DGAP-News: TeamViewer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TeamViewer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Göppingen
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-17 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TeamViewer AG Göppingen ISIN DE000A2YN900 / WKN A2YN90
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_C19-AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit,
ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Baden-Württemberg
insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der TeamViewer AG mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung
Gebrauch zu machen.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am *Freitag, dem 29. Mai
2020, um 11.00 Uhr* stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten in der Unternehmenszentrale der TeamViewer AG, Jahnstraße 30,
73037 Göppingen, statt. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
C19-AuswBekG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft unter der
Internetadresse
https://ir.teamviewer.com/websites/teamviewer/German/4600/hauptversammlung.html
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in Bild und Ton übertragen (vgl.
die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den
Beschlussvorschlägen).
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem zusammengefassten
Lagebericht für die TeamViewer AG und den TeamViewer-Konzern, dem
zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die TeamViewer AG und den
TeamViewer-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden
Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss am 11. März 2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keiner Beschlussfassung
der Hauptversammlung. Ein Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die
Hauptversammlung gemäß § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen könnte,
existiert nicht.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.teamviewer.com/websites/teamviewer/German/4600/hauptversammlung.htm
l
zugänglich.
2. *Entlastung des Vorstands der TeamViewer AG für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
3. *Entlastung des Aufsichtsrats der TeamViewer AG für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers
für die prüferische Durchsicht*
a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst
& Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020, zum Prüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 sowie
für eine etwaige prüferische Durchsicht
zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 115
Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2020 zu
bestellen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses ferner vor,
die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im
Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG im
Geschäftsjahr 2021 bis zur nächsten
Hauptversammlung zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses
2005/909/EG der Kommission auferlegt wurden.
'Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 4 lit. a)
bzw. 4 lit. b) einzeln abstimmen zu lassen.'
5. *Satzungsänderung*
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (_ARUG II_) geändert. Bei Inhaberaktien
börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 S. 1 AktG
zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu eingefügten
§ 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach § 15 Abs. 4 S. 1 der Satzung der
Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung des §
123 Abs. 4 S. 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erforderlich.
Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des
§ 123 Abs. 4 S. 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG finden gemäß §
26j Abs. 4 EGAktG erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf
Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden,
Anwendung. Sie werden damit bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft im Jahr 2021 anwendbar sein.
Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis für die Teilnahme an der
Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung
und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung der Satzung
beschlossen werden. Der Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum
Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3.
September 2020 wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
§ 15 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Für den Nachweis des Aktienbesitzes nach Absatz 1 ist ein besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz
gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in jedem Fall ausreichend. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung ('Nachweisstichtag') zu beziehen und muss der Gesellschaft
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere,
in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs sind jeweils nicht mitzurechnen.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach dem 3.
September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden.
*Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.teamviewer.com/websites/teamviewer/German/4600/hauptversammlung.html
zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter dieser Internetadresse werden
nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Über die Internetseite ist auch das passwortgeschützte Online-Portal der
Gesellschaft (_HV-Portal_) erreichbar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre u.a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung
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April 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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