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DGAP-HV: ADVA Optical Networking SE: -4-

DJ DGAP-HV: ADVA Optical Networking SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ADVA Optical Networking SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ADVA Optical Networking SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.05.2020 in Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ADVA Optical Networking SE Meiningen ISIN DE 000 510 
300 6 
Wertpapierkennnummer 510 300 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am Mittwoch, 13. Mai 2020, um 14.00 Uhr (MESZ) 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
eingeladen, die als *virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten* stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im 
Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der 
Sitz der Gesellschaft, Märzenquelle 1-3, 98617 
Meiningen. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2019, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die ADVA 
   Optical Networking SE und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2019, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
   289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 und des zusammengefassten 
   gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die 
   ADVA Optical Networking SE und den Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und 
   den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der 
   zusammengefasste Lagebericht, der 
   Konzernabschluss, der Bericht des Vorstands zu 
   den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des 
   Handelsgesetzbuchs und der Bericht des 
   Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu 
   diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Jahresabschluss der ADVA Optical 
   Networking SE zum 31. Dezember 2019 weist 
   einen Bilanzgewinn von EUR 41.491.802,78 aus. 
   Aufgrund einer Ausschüttungssperre nach § 268 
   Abs. 8 HGB darf jedoch gegenwärtig keine 
   Gewinnausschüttung vorgenommen werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in 
    Höhe von EUR 41.491.802,78 in voller Höhe 
    auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    allen Mitgliedern des Vorstands der ADVA 
    Optical Networking SE, die im Geschäftsjahr 
    2019 amtiert haben, für dieses 
    Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
    ADVA Optical Networking SE, die im 
    Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    zum Abschlussprüfer und zum 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschlusses ist 
   ein nach Art. 16 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren 
   vorausgegangen. Im Anschluss daran hat der 
   Prüfungsausschluss dem Aufsichtsrat unter 
   Angaben von Gründen die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, und die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das 
   Prüfungsmandat vorgeschlagen und eine 
   begründete Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   mitgeteilt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm keine 
   Klausel auferlegt wurde, die die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im 
   Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte 
   Abschlussprüfer beschränkt hat (Art. 16 Abs. 6 
   der EU-Abschlussprüferverordnung). 
6. *Beschlussfassung über die Erweiterung der 
   Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 
   2011) und die Schaffung eines weiteren 
   bedingten Kapitals; Satzungsänderung* 
 
   Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. 
   Mai 2011 hat den Vorstand zu 
   Tagesordnungspunkt 8b ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig, 
   mehrmals oder - im Falle des Freiwerdens von 
   ausgegebenen Optionsrechten wie z.B. durch 
   Kündigung oder eine sonstige Beendigung der 
   Einräumung von Bezugsrechten - wiederholt 
   Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 920.000 
   Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der 
   Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, 
   Mitglieder der Geschäftsführung verbundener 
   Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und 
   Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach 
   Maßgabe der im vorgenannten Beschluss 
   näher dargelegten Anforderungen zu gewähren 
   ("*Aktienoptionsprogramm 2011*"). Soweit 
   Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands 
   gewährt werden, erfolgte die Ermächtigung des 
   Aufsichtsrats an Stelle des Vorstands. Durch 
   den gleichen Beschluss ist ein bedingtes 
   Kapital in Höhe von EUR 920.000 geschaffen 
   worden. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. 
   Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 920.000 um 
   insgesamt 1.008.000 auf 1.928.000 Stück 
   erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 1.928.000 bedingt 
   erhöht. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. 
   Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 1.928.000 
   um insgesamt 625.404 auf 2.553.404 Stück 
   erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 2.553.404 bedingt 
   erhöht. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. 
   Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 2.553.404 
   um insgesamt 441.000 auf 2.994.404 Stück 
   erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 2.994.404 bedingt 
   erhöht. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. 
   Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 2.994.404 
   um insgesamt 518.000 auf 3.512.404 Stück 
   erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um EUR 3.512.404 bedingt erhöht. 
   In dem am 31. Dezember 2015 abgelaufenen 
   Geschäftsjahr wurden 264.023 Bezugsrechte aus 
   dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 
   264.023 neue Stückaktien der Gesellschaft mit 
   rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 
   264.023 ausgegeben. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. 
   Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 3.248.381 
   um 1.510.259 auf 4.758.640 Stück erhöht. 
   Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft 
   um EUR 4.758.640 bedingt erhöht. Im Zeitraum 
   vom 1. Januar 2016 bis zum Ablauf des 
   Geschäftsjahres 2017 wurden 257.259 
   Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 
   2011 ausgeübt und 257.259 neue Stückaktien der 
   Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am 
   Grundkapital von EUR 257.259 ausgegeben. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. 
   Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 4.501.381 
   um 472.173 auf 4.973.554 Stück erhöht. Ferner 
   wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 
   4.973.554 bedingt erhöht. Im Zeitraum vom 1. 
   Januar 2018 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 
   2018 wurden 195.406 Bezugsrechte aus dem 
   Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 
   195.406 neue Stückaktien der Gesellschaft mit 
   rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 
   195.406 ausgegeben. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. 
   Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: ADVA Optical Networking SE: -2-

die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 4.778.148 
   um 214.947 auf 4.993.095 Stück erhöht. Ferner 
   wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 
   4.993.095 bedingt erhöht. 
 
   Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Ablauf 
   des Geschäftsjahres 2019 wurden 251.011 
   Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 
   2011 ausgeübt und 251.011 neue Stückaktien der 
   Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am 
   Grundkapital von EUR 251.011 ausgegeben. 
 
   Das bedingte Kapital 2011/I beträgt derzeit 
   noch EUR 4.742.084. 
 
   Der durch die Reduktion des in § 4 Abs. 5k) 
   der Satzung geregelten bedingten Kapitals 
   2011/I freiwerdende Spielraum soll für die 
   Erweiterung des Aktienoptionsprogramms 2011 
   genutzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
   (a) *Beschlussfassung über eine Erweiterung 
       der Ermächtigung zur Ausgabe von 
       Aktienoptionsrechten 
       (Aktienoptionsprogramm 2011)* 
 
       Die von der Hauptversammlung am 16. Mai 
       2011 zu Tagesordnungspunkt 8b 
       beschlossene und durch Beschluss der 
       Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu 
       Tagesordnungspunkt 10b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 7b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 
       zu Tagesordnungspunkt 6b und durch 
       Beschluss der Hauptversammlung vom 22. 
       Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7a 
       geänderte Ermächtigung des Vorstands 
       bzw., soweit Bezugsrechte an Mitglieder 
       des Vorstands ausgegeben werden, des 
       Aufsichtsrats zur Ausgabe von 
       Aktienoptionsrechten wird insoweit 
       abgeändert, als die Anzahl der 
       auszugebenen Bezugsrechte von 
       gegenwärtig noch 4.742.084 um 276.112 
       auf 5.018.196 Stück erhöht wird. 
 
       Ferner wird der Kreis der 
       Bezugsberechtigten wie folgt neu 
       festgelegt: Die Optionsrechte können zu 
       35,0%, also insgesamt 1.756.369 
       Bezugsrechte, an Mitglieder des 
       Vorstands, zu 5,0%, also insgesamt 
       250.910 Bezugsrechte, an Mitglieder der 
       Geschäftsführung verbundener 
       Unternehmen, zu 22,5%, also insgesamt 
       1.129.094 Bezugsrechte, an Arbeitnehmer 
       der Gesellschaft und zu 37,5%, also 
       insgesamt 1.881.823 Bezugsrechte, an 
       Arbeitnehmer verbundener Unternehmen 
       ausgegeben werden. Der genaue Kreis der 
       Bezugsberechtigten und der Umfang des 
       jeweiligen Angebots werden durch den 
       Vorstand festgelegt. Sofern Bezugsrechte 
       an Mitglieder des Vorstands ausgegeben 
       werden sollen, ist der Aufsichtsrat 
       anstelle des Vorstands hierzu 
       ermächtigt. 
 
       Ferner wird die Regelung zu den 
       Erwerbszeiträumen wie folgt angepasst: 
       Optionsrechte können in mehreren 
       Tranchen bis zum 12. Mai 2025, jedoch 
       frühestens nach Eintragung des für die 
       Bedienung der Optionsrechte 
       erforderlichen bedingten Kapitals im 
       Handelsregister, ausgegeben werden. Der 
       Ausgabetag muss in dem Zeitraum von 2 
       bis 8 Wochen nach der Veröffentlichung 
       des endgültigen Quartalberichts für das 
       erste, zweite und dritte Quartal oder 
       des endgültigen Jahresergebnisses 
       liegen. 
 
       Im Übrigen bleibt der Beschluss der 
       Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, unter 
       Berücksichtigung der Anpassungen durch 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6b 
       und den Beschluss der Hauptversammlung 
       vom 22. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 
       7a unberührt und gilt insoweit für die 
       gemäß Beschluss zu diesem 
       Tagesordnungspunkt 6a auszugebenden 
       Optionsrechte. 
 
   (b) *Schaffung eines weiteren bedingten 
       Kapitals* 
 
       Das von der Hauptversammlung am 16. Mai 
       2011 unter Tagesordnungspunkt 8c 
       beschlossene und durch Beschluss der 
       Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu 
       Tagesordnungspunkt 8c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu 
       Tagesordnungspunkt 10c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu 
       Tagesordnungspunkt 8c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 7c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu 
       Tagesordnungspunkt 6c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 
       zu Tagesordnungspunkt 6c und durch 
       Beschluss der Hauptversammlung vom 22. 
       Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7b 
       geänderte bedingte Kapital wird wie 
       folgt geändert: 
 
       Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
       um EUR 5.018.196 durch Ausgabe von bis 
       zu 5.018.196 auf den Inhaber lautende 
       Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht 
       (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte 
       Kapital dient ausschließlich der 
       Gewährung von Bezugsrechten an 
       Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der 
       Gesellschaft sowie Mitglieder der 
       Geschäftsführung und Arbeitnehmer 
       verbundener Unternehmen nach 
       Maßgabe der Beschlüsse der 
       Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu 
       Tagesordnungspunkt 10b, der 
       Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 7b, der 
       Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, der 
       Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, der 
       Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu 
       Tagesordnungspunkt 7a sowie der 
       Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 zu 
       Tagesordnungspunkt 6a. Die bedingte 
       Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
       durchgeführt, wie die Inhaber von 
       Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch 
       machen. Die neuen Aktien nehmen - sofern 
       sie bis zum Beginn der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft 
       entstehen - vom Beginn des 
       vorhergehenden Geschäftsjahres, 
       ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres 
       an, in dem sie entstehen, am Gewinn 
       teil. 
   (c) *§ 4 Abs. 5k der Satzung wird wie folgt 
       geändert:* 
 
       "Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
       um EUR 5.018.196 durch Ausgabe von bis 
       zu 5.018.196 auf den Inhaber lautende 
       Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht 
       (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte 
       Kapital dient ausschließlich der 
       Gewährung von Bezugsrechten an 
       Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der 
       Gesellschaft sowie Mitglieder der 
       Geschäftsführung und Arbeitnehmer 
       verbundener Unternehmen nach 
       Maßgabe der Beschlüsse der 
       Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu 
       Tagesordnungspunkt 10b, der 
       Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 7b, der 
       Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, der 
       Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, der 
       Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu 
       Tagesordnungspunkt 7a sowie der 
       Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 zu 
       Tagesordnungspunkt 6a. Die bedingte 
       Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
       durchgeführt, wie die Inhaber von 
       Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch 
       machen. Die neuen Aktien nehmen - sofern 
       sie bis zum Beginn der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft 
       entstehen - vom Beginn des 
       vorhergehenden Geschäftsjahres, 
       ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres 
       an, in dem sie entstehen, am Gewinn 
       teil." 
7. *Beschlussfassung über Änderungen der 
   Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung 
   der zweiten Aktionärsrechterichtlinie* 
 
   Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") wurden 
   zahlreiche Bestimmungen des Aktiengesetzes 
   geändert. Die Satzung der Gesellschaft enthält 
   einzelne Bestimmungen, die an den bisherigen 
   Wortlaut des Gesetzes angelehnt sind. Diese 
   Bestimmungen sollen an die neuen gesetzlichen 
   Regelungen angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) _§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung 
      werden wie folgt neu gefasst:_ 
 
      "4) Hat ein Intermediär zu Beginn des 21. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: ADVA Optical Networking SE: -3-

Tages vor der Hauptversammlung für 
      Aktionäre Aktien der Gesellschaft in 
      Verwahrung, werden Mitteilungen im Sinne 
      von § 125 Abs. 1 des Aktiengesetzes, die 
      gegenüber den Intermediären erfolgen, von 
      den Intermediären ausschließlich im 
      Wege der elektronischen Kommunikation 
      übermittelt, soweit dies in 
      Übereinstimmung mit den gesetzlichen 
      Vorschriften zulässig ist. 
 
      _5) Verlangen Aktionäre die Mitteilung 
      der Einberufung der Hauptversammlung 
      gemäß § 125 Abs. 2 des 
      Aktiengesetzes, erfolgt diese unter 
      Beachtung von § 49 Abs. 3 WpHG auf dem 
      Weg elektronischer Kommunikation. Die 
      Auswahl des Übermittlungsverfahrens 
      obliegt dem Vorstand."_ 
   b) _§ 16 Abs. 2 wird geändert und wie folgt 
      neu gefasst:_ 
 
      _"2) Zum Beleg des Anteilsbesitzes ist 
      ein Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG 
      ausreichend. Er muss sich auf den 
      gesetzlichen Stichtag beziehen und ist in 
      deutscher oder englischer Sprache in 
      Textform (§ 126b BGB) zu erbringen"_ 
   c) _§ 17 Abs. 2 Satz 4 wird wie folgt neu 
      gefasst:_ 
 
      _"Wird ein Intermediär, eine 
      Aktionärsvereinigung oder eine anderen 
      mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
      gleichgestellte Person oder Institution 
      bevollmächtigt, gelten allein die 
      gesetzlichen Bestimmungen."_ 
 
*Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6; 
Beschlussfassung über eine Erweiterung der Ermächtigung 
zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten 
(Aktienoptionsprogramm 2011) und die Schaffung eines 
weiteren bedingten Kapitals; Satzungsänderung* 
 
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2011 
hat den Vorstand zu Tagesordnungspunkt 8b ermächtigt, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig, mehrmals 
oder im Falle des Freiwerdens von ausgegebenen 
Optionsrechten wie z.B. durch Kündigung oder eine 
sonstige Beendigung der Einräumung von Bezugsrechten 
wiederholt - Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 
920.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der 
Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder 
der Geschäftsführung verbundener Unternehmen, 
Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer 
verbundener Unternehmen nach Maßgabe der im 
vorgenannten Beschluss näher dargelegten Anforderungen 
zu gewähren. Soweit die Ausgabe von Bezugsrechten an 
Mitglieder des Vorstands betroffen ist, erfolgte eine 
Ermächtigung des Aufsichtsrats. Durch den gleichen 
Beschluss ist ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 
920.000 geschaffen worden. 
 
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 
zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der 
auszugebenden Bezugsrechte auf 1.928.000 Stück erhöht. 
 
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 
zu Tagesordnungspunkt 10 wurde u.a. die Anzahl der 
auszugebenden Bezugsrechte auf 2.553.404 Stück erhöht. 
 
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 
zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der 
auszugebenden Bezugsrechte auf 2.994.404 Stück erhöht. 
 
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 
zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. die Anzahl der 
auszugebenden Bezugsrechte auf 3.512.404 Stück erhöht. 
 
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 
zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. die Anzahl der 
auszugebenden Bezugsrechte auf 3.512.404 Stück erhöht 
und die Laufzeit der Ermächtigung bis zum 10. Mai 2021 
verlängert. 
 
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 
zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. die Anzahl der 
auszugebenden Bezugsrechte auf 4.973.554 Stück erhöht. 
 
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 
zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. die Anzahl der 
auszugebenden Bezugsrechte auf 4.993.095 Stück erhöht. 
 
Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Ablauf des 
Geschäftsjahres 2019 wurden 251.011 Bezugsrechte aus 
dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 251.011 
neue Stückaktien der Gesellschaft mit rechnerischem 
Anteil am Grundkapital von EUR 251.011 ausgegeben. 
 
Das bedingte Kapital 2011/I beträgt derzeit noch EUR 
4.742.084. Zum 31. März 2020 sind auf der Basis dieser 
Ermächtigung 3.301.567 ausgegebene Bezugsrechte 
ausstehend. 
 
Nach wie vor sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der 
ADVA Optical Networking SE der Auffassung, dass 
Aktienoptionen heute wichtiger und üblicher Bestandteil 
eines modernen Vergütungssystems sind. Daher soll die 
Anzahl der durch den Vorstand auszugebenden 
Bezugsrechte von derzeit 4.742.084 um 276.112 auf 
5.018.196 Stück erhöht und auch das zur Bedienung der 
Bezugsrechte vorgesehene bedingte Kapital entsprechend 
angepasst werden. Die Erweiterung der Ermächtigung zur 
Ausgabe von Aktienoptionen ist nach Überzeugung 
des Vorstands und des Aufsichtsrats dringend 
erforderlich, damit die Gesellschaft auch künftig die 
von ihr benötigten qualifizierten Vorstandsmitglieder 
und Mitarbeiter und Geschäftsführer und Mitarbeiter von 
verbundenen Unternehmen anwerben und halten kann. Durch 
die Gewährung von Aktienoptionen wird außerdem ein 
besonderer Leistungsanreiz für alle Bezugsberechtigten 
geschaffen, den Unternehmenswert mit dem Ziel einer 
positiven Kursentwicklung zu steigern. 
 
Die insgesamt maximal unter dem Aktienoptionsprogramm 
2011 auszugebenden Optionen verteilen sich nach der 
vorgeschlagenen Erweiterung auf die bezugsberechtigten 
Gruppen wie folgt: 
 
* Mitglieder des Vorstands: Optionsrechte zum 
  Bezug von 1.756.369 Aktien, 
* Mitglieder der Geschäftsführung verbundener 
  Unternehmen: Optionsrechte zum Bezug von 
  250.910 Aktien, 
* Arbeitnehmer der Gesellschaft: Optionsrechte 
  zum Bezug von 1.129.094 Aktien, 
* Arbeitnehmer verbundener Unternehmen: 
  Optionsrechte zum Bezug von 1.881.823 Aktien. 
 
Der bei Ausübung zu zahlende Optionspreis 
("*Ausübungspreis*") entspricht dem volumengewichteten 
Durchschnitt der Schlusspreise der Aktie der 
Gesellschaft an den 10 Börsenhandelstagen vor dem 
Ausgabetag der jeweiligen Optionsrechte. 
"*Schlusspreis*" in diesem Sinne ist, im Hinblick auf 
jeden einzelnen Börsenhandelstag, der im XETRA-Handel 
(oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter 
Wertpapierbörse in der Schlussauktion ermittelte 
Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem 
betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, der 
letzte im fortlaufenden XETRA-Handel (oder einem 
Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse 
ermittelte Preis der Aktie der Gesellschaft. In jedem 
Fall ist jedoch mindestens der geringste Ausgabebetrag 
im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG als Ausübungspreis zu 
bezahlen. 
 
Die Optionsrechte haben eine Laufzeit von maximal 7 
Jahren ab dem Ausgabetag. Die Optionsrechte können in 
mehreren Tranchen bis zum 12. Mai 2025, jedoch 
frühestens nach Eintragung des für die Bedienung der 
Optionsrechte erforderlichen bedingten Kapitals im 
Handelsregister, ausgegeben werden. Der Ausgabetag muss 
in dem Zeitraum von 2 bis 8 Wochen nach der 
Veröffentlichung des endgültigen Quartalsberichts für 
das erste, zweite, und dritte Quartal oder des 
endgültigen Jahresergebnisses liegen. 
 
Ausgegebene Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf 
von 4 Jahren ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit 
ist die Ausübung nur innerhalb von Ausübungsphasen und 
nur an Tagen, an denen Geschäftsbanken in 
Frankfurt/Main geöffnet sind, zulässig. 
 
Die Ausübungsphasen beginnen jeweils im Anschluss an 
eine ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft oder 
im Anschluss an die Veröffentlichung der Ergebnisse des 
2. und 3. Quartals und haben jeweils eine Laufzeit von 
4 Wochen. Falls und soweit Ausübungstage in einen 
Zeitraum fallen, der mit dem Tag beginnt, an dem die 
Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug 
von jungen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit 
Wandel- oder Bezugsrechten im Bundesanzeiger 
veröffentlicht, und an dem Tag endet, jeweils 
einschließlich, an dem die bezugsberechtigten 
Aktien der Gesellschaft erstmals in einem Marktsegment 
der Wertpapierbörse Frankfurt am Main "Ex-Bezugsrecht" 
notiert werden, ist eine Ausübung der Bezugsrechte 
unzulässig und die jeweilige Ausübungsfrist verlängert 
sich um eine entsprechende Anzahl von Ausübungstagen 
unmittelbar nach Ende des Sperrzeitraums. Eine Ausübung 
ist nicht möglich in der Zeit vom Tage der 
Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung 
der Gesellschaft bis zum Tage der Hauptversammlung 
sowie innerhalb des Zeitraums von 14 Tagen vor Ablauf 
eines Geschäftsjahres der Gesellschaft. 
 
Als Erfolgsziel ist eine Ausübung der Optionsrechte nur 
möglich, wenn der volumengewichtete Durchschnitt der 
Schlusspreise (wie oben definiert) der Aktie der 
Gesellschaft an den 10 Börsenhandelstagen vor dem 
ersten Tag des jeweiligen Ausübungszeitraums mindestens 
120% des Ausübungspreises beträgt. Sofern diese 
Voraussetzung für einen bestimmten Ausübungszeitraum 
vorliegt, ist die Ausübung während dieses 
Ausübungszeitraums unabhängig von der weiteren 
Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft möglich. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass sich das 
Aktienoptionsprogramm aufgrund der Anreiz- und 
Bindungswirkung für Vorstandsmitglieder, Führungskräfte 
und sonstige Mitarbeiter positiv auf die ADVA Optical 
Networking SE und ihre Aktionäre auswirken wird. 
 
*Informationen zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung nach 

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April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im 
Zivil,- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, 
Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569 ff) 
("*Covid-19-Gesetz*") als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten wird. 
 
Die Hauptversammlung wird am 13. Mai 2020 um 14:00 Uhr 
(MESZ) live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal, 
das über einen Link auf der Internetseite unserer 
Gesellschaft unter 
 
https://adva.li/agm-2020 
 
angesteuert werden kann, übertragen. Aktionäre, die an 
der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, 
müssen sich zuvor anmelden (siehe unten unter 
"*Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung*"). 
 
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. 
 
*Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 Satz 
1 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre 
berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. 
Dieser Nachweis hat sich gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 
Covid-19-Gesetz auf den Beginn des 12. Tages vor der 
Hauptversammlung, das ist der *01. Mai 2020, 00:00 
Uhr*. (Nachweisstichtag) zu beziehen und ist in 
deutscher oder englischer Sprache in Textform zu 
erbringen. Ein entsprechender Nachweis durch das 
depotführende Institut ist ausreichend. Der *Nachweis* 
muss der Gesellschaft spätestens am vierten Tag vor der 
Hauptversammlung, also spätestens am 
 
09. Mai 2020, 24:00 Uhr 
 
unter 
 
ADVA Optical Networking SE 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
oder mittels Fax unter +49 69 12012 86045 
oder mittels E-Mail unter wp.hv@db-is.com 
 
zugegangen sein. 
 
Die *Anmeldung* zur virtuellen Hauptversammlung muss 
der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Versammlung, 
also spätestens am 
 
06. Mai 2020, 24:00 Uhr 
 
unter 
 
ADVA Optical Networking SE 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
oder mittels Fax unter +49 69 12012 86045 
oder mittels E-Mail unter wp.hv@db-is.com 
 
zugegangen sein. 
 
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären Zugangskarten übersandt. Diese 
enthalten die Zugangsdaten zum Aktionärsportal und 
weitere Informationen zur virtuellen Hauptversammlung. 
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre depotführende 
Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen, damit 
diese die Anmeldung und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle übermitteln kann. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und der Stimmrechtsumfang richten sich 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag ('*Record Date*'). Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Record Date haben für das 
Bestehen und den Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und 
Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach 
dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben 
haben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur 
Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Teilweise Veräußerungen und 
Hinzuerwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keinen 
Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, 
einen Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z.B. 
eine Depotbank) ("*Intermediär*") oder eine andere 
Person ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Wir weisen darauf 
hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine 
ordnungsgemäße Anmeldung und der 
ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich sind (siehe oben unter "Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung"). 
 
Wenn weder ein Intermediär noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte 
Institution oder Person bevollmächtigt werden, ist die 
Vollmacht in Textform gegenüber der ADVA Optical 
Networking SE oder in Textform unmittelbar gegenüber 
dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt 
für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
Institution oder Person gelten die speziellen 
Regelungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die 
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist (§ 135 Abs. 1 
Satz 2 AktG). Wir bitten daher die Aktionäre, die einen 
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte 
Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die 
insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils 
zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
Die Erteilung, der Nachweis oder der Widerruf der 
Vollmacht kann an die folgende Adresse, Faxnummer bzw. 
E-Mailadresse übersandt werden: 
 
UBJ. GmbH 
w/ HV ADVA Optical Networking SE 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Deutschland 
oder mittels Fax unter +49 40 6378 5423 
oder mittels E-Mail unter hv@ubj.de 
 
Bitte verwenden Sie das den Zugangskarten beigefügte 
Vollmachtsformular. Auf Anforderung wird das 
Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt. 
Das Vollmachts- und Weisungsformular steht ferner auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://adva.li/agm-2020 
 
zum Download zur Verfügung. Möglich ist aber auch, dass 
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform 
ausstellen. 
 
Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht 
für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege 
der Briefwahl oder, sofern dies nach der Vollmacht 
möglich ist, durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
ausüben. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
zu lassen. Die Vollmachten können unter der 
nachstehenden Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse, 
bis spätestens *12. Mai 2020, 24:00 Uhr* (Zugang), 
erteilt werden: 
 
UBJ. GmbH 
w/ HV ADVA Optical Networking SE 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Deutschland 
oder mittels Fax unter +49 40 6378 5423 
oder mittels E-Mail unter hv@ubj.de 
 
Außerdem steht für die Bevollmächtigung der von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch 
das Aktionärsportal, das über einen Link auf der 
Internetseite unserer Gesellschaft unter 
 
https://adva.li/agm-2020 
 
angesteuert werden kann, zur Verfügung. Auf diesem Weg 
erteilte Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis 
spätestens zum Ende der Abstimmung vollständig erteilt 
sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch noch ein 
Widerruf der über das Aktionärsportal erteilten 
Vollmachten oder eine Änderung der über das 
Aktionärsportal erteilten Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich. 
 
Sollen die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der 
Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie 
das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Soweit keine 
Erteilung von Weisungen erfolgt, werden die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach 
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt 
wurde, so gilt eine Weisung zu diesem 
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte 
beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der 
virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig 
nehmen die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
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