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DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2020 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.05.2020 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-09 / 15:08 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 - 
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur ordentlichen, 
virtuellen Hauptversammlung *am 5. Mai 2020* 
*um 10:00 Uhr* in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Friesenheimer Straße 17, 68169 Mannheim 
 
*Hinweis* 
 
Nach § 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung von 
Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen 
die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - 
CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020) 
sind im Land Baden-Württemberg außerhalb des öffentlichen 
Raums gegenwärtig Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von 
jeweils mehr als fünf Personen grundsätzlich untersagt. 
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 CoronaVO ist die Verordnung 
zunächst bis zum 15. Juni 2020 in Kraft. Das Sozialministerium 
von Baden-Württemberg wird gemäß § 11 Abs. 2 CoronaVO i.V.m. 
§ 32 Satz 2 Infektionsschutzgesetz ermächtigt, den Termin des 
Außerkrafttretens zu ändern. *Die ordentliche 
Hauptversammlung am 5. Mai 2020 wird daher *gemäß Artikel 2 
§ 1 Abs. 8 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 und Abs. 6 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 *als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten* (siehe dazu näher die 
Hinweise in Abschnitt III. unter "Weitere Angaben und Hinweise 
zur Hauptversammlung"). 
 
TAGESORDNUNG 
TOP 1  *Vorlage des festgestellten 
       Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE 
       und des gebilligten Konzernabschlusses, 
       des Berichts über die Lage der 
       Gesellschaft und des Konzerns, des 
       Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
       erläuternden Berichts des Vorstands zu 
       den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
       Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
       Geschäftsjahr 2019* 
TOP 2  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
       Bilanzgewinns* 
TOP 3  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Vorstands für das 
       Geschäftsjahr 2019* 
TOP 4  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2019* 
TOP 5  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
TOP 6  *Beschlussfassung über die Wahl des 
       Abschlussprüfers und 
       Konzernabschlussprüfers für das 
       Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für 
       eine etwaige prüferische Durchsicht von 
       unterjährigen Finanzinformationen* 
TOP 7  *Beschlussfassung über die Aufhebung der 
       bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und 
       zur Verwendung eigener Aktien und 
       Ermächtigung zum Erwerb und zur 
       Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 
       1 Nr. 8 AktG (zugleich vorsorglich 
       erfolgende gesonderte Abstimmung der 
       Stammaktionäre)* 
TOP 8  *Gesonderte Abstimmung der 
       Vorzugsaktionäre zum Beschluss der 
       Hauptversammlung unter TOP 7 (Aufhebung 
       der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb 
       und zur Verwendung eigener Aktien und 
       Ermächtigung zum Erwerb und zur 
       Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 
       1 Nr. 8 AktG)* 
TOP 9  *Beschlussfassung über die Billigung des 
       vom Aufsichtsrat vorgelegten 
       Vergütungssystems für die 
       Vorstandsmitglieder* 
TOP 10 *Beschlussfassung über die Vergütung der 
       Aufsichtsratsmitglieder (Vergütungssystem 
       und Änderung von § 16 Abs. 1 sowie 
       Abs. 5 bis Abs. 8 der Satzung)* 
TOP 11 *Beschlussfassung über die Änderung 
       von § 2 der Satzung 
       (Unternehmensgegenstand)* 
TOP 12 *Beschlussfassung über die Änderung 
       von § 19 der Satzung (Teilnahmerecht)* 
TOP 13 *Beschlussfassung über die 
       Änderungen von § 4, § 10 Abs. 1, 
       Abs. 2 und Abs. 6, § 17 Satz 1, § 21 Abs. 
       3, der Überschrift zu Abschnitt 4 
       und § 23 der Satzung* 
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR 
   BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER 
   FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM* 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS 
    PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
    Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, 
    des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
    Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
    1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Die Unterlagen sind über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    www.fuchs.com/gruppe 
 
    dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2020, 
    zugänglich und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt. 
    Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung 
    zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend 
    den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 
    keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
    den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
    hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz 
    zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
    von Euro 134.135.000 wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende   Euro 
    von Euro 0,96 auf jede der     66.720.000 
    69.500.000 Stück 
    dividendenberechtigten 
    Stammaktien 
    Ausschüttung einer Dividende   Euro 
    von Euro 0,97 auf jede der     67.415.000 
    69.500.000 Stück 
    dividendenberechtigten 
    Vorzugsaktien 
    Bilanzgewinn                   Euro 
                                   134.135.000 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
    Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5.  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der 
    FUCHS PETROLUB SE endet mit der Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. 
    Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, also 
    mit Ablauf der zum 5. Mai 2020 einberufenen 
    Hauptversammlung. Dementsprechend sind die Mitglieder des 
    Aufsichtsrats der FUCHS PETROLUB SE neu zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 
    Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 und Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz 
    (SEAG), § 10 Abs. 1 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE 
    sowie § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m. 
    Abschnitt II Ziffer 2 der Vereinbarung über die 
    Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS PETROLUB SE aus 
    sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier 
    Anteilseignervertretern und zwei Arbeitnehmervertretern. 
    Die Anteilseignervertreter werden von der 
    Hauptversammlung gewählt. Gemäß § 10 Abs. 2 der 
    Satzung der FUCHS PETROLUB SE werden die 
    Aufsichtsratsmitglieder jeweils für die Zeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die 
    Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
    der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
    dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, 
    längstens jedoch für sechs Jahre. Wiederbestellungen sind 
    zulässig. Die Arbeitnehmervertreter werden nicht von der 
    Hauptversammlung, sondern gemäß dem nach § 10 Abs. 1 
    Unter-Abs. 2 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie § 21 
    Abs. 3 SEBG i.V.m. Abschnitt II Ziffern 2 und 3 der 
    Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
    FUCHS PETROLUB SE vereinbarten Bestellungsverfahren 
    gewählt. 
 
    Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend und 
    die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
    beschlossenen Ziele berücksichtigend schlägt der 
    Aufsichtsrat vor, folgende Vertreter der Anteilseigner in 
    den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    (1) *Herrn Dr. Kurt Bock, Heidelberg* 
        Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der 
        BASF SE im Ruhestand 
 
        Herr Dr. Kurt Bock ist Mitglied der 
        folgenden gesetzlich zu bildenden 
        inländischen Aufsichtsräte: 
 
        - Bayerische Motorenwerke AG, München 
        - Fresenius Management SE, Bad Homburg 
        - Münchener 
          Rückversicherungs-Gesellschaft 
          Aktiengesellschaft, München 
 
        Es bestehen keine Mitgliedschaften in 
        vergleichbaren in- und ausländischen 
        Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen. 
 
        Hr. Dr. Bock hat der Gesellschaft 

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April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

mitgeteilt, dass sein bei der Münchener 
        Rückversicherungs-Gesellschaft 
        Aktiengesellschaft, München und sein bei 
        der Fresenius Management SE, Bad Homburg, 
        bestehendes Aufsichtsratsmandat jeweils 
        mit Ablauf der Hauptversammlung, die über 
        die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2019 entscheidet, beendet 
        sind. Des Weiteren hat Herr Dr. Bock der 
        Gesellschaft mitgeteilt, dass er bei der 
        Hauptversammlung der BASF SE, welche über 
        die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2019 entscheidet, bei der 
        Wahl zum Mitglied in den Aufsichtsrat der 
        BASF SE, Ludwigshafen, kandidiert und es 
        für den Fall seiner Wahl vorgesehen ist, 
        ihn zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
        der BASF SE zu wählen. 
    (2) *Herrn Dr. Christoph Loos, Schaan 
        (Liechtenstein) * 
        Vorsitzender der Konzernleitung der Hilti 
        AG, Schaan, Liechtenstein 
 
        Herr Dr. Loos ist weder Mitglied in einem 
        anderen gesetzlich zu bildenden, 
        Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
        vergleichbaren in- oder ausländischen 
        Kontrollgremium von 
        Wirtschaftsunternehmen. 
    (3) *Frau Dr. Susanne Fuchs, Mannheim* 
        Unternehmerin in Mannheim 
 
        Frau Dr. Susanne Fuchs ist weder Mitglied 
        in einem anderen gesetzlich zu bildenden 
        Aufsichtsrat, noch Mitglied in einem 
        vergleichbaren in- oder ausländischen 
        Kontrollgremium von 
        Wirtschaftsunternehmen. 
    (4) *Frau Ingeborg Neumann, Berlin* 
        Geschäftsführende Gesellschafterin, 
        Peppermint Holding GmbH 
        Frau Ingeborg Neumann ist Mitglied der 
        folgenden gesetzlich zu bildenden 
        inländischen Aufsichtsräte: 
 
        - Scienion AG 
        - SGL Carbon SE 
 
        Frau Ingeborg Neumann ist Mitglied der 
        folgenden vergleichbaren in- und 
        ausländischen Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen: 
 
        - Berliner Wasserbetriebe Anstalt des 
          öffentlichen Rechts 
 
    Die Wahl erfolgt gem. § 10 Abs. 2 der Satzung für die 
    Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2024 beschließt, längstens jedoch für 
    sechs Jahre. 
 
    Frau Neumann erfüllt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 
    des Aktiengesetzes (AktG) als unabhängiges Mitglied mit 
    Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder 
    Abschlussprüfung. Mit Bezug auf die Empfehlung D.4 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner 
    Fassung vom 16. Dezember 2019, veröffentlicht am 20. März 
    2020, wird erklärt, dass Frau Neumann über besondere 
    Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von 
    Rechnungslegungsgrundsätzen und internen 
    Kontrollverfahren verfügt sowie mit der Abschlussprüfung 
    vertraut und unabhängig ist. 
 
    Mit Bezug auf die Empfehlung C.13 des DCGK wird erklärt, 
    dass abgesehen von Frau Dr. Susanne Fuchs, die gemeinsam 
    mit ihrem Bruder, dem Vorstandsvorsitzenden Stefan Fuchs, 
    und weiteren Angehörigen ihrer Familie über unmittelbar 
    und mittelbar gehaltene Stammaktien Hauptaktionär der 
    Gesellschaft ist, nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
    keine offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
    Beziehungen der Kandidaten für die Aufsichtsratswahl zum 
    Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
    wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
    bestehen. 
 
    Ein Kurzlebenslauf der zur Wahl stehenden Personen ist 
    auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
    www.fuchs.com/gruppe 
 
    dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2020, 
    einsehbar. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
    des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
    sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht 
    von unterjährigen Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
    GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
    Zweigniederlassung Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie 
    zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
    Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2020 und für das 
    erste Quartal 2021 zu wählen. 
 
    Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des 
    Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 der 
    Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments 
    und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
    Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
    öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 
    2005/909/EG der Kommission (EU 
    Abschlussprüferverordnung). Der Prüfungsausschuss hat in 
    seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
    ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
    keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU 
    Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde. 
7.  *Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden 
    Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 
    und Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener 
    Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (zugleich vorsorglich 
    erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)* 
 
    Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die 
    Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG1, soweit 
    nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer 
    besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. In 
    diesem Rahmen kann die Hauptversammlung auch bestimmte 
    Möglichkeiten der Verwendung der erworbenen Aktien 
    festlegen. Im Hinblick darauf, dass die von der 
    Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB SE am 6. Mai 2015 
    erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien am 5. Mai 
    2020 ausläuft und eine Erneuerung für den zulässigen 
    Zeitraum von fünf Jahren ab der Hauptversammlung als 
    sachgerecht eingestuft wird, soll eine neue Ermächtigung 
    zum Erwerb eigener Aktien mit der Möglichkeit zum 
    Ausschluss des Bezugsrechts unter bestimmten 
    Voraussetzungen beschlossen werden. 
 
    1 Die Vorschriften des AktG finden auf die Gesellschaft 
    gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) und Art. 10 
    der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
    Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
    Gesellschaft (SE) (nachfolgend 'SE-VO') Anwendung, soweit 
    sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes 
    ergibt. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
    beschließen: 
 
    a) Die Ermächtigung des Vorstands, bis zum 5. 
       Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
       eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien bis 
       zu 10% des zum Zeitpunkt der 
       Beschlussfassung der Ermächtigung durch 
       die Hauptversammlung oder - falls dieser 
       Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der 
       Ausübung der Ermächtigung bestehenden 
       Grundkapitals zu erwerben, wird 
       aufgehoben. 
    b) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 
       Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 4. Mai 2025 
       mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene 
       Stamm- und/oder Vorzugsaktien bis zu 10% 
       des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
       dieser Ermächtigung durch die 
       Hauptversammlung oder - falls dieser Wert 
       geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung 
       dieser Ermächtigung bestehenden 
       Grundkapitals zu erwerben. Auf die 
       aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen 
       Aktien dürfen zusammen mit den anderen 
       eigenen Aktien, die sich im Besitz der 
       Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71d 
       und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
       Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen 
       Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung 
       darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck 
       des Handels in eigenen Aktien genutzt 
       werden. 
    c) Der Erwerb eigener Stamm- und/oder 
       Vorzugsaktien kann nach Wahl des Vorstands 
       über die Börse, mittels eines öffentlichen 
       Kaufangebots, mittels einer an die 
       Aktionäre der Gesellschaft gerichteten 
       öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
       Verkaufsangeboten oder auf andere Weise 
       nach Maßgabe von § 53a AktG erfolgen. 
       Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) 
       darf den Durchschnittskurs der Aktien 
       gleicher Gattung der Gesellschaft vor dem 
       Stichtag um nicht mehr als 10 % 
       überschreiten und um nicht mehr als 20 % 
       unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist 
       der nicht volumengewichtete Durchschnitt 
       der Schlusskurse der Aktie gleicher 
       Gattung der Gesellschaft im XETRA-Handel 
       (oder einem vergleichbaren 
       Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in 
       Frankfurt am Main an den letzten zehn 
       Börsenhandelstagen vor dem Stichtag. 
 
       Der Stichtag ist 
 
       (1) beim Erwerb über die Börse der Tag 
           des Erwerbs oder - falls früher - 
           der Eingehung einer Verpflichtung 
           zum Erwerb; 
       (2) beim Erwerb mittels eines 
           öffentlichen Kaufangebots oder einer 
           an die Aktionäre der Gesellschaft 
           gerichteten öffentlichen 
           Aufforderung zur Abgabe von 

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April 09, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

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