Wien (www.anleihencheck.de) - Die EU hat bereits am 20. März das Beihilfe Gesetz gelockert und einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen geschaffen, dieser wurde dann am 3. April nochmal erweitert bzw. konkretisiert, so die Analysten der Raiffeisen Bank International AG (RBI).Besonders ein Punkt daraus dürfte insbesondere für kleinere Unternehmen (SME) wichtig werden und werde von immer mehr Ländern genutzt. So hätten Mitgliedsstaaten nun beispielsweise die Möglichkeit, bis zu einem Nennwert von EUR 800.000 pro Unternehmen, zinslose Darlehen oder Garantien für Darlehen zur Deckung von 100% des Risikos zu gewähren oder Eigenkapital bereitzustellen. Die Feinadjustierung dieser Maßnahmen obliege den einzelnen Mitgliedsstaaten, aber dies dürfte zumindest ein weiterer Schritt sein, um zeitnahe Unterstützung für die am stärksten betroffenen Industriesektoren wie Verkehr, Tourismus, Gastgewerbe oder Einzelhandel ermöglichen zu können. (09.04.2020/alc/n/a) ...Den vollständigen Artikel lesen ...