BERLIN (dpa-AFX) - Nach der vorläufigen Beschlagnahme von 77 Immobilien im Sommer 2018, die einer arabischstämmigen Berliner Großfamilie zugerechnet werden, hat das Landgericht jetzt erstmals die Einziehung von zwei davon angeordnet. Sie seien mit Erlösen aus Straftaten finanziert worden, teilte am Freitag eine Gerichtssprecherin zu dem Beschluss mit.
Der 26-jährige Eigentümer sei wegen anderer Straftaten in Haft. Er habe sofort Beschwerde eingelegt, so dass der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist. Laut Staatsanwaltschaft ist eine Immobilie, die eingezogen werden soll, eine denkmalgeschützte Villa in Neukölln.
Die 77 Immobilien haben nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft einen Wert von rund neun Millionen Euro. Häuser und Wohnungen sollen mit Geld aus Straftaten gekauft worden sein. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben.
Ermittlungen wegen Geldwäsche seien bei den beiden Immobilien des 26-Jährigen, zu dessen Familie mehr als 150 Mitglieder gehören sollen, ins Leere gelaufen, hieß es. Laut Mitteilung des Gerichts kann aber ein aus einer rechtswidrigen Tat stammender Gegenstand, der in einem Verfahren wegen Geldwäsche sichergestellt wurde, auch dann eingezogen werden, wenn der Betroffene nicht wegen dieser Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann.
Das Gericht habe ein "grobes Missverhältnis" zwischen dem Wert der Immobilien und den Einkünften des 26-Jährigen festgestellt und gefolgert, dass die Kaufsummen aus einer anderen rechtswidrigen Tat stammten. Die Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen mehrere Verdächtige aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität liefen zu den restlichen 75 Immobilien weiter, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft./ju/DP/nas
Der 26-jährige Eigentümer sei wegen anderer Straftaten in Haft. Er habe sofort Beschwerde eingelegt, so dass der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist. Laut Staatsanwaltschaft ist eine Immobilie, die eingezogen werden soll, eine denkmalgeschützte Villa in Neukölln.
Die 77 Immobilien haben nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft einen Wert von rund neun Millionen Euro. Häuser und Wohnungen sollen mit Geld aus Straftaten gekauft worden sein. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben.
Ermittlungen wegen Geldwäsche seien bei den beiden Immobilien des 26-Jährigen, zu dessen Familie mehr als 150 Mitglieder gehören sollen, ins Leere gelaufen, hieß es. Laut Mitteilung des Gerichts kann aber ein aus einer rechtswidrigen Tat stammender Gegenstand, der in einem Verfahren wegen Geldwäsche sichergestellt wurde, auch dann eingezogen werden, wenn der Betroffene nicht wegen dieser Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann.
Das Gericht habe ein "grobes Missverhältnis" zwischen dem Wert der Immobilien und den Einkünften des 26-Jährigen festgestellt und gefolgert, dass die Kaufsummen aus einer anderen rechtswidrigen Tat stammten. Die Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen mehrere Verdächtige aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität liefen zu den restlichen 75 Immobilien weiter, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft./ju/DP/nas
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