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DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
IVU Traffic Technologies AG Berlin WKN 744850 
ISIN DE0007448508 Einladung zur Hauptversammlung 2020 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur virtuellen 
ordentlichen Hauptversammlung der IVU Traffic 
Technologies AG ein, die 
 
*am Donnerstag, den 28. Mai 2020* 
um *11:00 Uhr (MESZ)* 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfindet. Die gesamte Versammlung 
wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der Infektionen mit dem 
SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Gesetz) unter der 
Internetadresse 
 
www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
in Bild und Ton übertragen. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Abs. 3 Satz 
1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft in der Bundesallee 
88, 12161 Berlin. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der IVU Traffic Technologies AG für das 
   Geschäftsjahr 2019 und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts des 
   Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG 
   und des Konzernlageberichts sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   und des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Die genannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. Damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Gesellschaft des abgelaufenen 
   Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von 5.707.605,18 
   Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         2.835.065,60 Euro 
   Dividende von 0,16 Euro je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung in die         2.500.000,00 Euro 
   Gewinnrücklage: 
   Gewinnvortrag:             372.539,58 Euro 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 3. 
   Juni 2020. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft 160.724 Stück eigene Aktien. 
   Diese sind gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Daher wird der 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer 
   unveränderten Dividende von 0,16 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie den auf 
   nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags von 
   Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die 
   Auszahlung der Dividende Folgendes: 
 
   Da die Dividende in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 
   KStG (nicht in das Nennkapital geleistete 
   Einlagen) geleistet wird, erfolgt die 
   Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer 
   und Solidaritätszuschlag. Die Ausschüttung 
   gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen 
   und mindert nach Auffassung der deutschen 
   Finanzverwaltung die steuerlichen 
   Anschaffungskosten der Aktien. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer 
   für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht 
   von Zwischenberichten bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. 
 
*Virtuelle Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung nach 
Maßgabe von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 COVID-19-Gesetz 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt 
wird und die Aktionäre ihre Stimmen auch im Wege der 
elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der 
nachfolgend dargestellten Vorgaben abgeben können. Die 
Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des 
Vorstands und eines mit der Niederschrift der 
Hauptversammlung beauftragten Notars sowie 
gegebenenfalls weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats 
und des Vorstands in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161 Berlin, statt. Der 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird 
ebenfalls physisch anwesend sein. Die Aktionäre und 
ihre Bevollmächtigten können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung und HV-Portal* 
 
Die Hauptversammlung wird am Donnerstag, den 28. Mai 
2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) für Aktionäre, die rechtzeitig 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, live vollständig 
in Bild und Ton im Internet unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
übertragen. Die Verfolgung der Hauptversammlung im 
Internet ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 
Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
Unter dieser Adresse unterhält die Gesellschaft ab dem 
7. Mai 2020 zudem ein internetgestütztes HV-Portal. Das 
Portal ermöglicht im Vorfeld der Hauptversammlung die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre, die rechtzeitig 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, im Wege der 
elektronischen Briefwahl sowie die Vollmachtserteilung 
und eröffnet eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation. Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht ausgeübt haben, können unter der genannten 
Adresse im HV-Portal während der Dauer der 
Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung einlegen. 
 
*Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im 
Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung 
durch einen durch das depotführende Institut in 
Textform erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer 
Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 7. Mai 
2020, 0:00 Uhr, (sog. Nachweisstichtag) beziehen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 
zum Ablauf des 21. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugegangen 
sein: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Verfolgung 
der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang 
des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für den Zugang zum HV-Portal und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet und den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt und 
erhalten keinen Zugang zum HV-Portal. 
 
Aktionären, die rechtzeitig ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben, werden persönliche 

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April 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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