Wien (www.anleihencheck.de) - Die EZB verabschiedete am 8. April 2020 Maßnahmen zur vorübergehenden Lockerung der Kriterien für notenbankfähige Sicherheiten, so die Analysten der Raiffeisen Bank International AG (RBI).Das Paket ergänze die anderen kürzlich vorgestellten Maßnahmen der EZB (zusätzliche LTROs und PEPP). Die zusätzlichen Maßnahmen würden drei wesentliche Punkte umfassen: 1) Lockerung der Kriterien für Verwendung von Kreditforderungen als Sicherheit, 2) EZB Allgemeine Absenkung der Bewertungsabschläge bei Sicherheiten, 3) Ausnahmeregelung für Zulassung griechischer Staatsschuldtitel als Sicherheit in Kreditgeschäften mit dem Eurosystem. Weiteres prüfe die EZB weitere Maßnahmen, um Auswirkungen von Bonitätsherabstufungen auf die Verfügbarkeit von Sicherheiten für Geschäftspartner vorübergehend abzumildern. (News vom 09.04.2020) (14.04.2020/alc/n/a) ...Den vollständigen Artikel lesen ...