HANNOVER/HILDESHEIM (dpa-AFX) - Eine Familie ist mit ihrem Versuch gescheitert, das Besuchsverbot in betreuten Wohngemeinschaften wegen der Corona-Krise gerichtlich zu kippen. Der Wunsch nach persönlichem Kontakt sei zwar nachvollziehbar, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung. Dem mit einem Besuchsverbot verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriff stehe aber die erhebliche Gesundheitsgefährdung der Bewohner gegenüber (Az.: 15 B 2147/20).
Im vorliegenden Fall hatten die Bewohnerin einer Intensiv-Pflege-WG und ihr als Betreuer fungierender Sohn das vom Landkreis Hildesheim erlassene Besuchs- und Betretungsverbot aufheben lassen wollen. Sie bezeichneten die Verfügung als unverhältnismäßig und verwiesen auf die negative Auswirkung auf das psychische Befinden der Bewohner. Das Gericht zeigte zwar Verständnis. Die Gefahr, dass Bewohner durch eine Infektion in Todesgefahr geraten könnten, wiege aber schwerer./mbt/DP/nas
Im vorliegenden Fall hatten die Bewohnerin einer Intensiv-Pflege-WG und ihr als Betreuer fungierender Sohn das vom Landkreis Hildesheim erlassene Besuchs- und Betretungsverbot aufheben lassen wollen. Sie bezeichneten die Verfügung als unverhältnismäßig und verwiesen auf die negative Auswirkung auf das psychische Befinden der Bewohner. Das Gericht zeigte zwar Verständnis. Die Gefahr, dass Bewohner durch eine Infektion in Todesgefahr geraten könnten, wiege aber schwerer./mbt/DP/nas
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