Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Kurze Gold-Preis-Konsolidierung zum Einstieg in diese Aktie nutzen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
357 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: creditshelf Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: creditshelf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: creditshelf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
creditshelf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
creditshelf Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ISIN: 
DE000A2LQUA5 
WKN: A2LQUA Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2020 EINLADUNG 
ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
DER CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT AM 26. MAI 2020 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung der creditshelf 
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ein, die 
 
am Dienstag, den 26. Mai 2020, 14:00 Uhr als virtuelle 
Hauptversammlung ohne die Möglichkeit 
der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten 
 
stattfindet. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre 
der creditshelf Aktiengesellschaft live mittels Bild- 
und Tonübertragung über ein HV-Portal im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft in der 
Mainzer Landstraße 33a, 60329 Frankfurt am Main. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   creditshelf Aktiengesellschaft und den 
   Konzern zum 31. Dezember 2019 sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des 
   Corporate-Governance-Berichts zum 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB. Die nach den 
   §§ 175 Abs. 2, 176 Absatz 1 AktG zugänglich 
   zu machenden Unterlagen können unter 
 
   www.creditshelf.com 
 
   im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 
   'Investor Relations' > 'Hauptversammlung' > 
   '2020' eingesehen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 17. März 2020 gebilligt. 
   Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 
   1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das am 31. 
   Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu 
   lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. 
   Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden 
   zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das am 31. 
   Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein 
   Grant Thornton Aktiengesellschaft, Frankfurt 
   am Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
*II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
1.360.339,00 und ist eingeteilt in 1.360.339 
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die 
Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit 
auf 1.360.339 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 
1.360.339. 
 
*2. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung nach 
Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im 
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, 
Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, Covid-19-Gesetz) als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. 
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. 
 
Die Hauptversammlung wird am 26. Mai 2020, ab 14:00 
Uhr, live mittels Bild- und Tonübertragung über ein 
HV-Portal im Internet übertragen. Zugang zum HV-Portal 
erhalten Aktionäre unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020'. Aktionäre, 
die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen 
wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden. Den 
für den Online-Zugang erforderlichen 
Internet-Zugangscode erhalten sie mit ihrer 
Stimmrechtskarte. 
 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft. 
 
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor 
der Versammlung, d.h. bis spätestens zum 23. Mai 2020, 
24:00 Uhr unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte 
im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher 
Sprache einzureichen. Hierfür steht unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020' ein 
elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung. Eine 
anderweitige Form der Übermittlung ist 
ausgeschlossen. 
 
Während der Hauptversammlung können keine Fragen 
gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er 
wie beantwortet. 
 
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 
können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt 
haben, bis zum Ende der Versammlung unter Angabe der 
Nummer der Stimmrechtskarte im Wege elektronischer 
Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. 
Hierfür steht unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020' ein 
elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung. 
 
*3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 16 Absätze 1 und 2 
der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und 
der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der 
Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und 
der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für 
den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§ 
126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut notwendig, der sich auf den 
im AktG und der Satzung hierfür vorgesehenen Zeitpunkt 
beziehen muss (Nachweisstichtag). Gemäß § 123 Abs. 
4 Satz 2 AktG und § 16 Absatz 2 der Satzung unserer 
Gesellschaft hat sich der Nachweis auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 
Beginn des *5. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ)* zu beziehen. 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen 
der Gesellschaft unter der Adresse 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens zum Ablauf des *19.Mai 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ)* zugehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: creditshelf Aktiengesellschaft: -2-

Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten 
Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären 
Stimmrechtskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung übersandt, auf denen der Zugangscode 
zum HV-Portal zu finden ist. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine 
Stimmrechtskarte bei ihrem depotführenden Institut 
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der 
Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Aktionäre, die rechtzeitig eine Stimmrechtskarte bei 
ihrem depotführenden Institut angefordert haben, 
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. 
 
*4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können 
ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. 
 
Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per 
Briefwahl unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020' ein 
elektronisches System (HV-Portal) an. Die Briefwahl per 
Internet sowie deren Widerruf beziehungsweise deren 
Änderungen können vor und auch noch während der 
Hauptversammlung im Internet vorgenommen werden, müssen 
jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung 
vorliegen. Die weiteren Einzelheiten können die 
Aktionäre den dort hinterlegten näheren Erläuterungen 
entnehmen. 
 
Daneben können Briefwahlstimmen der Gesellschaft 
schriftlich, in Textform, beziehungsweise per Telefax 
(bis zum 25. Mai 2020, 24:00 Uhr) unter der folgenden 
Anschrift übermittelt werden: 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular 
verwendet werden, das den Aktionären nach Anmeldung mit 
der Stimmrechtskarte übersandt wird. 
 
*5. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. 
Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde (z. B. 
ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären) 
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung des 
jeweiligen Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden 
Nachweis erforderlich. Vollmachten können jederzeit - 
auch noch während der Hauptversammlung - erteilt 
werden. 
 
Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht 
für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege 
der Briefwahl oder durch Erteilung von 
(Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben. 
 
Bei Bevollmächtigung von Intermediären gem. §135 AktG 
oder diesen nach § 135 Abs. 8 in Verbindung mit § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen gelten die besonderen Vorschriften des § 
135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die 
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können 
daher Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis 
gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen 
jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre 
eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden 
deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden 
Vollmachtsempfängern rechtzeitig über die jeweilige 
Form und das Verfahren der Bevollmächtigung 
abzustimmen. 
 
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind 
jeder Stimmrechtskarte beigefügt sowie auf der 
Internetseite der creditshelf Aktiengesellschaft unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020' zugänglich. 
Sie werden zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten 
Person in Textform übermittelt. Die Erteilung und der 
Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft als auch durch die Erklärung 
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die 
Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch 
vorherige Übermittlung des Nachweises per Post 
oder per Fax oder elektronisch per E-Mail bis 
spätestens am 25. Mai 2020, 18:00 Uhr (MESZ) - 
eingehend bei der Gesellschaft - an folgende Adresse: 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn 
die Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft 
abgegeben werden soll. Ein gesonderter Nachweis über 
die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht 
erforderlich. 
 
Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung des 
Nachweises der Vollmacht beziehungsweise des Widerrufs 
unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020' ein 
elektronisches System (HV-Portal) an. Die 
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht 
beziehungsweise des Widerrufs per Internet sowie 
Änderungen können noch bis 25. Mai 2020, 18:00 
Uhr, im Internet vorgenommen werden. Die weiteren 
Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten 
näheren Erläuterungen entnehmen. 
 
Der Nachweis kann auch an folgende E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, dass 
sie sich durch einen von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten lassen können. Aktionäre, 
die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, 
benötigen dazu eine Stimmrechtskarte zur 
Hauptversammlung. Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit 
Gebrauch machen wollen, müssen sie sich hierzu wie oben 
ausgeführt zur Hauptversammlung anmelden. Sie erhalten 
dann Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
beziehungsweise die zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung per Internet notwendigen 
Informationen. Per Post, per Telefax oder per E-Mail 
erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis 25. Mai 
2020, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der in den 
Unterlagen genannten Adresse, Faxnummer beziehungsweise 
E-Mail-Adresse eingegangen sein. Die Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft über das Internet unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' > '2020' ist vor und 
auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss 
jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung 
vorliegen. Wenn Briefwahlstimmen und 
Vollmacht/Weisungen eingehen, werden stets 
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber 
hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht 
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden 
diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per 
Internet, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in 
Papierform. Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine 
ausdrückliche Weisung vorliegen. Ohne ausdrückliche 
Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können 
die Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen 
Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des 
Notars. 
 
*6. Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*a. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten 
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der creditshelf 
Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens bis zum 25. April 2020 bis 24:00 Uhr (MESZ), 
ausschließlich unter folgender Adresse zugehen: 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
Vorstand 
Mainzer Landstraße 33a 
60329 Frankfurt am Main 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten, wobei § 70 und § 121 Abs. 7 AktG bei der 
Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung finden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung 
werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Ergänzungsverlangens in gleicher Weise wie die 
Einberufung bekannt gemacht. 
 
*b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den 
Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu 
den Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu 
übersenden. Solche Anträge (nebst etwaiger Begründung) 
und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89/21027-298 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende 
Gegenanträge müssen begründet werden, für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu 
Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären 
zur Wahl des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers, 
die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, 
also bis zum 11. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der 
Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse eingehen, 
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang im 
Internet unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns" unter der Rubrik 'Investor 
Relations" > 'Hauptversammlung' > '2020' 
veröffentlicht. Zugänglich zu machende Gegenanträge 
müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das 
nicht. 
 
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen 
Begründung bzw. einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu 
machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 
Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder 
Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen 
Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die 
Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich 
falsche oder irreführende Angaben enthält. Die 
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus 
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der 
Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Vorschläge 
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen 
schließlich dann nicht zugänglich gemacht werden, 
wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des 
vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §§ 127 Satz 3 
i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
Anträge und Wahlvorschläge, die bis Montag, 11. Mai 
2020, 24:00 Uhr ordnungsgemäß zugehen, werden in 
der Hauptversammlung so behandelt als seien sie in der 
Hauptversammlung gestellt worden. 
 
*c. Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG, § 1 Absatz 
2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz* 
 
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor 
der Versammlung, d.h. bis spätestens zum 23. Mai 2020, 
24:00 Uhr wie in Abschnitt II.2. dieser Einberufung 
beschrieben im Wege elektronischer Kommunikation 
einzureichen. Während der Hauptversammlung können keine 
Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet in 
Abweichung von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, 
freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. 
 
*7. Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre sind der Öffentlichkeit auf der 
Internetseite der creditshelf Aktiengesellschaft unter 
der Internetadresse 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns" unter der Rubrik 'Investor 
Relations" > 'Hauptversammlung' > '2020' zugänglich 
gemacht. 
 
*8. Internetseite, über welche die Informationen 
gemäß § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur 
Hauptversammlung sind ab der Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der creditshelf 
Aktiengesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns" unter der Rubrik 'Investor 
Relations" > 'Hauptversammlung' > '2020' abrufbar. 
 
*9. Hinweise zum Datenschutz* 
 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder 
eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir 
personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren 
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die 
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. 
 
Die creditshelf Aktiengesellschaft verarbeitet als 
verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 
Datenschutz-Grundverordnung ('*DS-GVO*') 
personenbezogene Daten (Name, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart 
der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarte) auf 
Grundlage der in Deutschland geltenden 
Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären die Ausübung 
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch die 
Vorstände. Die Gesellschaft können Sie erreichen unter: 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
Mainzer Landstraße 33a 
60329 Frankfurt am Main 
Tel. +49 69 3487724-0 
E-Mail info@creditshelf.com 
 
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von Ihnen im 
Rahmen Ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben 
werden, übermittelt Ihre depotführende Bank Ihre 
personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt 
ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme 
an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem 
zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen 
Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Wir speichern Ihre 
personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn 
(10) Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem 
die Hauptversammlung stattfand. 
 
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke 
der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, 
erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und 
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung 
der Gesellschaft. 
 
Werden Ergänzungen der Tagesordnung der 
Hauptversammlung oder (Gegen-)Anträge zur Tagesordnung 
der Hauptversammlung gestellt, prüfen wir diese auf 
ihre Zulässigkeit, teilen diese einschließlich 
des/der Namen der Antragsteller und gegebenenfalls 
einer Stellungnahme der Verwaltung den übrigen 
Aktionären mit und veröffentlichen dies zusätzlich auf 
der Website der Gesellschaft bzw., im Falle von 
Ergänzungsverlangen, auch im Bundesanzeiger. 
 
Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten 
haben die Aktionäre die folgenden Rechte: Sie können 
von der Gesellschaft gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft 
über Ihre personenbezogenen Daten, gemäß Art. 16 
DS-GVO die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten, 
gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer 
personenbezogenen Daten, gemäß Art. 18 DS-GVO die 
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten und gemäß Art. 20 DS-GVO die 
Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf 
Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten (Recht auf 
Datenübertragbarkeit) verlangen. 
 
Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der 
Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse oder 
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
Mainzer Landstraße 33a 
60329 Frankfurt am Main 
Tel. +49 69 3487724-0 
E-Mail info@creditshelf.com 
 
Zudem steht den Aktionären gemäß Art. 77 DS-GVO 
ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutzaufsichtsbehörden zu. Diese kann 
insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde 
entweder des Bundeslandes, in dem der Aktionär seinen 
Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort hat, oder des 
Bundeslandes Hessen, in dem die Gesellschaft ihren 
Verwaltungssitz hat, eingelegt werden. 
 
Sie erreichen unseren betrieblichen 
Datenschutzbeauftragten unter: 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
Datenschutzbeauftragter 
Mainzer Landstraße 33a 
60329 Frankfurt am Main 
Tel. +49 69 3487724-0 
E-Mail datenschutz@creditshelf.com 
 
Frankfurt, im April 2020 
 
*creditshelf Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-04-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: creditshelf Aktiengesellschaft 
             Mainzer Landstraße 33a 
             60329 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      info@creditshelf.com 
Internet:    http://www.ir.creditshelf.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1024405 2020-04-17 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.