DGAP-News: MorphoSys AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MorphoSys AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-20 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MorphoSys AG Planegg Wertpapierkennnummer: 663200 ISIN: DE0006632003 Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (*C-19 AuswBekG*) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Freistaat Bayern insoweit beschlossenen Maßnahmen und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der Vorstand der MorphoSys AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2020 der MorphoSys AG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der MorphoSys AG, Planegg, ein, die am Mittwoch, den 27. Mai 2020, um 14:00 Uhr (MESZ) stattfindet. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der Unternehmenszentrale der MorphoSys AG, Semmelweisstr. 7, 82152 Planegg, statt. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse www.morphosys.de/hv im Bereich 'Medien und Investoren / Hauptversammlung' im passwortgeschützten Internetservice für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und keine elektronische Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. C-19 AuswBekG (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter www.morphosys.de/hv zum Download bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, erneut die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß § 115 Abs. 5 WpHG zum 30. Juni 2020 zu wählen. 5. *Beschlussfassung über die Herabsetzung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung* Mit Wirkung zum 11. April 2020 hat das Aufsichtsratsmitglied Dr. Frank Morich sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt. Es ist nicht beabsichtigt, anstelle von Herrn Dr. Morich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen, sondern den Aufsichtsrat entsprechend um ein Mitglied zu verkleinern. Im Hinblick auf § 95 Satz 3 AktG kann die Hauptversammlung der Gesellschaft einen Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens drei Personen zusammensetzt, aber nicht zwingend durch drei teilbar sein muss. Derzeit legt § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft fest, dass der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern besteht. Nunmehr soll die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs Mitglieder herabgesetzt werden. Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen: § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die von den Aktionären nach dem Aktiengesetz gewählt werden.' 6. *Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht aus sieben Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Mit Wirkung zum 11. April 2020 hat das Aufsichtsratsmitglied Dr. Frank Morich sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 endet ferner die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Frau Wendy Johnson, Herr Dr. George Golumbeski sowie Herr Michael Brosnan. Die anderen Aufsichtsratsmitglieder sind derzeit nicht neu zu bestellen, da deren Amtszeit noch läuft. Im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 5 dieser Hauptversammlung, welcher eine Verkleinerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder vorsieht, soll für die Zeit bis zur Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister anstelle von Herrn Dr. Morich kein neues Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Frau Wendy Johnson sowie die Herren Dr. George Golumbeski und Michael Brosnan stehen jedoch zur Wiederwahl zur Verfügung und sollen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 erneut zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt werden. Insgesamt sind somit drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Die Wahlvorschläge stehen im Einklang mit § 95 Satz 3 AktG. Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat gemäß dem Vorschlag seines Vergütungs- und Ernennungsausschusses vor, die nachfolgend unter lit. a), b) und c) genannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die nachfolgend unter lit. a), b) und c) genannten Personen werden mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 gewählt. Die Bestellung der nachfolgend unter lit. a) vorgeschlagenen Person erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, und die Bestellung der nachfolgend unter lit. b) und c) vorgeschlagenen Personen erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei jeweils das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also in Bezug auf die unter lit. a) vorgeschlagene Person voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022 und in Bezug auf die unter lit. b) und c) vorgeschlagenen Personen voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023). a) Frau Wendy Johnson Ausgeübter Beruf: Managing Director, Gemini Advisors, San Diego, Kalifornien, USA, und Chief Operating Officer bei Reneo Pharmaceuticals, Inc., San Diego, Kalifornien, USA Wohnort: San Diego, Kalifornien, USA b) Herr Dr. George Golumbeski Ausgeübter Beruf: Selbständiger Unternehmensberater im Bereich Life Sciences und Healthcare Wohnort: Far Hills, New Jersey, USA c) Herr Michael Brosnan
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April 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)