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DGAP-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_C-19 AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Hessen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und 
des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen 
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der Vorstand der Fraport AG mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am *Dienstag, dem 26. Mai 2020, um 
10.00 Uhr* stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. Die Versammlung findet *ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* in der Unternehmenszentrale der 
Fraport AG, Gebäude 178, 60547 Frankfurt am Main, statt. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
unter der Internetadresse 
 
_www.hauptversammlung.fraport.de_ 
 
öffentlich in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der 
Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht 
   des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a 
   Abs. 1 und 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss 
   gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) am 12. März 2020 gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb 
   keinen Beschluss zu fassen. 
 
   Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite 
 
   _www.hauptversammlung.fraport.de_ 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Seit Verabschiedung des ursprünglichen Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, der die 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR  2,00 je Fraport-Aktie vorsah, haben sich die 
   Intensität der Ausbreitung des Coronavirus sowie damit in Verbindung stehende 
   Reiserestriktionen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens signifikant verschärft. 
   Die geänderten Rahmenbedingungen wirken sich deutlich negativer als erwartet auf die 
   Geschäfts- sowie die Umsatz- und Ergebnisentwicklungen der Fraport AG und der von ihr 
   gehaltenen Konzern-Gesellschaften aus. Der Vorstand der Fraport AG hat daher am 25. März 
   2020 beschlossen, seinen Vorschlag für den Beschluss der Hauptversammlung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 zu ändern und diesen Beschluss im 
   Wege der Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemacht. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der 
   weltweiten COVID-19-Pandemie und der Auswirkungen auf die Fraport AG soll der 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 nicht ausgeschüttet, sondern vollständig in 
   andere Gewinnrücklagen eingestellt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von EUR  184.937.408,00 vollständig in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 2 in 
   Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und nach § 6 Abs. 
   1 Satz 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und zehn 
   von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 1 
   Abs. 1 MitbestG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens 
   sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammensetzen. Der 
   Aufsichtsrat hat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG in seiner Sitzung am 18. September 
   2015 beschlossen, dass die Quoten von der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen sind. 
 
   Herr Karlheinz Weimar hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zur Beendigung der 
   Hauptversammlung am 26. Mai 2020 niedergelegt. Ein Ersatzmitglied im Sinne des § 6 Abs. 2 
   Satz 1 der Satzung ist nicht bestellt. Aus diesem Grund ist von der Hauptversammlung ein 
   Aufsichtsratsmitglied als Nachfolger zu wählen. 
 
   Der nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   des Aufsichtsrats und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Nähere Angaben zur 
   Zielsetzung des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und zum Kompetenzprofil für das 
   Gesamtgremium (einschließlich des Diversitätskonzepts) sind im mit der Erklärung zur 
   Unternehmensführung zusammengefassten Corporate Governance Bericht veröffentlicht, der 
   über die Internetseite 
 
   _www.hauptversammlung.fraport.de_ 
 
   als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht. Die Nachwahl hat keine 
   Auswirkungen auf die Erfüllung der Geschlechterquote. Das Ziel des Aufsichtsrats, dass 
   dem Gremium mindestens drei im Sinne von Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) unabhängige 
   Anteilseignervertreter angehören sollen, ist weiterhin gewahrt. Auch der in den 
   Empfehlungen C.6 und C.7 des DCGK vorgesehene Mindestanteil von unabhängigen 
   Anteilseignervertretern ist weiterhin erfüllt. 
 
   Die Nachwahl soll für die verbleibende Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds 
   Karlheinz Weimar erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Michael Boddenberg*, wohnhaft in Frankfurt am Main, 
   Hessischer Minister der Finanzen, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Nachfolger für Herrn 
   Karlheinz Weimar für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Aufsichtsratsmitglieds, d.h. zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Michael Boddenberg soll im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für 
   den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   *Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten, insbesondere mit Blick auf § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   *Michael Boddenberg*, Frankfurt am Main 
   Hessischer Minister der Finanzen 
 
   _Persönliche Daten:_ 
 
   Geburtsjahr:  1959 
   Geburtsort:   Troisdorf 
   Nationalität: Deutsch 
   Beruf:        Hessischer Minister der 
                 Finanzen 
   Wohnort:      Frankfurt am Main 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   1978 Abitur in Siegburg 
        (Nordrhein-Westfalen) 
   1983 Meisterprüfung im Fleischerhandwerk 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   1984 - 1989   Mitglied der Geschäftsleitung 
                 der Mainfrost Tiefkühlkost 
                 GmbH 
   1995 - 2002   Geschäftsführer der 
                 Fleischfeinkost Schäfer GmbH 
   1989 - 2009   Leiter der privaten 
                 Frankfurter Fachschule J.A. 
                 Heyne 

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