Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta010/16.04.2020/09:35) - E I N B E R U F U N G zu der am Donnerstag, den 14. Mai 2020, um 10:00 Uhr MESZ, in 1120 Wien, Am Euro-Platz 2, EURO-PLAZA, Gebäude G, stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der FREQUENTIS AG
Die kommende Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 14. Mai 2020 findet in Einklang mit § 1 Abs 1 des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) sowie der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer statt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 14. Mai 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die FREQUENTIS AG vor diese ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.
TAGESORDNUNG 1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts und des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik des Vorstands der FREQUENTIS AG. 9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik des Aufsichtsrats der FREQUENTIS AG. 10. Beschlussfassung über den Long Term Incentive Plan 2020.
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG Für Zwecke der Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit geschaffen, an der Hauptversammlung von jedem Ort aus mittels optischer und akustischer Verbindung in Echtzeit teilzunehmen. Alle Aktionäre, die dies wünschen, können daher dem Verlauf der Hauptversammlung folgen und die Präsentation des Vorstands sowie die Beantwortung der Fragen der Aktionäre mitverfolgen.
Dazu wird die Hauptversammlung zur Gänze im Internet übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 14. Mai 2020 ab 10:00 Uhr live im Internet unter http://www.frequentis.com/hauptversammlung mitverfolgen. Aus technischer Sicht benötigen die Teilnehmer für die Teilnahme an / Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung insbesondere ein internetfähiges Gerät, welches zur optischen und akustischen Wiedergabe der Hauptversammlung in Echtzeit in der Lage ist (beispielsweise einen PC samt Monitor, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone), sowie eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung. Eine vorherige Anmeldung ist zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet nicht erforderlich. Genauere Details zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung finden Sie weiter unten (insbesondere unter dem Punkt "ABLAUF DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG").
Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung in der oben angeführten Form, anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Teilnehmer bestmöglich berücksichtigt.
NOTWENDIGKEIT ZUR BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS / INFORMATIONEN ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS GEMÄSS § 113 AKTG Notwendigkeit zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters - Sonderregelung für die gegenständliche Hauptversammlung: Gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich durch einen der nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen: - Dr. Wilhelm Rasinger, IVA Interessenverband für Anleger - Dr. Michael Knap, IVA Interessenverband für Anleger - Dr. Maria Brandstetter, Rechtsanwältin - Mag. Franz-Georg Piskernik, Notar
Jeder Aktionär kann zwischen den oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter frei wählen und diesem Vollmacht erteilen. Für die Vollmachtserteilung an diese besonderen Stimmrechtsvertreter ist ab dem 23. April 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2020 ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Zusätzlich ist an dieser Stelle ab dem genannten Datum ein Formular für den Widerruf der Vollmacht abrufbar. Bitte lesen Sie das Vollmachtsformular sorgfältig durch. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung empfehlen wir stets das bereitgestellte Vollmachtsformular zu verwenden.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewünschten besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem besonderen Stimmrechtsvertreter spezifische Instruktionen zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und/oder zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung erteilt werden sollen. Bitte finden Sie dazu hier die detaillierten Kontaktdaten, wenn Sie mit einem der besonderen Stimmrechtsvertreter direkt in Kontakt treten wollen: - Dr. Wilhelm Rasinger, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, Österreich, Tel. +43 (0)1 8763343 30, Fax +43 (0)1 8763343 39, wilhelm.rasinger@iva.or.at - Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, Österreich, Tel. +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0)1 8763343 39, michael.knap@iva.or.at - Dr. Maria Brandstetter, Rechtsanwältin, Stephansplatz 4/VIII, 1010 Wien, Österreich, Tel. +43 (0)1 513 85 12, Fax +43 (0)1 513 85 12-20, office@rechtsberaterin.at - Mag. Franz-Georg Piskernik, Notar, Knechtel & Piskernik, Öffentliche Notare, Naglergasse 9, 1010 Wien, Österreich, Tel. +43 (0)1 5330847, Fax +43 (0)1 5355523, office@notariat-naglergasse.at Die Kosten der oben angeführten besonderen Stimmrechtsvertreter werden von der FREQUENTIS AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Informationen zur Bestellung eines Vertreters gemäß § 113 AktG: Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 113 Abs 1 AktG das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Bitte um Beachtung: Will ein Aktionär in der gegenständlichen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten seine Stimme abgeben, Beschlussanträge stellen oder Widerspruch erheben, hat der jeweilige Aktionär bzw. der jeweilige von diesem bevollmächtigte Vertreter aufgrund dieser Sonderregelung einen der oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesem entsprechende Instruktionen zu erteilen.
ÜBERMITTLUNG DER VOLLMACHT AN DIE GESELLSCHAFT Erklärungen über die Erteilung von Vollmacht - insbesondere zur Bevollmächtigung einer der oben angeführten besonderen Stimmrechtsvertreter - können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis tunlichst 12. Mai 2020 um 12:00 Uhr (MESZ) (einlangend) in Textform übermittelt werden (in diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters für die Stimmabgabe, die Stellung von Beschlussanträgen und/oder die Erhebung eines Widerspruchs hin):
- per E-Mail: für Dr. Wilhelm Rasinger: rasinger.frequentis@hauptversammlung.at oder für Dr. Michael Knap: knap.frequentis@hauptversammlung.at oder für Dr. Maria Brandstetter: brandstetter.frequentis@hauptversammlung.at oder für Mag. Franz-Georg Piskernik: piskernik.frequentis@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 16, 2020 03:35 ET (07:35 GMT)
Wien (pta010/16.04.2020/09:35) - E I N B E R U F U N G zu der am Donnerstag, den 14. Mai 2020, um 10:00 Uhr MESZ, in 1120 Wien, Am Euro-Platz 2, EURO-PLAZA, Gebäude G, stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der FREQUENTIS AG
Die kommende Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 14. Mai 2020 findet in Einklang mit § 1 Abs 1 des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) sowie der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer statt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 14. Mai 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die FREQUENTIS AG vor diese ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.
TAGESORDNUNG 1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts und des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik des Vorstands der FREQUENTIS AG. 9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik des Aufsichtsrats der FREQUENTIS AG. 10. Beschlussfassung über den Long Term Incentive Plan 2020.
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG Für Zwecke der Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit geschaffen, an der Hauptversammlung von jedem Ort aus mittels optischer und akustischer Verbindung in Echtzeit teilzunehmen. Alle Aktionäre, die dies wünschen, können daher dem Verlauf der Hauptversammlung folgen und die Präsentation des Vorstands sowie die Beantwortung der Fragen der Aktionäre mitverfolgen.
Dazu wird die Hauptversammlung zur Gänze im Internet übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 14. Mai 2020 ab 10:00 Uhr live im Internet unter http://www.frequentis.com/hauptversammlung mitverfolgen. Aus technischer Sicht benötigen die Teilnehmer für die Teilnahme an / Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung insbesondere ein internetfähiges Gerät, welches zur optischen und akustischen Wiedergabe der Hauptversammlung in Echtzeit in der Lage ist (beispielsweise einen PC samt Monitor, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone), sowie eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung. Eine vorherige Anmeldung ist zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet nicht erforderlich. Genauere Details zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung finden Sie weiter unten (insbesondere unter dem Punkt "ABLAUF DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG").
Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung in der oben angeführten Form, anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Teilnehmer bestmöglich berücksichtigt.
NOTWENDIGKEIT ZUR BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS / INFORMATIONEN ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS GEMÄSS § 113 AKTG Notwendigkeit zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters - Sonderregelung für die gegenständliche Hauptversammlung: Gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich durch einen der nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen: - Dr. Wilhelm Rasinger, IVA Interessenverband für Anleger - Dr. Michael Knap, IVA Interessenverband für Anleger - Dr. Maria Brandstetter, Rechtsanwältin - Mag. Franz-Georg Piskernik, Notar
Jeder Aktionär kann zwischen den oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter frei wählen und diesem Vollmacht erteilen. Für die Vollmachtserteilung an diese besonderen Stimmrechtsvertreter ist ab dem 23. April 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2020 ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Zusätzlich ist an dieser Stelle ab dem genannten Datum ein Formular für den Widerruf der Vollmacht abrufbar. Bitte lesen Sie das Vollmachtsformular sorgfältig durch. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung empfehlen wir stets das bereitgestellte Vollmachtsformular zu verwenden.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewünschten besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem besonderen Stimmrechtsvertreter spezifische Instruktionen zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und/oder zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung erteilt werden sollen. Bitte finden Sie dazu hier die detaillierten Kontaktdaten, wenn Sie mit einem der besonderen Stimmrechtsvertreter direkt in Kontakt treten wollen: - Dr. Wilhelm Rasinger, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, Österreich, Tel. +43 (0)1 8763343 30, Fax +43 (0)1 8763343 39, wilhelm.rasinger@iva.or.at - Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, Österreich, Tel. +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0)1 8763343 39, michael.knap@iva.or.at - Dr. Maria Brandstetter, Rechtsanwältin, Stephansplatz 4/VIII, 1010 Wien, Österreich, Tel. +43 (0)1 513 85 12, Fax +43 (0)1 513 85 12-20, office@rechtsberaterin.at - Mag. Franz-Georg Piskernik, Notar, Knechtel & Piskernik, Öffentliche Notare, Naglergasse 9, 1010 Wien, Österreich, Tel. +43 (0)1 5330847, Fax +43 (0)1 5355523, office@notariat-naglergasse.at Die Kosten der oben angeführten besonderen Stimmrechtsvertreter werden von der FREQUENTIS AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Informationen zur Bestellung eines Vertreters gemäß § 113 AktG: Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 113 Abs 1 AktG das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Bitte um Beachtung: Will ein Aktionär in der gegenständlichen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten seine Stimme abgeben, Beschlussanträge stellen oder Widerspruch erheben, hat der jeweilige Aktionär bzw. der jeweilige von diesem bevollmächtigte Vertreter aufgrund dieser Sonderregelung einen der oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesem entsprechende Instruktionen zu erteilen.
ÜBERMITTLUNG DER VOLLMACHT AN DIE GESELLSCHAFT Erklärungen über die Erteilung von Vollmacht - insbesondere zur Bevollmächtigung einer der oben angeführten besonderen Stimmrechtsvertreter - können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis tunlichst 12. Mai 2020 um 12:00 Uhr (MESZ) (einlangend) in Textform übermittelt werden (in diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters für die Stimmabgabe, die Stellung von Beschlussanträgen und/oder die Erhebung eines Widerspruchs hin):
- per E-Mail: für Dr. Wilhelm Rasinger: rasinger.frequentis@hauptversammlung.at oder für Dr. Michael Knap: knap.frequentis@hauptversammlung.at oder für Dr. Maria Brandstetter: brandstetter.frequentis@hauptversammlung.at oder für Mag. Franz-Georg Piskernik: piskernik.frequentis@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 16, 2020 03:35 ET (07:35 GMT)
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