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DGAP-HV: GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GEA Group Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.04.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: 
DE0006602006 
WKN: 660200 Verschiebung der für den 30. April 2020 
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 
 
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 20. März 
2020 für Donnerstag, den 30. April 2020, um 10:00 Uhr 
einberufene ordentliche Hauptversammlung der GEA Group 
Aktiengesellschaft wird hiermit abgesagt. Die 
Hauptversammlung findet damit nicht am 30. April 2020 
statt. 
 
Die Absage erfolgt aufgrund der COVID-19-Pandemie und 
der diesbezüglich von den Behörden ausgesprochenen 
Beschränkungen und Empfehlungen. In dieser Situation 
hat die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller an der 
Hauptversammlung beteiligten Dienstleister für die GEA 
Group Aktiengesellschaft höchste Priorität. 
 
Durch die Absage der Hauptversammlung für den 
ursprünglich geplanten Termin verschiebt sich unter 
anderem auch der Beschluss über die Verwendung des 
Bilanzgewinns 2019. Vorstand und Aufsichtsrat halten 
jedoch an ihrem im Geschäftsbericht 2019 
veröffentlichten und mit der Tagesordnung für die 
Hauptversammlung bekannt gemachten 
Gewinnverwendungsvorschlag zur Ausschüttung einer 
Dividende in Höhe von EUR 0,85 je dividendenberechtigte 
Stückaktie fest. Auf Basis von § 1 Abs. 4 Satz 1 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 hat der 
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zudem 
beschlossen, den Aktionären per 30. April 2020 einen 
Abschlag auf den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 0,42 je 
dividendenberechtigte Stückaktie zu zahlen. Der 
Anspruch der Aktionäre auf die Abschlagszahlung wird am 
6. Mai 2020 fällig. Die Auszahlung der Abschlagszahlung 
wird daher am gleichen Tag erfolgen, an dem im Falle 
eines entsprechenden Beschlusses der ordentlichen 
Hauptversammlung auch die Dividende ausgezahlt worden 
wäre. 
 
Es ist beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung 
in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 5 des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie gegen Ende des Jahres 2020 als 
Präsenzversammlung abzuhalten. 
 
Düsseldorf, im April 2020 
 
*GEA Group Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-04-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: GEA Group Aktiengesellschaft 
             Peter-Müller-Str. 12 
             40468 Düsseldorf 
             Deutschland 
E-Mail:      corporate@gea.com 
Internet:    https://www.gea.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1021115 2020-04-14 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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