
DGAP-News: Godewind Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Godewind Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-15 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Godewind Immobilien AG Frankfurt am Main WKN A2G8XX / A28 873 / A25425 ISIN DE000A2G8 XX 3 / DE000A288730 / DE000A254252 Absage der für den 7. Mai 2020 als Präsenzversammlung einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Godewind Immobilien AG, Frankfurt am Main, und Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung Vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) sowie den bestehenden - und noch nicht absehbaren etwaigen weiteren - behördlichen Empfehlungen und Verordnungen zum Schutz gegen mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren wird die mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 für den 7. Mai 2020 um 11 Uhr (MESZ) als *Präsenzversammlung* einberufene ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft *abgesagt*. Gleichzeitig berufen wir hiermit unsere *ordentliche Hauptversammlung* als *virtuelle Hauptversammlung *ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten neu auf *Donnerstag, den 7. Mai 2020 um 11 Uhr (MESZ)* ein. Der Vorstand macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch, die Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit verkürzten Fristen einzuberufen. Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live in Bild und Ton über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsäume der Gesellschaft, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main. Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Godewind Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.godewind-ag.com/hauptversammlung2020 abrufbar. Sie werden ferner den Aktionären unter der vorstehend genannten Internetseite während der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind daher der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung gemäß § 173 AktG bedarf. Tagesordnungspunkt 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.407.219,46 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag entspricht der von der Gesellschaft mit der Covivio X-Tend-AG und der Covivio SA im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot und Delisting-Angebot der Covivio X-Tend-AG abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung vom 13. Februar 2020/12. März 2020 und berücksichtigt darüber hinaus die Unsicherheiten und bislang nicht abschließend einzuschätzenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Gewerbeimmobiliensektor. Tagesordnungspunkt 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. Tagesordnungspunkt 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. Tagesordnungspunkt 5 *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und weiterer unterjähriger Finanzberichte* Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 und als Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2020 sowie weiterer unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu wählen. Da sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit aus drei Mitgliedern zusammensetzt, besteht kein Prüfungsausschuss. Deshalb hat der Aufsichtsrat die Aufgaben, die durch die EU-Abschlussprüferverordnung im Zusammenhang mit der Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers dem Prüfungsausschuss zugewiesen sind, selbst übernommen. Der Aufsichtsrat hat zwei Prüfungsgesellschaften, nämlich die als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählte Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, und die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, für das Prüfungsmandat erwogen und eine begründete Präferenz für die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Hamburg, entwickelt. Dafür war ausschlaggebend, dass die vorgeschlagene Gesellschaft von ihrem Profil her sehr gut zur neuen Aktionärsstruktur der Godewind Immobilien AG passt. Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Absatz 2 der EU-Abschlussprüferverordnung ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 noch vorgesehene Erklärung der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. Tagesordnungspunkt 6 *Beschlussfassung über die Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* Bis auf Herrn Karl Ehlerding, der die Voraussetzungen des § 100 Absatz 5 Halbsatz 1 AktG, wonach mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen muss, erfüllt, haben alle amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, nämlich die Herren Dr. Bertrand Malmendier und Dr. Roland Folz, ihr Amt jeweils mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 niedergelegt. Es soll daher die Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern erfolgen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der zwei ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgte gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft jeweils für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Gemäß § 6 Absatz 4 der Satzung erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Uwe Becker, Syndikusrechtsanwalt bei der Covivio Immobilien GmbH in Oberhausen, wohnhaft in Gladbeck und b) Herrn Rainer Langenhorst, Diplom-Ingenieur und Geschäftsführer der Covivio Immobilien GmbH in Oberhausen, wohnhaft in Dorsten mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
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April 15, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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