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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in 
Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung zur (virtuellen) 
Hauptversammlung 2020 
 
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 laden wir 
unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur *ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft *ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten 
 
am Mittwoch, den 20. Mai 2020 
ab 11:00 Uhr 
 
ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Alte Oper, 
Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main. 
 
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine 
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte 
Versammlung wird für die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live im 
Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2020 übertragen; diese 
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 
118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
Tagesordnung 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
    gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
    Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
    (einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
    Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
    Handelsgesetzbuchs) zum 31. Dezember 2019 sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
    und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung 
    des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 
 
    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
    Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
    Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
    Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
    Einberufung der Hauptversammlung an über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.united-internet.de 
 
    im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2020 
    zugänglich. Sie werden dort auch während der 
    virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 
    31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
    Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 2.628.975.271,16 
    wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer      EUR 93.830.743,50 
    Dividende von EUR 0,50 
    je für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr 2019 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie (insg. 
    187.661.487 
    dividendenberechtigte 
    Stückaktien) 
    Einstellung in die      EUR 300.000.000,00 
    andere Gewinnrücklage 
    Vortrag auf neue        EUR 2.235.144.527,66 
    Rechnung 
 
    Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
    6.338.513 zum Zeitpunkt der Aufstellung des 
    Jahresabschlusses durch den Vorstand von der 
    Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß 
    § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
    Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
    dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem 
    Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
    Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter 
    Stückaktie ein entsprechend angepasster 
    Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
    auf die Dividende am dritten auf den 
    Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
    heißt am 26. Mai 2020, fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Vorstands* 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die 
    Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für diesen 
    Zeitraum zu beschließen. Es ist beabsichtigt, die 
    Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen 
    zu lassen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats* 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die 
    Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für 
    diesen Zeitraum zu beschließen. 
5.  *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
    und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
    sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des 
    Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das 
    Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des 
    Geschäftsjahrs 2021* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
    Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 sowie - sofern eine solche erfolgt 
    - für die prüferische Durchsicht unterjähriger 
    Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für 
    das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
    Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance 
    Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 vorgesehene 
    Erklärung der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren 
    Unabhängigkeit eingeholt. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Der Aufsichtsrat der United Internet AG setzt sich 
    gemäß § 95 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 der 
    Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern 
    zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
    Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet 
    mit der Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung, 
    sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
    Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der 
    Gesellschaft steht Herrn Ralph Dommermuth ein 
    Entsendungsrecht für eines der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats zu. Herr Dommermuth hat der Gesellschaft 
    mitgeteilt, dass er bei der nun anstehenden 
    Neubesetzung des Aufsichtsrats sein Entsendungsrecht 
    nicht ausüben möchte. Deshalb hat die Hauptversammlung 
    drei Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der 
    vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
    beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat 
    erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - 
    vor, die nachfolgend aufgeführten Personen mit Wirkung 
    ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
    Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, 
    zu wählen: 
 
    (1) Dr. Claudia Borgas-Herold, Managing 
        Director der borgas advisory GmbH, 
        Kilchberg, Schweiz 
 
        Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
        bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
        * 1&1 Drillisch AG, Maintal (Mitglied) 
        * 1&1 Telecommunication SE, Montabaur 
          (Mitglied) 
 
        Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren 
        in- und ausländischen Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen 
    (2) Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, 
        Mitglied in Kontrollgremien verschiedener 
        Unternehmen, München 
 
        Keine Mitgliedschaften in anderen 
        gesetzlich zu bildenden inländischen 
        Aufsichtsräten 
 
        Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
        ausländischen Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen 
 
        * Nürnberg Institut für 
          Marktentscheidungen e.V. (Vorsitzender 
          des Gesellschafterrats) 
        * Unicepta Holding GmbH, Köln 
          (Vorsitzender des Beirats) 
    (3) Kurt Dobitsch, Aufsichtsrat_, _Markt 
        Schwaben 
 
        Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
        bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
        * 1&1 Telecommunication SE, Montabaur 
          (Mitglied) 
        * 1&1 Mail & Media Applications SE, 
          Montabaur (Mitglied) 
        * 1&1 Drillisch AG, Maintal (Mitglied) 
        * 1&1 IONOS Holding SE, Montabaur 
          (Mitglied) 
        * Nemetschek SE, München (Vorsitzender) 
        * Bechtle AG, Gaildorf (Mitglied) 
        * Singhammer IT Consulting AG, München 
          (Mitglied) 
 
        Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
        ausländischen Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen: 
 
        * Graphisoft S.E., Budapest, Ungarn 
          (Mitglied) 
        * Vectorworks Inc., Columbia, USA 
          (Mitglied) 
 
    Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
    gebunden. 
 
    Es ist vorgesehen, dass Herr Kurt Dobitsch im Falle 
    seiner Wiederwahl als Kandidat für den 
    Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für 
    das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
    können. Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur 
    Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen in 
    keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
    zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
    Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziff. 
    5.4.1 Abs. 6 Deutscher Corporate Governance Kodex in 
    der Fassung vom 7. Februar 2017 (bzw. C.13 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung 
    vom 16. Dezember 2019) offenzulegen wären. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
    Einzelabstimmung über die Wahl der 
    Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
    Im Anhang dieser Einladung sind die Lebensläufe der 
    zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
    beigefügt. 
7.  *Beschlussfassung über die Vergrößerung des 
    Aufsichtsrats und die Schaffung eines weiteren 
    Entsendungsrechts für Herrn Ralph Dommermuth ab 
    Wirksamwerden der Satzungsänderung zur 
    Vergrößerung des Aufsichtsrats und entsprechende 
    Änderungen von § 8 Absatz 1 der Satzung* 
 
    a) Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß § 
       8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der 
       Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Anzahl 
       der Aufsichtsratsmitglieder soll auf künftig 
       sechs Mitglieder erhöht werden. 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
       zu beschließen: 
 
       § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der 
       Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 
 
       "Der Aufsichtsrat hat vorbehaltlich 
       zwingender Regelungen zur Mitbestimmung von 
       Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sechs 
       Mitglieder, die von der Hauptversammlung 
       gewählt werden." 
    b) Herrn Ralph Dommermuth steht derzeit das 
       persönliche Recht zu, ein Mitglied in den 
       Aufsichtsrat und damit ein Drittel der 
       Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Damit 
       dieses Entsendungsrecht für ein Drittel der 
       Aufsichtsratsmitglieder auch ab Wirksamwerden 
       der Satzungsänderung zur Vergrößerung 
       des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder 
       bestehen bleibt, soll Herrn Dommermuth ein 
       weiteres Entsendungsrecht eingeräumt werden, 
       sodass ihm dann - wie bislang - das 
       persönliche Recht zusteht, ein Drittel der 
       Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat 
       zu entsenden. 
    c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
       zu beschließen: 
 
       § 8 Absatz 1 Satz 2 bis Satz 5 der Satzung 
       der Gesellschaft, der zur Zeit wie aus der 
       Spalte links ersichtlich lautet, wird wie aus 
       der Spalte rechts ersichtlich neu gefasst: 
 
       "Herrn Ralph        "Herrn Ralph 
       Dommermuth steht    Dommermuth steht 
       das persönliche     das persönliche 
       Recht zu, ein       Recht zu, zwei 
       Mitglied in den     Mitglieder in den 
       Aufsichtsrat zu     Aufsichtsrat zu 
       entsenden. Das      entsenden. Das 
       Entsendungsrecht    Entsendungsrecht 
       wird ausgeübt durch wird ausgeübt durch 
       Benennung der       Benennung einer 
       Person des          oder zwei 
       Aufsichtsratsmitgli Aufsichtsratsmitgli 
       eds gegenüber dem   eder gegenüber dem 
       Vorstand der        Vorstand der 
       Gesellschaft. Die   Gesellschaft. Die 
       Benennung wird      Benennung wird 
       wirksam durch       jeweils wirksam 
       Erklärung der       durch Erklärung der 
       Annahme des         Annahme des 
       Aufsichtsratsmandat Aufsichtsratsmandat 
       es durch die        es durch die 
       benannte Person     jeweils benannte 
       gegenüber dem       Person gegenüber 
       Vorstand. Das       dem Vorstand. Die 
       vorstehende         vorstehenden 
       Entsendungsrecht    Entsendungsrechte 
       setzt voraus, dass  setzen voraus, dass 
       Herr Ralph          Herr Ralph 
       Dommermuth selbst   Dommermuth selbst 
       oder durch          oder durch 
       gemäß §§ 15    gemäß §§ 15 
       ff. AktG verbundene ff. AktG verbundene 
       Unternehmen bei     Unternehmen bei 
       Ausübung des        Ausübung der 
       Entsendungsrechts   Entsendungsrechte 
       Aktien hält, die    Aktien hält, die 
       mindestens 25 % des mindestens 25 % des 
       stimmberechtigten   stimmberechtigten 
       Grundkapitals der   Grundkapitals der 
       Gesellschaft        Gesellschaft 
       repräsentieren und  repräsentieren und 
       dies dem Vorstand   dies dem Vorstand 
       bei der Benennung   bei der Benennung 
       der                 der 
       Aufsichtsratsmitgli Aufsichtsratsmitgli 
       eder durch          eder durch 
       Depotauszüge oder   Depotauszüge oder 
       ähnliche Unterlagen ähnliche Unterlagen 
       nachweist."         nachweist." 
8.  *Beschlussfassung über weitere Wahlen zum Aufsichtsrat 
    mit Wirkung ab Wirksamwerden der Satzungsänderung zur 
    Vergrößerung des Aufsichtsrats gemäß 
    Tagesordnungspunkt 7* 
 
    Nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 zu 
    beschließenden Satzungsänderung setzt sich der 
    Aufsichtsrat der United Internet AG gemäß § 95 
    Satz 2 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus 
    sechs Mitgliedern zusammen, die von der 
    Hauptversammlung gewählt werden. 
 
    Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 der geänderten Satzung 
    der Gesellschaft steht Herrn Ralph Dommermuth ein 
    Entsendungsrecht für zwei der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats zu. Herr Dommermuth hat der Gesellschaft 
    mitgeteilt, dass er bei der Erweiterung des 
    Aufsichtsrats sein Entsendungsrecht nicht ausüben 
    möchte. Deshalb hat die Hauptversammlung drei weitere 
    Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der 
    vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
    beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat 
    erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - 
    vor, die nachfolgend aufgeführten Personen mit Wirkung 
    ab der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 zu 
    beschließenden Satzungsänderung im 
    Handelsregister bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu wählen: 
 
    (1) Michael Scheeren, Aufsichtsrat, Frankfurt 
        am Main 
 
        Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
        bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
        * 1&1 Drillisch AG, Maintal 
          (Aufsichtsratsvorsitzender) 
        * 1&1 IONOS Holding SE, Montabaur 
          (Mitglied) 
        * 1&1 Mail & Media Applications SE, 
          Montabaur (Mitglied) 
        * 1&1 Telecommunication SE, Montabaur 
          (Aufsichtsratsvorsitzender) 
        * Tele Columbus AG, Berlin (Mitglied) 
 
        Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren 
        in- und ausländischen Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen 
    (2) Philipp von Bismarck, Rechtsanwalt und 
        Partner bei Wendelstein LLP, Königstein 
        im Taunus 
 
        Keine Mitgliedschaften in anderen 
        gesetzlich zu bildenden inländischen 
        Aufsichtsräten 
 
        Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren 
        in- und ausländischen Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen 
    (3) Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß, 
        Professorin an der Technischen Hochschule 
        Nürnberg, Gauting 
 
        Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
        bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
        * Bayerische Beamten Lebensversicherung 
          AG, München (Mitglied) 
        * Zeppelin GmbH, Friedrichshafen 
          (Mitglied) 
 
        Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
        und ausländischen Kontrollgremien von 
        Wirtschaftsunternehmen: 
 
        * Beirat der BLG LOGISTICS GROUP AG & 
          Co. KG, Bremen (Mitglied) 
 
    Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
    gebunden. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
    Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für 
    das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
    können. Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur 
    Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen in 
    keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
    zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
    Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziff. 
    5.4.1 Abs. 6 Deutscher Corporate Governance Kodex in 
    der Fassung vom 7. Februar 2017 (bzw. C.13 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung 
    vom 16. Dezember 2019) offenzulegen wären. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
    Einzelabstimmung über die Wahl der 
    Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
    Im Anhang dieser Einladung sind die Lebensläufe der 
    zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
    beigefügt. 
9.  *Beschlussfassung über die feste jährliche Vergütung 
    des Aufsichtsrats* 
 
    Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde zuletzt durch 
    die Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 geändert. 
    Seither beträgt die feste jährliche Vergütung der 
    Aufsichtsratsmitglieder EUR 15.000,00, die des 
    Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt EUR 30.000,00. 
    Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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