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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: -4-

DJ DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
IVU Traffic Technologies AG Berlin WKN 744850 
ISIN DE0007448508 Einladung zur Hauptversammlung 2020 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur virtuellen 
ordentlichen Hauptversammlung der IVU Traffic 
Technologies AG ein, die 
 
*am Donnerstag, den 28. Mai 2020* 
um *11:00 Uhr (MESZ)* 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfindet. Die gesamte Versammlung 
wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der Infektionen mit dem 
SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Gesetz) unter der 
Internetadresse 
 
www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
in Bild und Ton übertragen. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Abs. 3 Satz 
1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft in der Bundesallee 
88, 12161 Berlin. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der IVU Traffic Technologies AG für das 
   Geschäftsjahr 2019 und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts des 
   Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG 
   und des Konzernlageberichts sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   und des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Die genannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. Damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Gesellschaft des abgelaufenen 
   Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von 5.707.605,18 
   Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         2.835.065,60 Euro 
   Dividende von 0,16 Euro je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung in die         2.500.000,00 Euro 
   Gewinnrücklage: 
   Gewinnvortrag:             372.539,58 Euro 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 3. 
   Juni 2020. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft 160.724 Stück eigene Aktien. 
   Diese sind gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Daher wird der 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer 
   unveränderten Dividende von 0,16 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie den auf 
   nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags von 
   Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die 
   Auszahlung der Dividende Folgendes: 
 
   Da die Dividende in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 
   KStG (nicht in das Nennkapital geleistete 
   Einlagen) geleistet wird, erfolgt die 
   Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer 
   und Solidaritätszuschlag. Die Ausschüttung 
   gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen 
   und mindert nach Auffassung der deutschen 
   Finanzverwaltung die steuerlichen 
   Anschaffungskosten der Aktien. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer 
   für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht 
   von Zwischenberichten bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. 
 
*Virtuelle Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung nach 
Maßgabe von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 COVID-19-Gesetz 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt 
wird und die Aktionäre ihre Stimmen auch im Wege der 
elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der 
nachfolgend dargestellten Vorgaben abgeben können. Die 
Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des 
Vorstands und eines mit der Niederschrift der 
Hauptversammlung beauftragten Notars sowie 
gegebenenfalls weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats 
und des Vorstands in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161 Berlin, statt. Der 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird 
ebenfalls physisch anwesend sein. Die Aktionäre und 
ihre Bevollmächtigten können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung und HV-Portal* 
 
Die Hauptversammlung wird am Donnerstag, den 28. Mai 
2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) für Aktionäre, die rechtzeitig 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, live vollständig 
in Bild und Ton im Internet unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
übertragen. Die Verfolgung der Hauptversammlung im 
Internet ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 
Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
Unter dieser Adresse unterhält die Gesellschaft ab dem 
7. Mai 2020 zudem ein internetgestütztes HV-Portal. Das 
Portal ermöglicht im Vorfeld der Hauptversammlung die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre, die rechtzeitig 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, im Wege der 
elektronischen Briefwahl sowie die Vollmachtserteilung 
und eröffnet eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation. Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht ausgeübt haben, können unter der genannten 
Adresse im HV-Portal während der Dauer der 
Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung einlegen. 
 
*Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im 
Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung 
durch einen durch das depotführende Institut in 
Textform erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer 
Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 7. Mai 
2020, 0:00 Uhr, (sog. Nachweisstichtag) beziehen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 
zum Ablauf des 21. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugegangen 
sein: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Verfolgung 
der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang 
des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für den Zugang zum HV-Portal und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet und den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt und 
erhalten keinen Zugang zum HV-Portal. 
 
Aktionären, die rechtzeitig ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben, werden persönliche 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: -2-

Stimmrechtskarten mit weiteren Informationen zur 
Stimmrechtsausübung zugesandt, auf denen die Zahl der 
dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Die 
Stimmrechtskarte enthält für jeden Aktionär eine 
individuelle Zugangsnummer, mit dem die Aktionäre das 
unter der folgenden Internetadresse 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
zugängliche, vor der Öffentlichkeit geschützte 
HV-Portal der Gesellschaft nutzen können, um die 
gesamte virtuelle Hauptversammlung per Bild- und 
Tonübertragung live zu verfolgen und ihre Stimmrechte 
nach Maßgabe der nachfolgenden Vorgaben auszuüben. 
Das HV-Portal steht vor und während der 
Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die oben genannte Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch Briefwahl* 
 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der (elektronischen) 
Briefwahl sowie der Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Werden 
andere Personen als die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt, müssen diese die 
Stimmrechte ebenfalls im Wege der (elektronischen) 
Briefwahl ausüben oder ihrerseits die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
(unter-)bevollmächtigen. Die elektronische Briefwahl 
über das HV-Portal ist ab dem 7. Mai 2020 bis zum 
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung 
möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Briefwahl' vorgesehen. Über das HV-Portal können 
Aktionäre, auch noch während der Hauptversammlung bis 
zum Beginn der Abstimmung, etwaige zuvor im Wege der 
Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
 
Alternativ können die Aktionäre ihre Stimmrechte auch 
im Wege der schriftlichen Stimmabgabe ausüben. Hierfür 
kann das auf der Stimmrechtskarte integrierte oder das 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
hinterlegte Formular benutzt werden. Die schriftlichen 
Stimmabgaben müssen bis spätestens zum Ablauf des 27. 
Mai 2020 bei der Gesellschaft unter der folgenden 
Adresse eingegangen sein: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
Bevollmächtigte, z.B. ein Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
ausüben lassen. Sie können zudem den von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Soweit Aktionäre 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigen, müssen sie diesen Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Wird für einzelne 
Beschlussvorschläge keine Weisung gegeben, wird dies 
als Enthaltung gewertet. Doppel-Markierungen werden als 
ungültig gewertet. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. 
 
Auch im Fall der Bevollmächtigung eines Dritten bedarf 
es des ordnungsgemäßen Nachweises des 
Anteilsbesitzes (siehe oben). Die Erteilung einer 
Vollmacht über das HV-Portal ist sowohl vor als auch 
noch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmungen zulässig. Die Vollmacht kann 
sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, soweit sie nicht an einen 
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einer 
diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder 
Institution erteilt wird, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution gelten die 
speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere 
bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Auch 
die von den Intermediären, Aktionärsvereinigungen und 
gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit 
vorgegebenen Regelungen sind zu beachten; die Aktionäre 
werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Zusammen mit der Stimmrechtskarte für die virtuelle 
Hauptversammlung erhalten die Aktionäre ein 
Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch 
Vertreter verwendet werden kann. Darüber hinaus wird 
den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein 
Vollmachtsformular zugesandt. Dieses ist außerdem 
im Internet unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der 
Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht 
nicht. 
 
Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die 
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 
eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
Bevollmächtigung können Aktionäre, die rechtzeitig 
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, im HV-Portal 
unter der Internetadresse 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
vornehmen. Hierfür sind im HV-Portal die Schaltflächen 
'Vollmacht an Dritte' bzw. 'Vollmacht und Weisungen' 
vorgesehen. Über das HV-Portal können Aktionäre 
auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn 
der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht 
und Weisung ändern oder widerrufen. 
 
Darüber hinaus stehen nachfolgend genannte 
Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische 
Übermittlung, zur Verfügung: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Wird das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet, 
ist dieses ausschließlich an die oben genannte 
Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu 
übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 
27. Mai 2020, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen. 
Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax 
oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch 
möglich. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 
Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der IVU Traffic 
Technologies AG zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag 
des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG 
nicht mitzurechnen), also spätestens am Montag den 27. 
April 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
Vorstand 
Bundesallee 88 
12161 Berlin 
 
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 
2 i.V.m. Abs. 1 S. 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der 
erforderlichen Zahl an Aktien sind und die 
Mindestaktienzahl bis zur Entscheidung über den Antrag 
halten. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 
Absatz 1, 127 AktG* 
 
Nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes 
sind während der virtuellen Hauptversammlung, bei der 
die Aktionäre ihre Stimmrechte über (elektronische) 
Briefwahl und Bevollmächtigung ausüben, die Rechte der 
Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der 
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung der 
Hauptversammlung zu stellen, ausgeschlossen. Gleichwohl 
soll den Aktionären, die rechtzeitig ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, 
in entsprechender Anwendung von §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld der 
Hauptversammlung nach Maßgabe der nachfolgenden 
Vorgaben zu übermitteln: 
 
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 
Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unverzüglich unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 
Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist 
gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht 
mitzurechnen), d.h. bis spätestens Mittwoch, den 13. 
Mai 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend 
genannte Adresse übersandt hat: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
Investor Relations 
Bundesallee 88 
12161 Berlin 
Telefax: +49 30 85906-111 
E-Mail: ir@ivu.de 
 
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur 
Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: -3-

erfüllt sind. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner 
Begründung. 
 
Die innerhalb der vorgenannten Frist eingegangenen 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
rechtzeitig ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, 
werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als 
gestellt berücksichtigt. Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge die nach Maßgabe der vorstehenden 
Bestimmungen der Gesellschaft fristgemäß 
zugegangen sind, werden in der virtuellen 
Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der 
virtuellen Hauptversammlung gestellt worden und werden 
zur Abstimmung gestellt. 
 
*Fragemöglichkeit gemäß § 131 Absatz 1 AktG i.V.m. 
§ 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz* 
 
Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den 
Aktionären im Falle einer virtuellen Hauptversammlung 
die Möglichkeit eingeräumt, Fragen im Wege der 
elektronischen Kommunikation zu stellen. Der Vorstand 
kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens am zweiten 
Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon 
hat der Vorstand der IVU Traffic Technologies AG mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. 
 
Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der 
Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz - 
abweichend von § 131 AktG - nach pflichtgemäßem, 
freiem Ermessen. Die Verwaltung muss keinesfalls alle 
Fragen beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und 
im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen 
auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und 
Institutionelle Investoren mit bedeutenden 
Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Fragen von Aktionären, die rechtzeitig ihren 
Aktienbesitz nachgewiesen haben, sind bis spätestens 
Montag, den 25. Mai 2020, 24:00 Uhr, über das unter der 
Internetadresse 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Fragen' 
vorgesehen. 
 
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können 
Fragen nicht mehr eingereicht werden. Während der 
virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen 
gestellt werden. Es ist vorgesehen, die Fragensteller 
im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich 
namentlich zu nennen, sofern diese der namentlichen 
Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben. 
 
*Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll* 
 
Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen und die 
ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können am Tag der 
Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über 
das HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars 
erklären. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Widerspruch einlegen' vorgesehen. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die IVU Traffic Technologies AG verarbeitet 
personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart 
der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarte) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den 
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den 
Aktionären im Rahmen der Übermittlung des 
Nachweises ihres Aktienbesitzes angegeben wurden, 
übermittelt die depotführende Bank die 
personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der 
Aktionäre ist für deren Zugang zum HV-Portal und die 
Stimmrechtausübung für die virtuelle Hauptversammlung 
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die IVU 
Traffic Technologies AG die verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist seit dem 25. 
Mai 2018 Art. 6 Abs. 1 lit. c) 
Datenschutz-Grundverordnung. 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt IVU Traffic Technologies AG verschiedene 
Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur 
solche personenbezogenen Daten, welche für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich 
sind. Die Dienstleister verarbeiten die Daten 
ausschließlich nach Weisung der IVU Traffic 
Technologies AG. Im Übrigen werden 
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen 
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern und 
dem Notar zur Verfügung gestellt, namentlich über das 
Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten 
werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert 
und anschließend gelöscht. 
 
Sofern Aktionäre von der Möglichkeit Gebrauch machen, 
im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen 
einzureichen, und ihre Fragen dort behandelt werden, 
erfolgt dies grundsätzlich unter Nennung ihres Namens. 
Dieser kann von anderen Teilnehmern der virtuellen 
Hauptversammlung zur Kenntnis genommen werden. Diese 
Datenverarbeitung ist zur Wahrung unseres berechtigten 
Interesses, den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung 
möglichst an eine physische Hauptversammlung 
anzugleichen, und des berechtigten Interesses der 
übrigen Hauptversammlungsteilnehmer, den Namen eines 
Fragestellers zu erfahren, erforderlich. 
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 
1 lit. f) DSGVO. Aktionäre und deren Bevollmächtigte 
können der Nennung ihres Namens aus Gründen, die sich 
aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus im Rahmen der 
gesetzlichen Vorschriften ein jederzeitiges Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die 
Aktionäre gegenüber der IVU Traffic Technologies AG 
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
IVU Traffic Technologies AG 
Investor Relations 
Bundesallee 88 
12161 Berlin 
Telefax: +49 30 85906-111 
E-Mail: ir@ivu.de 
 
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen den 
Datenschutzbeauftragten der IVU Traffic Technologies AG 
ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich 
geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
zugänglich, auf der sich zudem die Informationen 
gemäß § 124a AktG befinden. 
 
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
finden sich zudem weitergehende Erläuterungen zu den 
Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127 und 131 Abs. 1 AktG, § 123 Abs. 3 Nr. 2, § 125, § 
64 Abs. 2 UmwG. Nach der Hauptversammlung werden die 
Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
17.719.160,00 und ist in 17.719.160 Stückaktien 
eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt damit 17.719.160. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 160.724 
eigenen Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der 
Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine 
Stimmrechte, zu. Die Anzahl eigener Aktien kann sich 
bis zum Tag der Hauptversammlung noch verändern. 
 
*Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Um die virtuelle Hauptversammlung zu verfolgen sowie 
das HV-Portal zu nutzen und Aktionärsrechte auszuüben, 
benötigen Aktionäre eine Internetverbindung und ein 
internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben 
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit 
einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit 
empfohlen. 
 
Nutzen Aktionäre zum Empfang der Bild- und 
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen 
Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher 
oder Kopfhörer. 
 
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen 
Aktionäre ihre Stimmrechtskarte, welche sie nach 
ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes 
unaufgefordert zugesendet bekommen. Auf dieser 
Stimmrechtskarte finden sich die individuellen 
Zugangsdaten, mit denen eine Anmeldung im HV-Portal 
möglich ist. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermindern, wird 
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte 
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der 
Hauptversammlung durch (elektronische) Briefwahl 
auszuüben. Das HV-Portal ist für die Ausübung des 
Stimmrechts ab dem 7. Mai 2020 zugänglich. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit 
ihrer Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter 
 
www.ivu.de/investoren/hauptversammlung 
 
*Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und 
Tonübertragung* 
 
Die Aktionäre, die rechtzeitig ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben, können die gesamte Hauptversammlung 
per öffentlicher Bild- und Tonübertragung im Internet 
verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals 
kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Einschränkungen der Verfügbarkeit des 
Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von 
Internetdienstleistungen von Drittanbietern 
Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft 
keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine 
Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit 
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen 
Internetdienste, der in Anspruch genommenen 
Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung 
sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle 
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt 
auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für 
das HV-Portal eingesetzten Hard- und Software 
einschließlich solcher der eingesetzten 
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz 
vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, 
frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur 
Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des 
Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- 
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss 
sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung 
vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu 
unterbrechen oder ganz abzubrechen. 
 
Berlin, im April 2020 
 
*IVU Traffic Technologies AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-04-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: IVU Traffic Technologies AG 
             Bundesallee 88 
             12161 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@ivu.de 
Internet:    http://www.ivu.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1025169 2020-04-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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