Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wels (pta015/16.04.2020/10:15) - PIERER Mobility AG FN 78112 x mit dem Sitz in Wels ISIN: AT0000KTMI02
Einladung zu der am Freitag, 15. Mai 2020 um 11:00 Uhr in der KTM Motohall, KTM Platz 1, 5230 Mattighofen, stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung.
Aufgrund der zuletzt beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer findet die Hauptversammlung am 15.05.2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) statt.
Das bedeutet, dass bei der Hauptversammlung am 15.05.2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können. Dabei wird seitens der PIERER Mobility AG in einer noch bekanntzugebenden Form jedem Teilnehmer ermöglicht, sich bei Bedarf mitzuteilen und an den Abstimmungen teilzunehmen.
Die Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können. Auch können Gäste nicht zugelassen werden und von einem Buffet im Anschluss an die Veranstaltung wird Abstand genommen.
Nähere Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Auskunftsrechts, die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe, die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung und die Daten der unabhängigen Stimmrechtsvertreter sind ab 24. April 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pierermobility.at zugänglich.
Der Vorstand der PIERER Mobility AG behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Hauptversammlung auch kurzfristig abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung am 15.05.2020 nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.
Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019. 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes. 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates. 8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020. 9. Wahlen in den Aufsichtsrat. 10. Beschlussfassung über die Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Amtlichen Handel der Wiener Börse AG. 11. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG. 12. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung in § 11 betreffend die Aufzeichnung und Übertragung der Hauptversammlung.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 24. April 2020 im Internet unter http://www.pierermobility.at unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich: - Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Auskunftsrechts, die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und über die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung - die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen - Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder - Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder - eingelangte Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9. - Information und Begründung zu Tagesordnungspunkt 10. - Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 12. - Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht - Frageformular - Satzung im Änderungsmodus - vollständiger Text dieser Einberufung
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat nach § 113 AktG das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der virtuellen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss aus organisatorischen Gründen spätestens am 13. Mai 2020 bis 16.00 Uhr der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
* Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76 * Per Post oder Boten: PIERER Mobility AG, zH Frau Mag. Michaela Friepeß, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich * per E-Mail: anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist * per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000KTMI02 im Text angeben
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pierermobility.at unter Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
BESTELLUNG EINES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS ALS BESONDERE VORAUSSETZUNG FÜR DAS TEILNAHME- UND FRAGERECHT
In der virtuellen Hauptversammlung werden Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Für die virtuelle Hauptversammlung am 15.05.2020 gilt dabei die Sonderregelung, dass sich jeder Aktionär sowie dessen Bevollmächtigter (dies gilt auch für bevollmächtigte Depotbanken) für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung einem der folgenden von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bedienen hat:
1. Notar Dr. Claus Lumerding c/o Öffentliche Notare Mag. Huemer & Dr. Lumerding Stadtplatz 19, 5230 Mattighofen Tel: +43 7742 2237 E-Mail: lumerding.pierermobility@hauptversammlung.at
2. Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier c/o Stossier Heitzinger Rechtsanwälte Dragonerstraße 54, 4600 Wels Tel: +43 7242 42605 E-Mail: stossier.pierermobility@hauptversammlung.at
3. Dr. Michael Knap c/o IVA Interessenverband für Anleger Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Tel: +43 664 213 87 40 E-Mail: knap.pierermobility@hauptversammlung.at
4. Mag. Christoph Fritsch c/o Dragonerstraße 67A, WDZ 10, 4600 Wels Tel: +43 7242 309050 100 E-Mail: fritsch.pierermobility@hauptversammlung.at
Jeder Aktionär kann eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.
Die Erteilung einer Vollmacht für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 GesV nicht zulässig und daher unwirksam. Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen die Vollmachtsformulare genau durch und beachten Sie auch die weitergehenden Informationen über Ihre Rechte nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG und die Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.pierermobility.at unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich sind / sein werden. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 16, 2020 04:15 ET (08:15 GMT)
Wels (pta015/16.04.2020/10:15) - PIERER Mobility AG FN 78112 x mit dem Sitz in Wels ISIN: AT0000KTMI02
Einladung zu der am Freitag, 15. Mai 2020 um 11:00 Uhr in der KTM Motohall, KTM Platz 1, 5230 Mattighofen, stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung.
Aufgrund der zuletzt beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer findet die Hauptversammlung am 15.05.2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) statt.
Das bedeutet, dass bei der Hauptversammlung am 15.05.2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können. Dabei wird seitens der PIERER Mobility AG in einer noch bekanntzugebenden Form jedem Teilnehmer ermöglicht, sich bei Bedarf mitzuteilen und an den Abstimmungen teilzunehmen.
Die Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können. Auch können Gäste nicht zugelassen werden und von einem Buffet im Anschluss an die Veranstaltung wird Abstand genommen.
Nähere Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Auskunftsrechts, die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe, die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung und die Daten der unabhängigen Stimmrechtsvertreter sind ab 24. April 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pierermobility.at zugänglich.
Der Vorstand der PIERER Mobility AG behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Hauptversammlung auch kurzfristig abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung am 15.05.2020 nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.
Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019. 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes. 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates. 8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020. 9. Wahlen in den Aufsichtsrat. 10. Beschlussfassung über die Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Amtlichen Handel der Wiener Börse AG. 11. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG. 12. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung in § 11 betreffend die Aufzeichnung und Übertragung der Hauptversammlung.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 24. April 2020 im Internet unter http://www.pierermobility.at unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich: - Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Auskunftsrechts, die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und über die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung - die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen - Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder - Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder - eingelangte Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9. - Information und Begründung zu Tagesordnungspunkt 10. - Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 12. - Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht - Frageformular - Satzung im Änderungsmodus - vollständiger Text dieser Einberufung
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat nach § 113 AktG das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der virtuellen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss aus organisatorischen Gründen spätestens am 13. Mai 2020 bis 16.00 Uhr der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
* Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76 * Per Post oder Boten: PIERER Mobility AG, zH Frau Mag. Michaela Friepeß, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich * per E-Mail: anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist * per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000KTMI02 im Text angeben
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pierermobility.at unter Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
BESTELLUNG EINES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS ALS BESONDERE VORAUSSETZUNG FÜR DAS TEILNAHME- UND FRAGERECHT
In der virtuellen Hauptversammlung werden Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Für die virtuelle Hauptversammlung am 15.05.2020 gilt dabei die Sonderregelung, dass sich jeder Aktionär sowie dessen Bevollmächtigter (dies gilt auch für bevollmächtigte Depotbanken) für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung einem der folgenden von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bedienen hat:
1. Notar Dr. Claus Lumerding c/o Öffentliche Notare Mag. Huemer & Dr. Lumerding Stadtplatz 19, 5230 Mattighofen Tel: +43 7742 2237 E-Mail: lumerding.pierermobility@hauptversammlung.at
2. Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier c/o Stossier Heitzinger Rechtsanwälte Dragonerstraße 54, 4600 Wels Tel: +43 7242 42605 E-Mail: stossier.pierermobility@hauptversammlung.at
3. Dr. Michael Knap c/o IVA Interessenverband für Anleger Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Tel: +43 664 213 87 40 E-Mail: knap.pierermobility@hauptversammlung.at
4. Mag. Christoph Fritsch c/o Dragonerstraße 67A, WDZ 10, 4600 Wels Tel: +43 7242 309050 100 E-Mail: fritsch.pierermobility@hauptversammlung.at
Jeder Aktionär kann eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.
Die Erteilung einer Vollmacht für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 GesV nicht zulässig und daher unwirksam. Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen die Vollmachtsformulare genau durch und beachten Sie auch die weitergehenden Informationen über Ihre Rechte nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG und die Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.pierermobility.at unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich sind / sein werden. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 16, 2020 04:15 ET (08:15 GMT)
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