Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 10.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
324 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: creditshelf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: creditshelf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
creditshelf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
creditshelf Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ISIN: 
DE000A2LQUA5 
WKN: A2LQUA Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2020 EINLADUNG 
ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
DER CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT AM 26. MAI 2020 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung der creditshelf 
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ein, die 
 
am Dienstag, den 26. Mai 2020, 14:00 Uhr als virtuelle 
Hauptversammlung ohne die Möglichkeit 
der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten 
 
stattfindet. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre 
der creditshelf Aktiengesellschaft live mittels Bild- 
und Tonübertragung über ein HV-Portal im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft in der 
Mainzer Landstraße 33a, 60329 Frankfurt am Main. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   creditshelf Aktiengesellschaft und den 
   Konzern zum 31. Dezember 2019 sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des 
   Corporate-Governance-Berichts zum 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB. Die nach den 
   §§ 175 Abs. 2, 176 Absatz 1 AktG zugänglich 
   zu machenden Unterlagen können unter 
 
   www.creditshelf.com 
 
   im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 
   'Investor Relations' > 'Hauptversammlung' > 
   '2020' eingesehen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 17. März 2020 gebilligt. 
   Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 
   1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das am 31. 
   Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu 
   lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. 
   Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden 
   zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das am 31. 
   Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein 
   Grant Thornton Aktiengesellschaft, Frankfurt 
   am Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
*II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
1.360.339,00 und ist eingeteilt in 1.360.339 
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die 
Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit 
auf 1.360.339 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 
1.360.339. 
 
*2. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung nach 
Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im 
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, 
Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, Covid-19-Gesetz) als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. 
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. 
 
Die Hauptversammlung wird am 26. Mai 2020, ab 14:00 
Uhr, live mittels Bild- und Tonübertragung über ein 
HV-Portal im Internet übertragen. Zugang zum HV-Portal 
erhalten Aktionäre unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020'. Aktionäre, 
die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen 
wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden. Den 
für den Online-Zugang erforderlichen 
Internet-Zugangscode erhalten sie mit ihrer 
Stimmrechtskarte. 
 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft. 
 
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor 
der Versammlung, d.h. bis spätestens zum 23. Mai 2020, 
24:00 Uhr unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte 
im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher 
Sprache einzureichen. Hierfür steht unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020' ein 
elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung. Eine 
anderweitige Form der Übermittlung ist 
ausgeschlossen. 
 
Während der Hauptversammlung können keine Fragen 
gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er 
wie beantwortet. 
 
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 
können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt 
haben, bis zum Ende der Versammlung unter Angabe der 
Nummer der Stimmrechtskarte im Wege elektronischer 
Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. 
Hierfür steht unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020' ein 
elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung. 
 
*3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 16 Absätze 1 und 2 
der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und 
der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der 
Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und 
der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für 
den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§ 
126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut notwendig, der sich auf den 
im AktG und der Satzung hierfür vorgesehenen Zeitpunkt 
beziehen muss (Nachweisstichtag). Gemäß § 123 Abs. 
4 Satz 2 AktG und § 16 Absatz 2 der Satzung unserer 
Gesellschaft hat sich der Nachweis auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 
Beginn des *5. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ)* zu beziehen. 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen 
der Gesellschaft unter der Adresse 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens zum Ablauf des *19.Mai 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ)* zugehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.