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Dow Jones News
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DGAP-HV: TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TAG Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-17 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TAG Immobilien AG Hamburg ISIN DE0008303504 / WKN 830350 
ISIN DE000A254U96 / WKN A254U9 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur *137. ordentlichen 
Hauptversammlung* der TAG Immobilien AG ein, die am 
 
Freitag, dem 22. Mai 2020, um 11:00 Uhr (MESZ), 
 
in den Geschäftsräumen der TAG Immobilien AG, Steckelhörn 
5, 20457 Hamburg, als *virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz* der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten in dem 
Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung 
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und auf Grund 
der durch den Gesetzgeber kurzfristig eingeräumten 
Möglichkeit, im Jahr 2020 von einer 
Präsenzhauptversammlung abzusehen, haben sich Aufsichtsrat 
und Vorstand der TAG Immobilen AG für die Durchführung 
einer virtuellen Hauptversammlung entschieden. Eine 
Aufschiebung der Hauptversammlung auf einen aktuell nicht 
bestimmbaren Termin stellt angesichts der offenen Frage, 
wann überhaupt Versammlungen ohne Gefährdung der 
Teilnehmer wieder zugelassen und verantwortbar sind, nach 
Meinung des Aufsichtsrats und Vorstands keine im 
Aktionärs- und Unternehmensinteresse liegende Alternative 
dar. Im Anbetracht einer übersichtlichen und aus unserer 
Sicht tendenziell als unkritisch zu beurteilenden 
Tagesordnung halten wir die mit der virtuellen 
Hauptversammlung verbundenen Beschränkungen der 
Aktionärsrechte in diesem Jahr ausnahmsweise für 
hinnehmbar. Wir bitten um Verständnis. Weitere Hinweise 
zur Durchführung der diesjährigen Hauptversammlung finden 
Sie nachstehend unter Abschnitt II. 
 
I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019, der Lageberichte für die 
   TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts 
   des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss am 25. Februar 2020 bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Über den Vorschlag des 
   Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   stimmen die Aktionäre unter dem 
   Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen 
   Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 
   genannt werden, sieht das Gesetz generell 
   lediglich die Information der Aktionäre durch 
   die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 
   EUR 364.141.768,27 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 
   0,82 für jede der 146.269.401 für das 
   Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten 
   Stückaktien, 
 
   insgesamt:                EUR 119.940.908,8 
                                 2 
   Vortrag auf neue          EUR 244.200.859,4 
   Rechnung:                     5 
   Bilanzgewinn:             EUR 364.141.768,2 
                                 7 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 27. Mai 2020, 
   fällig. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser 
   Einladung für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2019 dividendenberechtigten Stückaktien. Der 
   auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallende Betrag wird auf neue Rechnung 
   entsprechend vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020 zu wählen; 
   b) zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 zu 
      wählen. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der 
   Satzung (§ 17 Abs. 1) zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung* 
 
   Die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu erbringenden Nachweis werden 
   durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. 
   Bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 
   Abs. 4 Satz 1 AktG zukünftig für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs 
   gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 
   AktG ausreichen. Nach § 17 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben 
   der derzeit gültigen Fassung des § 123 Abs. 4 
   Satz 1 AktG zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ein in Textform und in deutscher 
   oder englischer Sprache erstellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut erforderlich. 
 
   Das ARUG II ist am 1. Januar 2020 in Kraft 
   getreten. Die Änderungen des § 123 Abs. 4 
   Satz 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG 
   finden erst ab dem 3. September 2020 und 
   erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die 
   nach dem 3. September 2020 einberufen werden. 
 
   Um ein ab diesem Zeitpunkt mögliches Abweichen 
   der Regelungen zu diesem Nachweis für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts 
   in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll 
   bereits jetzt die Anpassung der Satzung 
   beschlossen werden. Der Vorstand soll durch 
   entsprechende Anmeldung zum Handelsregister 
   sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst 
   ab dem 3. September 2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   '§ 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, wird 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
        und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
        nur die Aktionäre berechtigt, die sich 
        vor der Hauptversammlung angemeldet und 
        ihre Berechtigung nachgewiesen haben. 
        Hierfür reicht ein Nachweis des 
        Anteilsbesitzes in Textform (§126b BGB) 
        durch den Letztintermediär gemäß § 
        67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis über 
        Aktien, die nicht in Urkunden verbrieft 
        sind, die sich in Girosammelverwahrung 
        befinden, kann auch von der 
        Gesellschaft, einem Notar oder einem 
        Kreditinstitut innerhalb der 
        Europäischen Union nach der dort 
        erfolgten Einreichung der Aktien 
        ausgestellt werden. Der Nachweis hat 
        sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
        der Versammlung zu beziehen. Die 
        Anmeldung und der Nachweis der 
        Berechtigung müssen der Gesellschaft 
        unter der in der Einberufung hierfür 
        mitgeteilten Adresse in Textform 
        mindestens sechs Tage vor der 
        Hauptversammlung zugehen. In der 
        Einberufung kann eine kürzere, in Tagen 
        zu bemessende Frist vorgesehen werden. 
        Bei der Berechnung der Frist sind der 
        Tag der Hauptversammlung und der Tag 
        des Zugangs der Anmeldung und des 
        Nachweises nicht mitzurechnen.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung 
   der Satzung erst nach dem *3. September 2020* 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der -2-

zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden.' 
II. 
Weitere Angaben zur Einberufung 
1.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
    Zeitpunkt der Einberufung EUR 146.498.765,00. Es 
    ist eingeteilt in 146.498.765 auf den Inhaber 
    lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt im 
    Grundsatz eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 
    Zeitpunkt der Einberufung 229.364 eigene Aktien, 
    aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die 
    Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt 
    der Einberufung somit 146.269.401. 
2.  *Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
    Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
    Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten; 
    Internetservice zur Hauptversammlung* 
 
    Die ordentliche Hauptversammlung wird als 
    virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
    der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit 
    Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter) gemäß § 1 Abs. 2 des 
    Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 
    2020 ('*COVID-19-Gesetz*') abgehalten. 
 
    Die gesamte in den Geschäftsräumen der 
    Gesellschaft stattfindende Hauptversammlung wird 
    zu diesem Zweck am 22. Mai 2020 ab 11:00 Uhr 
    (MESZ) in unserem *passwortgeschützten 
    Internetservice zur Hauptversammlung*, zugänglich 
    über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    live in Bild und Ton übertragen. 
 
    Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich 
    ordnungsgemäß angemeldet und ihre 
    Berechtigung nachgewiesen haben (siehe hierzu 
    Ziffer 3 '_Voraussetzungen für die Ausübung der 
    Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
    Hauptversammlung_'), oder ihre Bevollmächtigten 
    die Bild- und Tonübertragung der gesamten 
    Hauptversammlung in dem Internetservice zur 
    Hauptversammlung verfolgen. Darüber hinaus können 
    Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte 
    ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch die 
    Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie über 
    den Internetservice zur Hauptversammlung Fragen 
    bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, 
    d.h. bis spätestens zum 20. Mai 2020, 24:00 Uhr 
    (MESZ), einreichen und einen Widerspruch gegen 
    Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. 
 
    Eine darüber hinausgehende Ausübung von 
    Aktionärsrechten ist in der virtuellen 
    Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere ist 
    eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
    Bevollmächtigten, mit Ausnahme der von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, vor 
    Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der 
    Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die 
    Einräumung des Stimmrechts sowie der 
    Fragemöglichkeit und der Möglichkeit zum 
    Widerspruch berechtigen die Aktionäre und ihre 
    Bevollmächtigten auch nicht zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung im Wege elektronischer 
    Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 
    AktG (keine elektronische Teilnahme). 
 
    Der Internetservice zur Hauptversammlung ist auf 
    der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    ab dem 1. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ), für 
    diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
    angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen 
    haben (siehe hierzu Ziffer 3 '_Voraussetzungen für 
    die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die 
    virtuelle Hauptversammlung_'), und ihre 
    Bevollmächtigten zugänglich. Um den 
    Internetservice zur Hauptversammlung nutzen zu 
    können, müssen die Aktionäre sich mit ihren 
    Zugangsdaten einloggen. Die Zugangsdaten für den 
    Internetservice zur Hauptversammlung werden den 
    Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet 
    und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, 
    übersandt. Auch Bevollmächtigte der Aktionäre 
    erhalten Zugang zum Internetservice zur 
    Hauptversammlung durch Verwendung der Zugangsdaten 
    des von ihnen jeweils vertretenen Aktionärs. Im 
    Übrigen bleiben die Regelungen zu Erteilung, 
    Widerruf und Nachweis der Vollmacht (siehe dazu 
    nachstehend Ziffer 6 '_Verfahren für die 
    Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten_') 
    unberührt. 
3.  *Voraussetzungen für die Ausübung der 
    Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
    Hauptversammlung* 
 
    Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die 
    virtuelle Hauptversammlung, insbesondere zur 
    Ausübung des Stimmrechts, sind nur die Aktionäre 
    berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
    ordnungsgemäß angemeldet und ihre 
    Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der 
    Berechtigung bedarf es eines Nachweises des 
    Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. 
    Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 1. Mai 
    2020 (0:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu 
    beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der 
    Berechtigung zum Nachweisstichtag müssen der 
    Gesellschaft in Textform in deutscher oder 
    englischer Sprache bis spätestens zum 17. Mai 
    2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden 
    Kontaktmöglichkeiten zugehen: 
 
     TAG Immobilien AG 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     81241 München 
     oder 
     Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
     oder 
     E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
    Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises 
    des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die 
    Zugangsdaten für die Nutzung des Internetservice 
    zur Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die 
    Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und 
    Übersendung des Nachweises ihres 
    Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
    tragen. 
4.  *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
    Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die 
    virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des 
    Stimmrechts, nur als Aktionär, wer sich 
    ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des 
    Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
    Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten 
    in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und 
    der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
    ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
    Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
    Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
    Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
    Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
    Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
    Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur 
    Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die 
    virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des 
    Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
    des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
    maßgeblich; d.h. Veräußerungen von 
    Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
    Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs 
    und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes 
    gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
    Nachweisstichtag. Personen, die zum 
    Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und 
    erst danach Aktionär werden, sind für die von 
    ihnen gehaltenen Aktien in Bezug auf die virtuelle 
    Hauptversammlung nur berechtigt (insbesondere 
    stimmberechtigt), soweit sie sich von dem 
    bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur 
    Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
    Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
    Dividendenberechtigung. 
5.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
    Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet 
    und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, können 
    ihr Stimmrecht in Textform (§ 126b BGB) oder im 
    Wege elektronischer Kommunikation abgeben 
    ('*Briefwahl*'). 
 
    Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann in dem 
    Internetservice zur Hauptversammlung, das über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    zugänglich ist, oder unter Verwendung des hierfür 
    vorgesehenen Briefwahlformulars, das zusammen mit 
    den Zugangsdaten übersandt wird, vorgenommen 
    werden. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf 
    der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    abrufbar. 
 
    Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene 
    Stimmabgabe muss der Gesellschaft unter einer der 
    folgenden Kontaktmöglichkeiten aus 
    organisatorischen Gründen bis spätestens zum 21. 
    Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen: 
 
     TAG Immobilien AG 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     81241 München 
     oder 
     Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
     oder 
     E-Mail: tag-ag@better-orange.de 
 
    Die Stimmabgabe in dem Internetservice zur 
    Hauptversammlung, zugänglich über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    ist vor und während der virtuellen 
    Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen 
    in der virtuellen Hauptversammlung am 22. Mai 2020 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der 
    virtuellen Hauptversammlung am 22. Mai 2020 kann 
    in dem Internetservice zur Hauptversammlung eine 
    durch Verwendung des Briefwahlformulars oder in 
    dem Internetservice zur Hauptversammlung 
    vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder 
    widerrufen werden. 
 
    Gehen bei der Gesellschaft auf unterschiedlichen 
    Übermittlungswegen voneinander abweichende 
    Stimmabgaben für ein und dieselbe Aktie ein und 
    ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche 
    Stimmabgabe zuletzt erfolgt ist, werden diese 
    Stimmabgaben in folgender Reihenfolge der 
    Übermittlungswege als verbindlich behandelt: 
    (1) Internetservice zur Hauptversammlung, (2) 
    E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform. 
 
    Wird im Übrigen bei der Briefwahl zu einem 
    Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder 
    eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für 
    diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. 
    Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
    Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass 
    dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt 
    wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem 
    Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
    entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der 
    Einzelabstimmung. 
6.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
    Bevollmächtigten* 
 
    Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet 
    und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, können 
    sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte in 
    Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, 
    insbesondere des Stimmrechts, auch durch einen 
    Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen 
    Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder 
    eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. 
    Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, 
    so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
    diesen zurückweisen. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
    Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) 
    oder haben unter Verwendung der Eingabemaske in 
    dem Internetservice zur Hauptversammlung, 
    zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft 
    unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    zu erfolgen. 
 
    Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 
    AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein 
    Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im 
    Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
    können abweichende Regelungen bestehen, die 
    jeweils bei diesen zu erfragen sind. 
 
    Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch 
    noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne 
    von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der 
    Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das 
    Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre 
    lediglich im Wege der Briefwahl oder durch 
    Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der 
    Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
    Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Nutzung des 
    Internetservices zur Hauptversammlung durch den 
    Bevollmächtigten setzt voraus, dass der 
    Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, 
    die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer 
    Anmeldung und Nachweis des Anteilbesitzes 
    zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält. 
 
    Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von 
    der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
    Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres 
    Stimmrechts zu bevollmächtigten. Die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben 
    das Stimmrecht ausschließlich auf der 
    Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus 
    und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. 
    Die Vollmacht an die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie 
    die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b 
    BGB) oder ist unter Verwendung der Eingabemaske in 
    dem Internetservice zur Hauptversammlung, 
    zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft 
    unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    zu erteilen. Soweit keine ausdrückliche oder eine 
    widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt 
    worden ist, werden sich die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter zu den 
    entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme 
    enthalten; dies gilt immer auch für sonstige 
    Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
    Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass 
    dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt 
    wurde, so gilt eine Weisung zu diesem 
    Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
    entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
    Einzelabstimmung. Die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder im 
    Vorfeld der Hauptversammlung noch während der 
    Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum 
    Einlegen von Widersprüchen gegen 
    Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von 
    Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
    Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten 
    sowie das Vollmachts- und Weisungsformular für die 
    von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre 
    zusammen mit den Zugangsdaten übersandt. 
    Entsprechende Formulare sind zudem auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Möglich ist es aber auch, eine 
    Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese muss 
    aber, sofern sie nicht unter Verwendung der 
    Eingabemaske in dem Internetservice zur 
    Hauptversammlung, zugänglich über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    erteilt wird, ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) 
    genügen, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 
    67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, 
    ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person 
    im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt 
    wird. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
    Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
    erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber 
    der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden 
    Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens 
    zum 21. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), der 
    Gesellschaft zugehen: 
 
     TAG Immobilien AG 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     81241 München 
     oder 
     Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
     oder 
     E-Mail: tag-ag@better-orange.de 
 
    Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst 
    Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter 
    einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten aus 
    organisatorischen Gründen ebenfalls bis spätestens 
    zum 21. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, einschließlich 
    der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst 
    Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter, und ihr Widerruf sind 
    darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske 
    in dem Internetservice zur Hauptversammlung, 
    zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft 
    unter 
 
    www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    vor und während der virtuellen Hauptversammlung 
    bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen 
    Hauptversammlung am 22. Mai 2020 möglich. Bis zum 
    Beginn der Abstimmungen in der virtuellen 
    Hauptversammlung am 22. Mai 2020 ist auch ein 
    Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in 
    Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder in dem 
    Internetservice zur Hauptversammlung erteilten 
    Vollmacht möglich. 
 
    Wenn der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie 
    sowohl eine Stimmabgabe per Briefwahl als auch 
    eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
    der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    vorliegt, wird stets allein die Stimmabgabe per 
    Briefwahl berücksichtigt. Gehen bei der 
    Gesellschaft darüber hinaus im Zusammenhang mit 
    der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht 
    oder Weisung auf unterschiedlichen 
    Übermittlungswegen voneinander abweichende 
    Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht 
    erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt 
    erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender 
    Reihenfolge der Übermittlungswege als 
    verbindlich behandelt: (1) Internetservice zur 
    Hauptversammlung, (2) E-Mail, (3) Telefax und (4) 
    Papierform. 
 
    Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die 
    Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung form- 
    und fristgerecht nach den vorstehenden 
    Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - 
    vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen für die 
    Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung von 
    Vollmachten nach der Anmeldung und dem Nachweis 
    der Berechtigung nicht aus. 
7.  *Fragemöglichkeit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
    3 COVID-19-Gesetz* 
 
    Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet 
    und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, haben 
    die Möglichkeit im Wege der elektronischen 
    Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 
    Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz). 
 
    Aus organisatorischen Gründen sind Fragen 
    spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, 

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April 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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