DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in
Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-04-20 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung zur (virtuellen)
Hauptversammlung 2020
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 laden wir
unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur *ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft *ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten
am Mittwoch, den 20. Mai 2020
ab 11:00 Uhr
ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Alte Oper,
Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main.
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte
Versammlung wird für die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live im
Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2020 übertragen; diese
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. §
118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs) zum 31. Dezember 2019 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den
Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2020
zugänglich. Sie werden dort auch während der
virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum
31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 2.628.975.271,16
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 93.830.743,50
Dividende von EUR 0,50
je für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2019
dividendenberechtigter
Stückaktie (insg.
187.661.487
dividendenberechtigte
Stückaktien)
Einstellung in die EUR 300.000.000,00
andere Gewinnrücklage
Vortrag auf neue EUR 2.235.144.527,66
Rechnung
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
6.338.513 zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Jahresabschlusses durch den Vorstand von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß
§ 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem
Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch
auf die Dividende am dritten auf den
Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das
heißt am 26. Mai 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die
Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für diesen
Zeitraum zu beschließen. Es ist beabsichtigt, die
Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen
zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die
Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für
diesen Zeitraum zu beschließen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des
Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des
Geschäftsjahrs 2021*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart,
Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 sowie - sofern eine solche erfolgt
- für die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für
das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 vorgesehene
Erklärung der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der United Internet AG setzt sich
gemäß § 95 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 der
Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet
mit der Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung,
sodass eine Neuwahl erforderlich ist.
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der
Gesellschaft steht Herrn Ralph Dommermuth ein
Entsendungsrecht für eines der Mitglieder des
Aufsichtsrats zu. Herr Dommermuth hat der Gesellschaft
mitgeteilt, dass er bei der nun anstehenden
Neubesetzung des Aufsichtsrats sein Entsendungsrecht
nicht ausüben möchte. Deshalb hat die Hauptversammlung
drei Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium -
vor, die nachfolgend aufgeführten Personen mit Wirkung
ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre
Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt,
zu wählen:
(1) Dr. Claudia Borgas-Herold, Managing
Director der borgas advisory GmbH,
Kilchberg, Schweiz
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten:
* 1&1 Drillisch AG, Maintal (Mitglied)
* 1&1 Telecommunication SE, Montabaur
(Mitglied)
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
(2) Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares,
Mitglied in Kontrollgremien verschiedener
Unternehmen, München
Keine Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
* Nürnberg Institut für
Marktentscheidungen e.V. (Vorsitzender
des Gesellschafterrats)
* Unicepta Holding GmbH, Köln
(Vorsitzender des Beirats)
(3) Kurt Dobitsch, Aufsichtsrat_, _Markt
Schwaben
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten:
* 1&1 Telecommunication SE, Montabaur
(Mitglied)
* 1&1 Mail & Media Applications SE,
Montabaur (Mitglied)
* 1&1 Drillisch AG, Maintal (Mitglied)
* 1&1 IONOS Holding SE, Montabaur
(Mitglied)
* Nemetschek SE, München (Vorsitzender)
* Bechtle AG, Gaildorf (Mitglied)
* Singhammer IT Consulting AG, München
(Mitglied)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Graphisoft S.E., Budapest, Ungarn
(Mitglied)
* Vectorworks Inc., Columbia, USA
(Mitglied)
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Es ist vorgesehen, dass Herr Kurt Dobitsch im Falle
seiner Wiederwahl als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für
das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen
können. Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen in
keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziff.
5.4.1 Abs. 6 Deutscher Corporate Governance Kodex in
der Fassung vom 7. Februar 2017 (bzw. C.13 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 16. Dezember 2019) offenzulegen wären.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
Im Anhang dieser Einladung sind die Lebensläufe der
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
beigefügt.
7. *Beschlussfassung über die Vergrößerung des
Aufsichtsrats und die Schaffung eines weiteren
Entsendungsrechts für Herrn Ralph Dommermuth ab
Wirksamwerden der Satzungsänderung zur
Vergrößerung des Aufsichtsrats und entsprechende
Änderungen von § 8 Absatz 1 der Satzung*
a) Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß §
8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Anzahl
der Aufsichtsratsmitglieder soll auf künftig
sechs Mitglieder erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
§ 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
"Der Aufsichtsrat hat vorbehaltlich
zwingender Regelungen zur Mitbestimmung von
Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sechs
Mitglieder, die von der Hauptversammlung
gewählt werden."
b) Herrn Ralph Dommermuth steht derzeit das
persönliche Recht zu, ein Mitglied in den
Aufsichtsrat und damit ein Drittel der
Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Damit
dieses Entsendungsrecht für ein Drittel der
Aufsichtsratsmitglieder auch ab Wirksamwerden
der Satzungsänderung zur Vergrößerung
des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder
bestehen bleibt, soll Herrn Dommermuth ein
weiteres Entsendungsrecht eingeräumt werden,
sodass ihm dann - wie bislang - das
persönliche Recht zusteht, ein Drittel der
Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat
zu entsenden.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
§ 8 Absatz 1 Satz 2 bis Satz 5 der Satzung
der Gesellschaft, der zur Zeit wie aus der
Spalte links ersichtlich lautet, wird wie aus
der Spalte rechts ersichtlich neu gefasst:
"Herrn Ralph "Herrn Ralph
Dommermuth steht Dommermuth steht
das persönliche das persönliche
Recht zu, ein Recht zu, zwei
Mitglied in den Mitglieder in den
Aufsichtsrat zu Aufsichtsrat zu
entsenden. Das entsenden. Das
Entsendungsrecht Entsendungsrecht
wird ausgeübt durch wird ausgeübt durch
Benennung der Benennung einer
Person des oder zwei
Aufsichtsratsmitgli Aufsichtsratsmitgli
eds gegenüber dem eder gegenüber dem
Vorstand der Vorstand der
Gesellschaft. Die Gesellschaft. Die
Benennung wird Benennung wird
wirksam durch jeweils wirksam
Erklärung der durch Erklärung der
Annahme des Annahme des
Aufsichtsratsmandat Aufsichtsratsmandat
es durch die es durch die
benannte Person jeweils benannte
gegenüber dem Person gegenüber
Vorstand. Das dem Vorstand. Die
vorstehende vorstehenden
Entsendungsrecht Entsendungsrechte
setzt voraus, dass setzen voraus, dass
Herr Ralph Herr Ralph
Dommermuth selbst Dommermuth selbst
oder durch oder durch
gemäß §§ 15 gemäß §§ 15
ff. AktG verbundene ff. AktG verbundene
Unternehmen bei Unternehmen bei
Ausübung des Ausübung der
Entsendungsrechts Entsendungsrechte
Aktien hält, die Aktien hält, die
mindestens 25 % des mindestens 25 % des
stimmberechtigten stimmberechtigten
Grundkapitals der Grundkapitals der
Gesellschaft Gesellschaft
repräsentieren und repräsentieren und
dies dem Vorstand dies dem Vorstand
bei der Benennung bei der Benennung
der der
Aufsichtsratsmitgli Aufsichtsratsmitgli
eder durch eder durch
Depotauszüge oder Depotauszüge oder
ähnliche Unterlagen ähnliche Unterlagen
nachweist." nachweist."
8. *Beschlussfassung über weitere Wahlen zum Aufsichtsrat
mit Wirkung ab Wirksamwerden der Satzungsänderung zur
Vergrößerung des Aufsichtsrats gemäß
Tagesordnungspunkt 7*
Nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 zu
beschließenden Satzungsänderung setzt sich der
Aufsichtsrat der United Internet AG gemäß § 95
Satz 2 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus
sechs Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 der geänderten Satzung
der Gesellschaft steht Herrn Ralph Dommermuth ein
Entsendungsrecht für zwei der Mitglieder des
Aufsichtsrats zu. Herr Dommermuth hat der Gesellschaft
mitgeteilt, dass er bei der Erweiterung des
Aufsichtsrats sein Entsendungsrecht nicht ausüben
möchte. Deshalb hat die Hauptversammlung drei weitere
Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium -
vor, die nachfolgend aufgeführten Personen mit Wirkung
ab der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 zu
beschließenden Satzungsänderung im
Handelsregister bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das
Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu wählen:
(1) Michael Scheeren, Aufsichtsrat, Frankfurt
am Main
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten:
* 1&1 Drillisch AG, Maintal
(Aufsichtsratsvorsitzender)
* 1&1 IONOS Holding SE, Montabaur
(Mitglied)
* 1&1 Mail & Media Applications SE,
Montabaur (Mitglied)
* 1&1 Telecommunication SE, Montabaur
(Aufsichtsratsvorsitzender)
* Tele Columbus AG, Berlin (Mitglied)
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
(2) Philipp von Bismarck, Rechtsanwalt und
Partner bei Wendelstein LLP, Königstein
im Taunus
Keine Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
(3) Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß,
Professorin an der Technischen Hochschule
Nürnberg, Gauting
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten:
* Bayerische Beamten Lebensversicherung
AG, München (Mitglied)
* Zeppelin GmbH, Friedrichshafen
(Mitglied)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Beirat der BLG LOGISTICS GROUP AG &
Co. KG, Bremen (Mitglied)
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für
das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen
können. Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen in
keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziff.
5.4.1 Abs. 6 Deutscher Corporate Governance Kodex in
der Fassung vom 7. Februar 2017 (bzw. C.13 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 16. Dezember 2019) offenzulegen wären.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
Im Anhang dieser Einladung sind die Lebensläufe der
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
beigefügt.
9. *Beschlussfassung über die feste jährliche Vergütung
des Aufsichtsrats*
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde zuletzt durch
die Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 geändert.
Seither beträgt die feste jährliche Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder EUR 15.000,00, die des
Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt EUR 30.000,00.
Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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