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DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: COMMERZBANK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 
in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
COMMERZBANK Aktiengesellschaft Frankfurt am Main Wertpapier-Kenn-Nummer: CBK-100 
ISIN: DE000CBK1001 Einladung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zur *ordentlichen Hauptversammlung *der Commerzbank 
Aktiengesellschaft ein, *die am Mittwoch, den 13. Mai 2020, ab 12.00 Uhr 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ)* als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der Commerzbank Aktiengesellschaft live im 
Internet übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
ausgeübt werden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist 
ausgeschlossen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist 
Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
    (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB) 
    für das Geschäftsjahr 2019, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des 
    Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
    Angaben nach § 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
    Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum 
    Geschäftsjahr 2019 
 
    Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
    Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss 
    damit festgestellt ist. § 175 Absatz 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der 
    Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme unter anderem des festgestellten 
    Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die 
    Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
    Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
    Konzernlageberichts einzuberufen hat. Die vorgenannten Unterlagen werden in der 
    Hauptversammlung näher erläutert. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 187.853.645,10 
    vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger 
    Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2020 und die Quartale des 
    Geschäftsjahres 2021 bis zur Hauptversammlung 2021* 
 
    a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
       Young GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Eschborn/Frankfurt a.M., zum 
       Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für 
       die prüferische Durchsicht des verkürzten 
       Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
       nach §§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 WpHG zum 
       30. Juni 2020 sowie zusätzlicher 
       unterjähriger Finanzinformationen nach §§ 
       115 Absatz 7 WpHG, 340i Absatz 4 HGB im 
       Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
    b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
       Young GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Eschborn/Frankfurt a.M., zum Prüfer für 
       die prüferische Durchsicht zusätzlicher 
       unterjähriger Finanzinformationen nach §§ 
       115 Absatz 7 WpHG, 340i Absatz 4 HGB zu 
       wählen, die für Perioden nach dem 31. 
       Dezember 2020 und vor der ordentlichen 
       Hauptversammlung des Jahres 2021 
       aufgestellt werden. 
 
    Die Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. Der 
    Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der 
    EU-Verordnung Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 ist und ihm keine Klausel der in 
    Art. 16 Absatz 6 der Verordnung genannten Art auferlegt wurde. 
6.  *Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
    Frau Anja Mikus und Herr Dr. Markus Kerber haben am 2. April 2020 ihre 
    Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zur nächsten Hauptversammlung niedergelegt. Der 
    Hauptversammlung soll daher vorgeschlagen werden, Frau Dr. Jutta Dönges als 
    Nachfolgerin für Frau Mikus und Herrn Dr. Frank Czichowski als Nachfolger von 
    Herrn Dr. Kerber in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 
    Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG und § 11 Absatz 1 der Satzung aus je zehn 
    Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 
    Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also 
    mindestens 6) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens 6) 
    zusammensetzen. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen 
    (Gesamterfüllung). Nach der Wahl der beiden vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
    Kandidaten würden dem Aufsichtsrat weiterhin insgesamt acht Frauen und zwölf 
    Männer angehören, so dass das Mindestanteilsgebot erfüllt bliebe. 
 
    Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die 
    Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat 
    für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom 
    Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils an. Ziele und Kompetenzprofil wurden 
    vom Aufsichtsrat nach C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex am 6. 
    November 2019 beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung 
    im Corporate Governance-Bericht / Erklärung zur Unternehmensführung zum 
    Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den 
    vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden 
    Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
    Die nachfolgend genannten Personen werden gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung 
    für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 bis zum Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
    entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt: 
 
    a) Dr. Jutta Dönges 
       Geschäftsführerin der Bundesrepublik 
       Deutschland - Finanzagentur GmbH 
       Frankfurt am Main 
    b) Dr. Frank Czichowski 
       Senior Vice President/Treasurer 
       KfW Bankengruppe 
       Bad Vilbel 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die 
    Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
    Zu C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Dr. 
    Dönges und Herr Dr. Czichowski auf Anregung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, 
    vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, zur Wahl in 
    den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ist 
    am Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft mit 15,6 % beteiligt. Nach 
    der Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Gewährung von 
    Stabilisierungsmaßnahmen zwischen dem Finanzmarktstabilisierungsfonds und 
    der Commerzbank Aktiengesellschaft vom 19. Mai 2009 kann der 
    Finanzmarktstabilisierungsfonds zwei Kandidaten für den Aufsichtsrat benennen, 
    solange die o.g. Kapitalbeteiligung besteht und nicht unter 10 % fällt. Frau Dr. 
    Dönges ist Geschäftsführerin der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur 
    GmbH, die u.a. den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet. Insofern besteht 
    eine geschäftliche Beziehung zwischen Frau Dr. Dönges und einem wesentlich an 
    der Commerzbank beteiligten Aktionär. Zwischen Frau Dr. Dönges und der 
    Commerzbank Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen oder den Organen der 
    Commerzbank Aktiengesellschaft bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen 
    Beziehungen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
    Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. 
 

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April 16, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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