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(2)

DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: -2-

DJ DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
IVU Traffic Technologies AG Berlin WKN 744850 
ISIN DE0007448508 Einladung zur Hauptversammlung 2020 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur virtuellen 
ordentlichen Hauptversammlung der IVU Traffic 
Technologies AG ein, die 
 
*am Donnerstag, den 28. Mai 2020* 
um *11:00 Uhr (MESZ)* 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfindet. Die gesamte Versammlung 
wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der Infektionen mit dem 
SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Gesetz) unter der 
Internetadresse 
 
www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
in Bild und Ton übertragen. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Abs. 3 Satz 
1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft in der Bundesallee 
88, 12161 Berlin. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der IVU Traffic Technologies AG für das 
   Geschäftsjahr 2019 und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts des 
   Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG 
   und des Konzernlageberichts sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   und des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Die genannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. Damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Gesellschaft des abgelaufenen 
   Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von 5.707.605,18 
   Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         2.835.065,60 Euro 
   Dividende von 0,16 Euro je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung in die         2.500.000,00 Euro 
   Gewinnrücklage: 
   Gewinnvortrag:             372.539,58 Euro 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 3. 
   Juni 2020. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft 160.724 Stück eigene Aktien. 
   Diese sind gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Daher wird der 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer 
   unveränderten Dividende von 0,16 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie den auf 
   nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags von 
   Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die 
   Auszahlung der Dividende Folgendes: 
 
   Da die Dividende in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 
   KStG (nicht in das Nennkapital geleistete 
   Einlagen) geleistet wird, erfolgt die 
   Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer 
   und Solidaritätszuschlag. Die Ausschüttung 
   gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen 
   und mindert nach Auffassung der deutschen 
   Finanzverwaltung die steuerlichen 
   Anschaffungskosten der Aktien. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer 
   für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht 
   von Zwischenberichten bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. 
 
*Virtuelle Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung nach 
Maßgabe von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 COVID-19-Gesetz 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt 
wird und die Aktionäre ihre Stimmen auch im Wege der 
elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der 
nachfolgend dargestellten Vorgaben abgeben können. Die 
Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des 
Vorstands und eines mit der Niederschrift der 
Hauptversammlung beauftragten Notars sowie 
gegebenenfalls weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats 
und des Vorstands in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161 Berlin, statt. Der 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird 
ebenfalls physisch anwesend sein. Die Aktionäre und 
ihre Bevollmächtigten können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung und HV-Portal* 
 
Die Hauptversammlung wird am Donnerstag, den 28. Mai 
2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) für Aktionäre, die rechtzeitig 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, live vollständig 
in Bild und Ton im Internet unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
übertragen. Die Verfolgung der Hauptversammlung im 
Internet ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 
Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
Unter dieser Adresse unterhält die Gesellschaft ab dem 
7. Mai 2020 zudem ein internetgestütztes HV-Portal. Das 
Portal ermöglicht im Vorfeld der Hauptversammlung die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre, die rechtzeitig 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, im Wege der 
elektronischen Briefwahl sowie die Vollmachtserteilung 
und eröffnet eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation. Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht ausgeübt haben, können unter der genannten 
Adresse im HV-Portal während der Dauer der 
Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung einlegen. 
 
*Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im 
Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung 
durch einen durch das depotführende Institut in 
Textform erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer 
Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 7. Mai 
2020, 0:00 Uhr, (sog. Nachweisstichtag) beziehen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 
zum Ablauf des 21. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugegangen 
sein: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Verfolgung 
der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang 
des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für den Zugang zum HV-Portal und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet und den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt und 
erhalten keinen Zugang zum HV-Portal. 
 
Aktionären, die rechtzeitig ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben, werden persönliche 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Stimmrechtskarten mit weiteren Informationen zur 
Stimmrechtsausübung zugesandt, auf denen die Zahl der 
dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Die 
Stimmrechtskarte enthält für jeden Aktionär eine 
individuelle Zugangsnummer, mit dem die Aktionäre das 
unter der folgenden Internetadresse 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
zugängliche, vor der Öffentlichkeit geschützte 
HV-Portal der Gesellschaft nutzen können, um die 
gesamte virtuelle Hauptversammlung per Bild- und 
Tonübertragung live zu verfolgen und ihre Stimmrechte 
nach Maßgabe der nachfolgenden Vorgaben auszuüben. 
Das HV-Portal steht vor und während der 
Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die oben genannte Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch Briefwahl* 
 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der (elektronischen) 
Briefwahl sowie der Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Werden 
andere Personen als die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt, müssen diese die 
Stimmrechte ebenfalls im Wege der (elektronischen) 
Briefwahl ausüben oder ihrerseits die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
(unter-)bevollmächtigen. Die elektronische Briefwahl 
über das HV-Portal ist ab dem 7. Mai 2020 bis zum 
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung 
möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Briefwahl' vorgesehen. Über das HV-Portal können 
Aktionäre, auch noch während der Hauptversammlung bis 
zum Beginn der Abstimmung, etwaige zuvor im Wege der 
Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
 
Alternativ können die Aktionäre ihre Stimmrechte auch 
im Wege der schriftlichen Stimmabgabe ausüben. Hierfür 
kann das auf der Stimmrechtskarte integrierte oder das 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
hinterlegte Formular benutzt werden. Die schriftlichen 
Stimmabgaben müssen bis spätestens zum Ablauf des 27. 
Mai 2020 bei der Gesellschaft unter der folgenden 
Adresse eingegangen sein: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
Bevollmächtigte, z.B. ein Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
ausüben lassen. Sie können zudem den von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Soweit Aktionäre 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigen, müssen sie diesen Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Wird für einzelne 
Beschlussvorschläge keine Weisung gegeben, wird dies 
als Enthaltung gewertet. Doppel-Markierungen werden als 
ungültig gewertet. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. 
 
Auch im Fall der Bevollmächtigung eines Dritten bedarf 
es des ordnungsgemäßen Nachweises des 
Anteilsbesitzes (siehe oben). Die Erteilung einer 
Vollmacht über das HV-Portal ist sowohl vor als auch 
noch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmungen zulässig. Die Vollmacht kann 
sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, soweit sie nicht an einen 
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einer 
diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder 
Institution erteilt wird, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution gelten die 
speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere 
bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Auch 
die von den Intermediären, Aktionärsvereinigungen und 
gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit 
vorgegebenen Regelungen sind zu beachten; die Aktionäre 
werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Zusammen mit der Stimmrechtskarte für die virtuelle 
Hauptversammlung erhalten die Aktionäre ein 
Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch 
Vertreter verwendet werden kann. Darüber hinaus wird 
den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein 
Vollmachtsformular zugesandt. Dieses ist außerdem 
im Internet unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der 
Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht 
nicht. 
 
Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die 
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 
eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
Bevollmächtigung können Aktionäre, die rechtzeitig 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, im HV-Portal 
unter der Internetadresse 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
vornehmen. Hierfür sind im HV-Portal die Schaltflächen 
'Vollmacht an Dritte' bzw. 'Vollmacht und Weisungen' 
vorgesehen. Über das HV-Portal können Aktionäre 
auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn 
der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht 
und Weisung ändern oder widerrufen. 
 
Darüber hinaus stehen nachfolgend genannte 
Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische 
Übermittlung, zur Verfügung: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Wird das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet, 
ist dieses ausschließlich an die oben genannte 
Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu 
übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 
27. Mai 2020, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen. 
Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax 
oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch 
möglich. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 
Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der IVU Traffic 
Technologies AG zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag 
des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG 
nicht mitzurechnen), also spätestens am Montag den 27. 
April 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
Vorstand 
Bundesallee 88 
12161 Berlin 
 
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 
2 i.V.m. Abs. 1 S. 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der 
erforderlichen Zahl an Aktien sind und die 
Mindestaktienzahl bis zur Entscheidung über den Antrag 
halten. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 
Absatz 1, 127 AktG* 
 
Nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes 
sind während der virtuellen Hauptversammlung, bei der 
die Aktionäre ihre Stimmrechte über (elektronische) 
Briefwahl und Bevollmächtigung ausüben, die Rechte der 
Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der 
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung der 
Hauptversammlung zu stellen, ausgeschlossen. Gleichwohl 
soll den Aktionären, die rechtzeitig ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, 
in entsprechender Anwendung von §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld der 
Hauptversammlung nach Maßgabe der nachfolgenden 
Vorgaben zu übermitteln: 
 
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 
Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unverzüglich unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 
Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist 
gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht 
mitzurechnen), d.h. bis spätestens Mittwoch, den 13. 
Mai 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend 
genannte Adresse übersandt hat: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
Investor Relations 
Bundesallee 88 
12161 Berlin 
Telefax: +49 30 85906-111 
E-Mail: ir@ivu.de 
 
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur 
Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG 

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April 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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