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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: Shareholder Value Beteiligungen AG: -3-

DJ DGAP-HV: Shareholder Value Beteiligungen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2020 in Neue Mainzer Strasse 1, 60311 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Shareholder Value Beteiligungen AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Shareholder Value Beteiligungen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.05.2020 in Neue Mainzer Strasse 1, 60311 Frankfurt am 
Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Shareholder Value Beteiligungen AG Frankfurt am Main - WKN 
A16820 - 
- ISIN DE000A168205 - Einladung zur ordentlichen (virtuellen) 
Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten auf Grundlage des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 am 
 
Mittwoch, den 27. Mai 2020, um 16.00 Uhr 
 
ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind 
die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Neue Mainzer 
Straße 1, 60311 Frankfurt am Main. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird für alle ins 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre 
mittels Livestream im Internet übertragen. 
 
Die Stimmrechtsausübung für angemeldete Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachterteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter und ist am Tag der Hauptversammlung bis 
zum Ende der Abstimmungen an der virtuellen Hauptversammlung 
möglich. 
 
Aktionären, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
angemeldet haben, steht zudem die Möglichkeit offen, nach 
Maßgabe der folgenden Regelungen Fragen im Wege der 
elektronischen Kommunikation zu stellen und ihre Stimmrechte 
selbst oder durch bevollmächtigte Dritte (auch im Wege der 
elektronischen Kommunikation) auszuüben. Aktionäre oder 
Bevollmächtigte, die Stimmrechte ausgeübt haben, können 
außerdem im Wege der elektronischen Kommunikation 
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als 
virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu notwendigen Veränderungen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. Wir bitten unsere Aktionäre daher in diesem Jahr um 
besondere Beachtung der nach der Tagesordnung aufgeführten 
Teilnahmebedingungen. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des Lageberichts und des 
   Berichts des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2019* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WEDDING & 
   Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
5. *Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien* 
 
   Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener 
   Aktien läuft am 19. Mai 2020 aus und soll 
   erneuert werden. Vorstand und Aufsichtsrat 
   schlagen daher vor, Folgendes zu 
   beschließen: 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 26. Mai 
   2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal 
   oder mehrmals Aktien der Gesellschaft bis zu 
   einem Anteil von insgesamt 10 % des 
   Grundkapitals, d.h. bis zu 69.750 Aktien, zu 
   erwerben. Bei der Berechnung des Anteils von 
   10% sind der Gesellschaft Aktien entsprechend 
   § 71d und § 71e AktG zuzurechnen. Ferner sind 
   die Vorgaben nach § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 
   AktG zu beachten. Der Erwerb darf über die 
   Börse oder mittels eines an alle Aktionäre 
   gerichteten Kaufangebots erfolgen. 
 
   Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der 
   Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
   Durchschnitt der an den jeweils vorangehenden 
   fünf Börsentagen (mit Umsätzen) zuletzt 
   bezahlten Kurse der Aktie im XETRA-Handel der 
   Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren 
   Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- 
   bzw. unterschreiten. 
 
   Beim öffentlichen Kaufangebot dürfen der 
   gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der 
   gebotenen Kaufpreisspannen je Aktie (ohne 
   Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der an 
   den jeweils vorangehenden zehn Börsentagen 
   (mit Umsätzen) zuletzt bezahlten Kurse der 
   Aktie im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG 
   (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
   um nicht mehr als 10 % über- bzw. 
   unterschreiten. Ergeben sich nach der 
   Veröffentlichung eines öffentlichen 
   Kaufangebots erhebliche Abweichungen des 
   maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot 
   angepasst werden. Referenzzeitraum für den 
   maßgeblichen Börsenkurs sind in diesem 
   Fall die drei Handelstage vor dem Tag der 
   Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung im 
   XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren 
   Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse; die 10-Prozent-Grenze für 
   das Über- und Unterschreiten ist auf 
   diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des 
   Erwerbs kann begrenzt werden. Sollte das 
   Volumen der angebotenen Aktien das 
   vorgesehene Erwerbsvolumen überschreiten, 
   kann die Annahme - unter insoweit partiellem 
   Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts 
   - im Verhältnis der jeweils angebotenen 
   Aktien (Andienungsquoten) anstatt nach dem 
   Verhältnis der Beteiligung der andienenden 
   Aktionäre an der Gesellschaft 
   (Beteiligungsquoten) erfolgen. Eine 
   bevorrechtigte Annahme von geringen 
   Stückzahlen der zum Erwerb angebotenen bzw. 
   angedienten Aktien der Gesellschaft von bis 
   zu 100 Stück je Aktionär kann - ebenfalls 
   unter insoweit partiellem Ausschluss eines 
   eventuellen Andienungsrechts - vorgesehen 
   werden sowie zur Vermeidung rechnerischer 
   Bruchteile von Aktien eine Rundung nach 
   kaufmännischen Grundsätzen. 
 
   Die Ermächtigung kann vollständig oder in 
   mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere 
   Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das 
   maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der 
   Erwerb kann auch durch für Rechnung der 
   Gesellschaft oder deren Rechnung durch Dritte 
   durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann 
   unter Beachtung der gesetzlichen 
   Voraussetzungen zu jedem gesetzlich 
   zulässigen Zweck, ausgeübt werden. Ein Handel 
   in eigenen Aktien darf nicht erfolgen. 
 
   Ferner wird der Vorstand insbesondere 
   ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren 
   Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats eine Veräußerung der 
   erworbenen eigenen Aktien über die Börse 
   vorzunehmen. 
Teilnahmebedingungen Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung 
und Stimmrecht 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 der Satzung der 
Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die sich so 
angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis 
*Mittwoch, 20. Mai 2020 *(24:00 Uhr MESZ), bei der 
Gesellschaft eingegangen ist, und für die die angemeldeten 
Aktien am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b 
BGB) und kann per Post, Telefax, E-Mail oder über das 
Aktionärsportal der Gesellschaft in deutscher oder englischer 
Sprache über folgende Kontaktmöglichkeiten vorgenommen werden: 
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG 
 Neue Mainzer Straße 1 
 60311 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 / 66983016 
 E-Mail: ir@shareholdervalue.de 
 Aktionärsportal: 
 https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/ha 
 uptversammlung/ 
 
Aktionäre, die das Aktionärsportal nutzen möchten, benötigen 
hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige 
Zugangspasswort. Sie erhalten diese Informationen mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung. Dieses geht Ihnen in 
den nächsten Tagen separat per Post zu. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 
AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister 
eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung ist der am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
maßgeblich. Löschungen und Neueintragungen im 
Aktienregister finden vom 20. Mai 2020 bis zum 27. Mai 2020 
(Tag der Hauptversammlung) nicht statt (sog. Umschreibestopp). 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung und/oder den 
Umschreibestopp nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb auch 
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien 
verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach 
dem 20. Mai 2020 (sog. Technical Record Date) bei der 
Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und 
Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, soweit sie sich 
nicht zur Ausübung von Stimmrechten oder sonstigen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Shareholder Value Beteiligungen AG: -2-

Teilnahmerechten bevollmächtigen lassen. In diesen Fällen 
bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch 
bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von 
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge 
rechtzeitig zu stellen. 
 
Intermediäre im Sinne des § 67a Abs. 4 AktG sowie diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Vereinigungen 
oder Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die 
ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im 
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung gemäß § 135 AktG ausüben. 
 
_Stimmabgabe durch Briefwahl_ 
 
Im Aktienregister eingetragene und rechtzeitig angemeldete 
Aktionäre können ihre Stimmrechte auch per Briefwahl ausüben. 
 
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann gleichzeitig mit der 
Anmeldung entweder mithilfe dem der Einladung zur 
Hauptversammlung beigefügten Formular oder als elektronische 
Briefwahl durch Nutzung des Aktionärsportals der Gesellschaft 
erfolgen. 
 
Per Briefwahl abgegebene Stimmen, ihr Widerruf bzw. eventuelle 
Änderungen abgegebener Briefwahlstimmen müssen der 
Gesellschaft spätestens bis *Montag, 25. Mai 2020 *(24:00 Uhr 
MESZ), zugehen unter: 
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG 
 Neue Mainzer Straße 1 
 60311 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 / 66983016 
 E-Mail: ir@shareholdervalue.de 
 Aktionärsportal: 
 https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/ha 
 uptversammlung/ 
 
Die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal ist auch 
noch während der virtuellen Hauptversammlung *bis zum Ende der 
Abstimmung* möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können über das 
Aktionärsportal auch zuvor abgegebene Briefwahlstimmen 
widerrufen oder geändert werden. Bei mehreren Erklärungen bzw. 
Stimmabgaben wird nur die zuletzt eingegangene Erklärung bzw. 
Stimmabgabe berücksichtigt. Die Erteilung von Vollmacht und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gilt 
als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen. 
 
_Stimmrechtsvertretung_ 
 
_Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft_ 
 
Im Aktienregister eingetragene und rechtzeitig angemeldete 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
ausüben lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben 
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom 
Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit eine ausdrückliche 
und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die 
Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand 
der Stimme enthalten. 
 
Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind der Gesellschaft in Textform unter Nutzung 
der im folgenden beschriebenen Kontaktmöglichkeiten zu 
übermitteln. Zudem können die Aktionäre zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter das genannte 
Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen. 
 
Die Übermittlung der Vollmacht nebst Weisungen über das 
Aktionärsportal ist *bis zum Ende der Abstimmung *in der 
Hauptversammlung möglich. Die Übermittlung der Vollmacht 
nebst Weisungen über die übrigen Kontaktmöglichkeiten ist nur 
bis *Montag, 25. Mai 2020* (24:00 Uhr MESZ), möglich an: 
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG 
 Neue Mainzer Straße 1 
 60311 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 / 66983016 
 E-Mail: ir@shareholdervalue.de 
 Aktionärsportal: 
 https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/ha 
 uptversammlung/ 
 
Über das Aktionärsportal besteht bis zum Ende der 
Abstimmung in der Hauptversammlung die Möglichkeit, erteilte 
Vollmachten und Weisungen zu ändern oder zu widerrufen. 
 
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl gilt als Widerruf 
zuvor erteilter Vollmachten und Weisungen. 
 
_Bevollmächtigung einer anderen Person, Vereinigung_ 
 
Im Aktienregister eingetragene und rechtzeitig angemeldete 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Vereinigung von 
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit 
nicht ein Intermediär oder eine gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellte Vereinigung oder Person bevollmächtigt werden 
soll - der Textform (§ 126b BGB). 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
muss der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend genannten 
Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall 
aus organisatorischen Gründen gebeten werden, den Nachweis 
spätestens bis *Montag, 25. Mai 2020* (24:00 Uhr MESZ), an die 
Gesellschaft zu übermitteln: 
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG 
 Neue Mainzer Straße 1 
 60311 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 / 66983016 
 E-Mail: ir@shareholdervalue.de 
 
Eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung ist auch für 
Bevollmächtigte nicht möglich. Sie können das Stimmrecht aus 
den von ihnen vertretenen Aktien im Wege der (elektronischen) 
Briefwahl ausüben oder Untervollmacht und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne des § 67a 
Abs. 4 AktG oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellten Vereinigung oder Person sowie für den 
Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung 
gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
Die Aktionäre werden gebeten, sich im Fall der 
Bevollmächtigung eines Intermediärs oder einer gemäß § 
135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Vereinigung oder Person 
rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen der von ihm 
möglicherweise vorgegebenen Regelungen in Bezug auf die 
Bevollmächtigung abzustimmen. Bei der Bevollmächtigung eines 
Intermediärs oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellten Vereinigung oder Person nimmt dieses/diese 
auch die Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung vor. Die 
entsprechende Vollmacht ist in diesem Fall direkt an den 
Intermediär bzw. die gleichgestellte Vereinigung oder Person 
zu übermitteln, und zwar so frühzeitig, dass eine Anmeldung 
bei der Gesellschaft bis *Mittwoch, 20. Mai 2020* (24:00 Uhr 
MESZ), möglich ist. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen 
zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
_Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation_ 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den 
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass 
Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege 
elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand 
wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, 
welche Fragen er wie beantwortet. 
 
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen 
bis Sonntag, 24. Mai 2020 (24.00 Uhr MESZ), der Gesellschaft 
über das Aktionärsportal unter Nutzung des dort enthaltenen 
(Online-Formulars) unter 
 
https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/hauptversammlung/ 
 
oder an die nachfolgende Adresse übermitteln: 
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG 
 Vorstand 
 Neue Mainzer Straße 1 
 60311 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 / 66903016 
 E-Mail: ir@shareholdervalue.de 
 
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von 
Fragen gegebenenfalls auch der Name des die Frage 
übermittelnden Aktionärs genannt wird. 
 
_Übertragung der Hauptversammlung im Internet_ 
 
Alle am Tag der virtuellen Hauptversammlung ins Aktienregister 
der Gesellschaft eingetragene Aktionäre haben die Möglichkeit, 
die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das 
Aktionärsportal der Gesellschaft 
 
https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/hauptversammlung/ 
 
live im Internet zu verfolgen, hierfür benötigen Sie ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Sie 
erhalten diese Informationen mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung, das Ihnen in den nächsten Tagen per Post 
zugeht. 
 
_Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 
AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand 
der Shareholder Value Beteiligungen AG zu richten und muss der 
Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse 
spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2020 (24.00 Uhr MESZ) 
zugegangen sein: 
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG 
 Vorstand 
 Neue Mainzer Straße 1 
 60311 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 / 66903016 
 E-Mail: ir@shareholdervalue.de 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge_ 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz in Verbindung 
mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Vorstand entschieden, 
dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird und die Aktionäre an der Hauptversammlung 
insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation 
teilnehmen und ihre Stimmen abgeben. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu 
Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu 
stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des 
COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den 
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in entsprechender 
Anwendung der §§ 126, 127 AktG Gegenanträge sowie 
Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach 
Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln. 
 
Gegenanträge entsprechend § 126 Absatz 1 AktG müssen, wenn sie 
vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich 
gemacht werden sollen, mit einer Begründung versehen sein und 
sind an die nachstehend genannte Adresse zu richten: 
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG 
 Vorstand 
 Neue Mainzer Straße 1 
 60311 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 / 66903016 
 E-Mail: ir@shareholdervalue.de 
 
Dort müssen sie bis zum Ablauf des 12. Mai 2020 (24.00 Uhr 
MESZ) eingehen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen 
gewahrt sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge 
einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter 
 
https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/hauptversammlung/ 
 
zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite werden auch 
etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht. 
 
Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß für 
Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder 
Aufsichtsratsmitgliedern entsprechend § 127 AktG sowie für die 
Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von 
Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. 
 
Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der 
Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der 
Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt 
und auch nicht anderweitig behandelt. 
 
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die 
vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. 
Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Eine 
Veröffentlichung kann außer in den Fällen des § 126 Abs. 
2 AktG auch unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, 
ausgeübten Beruf und Wohnort vorgeschlagenen Kandidaten bzw. 
im Fall des Vorschlags einer juristischen Person als 
Abschlussprüfer die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen 
Abschlussprüfers enthält. Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern müssen zudem nicht zugänglich gemacht 
werden, wenn der Vorschlag nicht die Angaben zu 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. 
 
In der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge 
oder Wahlvorschläge gestellt werden. 
 
Die diesen Aktionärsrechten zugrundeliegenden Regelungen 
finden sich in §§ 126, 127, 124 Abs. 3 Satz 4 und 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG. 
 
_Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung_ 
 
Aktionäre oder Bevollmächtigte, die das Stimmrecht im Wege der 
elektronischen Kommunikation ausgeübt haben, können im Sinne 
des § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. 
 
Entsprechende Widersprüche können ab der Eröffnung der 
Hauptversammlung über das Aktionärsportal 
 
https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/hauptversammlung/ 
 
abgegeben werden und sind bis zu der Schließung der 
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter möglich. 
Erklärte Widersprüche werden nur wirksam, wenn der den 
Widerspruch einlegende Aktionär bzw. Bevollmächtigte auch sein 
Stimmrecht ausübt oder bereits ausgeübt hat. 
Ordnungsgemäß erklärte Widersprüche werden in die 
Niederschrift zur Hauptversammlung aufgenommen. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Die nach der EU-Datenschutzgrundverordnung geforderten 
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer 
Aktionäre und der sonstigen Hauptversammlungsteilnehmer sind 
in unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre zusammengefasst, 
die auf unserer Internetseite unter 
 
https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/hauptversammlung/ 
 
abrufbar sind. 
 
Frankfurt am Main, April 2020 
 
*Shareholder Value Beteiligungen AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-04-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Shareholder Value Beteiligungen AG 
             Neue Mainzer Str. 1 
             60311 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      SP@svmag.de 
Internet:    https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1025179 2020-04-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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