
Die Regelung greift demnach ab dem 23. April, wenn ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit ausübt und keine anderweitige private Betreuung verantwortungsvoll organisiert werden kann. Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben demnach künftig auch Angestellte von Hausmeisterdiensten und aus der Gebäudereinigung, außerdem unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Hebammen und Psychotherapeuten. Eine vollständige Liste gibt es unter
https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-kita-notbetreuung-diese-berufsgruppen-in-nrw-sind-jetzt-systemrelevant_aid-50091379.
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