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DGAP-HV: Godewind Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Godewind Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Godewind Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 07.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Godewind Immobilien AG Frankfurt am Main WKN A2G8XX / 
A28 873 / A25425 
ISIN DE000A2G8 XX 3 / DE000A288730 / DE000A254252 
Absage der für den 7. Mai 2020 als Präsenzversammlung 
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 2020 
der Godewind Immobilien AG, Frankfurt am Main, 
und Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung 
2020 
als virtuelle Hauptversammlung 
 
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung des 
Coronavirus (COVID-19) sowie den bestehenden - und noch 
nicht absehbaren etwaigen weiteren - behördlichen 
Empfehlungen und Verordnungen zum Schutz gegen mit dem 
Virus verbundene Gesundheitsgefahren wird die mit 
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 für 
den 7. Mai 2020 um 11 Uhr (MESZ) als 
*Präsenzversammlung* einberufene ordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft *abgesagt*. 
 
Gleichzeitig berufen wir hiermit unsere *ordentliche 
Hauptversammlung* als *virtuelle Hauptversammlung *ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten neu auf *Donnerstag, den 7. Mai 2020 
um 11 Uhr (MESZ)* ein. 
 
Der Vorstand macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch, 
die Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 3 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie mit verkürzten Fristen 
einzuberufen. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live in 
Bild und Ton über das Internet übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege 
der (elektronischen) Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die 
Geschäftsäume der Gesellschaft, Taunusanlage 8, 60329 
Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 
 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Godewind Immobilien AG und des gebilligten 
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des 
Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 
(einschließlich des erläuternden Berichts des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a 
Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2019 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.godewind-ag.com/hauptversammlung2020 
 
abrufbar. Sie werden ferner den Aktionären unter der 
vorstehend genannten Internetseite während der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und 
mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des 
Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss und den 
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 
genannten Unterlagen sind daher der Hauptversammlung 
vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung 
gemäß § 173 AktG bedarf. 
 
Tagesordnungspunkt 2 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
EUR 15.407.219,46 vollständig auf neue Rechnung 
vorzutragen. 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag entspricht der von der 
Gesellschaft mit der Covivio X-Tend-AG und der Covivio 
SA im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen 
Übernahmeangebot und Delisting-Angebot der Covivio 
X-Tend-AG abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung vom 13. 
Februar 2020/12. März 2020 und berücksichtigt darüber 
hinaus die Unsicherheiten und bislang nicht 
abschließend einzuschätzenden Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie auf den Gewerbeimmobiliensektor. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
Vorstands entscheiden zu lassen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
erteilen. 
 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
 
Tagesordnungspunkt 5 
 
*Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische 
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und weiterer 
unterjähriger Finanzberichte* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
 
 die Mazars GmbH & Co. KG 
 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
 Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
 für das Geschäftsjahr 2020 und als Prüfer für 
 eine etwaige prüferische Durchsicht des 
 Halbjahresfinanzberichts 2020 sowie weiterer 
 unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 
 2020 und im Geschäftsjahr 2021 bis zur nächsten 
 ordentlichen Hauptversammlung zu wählen. 
 
Da sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit aus 
drei Mitgliedern zusammensetzt, besteht kein 
Prüfungsausschuss. Deshalb hat der Aufsichtsrat die 
Aufgaben, die durch die EU-Abschlussprüferverordnung im 
Zusammenhang mit der Auswahl und Bestellung des 
Abschlussprüfers dem Prüfungsausschuss zugewiesen sind, 
selbst übernommen. Der Aufsichtsrat hat zwei 
Prüfungsgesellschaften, nämlich die als Abschlussprüfer 
für das Geschäftsjahr 2019 gewählte Ebner Stolz GmbH & 
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, und die Mazars 
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, für das 
Prüfungsmandat erwogen und eine begründete Präferenz 
für die Mazars GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft. Hamburg, entwickelt. Dafür 
war ausschlaggebend, dass die vorgeschlagene 
Gesellschaft von ihrem Profil her sehr gut zur neuen 
Aktionärsstruktur der Godewind Immobilien AG passt. 
 
Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein Beschlussvorschlag 
frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
gemäß Art. 16 Absatz 2 der 
EU-Abschlussprüferverordnung ist und ihm keine die 
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende 
Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
 
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance 
Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 noch 
vorgesehene Erklärung der Mazars GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu deren 
Unabhängigkeit eingeholt. 
 
Tagesordnungspunkt 6 
 
*Beschlussfassung über die Nachwahl von zwei 
Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
Bis auf Herrn Karl Ehlerding, der die Voraussetzungen 
des § 100 Absatz 5 Halbsatz 1 AktG, wonach mindestens 
ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf 
den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung 
verfügen muss, erfüllt, haben alle amtierenden 
Mitglieder des Aufsichtsrats, nämlich die Herren Dr. 
Bertrand Malmendier und Dr. Roland Folz, ihr Amt 
jeweils mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 niedergelegt. Es soll daher die 
Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern erfolgen. 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß 
§§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in 
Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Satzung der 
Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
Hauptversammlung gewählt werden. 
 
Die Wahl der zwei ausgeschiedenen Mitglieder des 
Aufsichtsrats erfolgte gemäß § 6 Absatz 2 der 
Satzung der Gesellschaft jeweils für den Zeitraum bis 
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
beschließt. Gemäß § 6 Absatz 4 der Satzung 
erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der 
Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, 
soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 a) Herrn Dr. Uwe Becker, 
    Syndikusrechtsanwalt bei der Covivio 
    Immobilien GmbH in Oberhausen, wohnhaft 
    in Gladbeck 
 
 und 
 
 b) Herrn Rainer Langenhorst, 
    Diplom-Ingenieur und Geschäftsführer der 
    Covivio Immobilien GmbH in Oberhausen, 
    wohnhaft in Dorsten 
 
 mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen 
 Hauptversammlung am 7. Mai 2020 bis zur 
 Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
 Entlastung des Aufsichtsrats für das 

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April 15, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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