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DGAP-HV: ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ENCAVIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in 
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ENCAVIS AG Hamburg - ISIN DE0006095003 // WKN 609 500 - 
- ISIN DE000A254047 // WKN A25404 - Einladung zur Hauptversammlung 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur *ordentlichen Hauptversammlung* 
der ENCAVIS AG ein, 
die am *Mittwoch, dem 13. Mai 2020, um 11:00 Uhr,* 
*am Sitz der Gesellschaft in der Großen Elbstraße 59, 22767 
Hamburg,* 
in Form einer *virtuellen Hauptversammlung ohne physische* Präsenz der 
Aktionäre stattfindet. 
 Die Hauptversammlung wird am 13. Mai 2020 ab 
 11:00 Uhr live in Bild und Ton für die 
 Aktionäre übertragen. Weitere Hinweise hierzu 
 finden Sie unter III. dieser Einladung. 
I. *Tagesordnung* 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
    Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts 
    für die ENCAVIS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 
    einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
    den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des 
    Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
    das Geschäftsjahr 2019 
 
    Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag des Vorstands für die 
    Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung 
    der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
    unter 
 
    https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
    abrufbar. Sie werden in der Hauptversammlung näher erläutert 
    werden. 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 
    AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
    Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu 
    Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
    Hauptversammlung vorgesehen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
    fassen: 
 
     'Der Bilanzgewinn der ENCAVIS AG des 
     Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 
     50.207.308,20 ist wie folgt zu verwenden: 
 
     Ausschüttung einer    EUR 35.630.178,22 
     Dividende von EUR 
     0,26 je 
     dividendenberechtigte 
     r Stückaktie 
     mit Fälligkeit am 16. 
     Juni 2020: 
     Vortrag auf neue      EUR 14.577.129,98' 
     Rechnung: 
 
    Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) 
    ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der 
    Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den 
    verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der 
    Gesellschaft (die Leistung der Dividende in Form von Aktien 
    der Gesellschaft (die '*Aktiendividende*')) geleistet werden. 
 
    Die Einzelheiten der Barausschüttung und die Möglichkeit der 
    Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem 
    Dokument erläutert, das den Aktionären auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
    zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument enthält insbesondere 
    Informationen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien 
    und legt die Gründe und die Einzelheiten des Angebots dar. 
 
    Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende 
    Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur 
    Gewinnverwendung basieren auf dem zum Zeitpunkt der 
    Einberufung bestehenden dividendenberechtigten Grundkapital in 
    Höhe von EUR 137.039.147,00, eingeteilt in 137.039.147 
    Stückaktien. 
 
    Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
    Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und 
    Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
    Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
    unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,26 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht; das Angebot, die 
    Dividende in Form von Aktien statt in bar zu erhalten, bleibt 
    unberührt. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich 
    die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die 
    Dividendensumme vermindern, erhöht sich der auf neue Rechnung 
    vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
    dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
    erhöhen, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
    Betrag entsprechend. 
 
    Bitte beachten Sie, dass die diesjährige Dividende nur aus dem 
    zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird und somit die 
    Dividendenauszahlung, unabhängig davon, welches Wahlrecht der 
    Aktionär ausübt, grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
    fassen: 
 
     'Den Mitgliedern des Vorstands, die im 
     Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, wird für 
     diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
    fassen: 
 
     'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
     Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, wird für 
     diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
5.  *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des 
    Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger 
    Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
    Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
     'Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
     am Main, Zweigniederlassung Hamburg, wird 
     als Abschlussprüfer und 
     Konzernabschlussprüfer für das 
     Geschäftsjahr 2020 und als Prüfer für die 
     prüferische Durchsicht des verkürzten 
     Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
     für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
     2020 bestellt. Ergänzend wird die 
     PricewaterhouseCoopers GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
     am Main, Zweigniederlassung Hamburg, zum 
     Prüfer bestellt, sofern der Vorstand die 
     prüferische Durchsicht etwaiger 
     zusätzlicher unterjähriger 
     Finanzinformationen für den Zeitraum bis 
     zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
     beschließt.' 
 
    Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass 
    diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
    und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde 
    (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
    des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an 
    die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem 
    Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
    Kommission). 
 
    Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
    Zweigniederlassung Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat 
    erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen 
    oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und 
    Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen 
    Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer 
    Unabhängigkeit begründen können. 
6.  *Beschlussfassung über die Neuregelung der 
    Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung* 
 
    Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die 
    Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats, verschärfter 
    regulatorischer Anforderungen und des zunehmenden zeitlichen 
    Umfangs der Mandatsausübung soll die Aufsichtsratsvergütung, 
    die zuletzt 2018 geändert wurde, angepasst werden. Im 
    Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat außerhalb der 
    gesetzlich vorgeschriebenen ordentlichen Präsenzsitzungen 
    sowie seiner Ausschusssitzungen diverse zusätzliche 
    Maßnahmen des Vorstands (12 insgesamt) im Umlaufverfahren 
    beschlossen. Die im Umlaufverfahren zu treffenden 
    Beschlussfassungen bedeuten für jedes Aufsichtsratsmitglied 
    einen nicht unerheblichen Vor- und Nachbereitungsaufwand über 
    die Sitzungsvorbereitungen hinaus. Insbesondere inhaltliche 
    Fragestellungen innerhalb des Gremiums und/oder an den 
    Vorstand in darüber hinausgehenden Telefonkonferenzen sowie 
    Rückfragen per E-Mail müssen als Arbeitsaufwand mit 
    einkalkuliert werden, um eine adäquate und informierte 
    Entscheidungsbasis für die Beschlussfassung zu gewährleisten. 
    Die Einbindung von Aufsichtsratsmitgliedern zwischen den 
    Sitzungen in Form von Umlaufbeschlussfassungen nimmt eher zu, 
    um mit der nötigen Flexibilität auch außerhalb der 
    quartalsweisen Sitzungen Maßnahmen des Vorstands 
    umzusetzen, so dass eine Anhebung der Vergütung als 

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April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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