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DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2020 in Besigheim-Ottmarsheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.05.2020 in Besigheim-Ottmarsheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Müller - Die lila Logistik AG Besigheim Wertpapier-Kenn-Nr. 
621468 
ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2020 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 
 
Mittwoch, 27. Mai 2020, um 11:00 Uhr ein. 
 
Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten* in den Geschäftsräumen der Müller - 
Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 
Besigheim-Ottmarsheim, als *virtuelle Hauptversammlung* 
abgehalten und unter der Internetadresse 
 
www.lila-logistik.com 
 
unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlungen_ in Bild und Ton 
übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind daher 
nicht berechtigt, an dieser Versammlung physisch teilzunehmen, 
und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im 
Wege der elektronischen Kommunikation ausüben (siehe die näheren 
Hinweise unten im Abschnitt Mitteilungen und Informationen für 
die Aktionäre). 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569 ff.) 
("C-19-AuswBekG") eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen im 
Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigen als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. 
Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, 
der in Baden-Württemberg insoweit geltenden Verhaltensregeln und 
zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die 
internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der 
Gesellschaft hat der Vorstand der Müller - Die lila Logistik AG 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche 
Hauptversammlung des Jahres 2020 als virtuelle Hauptversammlung 
durchzuführen sowie die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über 
elektronische Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung 
zu ermöglichen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Müller - Die lila Logistik AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
   31. Dezember 2019, mit den Lageberichten des 
   Vorstands für die Müller - Die lila Logistik 
   AG und für den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
   unter der Adresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt 
   _Investoren/Hauptversammlungen_ eingesehen 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von EUR  10.536.576,46 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer       EUR  2.386.725,00 
   Dividende von EUR  0,30 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie, 
   bei 7.955.750 
   Stückaktien sind das 
   Gewinnvortrag            EUR  8.149.851,46 
   Bilanzgewinn             EUR  10.536.576,46 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am 2. Juni 
   2020 fällig. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer 
   Dividende von EUR  0,30 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie den auf 
   nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   mit Sitz in Düsseldorf, Niederlassung 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Umwandlung der 
   Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft 
   (* _Societas Europaea_ *, SE)* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende 
   Beschlussfassung vor, wobei gemäß § 124 
   Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den 
   Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers 
   für das erste Geschäftsjahr der künftigen 
   Müller - Die lila Logistik SE (§ 7 des 
   Umwandlungsplans) unterbreitet: 
 
    Dem Umwandlungsplan vom 2. April 2020 
    (Urkundenrolle Nr. 193/2020 K des Notars 
    Prof. Dr. Bernhard Kunz mit dem Amtssitz in 
    Stuttgart) über die Umwandlung der Müller - 
    Die lila Logistik AG in eine Europäische 
    Gesellschaft (_Societas Europaea_, SE) wird 
    zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als 
    Anlage beigefügte Satzung der Müller - Die 
    lila Logistik SE wird genehmigt. 
 
   Der Umwandlungsplan und die Satzung der Müller 
   - Die lila Logistik SE haben den folgenden 
   Wortlaut: 
UMWANDLUNGSPLAN 
über die formwechselnde Umwandlung 
der Müller - Die lila Logistik AG, Besigheim, 
in die 
Rechtsform der Societas Europaea (SE) 
 
*Präambel* 
 
Müller - Die lila Logistik AG (*Müller - Die lila Logistik AG 
*oder *Gesellschaft* und zusammen mit ihren nach §§ 15 ff. 
Aktiengesetz verbundenen Unternehmen, der *Lila 
Logistik-Konzern*) ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts 
mit Sitz und Hauptverwaltung in Besigheim, Deutschland. Sie ist 
im Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart unter HR B 301979 
eingetragen. Ihre Geschäftsanschrift lautet 
Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim, Deutschland. 
Gegenstand des Unternehmens ist die strategische, konzeptionelle, 
technische und organisatorische Planung und Beratung von 
Unternehmen in Bezug auf Systeme, Schnittstellen, Prozesse, 
Abläufe und Abwicklungen, und das Erbringen von Dienstleistungen, 
insbesondere die Übernahme von Prozessen, Abläufen und 
Abwicklungen für Dritte, eingeschlossen die Übernahme von 
Transporten, von Tätigkeiten der Lagerlogistik und von damit 
verbundenen Dienstleistungen. 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum heutigen Datum EUR 
7.955.750,00 und ist eingeteilt in ebenso viele Stückaktien (ohne 
Nennbetrag). Der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital der 
Gesellschaft beträgt EUR 1,00. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung 
der Müller - Die lila Logistik AG (*AG-Satzung*) lauten die 
Aktien auf den Inhaber. 
 
Müller - Die lila Logistik AG soll gemäß Art. 2 Abs. 4 
i.V.m. Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
(*SE-VO*) in eine Europäische Gesellschaft (_Societas Europaea_, 
*SE*) umgewandelt werden. Bei dieser Umwandlung kommen darüber 
hinaus insbesondere das Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) 
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
Europäischen Gesellschaft (SE) vom 22. Dezember 2004 (*SEAG*) 
sowie das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer 
Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004 (*SEBG*) zur 
Anwendung. 
 
Die Gesellschaft soll ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung in 
Deutschland beibehalten. 
 
Die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft zielt 
darauf ab, die Effizienz der Leitungsstruktur weiter zu erhöhen. 
 
Der Vorstand der Gesellschaft stellt daher den folgenden 
Umwandlungsplan auf: 
 
§ 1 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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