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DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2020 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.05.2020 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_C-19 AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
vom Land Hessen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln 
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für 
die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter 
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der 
Vorstand der STADA Arzneimittel AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. STADA 
Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel WKN 725180 
ISIN DE0007251803 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 14. Mai 2020 um 10.00 Uhr (MESZ) ein. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der 
Unternehmenszentrale der STADA Arzneimittel AG, 
Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, statt. Die 
gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 
C-19 AuswBekG in Verbindung mit § 22 Abs. 4 der Satzung 
der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in 
Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach 
der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA 
Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten 
Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und den 
Konzern, des zusammengefassten gesonderten 
nichtfinanziellen Berichts für die STADA Arzneimittel 
AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11. März 
2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 
172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher 
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 
werden den Aktionären ab der Einberufung der 
Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugänglich gemacht. Ferner werden sie in der 
Hauptversammlung näher erläutert werden. 
 
Tagesordnungspunkt 2 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 
EUR 54.420.096,86 wurde bisher jeweils auf neue 
Rechnung vorgetragen, sodass über diesen als 
Bilanzgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 
wieder zu entscheiden ist. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 in 
Höhe von EUR 54.420.096,86 wieder vollständig auf neue 
Rechnung vorzutragen. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 5 
 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche 
Unterlagen und Informationen* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären 
werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite 
zugänglich gemacht werden. Über die Internetseite 
ist auch das passwortgeschützte Online-Portal der 
Gesellschaft (_HV-Portal_) erreichbar, das für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre u.a. eine 
Ausübung des Stimmrechts vor und während der 
Hauptversammlung ermöglicht. Über das HV-Portal 
können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
die Hauptversammlung am 14. Mai 2020 ab 10.00 Uhr 
(MESZ) in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. 
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
werden nach der Hauptversammlung auch die 
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 
162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück 
Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung 84.273 eigene Aktien. Die 
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich 
auf 62.258.167 Stück. 
 
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird 
die ordentliche Hauptversammlung am 14. Mai 2020 auf 
Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur 
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und 
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen 
Zuschaltung (_Zuschaltung_) durchgeführt. Eine 
Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist 
nicht vorgesehen. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher 
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie 
können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- 
und Tonübertragung unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
verfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung 
des unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugänglichen passwortgeschützten HV-Portals sowie 
weitere Informationen zur Rechtsausübung werden den 
Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Passwortgeschütztes HV-Portal 
 
Unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
unterhält die Gesellschaft ein passwortgeschütztes 
HV-Portal. Über dieses können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem die 
Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr 
Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen 
einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um 
das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den 
individuellen Zugangsdaten, die sie mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, 
einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen 
und Menüs auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit 
dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung bzw. im 
Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am 
Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Versammlung und 
die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des 
Stimmrechts 
 
Zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung 
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so 
rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die 
Anmeldung bis spätestens zum 7. Mai 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), unter nachstehender Adresse 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
 
zugegangen ist (_ordnungsgemäß angemeldete 
Aktionäre_). 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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