
Mit der Verordnung reagiert das Innenministerium nach eigenen Angaben auf die besondere Situation von Ausländern, denen es wegen der weitreichenden Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr als Folge der Corona-Pandemie vorübergehend nicht möglich ist, Deutschland zu verlassen und in ihre Heimatstaaten zurückzukehren. Ob diese Regelung womöglich über Ende Juni hinaus verlängert wird, will das Innenministerium zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung entscheiden.
Bürgern aus Staaten außerhalb der EU ist die Einreise in den Schengen-Raum derzeit nur noch in wenigen Ausnahmefällen gestattet. Wie aus einem internen Schreiben der Bundespolizei hervorgeht, darf auch, wer ein nationales Visum für einen längeren Aufenthalt in Deutschland hat, aktuell nicht einreisen. Ausnahmen gelten demnach, wenn die Einreise der Familienzusammenführung oder der Aufnahme einer Arbeit im Bereich der kritischen Infrastruktur dient./abc/DP/nas
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