DGAP-News: Godewind Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Godewind Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 07.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-04-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Godewind Immobilien AG Frankfurt am Main WKN A2G8XX /
A28 873 / A25425
ISIN DE000A2G8 XX 3 / DE000A288730 / DE000A254252
Absage der für den 7. Mai 2020 als Präsenzversammlung
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 2020
der Godewind Immobilien AG, Frankfurt am Main,
und Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung
2020
als virtuelle Hauptversammlung
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung des
Coronavirus (COVID-19) sowie den bestehenden - und noch
nicht absehbaren etwaigen weiteren - behördlichen
Empfehlungen und Verordnungen zum Schutz gegen mit dem
Virus verbundene Gesundheitsgefahren wird die mit
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 für
den 7. Mai 2020 um 11 Uhr (MESZ) als
*Präsenzversammlung* einberufene ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft *abgesagt*.
Gleichzeitig berufen wir hiermit unsere *ordentliche
Hauptversammlung* als *virtuelle Hauptversammlung *ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten neu auf *Donnerstag, den 7. Mai 2020
um 11 Uhr (MESZ)* ein.
Der Vorstand macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch,
die Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 3 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie mit verkürzten Fristen
einzuberufen.
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live in
Bild und Ton über das Internet übertragen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege
der (elektronischen) Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die
Geschäftsäume der Gesellschaft, Taunusanlage 8, 60329
Frankfurt am Main.
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Godewind Immobilien AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des
zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2019
(einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a
Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.godewind-ag.com/hauptversammlung2020
abrufbar. Sie werden ferner den Aktionären unter der
vorstehend genannten Internetseite während der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und
mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss und den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 1
genannten Unterlagen sind daher der Hauptversammlung
vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung
gemäß § 173 AktG bedarf.
Tagesordnungspunkt 2
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 15.407.219,46 vollständig auf neue Rechnung
vorzutragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag entspricht der von der
Gesellschaft mit der Covivio X-Tend-AG und der Covivio
SA im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebot und Delisting-Angebot der Covivio
X-Tend-AG abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung vom 13.
Februar 2020/12. März 2020 und berücksichtigt darüber
hinaus die Unsicherheiten und bislang nicht
abschließend einzuschätzenden Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie auf den Gewerbeimmobiliensektor.
Tagesordnungspunkt 3
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands entscheiden zu lassen.
Tagesordnungspunkt 4
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
Tagesordnungspunkt 5
*Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und weiterer
unterjähriger Finanzberichte*
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
die Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 und als Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2020 sowie weiterer
unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr
2020 und im Geschäftsjahr 2021 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.
Da sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit aus
drei Mitgliedern zusammensetzt, besteht kein
Prüfungsausschuss. Deshalb hat der Aufsichtsrat die
Aufgaben, die durch die EU-Abschlussprüferverordnung im
Zusammenhang mit der Auswahl und Bestellung des
Abschlussprüfers dem Prüfungsausschuss zugewiesen sind,
selbst übernommen. Der Aufsichtsrat hat zwei
Prüfungsgesellschaften, nämlich die als Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 gewählte Ebner Stolz GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, und die Mazars
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, für das
Prüfungsmandat erwogen und eine begründete Präferenz
für die Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft. Hamburg, entwickelt. Dafür
war ausschlaggebend, dass die vorgeschlagene
Gesellschaft von ihrem Profil her sehr gut zur neuen
Aktionärsstruktur der Godewind Immobilien AG passt.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein Beschlussvorschlag
frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
gemäß Art. 16 Absatz 2 der
EU-Abschlussprüferverordnung ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 noch
vorgesehene Erklärung der Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
Tagesordnungspunkt 6
*Beschlussfassung über die Nachwahl von zwei
Aufsichtsratsmitgliedern*
Bis auf Herrn Karl Ehlerding, der die Voraussetzungen
des § 100 Absatz 5 Halbsatz 1 AktG, wonach mindestens
ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf
den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung
verfügen muss, erfüllt, haben alle amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats, nämlich die Herren Dr.
Bertrand Malmendier und Dr. Roland Folz, ihr Amt
jeweils mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung 2020 niedergelegt. Es soll daher die
Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern erfolgen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß
§§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in
Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Die Wahl der zwei ausgeschiedenen Mitglieder des
Aufsichtsrats erfolgte gemäß § 6 Absatz 2 der
Satzung der Gesellschaft jeweils für den Zeitraum bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
beschließt. Gemäß § 6 Absatz 4 der Satzung
erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der
Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds,
soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Uwe Becker,
Syndikusrechtsanwalt bei der Covivio
Immobilien GmbH in Oberhausen, wohnhaft
in Gladbeck
und
b) Herrn Rainer Langenhorst,
Diplom-Ingenieur und Geschäftsführer der
Covivio Immobilien GmbH in Oberhausen,
wohnhaft in Dorsten
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 7. Mai 2020 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
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April 15, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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