DGAP-News: GEA Group Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.04.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-14 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN:
DE0006602006
WKN: 660200 Verschiebung der für den 30. April 2020
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 20. März
2020 für Donnerstag, den 30. April 2020, um 10:00 Uhr
einberufene ordentliche Hauptversammlung der GEA Group
Aktiengesellschaft wird hiermit abgesagt. Die
Hauptversammlung findet damit nicht am 30. April 2020
statt.
Die Absage erfolgt aufgrund der COVID-19-Pandemie und
der diesbezüglich von den Behörden ausgesprochenen
Beschränkungen und Empfehlungen. In dieser Situation
hat die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller an der
Hauptversammlung beteiligten Dienstleister für die GEA
Group Aktiengesellschaft höchste Priorität.
Durch die Absage der Hauptversammlung für den
ursprünglich geplanten Termin verschiebt sich unter
anderem auch der Beschluss über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2019. Vorstand und Aufsichtsrat halten
jedoch an ihrem im Geschäftsbericht 2019
veröffentlichten und mit der Tagesordnung für die
Hauptversammlung bekannt gemachten
Gewinnverwendungsvorschlag zur Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR 0,85 je dividendenberechtigte
Stückaktie fest. Auf Basis von § 1 Abs. 4 Satz 1 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zudem
beschlossen, den Aktionären per 30. April 2020 einen
Abschlag auf den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 0,42 je
dividendenberechtigte Stückaktie zu zahlen. Der
Anspruch der Aktionäre auf die Abschlagszahlung wird am
6. Mai 2020 fällig. Die Auszahlung der Abschlagszahlung
wird daher am gleichen Tag erfolgen, an dem im Falle
eines entsprechenden Beschlusses der ordentlichen
Hauptversammlung auch die Dividende ausgezahlt worden
wäre.
Es ist beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung
in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 5 des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie gegen Ende des Jahres 2020 als
Präsenzversammlung abzuhalten.
Düsseldorf, im April 2020
*GEA Group Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2020-04-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: GEA Group Aktiengesellschaft
Peter-Müller-Str. 12
40468 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: corporate@gea.com
Internet: https://www.gea.com
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1021115 2020-04-14
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April 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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