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DGAP-HV: MorphoSys AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: MorphoSys AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MorphoSys AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MorphoSys AG Planegg Wertpapierkennnummer: 663200 
ISIN: DE0006632003 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (*C-19 
AuswBekG*) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten 
(virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare 
Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Freistaat Bayern 
insoweit beschlossenen Maßnahmen und des Ziels der 
Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die 
internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder 
der Gesellschaft, hat der Vorstand der MorphoSys AG mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der 
Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu 
machen. 
 
Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2020 
der MorphoSys AG 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
virtuellen Hauptversammlung der MorphoSys AG, Planegg, ein, 
die am Mittwoch, den 27. Mai 2020, um 14:00 Uhr (MESZ) 
stattfindet. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten in der Unternehmenszentrale der 
MorphoSys AG, Semmelweisstr. 7, 82152 Planegg, statt. Für 
die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht 
und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der 
Versammlung. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse 
 
www.morphosys.de/hv 
 
im Bereich 'Medien und Investoren / Hauptversammlung' im 
passwortgeschützten Internetservice für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren 
Bevollmächtigte in Bild und Ton übertragen; diese 
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der 
Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und 
keine elektronische Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. 
Alt. C-19 AuswBekG (vgl. die näheren Hinweise nach der 
Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
I. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
    des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
    2019 nebst Lageberichten einschließlich des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
    den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
    Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter 
 
    www.morphosys.de/hv 
 
    zum Download bereit. Sie werden den Aktionären auf 
    Anfrage auch unverzüglich kostenlos zugesandt. Der 
    Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
    Beschlussfassung ist daher zu diesem 
    Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 
    Entlastung zu erteilen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2019 Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
    Prüfungsausschusses vor, erneut die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die 
    prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
    gemäß § 115 Abs. 5 WpHG zum 30. Juni 2020 zu 
    wählen. 
5.  *Beschlussfassung über die Herabsetzung der Anzahl 
    der Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung* 
 
    Mit Wirkung zum 11. April 2020 hat das 
    Aufsichtsratsmitglied Dr. Frank Morich sein Amt als 
    Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt. Es ist 
    nicht beabsichtigt, anstelle von Herrn Dr. Morich 
    ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen, 
    sondern den Aufsichtsrat entsprechend um ein 
    Mitglied zu verkleinern. Im Hinblick auf § 95 Satz 3 
    AktG kann die Hauptversammlung der Gesellschaft 
    einen Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens 
    drei Personen zusammensetzt, aber nicht zwingend 
    durch drei teilbar sein muss. Derzeit legt § 8 Abs. 
    1 der Satzung der Gesellschaft fest, dass der 
    Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern besteht. Nunmehr 
    soll die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 
    sechs Mitglieder herabgesetzt werden. 
 
    Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und 
    Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
    § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
    'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die 
    von den Aktionären nach dem Aktiengesetz gewählt 
    werden.' 
6.  *Beschlussfassung über die Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 
    AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
    zusammen und besteht aus sieben Mitgliedern. Die 
    Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. 
    Somit setzt sich der Aufsichtsrat 
    ausschließlich aus Aktionärsvertretern 
    zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 
    2 der Satzung der Gesellschaft werden die 
    Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis 
    zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
    beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem 
    die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
    Mit Wirkung zum 11. April 2020 hat das 
    Aufsichtsratsmitglied Dr. Frank Morich sein Amt als 
    Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt. Mit 
    Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 
    endet ferner die Amtszeit der 
    Aufsichtsratsmitglieder Frau Wendy Johnson, Herr Dr. 
    George Golumbeski sowie Herr Michael Brosnan. Die 
    anderen Aufsichtsratsmitglieder sind derzeit nicht 
    neu zu bestellen, da deren Amtszeit noch läuft. Im 
    Hinblick auf Tagesordnungspunkt 5 dieser 
    Hauptversammlung, welcher eine Verkleinerung des 
    Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder vorsieht, soll 
    für die Zeit bis zur Eintragung der entsprechenden 
    Satzungsänderung in das Handelsregister anstelle von 
    Herrn Dr. Morich kein neues Mitglied des 
    Aufsichtsrats gewählt werden. Frau Wendy Johnson 
    sowie die Herren Dr. George Golumbeski und Michael 
    Brosnan stehen jedoch zur Wiederwahl zur Verfügung 
    und sollen mit Wirkung ab Beendigung der 
    Hauptversammlung am 27. Mai 2020 erneut zu 
    Aufsichtsratsmitgliedern gewählt werden. Insgesamt 
    sind somit drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu 
    wählen. Die Wahlvorschläge stehen im Einklang mit § 
    95 Satz 3 AktG. 
 
    Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat 
    gemäß dem Vorschlag seines Vergütungs- und 
    Ernennungsausschusses vor, die nachfolgend unter 
    lit. a), b) und c) genannten Personen zu 
    Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die nachfolgend 
    unter lit. a), b) und c) genannten Personen werden 
    mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 
    27. Mai 2020 gewählt. Die Bestellung der nachfolgend 
    unter lit. a) vorgeschlagenen Person erfolgt für die 
    Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche 
    über die Entlastung des Aufsichtsrats für das erste 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
    beschließt, und die Bestellung der nachfolgend 
    unter lit. b) und c) vorgeschlagenen Personen 
    erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, welche über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
    Beginn der Amtszeit beschließt, wobei jeweils 
    das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
    nicht mitgerechnet wird (also in Bezug auf die unter 
    lit. a) vorgeschlagene Person voraussichtlich bis 
    zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im 
    Jahr 2022 und in Bezug auf die unter lit. b) und c) 
    vorgeschlagenen Personen voraussichtlich bis zur 
    Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 
    2023). 
 
    a) Frau Wendy Johnson 
 
       Ausgeübter Beruf: Managing Director, 
       Gemini Advisors, San Diego, Kalifornien, 
       USA, und Chief Operating Officer bei 
       Reneo Pharmaceuticals, Inc., San Diego, 
       Kalifornien, USA 
 
       Wohnort: San Diego, Kalifornien, USA 
    b) Herr Dr. George Golumbeski 
 
       Ausgeübter Beruf: Selbständiger 
       Unternehmensberater im Bereich Life 
       Sciences und Healthcare 
 
       Wohnort: Far Hills, New Jersey, USA 
    c) Herr Michael Brosnan 
 

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