Änderung von § 16 Abs. 1 sowie Abs. 5 bis Abs. 8 der Satzung)* TOP 11 *Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Unternehmensgegenstand)* TOP 12 *Beschlussfassung über die Änderung von § 19 der Satzung (Teilnahmerecht)* TOP 13 *Beschlussfassung über die Änderungen von § 4, § 10 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6, § 17 Satz 1, § 21 Abs. 3, der Überschrift zu Abschnitt 4 und § 23 der Satzung* I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2019* Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fuchs.com/gruppe dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2020, zugänglich und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 134.135.000 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende Euro von Euro 0,96 auf jede der 66.720.000 69.500.000 Stück dividendenberechtigten Stammaktien Ausschüttung einer Dividende Euro von Euro 0,97 auf jede der 67.415.000 69.500.000 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien Bilanzgewinn Euro 134.135.000 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der FUCHS PETROLUB SE endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, also mit Ablauf der zum 5. Mai 2020 einberufenen Hauptversammlung. Dementsprechend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats der FUCHS PETROLUB SE neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 und Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 10 Abs. 1 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m. Abschnitt II Ziffer 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS PETROLUB SE aus sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseignervertretern und zwei Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung gewählt. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE werden die Aufsichtsratsmitglieder jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig. Die Arbeitnehmervertreter werden nicht von der Hauptversammlung, sondern gemäß dem nach § 10 Abs. 1 Unter-Abs. 2 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie § 21 Abs. 3 SEBG i.V.m. Abschnitt II Ziffern 2 und 3 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS PETROLUB SE vereinbarten Bestellungsverfahren gewählt. Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend und die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele berücksichtigend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: (1) *Herrn Dr. Kurt Bock, Heidelberg* Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der BASF SE im Ruhestand Herr Dr. Kurt Bock ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräte: - Bayerische Motorenwerke AG, München - Fresenius Management SE, Bad Homburg - Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft, München Es bestehen keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Hr. Dr. Bock hat der Gesellschaft
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April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)
mitgeteilt, dass sein bei der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft, München und sein bei der Fresenius Management SE, Bad Homburg, bestehendes Aufsichtsratsmandat jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet, beendet sind. Des Weiteren hat Herr Dr. Bock der Gesellschaft mitgeteilt, dass er bei der Hauptversammlung der BASF SE, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet, bei der Wahl zum Mitglied in den Aufsichtsrat der BASF SE, Ludwigshafen, kandidiert und es für den Fall seiner Wahl vorgesehen ist, ihn zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der BASF SE zu wählen. (2) *Herrn Dr. Christoph Loos, Schaan (Liechtenstein) * Vorsitzender der Konzernleitung der Hilti AG, Schaan, Liechtenstein Herr Dr. Loos ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden, Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen. (3) *Frau Dr. Susanne Fuchs, Mannheim* Unternehmerin in Mannheim Frau Dr. Susanne Fuchs ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat, noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen. (4) *Frau Ingeborg Neumann, Berlin* Geschäftsführende Gesellschafterin, Peppermint Holding GmbH Frau Ingeborg Neumann ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräte: - Scienion AG - SGL Carbon SE Frau Ingeborg Neumann ist Mitglied der folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts Die Wahl erfolgt gem. § 10 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre. Frau Neumann erfüllt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 des Aktiengesetzes (AktG) als unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Mit Bezug auf die Empfehlung D.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019, veröffentlicht am 20. März 2020, wird erklärt, dass Frau Neumann über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig ist. Mit Bezug auf die Empfehlung C.13 des DCGK wird erklärt, dass abgesehen von Frau Dr. Susanne Fuchs, die gemeinsam mit ihrem Bruder, dem Vorstandsvorsitzenden Stefan Fuchs, und weiteren Angehörigen ihrer Familie über unmittelbar und mittelbar gehaltene Stammaktien Hauptaktionär der Gesellschaft ist, nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten für die Aufsichtsratswahl zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen. Ein Kurzlebenslauf der zur Wahl stehenden Personen ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.fuchs.com/gruppe dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2020, einsehbar. 6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2020 und für das erste Quartal 2021 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU Abschlussprüferverordnung). Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde. 7. *Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)* Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG1, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. In diesem Rahmen kann die Hauptversammlung auch bestimmte Möglichkeiten der Verwendung der erworbenen Aktien festlegen. Im Hinblick darauf, dass die von der Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB SE am 6. Mai 2015 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien am 5. Mai 2020 ausläuft und eine Erneuerung für den zulässigen Zeitraum von fünf Jahren ab der Hauptversammlung als sachgerecht eingestuft wird, soll eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen werden. 1 Die Vorschriften des AktG finden auf die Gesellschaft gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) und Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend 'SE-VO') Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a) Die Ermächtigung des Vorstands, bis zum 5. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, wird aufgehoben. b) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 4. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Ermächtigung durch die Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit den anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. c) Der Erwerb eigener Stamm- und/oder Vorzugsaktien kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder auf andere Weise nach Maßgabe von § 53a AktG erfolgen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien gleicher Gattung der Gesellschaft vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie gleicher Gattung der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Stichtag. Der Stichtag ist (1) beim Erwerb über die Börse der Tag des Erwerbs oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb; (2) beim Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
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