DGAP-News: Deutsche Pfandbriefbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in Garching mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-20 / 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Deutsche Pfandbriefbank AG München ISIN DE0008019001 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Donnerstag, den 28. Mai 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindet. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre in Bild und Ton live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Parkring 28, 85748 Garching. I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Pfandbriefbank AG und den Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB. Die genannten Unterlagen sowie der Corporate Governance Bericht und der nichtfinanzielle Bericht für den Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG nach §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB sind im Internet unter www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/ veröffentlicht. Sie werden in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nach HGB ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche Pfandbriefbank AG von EUR 121.027.777,20 wie folgt zu verwenden: Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR 121.027.777,20 Wie u.a. im Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 unter Nr. 53 auf S. 41 veröffentlicht, hatten Vorstand und Aufsichtsrat ursprünglich beabsichtigt, der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,90 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen. Wie mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. April 2020 mitgeteilt, haben Vorstand und Aufsichtsrat diesen Vorschlag zwischenzeitlich zurückgenommen. Sie folgen damit einer Empfehlung der Europäischen Zentralbank an alle ihrer direkten Aufsicht unterliegenden Banken, Dividenden für das Geschäftsjahr 2019 nicht beziehungsweise nicht vor dem 1. Oktober 2020 zu zahlen. Die Deutsche Pfandbriefbank AG trägt damit den besonderen Herausforderungen Rechnung, die mit der COVID-19-Pandemie einhergehen, und leistet ihren Beitrag zur Stabilisierung. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen: a) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für das Geschäftsjahr 2020, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, bestellt. b) Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern bestellt, die für Perioden nach dem 31. Dezember 2020 und vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 aufgestellt werden, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat präferiert empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der (etwaigen) verkürzten Konzernzwischenabschlüsse, die für die Perioden nach dem 31. Dezember 2020 und vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 aufgestellt werden, zu wählen. Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeit des Abschlussprüfers beschränkt hätten. 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015, die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2020/I) - mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre - sowie die entsprechenden Satzungsänderungen* Das Genehmigte Kapital 2015 der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung über EUR 190.188.029,83 ist bislang nicht genutzt worden und läuft noch bis zum 9. Juni 2020. An seine Stelle sollen ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 114.112.817,90 und ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 38.037.605,96 treten, die bis zum 27. Mai 2025 ausgenutzt werden können (Genehmigtes Kapital 2020/I und Genehmigtes Kapital 2020/II). Das Genehmigte Kapital 2015 soll aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Das von der Hauptversammlung am 10. Juni 2015 beschlossene Genehmigte Kapital 2015 wird unter Aufhebung des § 4 Abs. 4 der Satzung aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um EUR 114.112.817,90 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; - um Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2.852.820,44 auszugeben. Soweit Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet hierüber der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG gegen Bareinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 0,75% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden
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April 20, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)
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