DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-20 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung zur (virtuellen) Hauptversammlung 2020 Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur *ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft *ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Mittwoch, den 20. Mai 2020 ab 11:00 Uhr ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Versammlung wird für die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live im Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2020 übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs) zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2020 zugänglich. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 2.628.975.271,16 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 93.830.743,50 Dividende von EUR 0,50 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 187.661.487 dividendenberechtigte Stückaktien) Einstellung in die EUR 300.000.000,00 andere Gewinnrücklage Vortrag auf neue EUR 2.235.144.527,66 Rechnung Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 6.338.513 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. Mai 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2021* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6. *Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der United Internet AG setzt sich gemäß § 95 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft steht Herrn Ralph Dommermuth ein Entsendungsrecht für eines der Mitglieder des Aufsichtsrats zu. Herr Dommermuth hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er bei der nun anstehenden Neubesetzung des Aufsichtsrats sein Entsendungsrecht nicht ausüben möchte. Deshalb hat die Hauptversammlung drei Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - vor, die nachfolgend aufgeführten Personen mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu wählen: (1) Dr. Claudia Borgas-Herold, Managing Director der borgas advisory GmbH, Kilchberg, Schweiz Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: * 1&1 Drillisch AG, Maintal (Mitglied) * 1&1 Telecommunication SE, Montabaur (Mitglied) Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2) Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Mitglied in Kontrollgremien verschiedener Unternehmen, München Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen * Nürnberg Institut für Marktentscheidungen e.V. (Vorsitzender des Gesellschafterrats) * Unicepta Holding GmbH, Köln (Vorsitzender des Beirats) (3) Kurt Dobitsch, Aufsichtsrat_, _Markt Schwaben Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: * 1&1 Telecommunication SE, Montabaur (Mitglied) * 1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (Mitglied) * 1&1 Drillisch AG, Maintal (Mitglied) * 1&1 IONOS Holding SE, Montabaur (Mitglied) * Nemetschek SE, München (Vorsitzender) * Bechtle AG, Gaildorf (Mitglied) * Singhammer IT Consulting AG, München (Mitglied) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Graphisoft S.E., Budapest, Ungarn (Mitglied) * Vectorworks Inc., Columbia, USA (Mitglied) Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist vorgesehen, dass Herr Kurt Dobitsch im Falle seiner Wiederwahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziff. 5.4.1 Abs. 6 Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bzw. C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019) offenzulegen wären. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. Im Anhang dieser Einladung sind die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten beigefügt. 7. *Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats und die Schaffung eines weiteren Entsendungsrechts für Herrn Ralph Dommermuth ab Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderungen von § 8 Absatz 1 der Satzung* a) Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder soll auf künftig sechs Mitglieder erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: "Der Aufsichtsrat hat vorbehaltlich zwingender Regelungen zur Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sechs Mitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt werden." b) Herrn Ralph Dommermuth steht derzeit das persönliche Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat und damit ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Damit dieses Entsendungsrecht für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder auch ab Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder bestehen bleibt, soll Herrn Dommermuth ein weiteres Entsendungsrecht eingeräumt werden, sodass ihm dann - wie bislang - das persönliche Recht zusteht, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 8 Absatz 1 Satz 2 bis Satz 5 der Satzung der Gesellschaft, der zur Zeit wie aus der Spalte links ersichtlich lautet, wird wie aus der Spalte rechts ersichtlich neu gefasst: "Herrn Ralph "Herrn Ralph Dommermuth steht Dommermuth steht das persönliche das persönliche Recht zu, ein Recht zu, zwei Mitglied in den Mitglieder in den Aufsichtsrat zu Aufsichtsrat zu entsenden. Das entsenden. Das Entsendungsrecht Entsendungsrecht wird ausgeübt durch wird ausgeübt durch Benennung der Benennung einer Person des oder zwei Aufsichtsratsmitgli Aufsichtsratsmitgli eds gegenüber dem eder gegenüber dem Vorstand der Vorstand der Gesellschaft. Die Gesellschaft. Die Benennung wird Benennung wird wirksam durch jeweils wirksam Erklärung der durch Erklärung der Annahme des Annahme des Aufsichtsratsmandat Aufsichtsratsmandat es durch die es durch die benannte Person jeweils benannte gegenüber dem Person gegenüber Vorstand. Das dem Vorstand. Die vorstehende vorstehenden Entsendungsrecht Entsendungsrechte setzt voraus, dass setzen voraus, dass Herr Ralph Herr Ralph Dommermuth selbst Dommermuth selbst oder durch oder durch gemäß §§ 15 gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene ff. AktG verbundene Unternehmen bei Unternehmen bei Ausübung des Ausübung der Entsendungsrechts Entsendungsrechte Aktien hält, die Aktien hält, die mindestens 25 % des mindestens 25 % des stimmberechtigten stimmberechtigten Grundkapitals der Grundkapitals der Gesellschaft Gesellschaft repräsentieren und repräsentieren und dies dem Vorstand dies dem Vorstand bei der Benennung bei der Benennung der der Aufsichtsratsmitgli Aufsichtsratsmitgli eder durch eder durch Depotauszüge oder Depotauszüge oder ähnliche Unterlagen ähnliche Unterlagen nachweist." nachweist." 8. *Beschlussfassung über weitere Wahlen zum Aufsichtsrat mit Wirkung ab Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats gemäß Tagesordnungspunkt 7* Nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat der United Internet AG gemäß § 95 Satz 2 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 der geänderten Satzung der Gesellschaft steht Herrn Ralph Dommermuth ein Entsendungsrecht für zwei der Mitglieder des Aufsichtsrats zu. Herr Dommermuth hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er bei der Erweiterung des Aufsichtsrats sein Entsendungsrecht nicht ausüben möchte. Deshalb hat die Hauptversammlung drei weitere Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - vor, die nachfolgend aufgeführten Personen mit Wirkung ab der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu wählen: (1) Michael Scheeren, Aufsichtsrat, Frankfurt am Main Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: * 1&1 Drillisch AG, Maintal (Aufsichtsratsvorsitzender) * 1&1 IONOS Holding SE, Montabaur (Mitglied) * 1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (Mitglied) * 1&1 Telecommunication SE, Montabaur (Aufsichtsratsvorsitzender) * Tele Columbus AG, Berlin (Mitglied) Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2) Philipp von Bismarck, Rechtsanwalt und Partner bei Wendelstein LLP, Königstein im Taunus Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (3) Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß, Professorin an der Technischen Hochschule Nürnberg, Gauting Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: * Bayerische Beamten Lebensversicherung AG, München (Mitglied) * Zeppelin GmbH, Friedrichshafen (Mitglied) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Beirat der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen (Mitglied) Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziff. 5.4.1 Abs. 6 Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bzw. C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019) offenzulegen wären. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. Im Anhang dieser Einladung sind die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten beigefügt. 9. *Beschlussfassung über die feste jährliche Vergütung des Aufsichtsrats* Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde zuletzt durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 geändert. Seither beträgt die feste jährliche Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder EUR 15.000,00, die des Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt EUR 30.000,00. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News