Anzeige
Mehr »
Montag, 07.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Surfen Sie die heißeste Edelmetall-Welle des Jahrzehnts! Dieses TOP-Unternehmen zündet nächste Wachstumsstufe!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.273 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in Garching mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Pfandbriefbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2020 in Garching mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Pfandbriefbank AG München ISIN DE0008019001 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG ein, die 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Donnerstag, den 
28. Mai 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für Aktionäre in Bild und Ton 
live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl 
oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes ist der Parkring 28, 85748 Garching. 
 
I. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
    des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
    zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche 
    Pfandbriefbank AG und den Konzern der Deutsche 
    Pfandbriefbank AG für das Geschäftsjahr 2019, des 
    Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
    Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
    Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu 
    den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 
    HGB. Die genannten Unterlagen sowie der Corporate 
    Governance Bericht und der nichtfinanzielle Bericht 
    für den Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG nach 
    §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB sind im 
    Internet unter 
 
    www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/ 
 
    veröffentlicht. Sie werden in der virtuellen 
    Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht 
    des Aufsichtsrats angeht - vom Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats näher erläutert. 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. 
    Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 
    1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen 
    Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung keine Beschlussfassung der 
    Hauptversammlung vorgesehen. 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nach HGB 
    ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche 
    Pfandbriefbank AG von EUR 121.027.777,20 wie folgt 
    zu verwenden: 
 
    Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR 
    121.027.777,20 
 
    Wie u.a. im Anhang zum Jahresabschluss für das 
    Geschäftsjahr 2019 unter Nr. 53 auf S. 41 
    veröffentlicht, hatten Vorstand und Aufsichtsrat 
    ursprünglich beabsichtigt, der Hauptversammlung die 
    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,90 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen. 
    Wie mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. April 2020 
    mitgeteilt, haben Vorstand und Aufsichtsrat diesen 
    Vorschlag zwischenzeitlich zurückgenommen. Sie 
    folgen damit einer Empfehlung der Europäischen 
    Zentralbank an alle ihrer direkten Aufsicht 
    unterliegenden Banken, Dividenden für das 
    Geschäftsjahr 2019 nicht beziehungsweise nicht vor 
    dem 1. Oktober 2020 zu zahlen. Die Deutsche 
    Pfandbriefbank AG trägt damit den besonderen 
    Herausforderungen Rechnung, die mit der 
    COVID-19-Pandemie einhergehen, und leistet ihren 
    Beitrag zur Stabilisierung. 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
4.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Bestellung des 
    Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie 
    des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht 
    unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu 
    beschließen: 
 
    a) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
       wird zum Abschlussprüfer (HGB) und 
       Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das 
       Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für 
       die prüferische Durchsicht etwaiger 
       unterjähriger verkürzter Abschlüsse und 
       Zwischenlageberichte für den Konzern für 
       das Geschäftsjahr 2020, wenn und soweit 
       diese einer prüferischen Durchsicht 
       unterzogen werden, bestellt. 
    b) Die Deloitte GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
       wird zum Prüfer für die prüferische 
       Durchsicht etwaiger unterjähriger 
       verkürzter Abschlüsse und 
       Zwischenlageberichte für den Konzern 
       bestellt, die für Perioden nach dem 31. 
       Dezember 2020 und vor der ordentlichen 
       Hauptversammlung des Jahres 2021 
       aufgestellt werden, wenn und soweit diese 
       einer prüferischen Durchsicht unterzogen 
       werden. 
 
    Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 
    EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten 
    Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem 
    Aufsichtsrat präferiert empfohlen, der 
    Hauptversammlung vorzuschlagen, die Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
    (etwaigen) verkürzten Konzernzwischenabschlüsse, 
    die für die Perioden nach dem 31. Dezember 2020 und 
    vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 
    2021 aufgestellt werden, zu wählen. 
 
    Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an 
    den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des 
    Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen 
    Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine 
    Regelungen, die die Auswahlmöglichkeit des 
    Abschlussprüfers beschränkt hätten. 
6.  *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
    Genehmigten Kapitals 2015, die Ermächtigung des 
    Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals 
    (Genehmigtes Kapital 2020/I) - mit der Ermächtigung 
    zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre - 
    sowie die entsprechenden Satzungsänderungen* 
 
    Das Genehmigte Kapital 2015 der Gesellschaft 
    gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung über EUR 
    190.188.029,83 ist bislang nicht genutzt worden und 
    läuft noch bis zum 9. Juni 2020. An seine Stelle 
    sollen ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 
    EUR 114.112.817,90 und ein genehmigtes Kapital in 
    Höhe von EUR 38.037.605,96 treten, die bis zum 27. 
    Mai 2025 ausgenutzt werden können (Genehmigtes 
    Kapital 2020/I und Genehmigtes Kapital 2020/II). 
    Das Genehmigte Kapital 2015 soll aufgehoben werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    a) Das von der Hauptversammlung am 10. Juni 
       2015 beschlossene Genehmigte Kapital 2015 
       wird unter Aufhebung des § 4 Abs. 4 der 
       Satzung aufgehoben. 
    b) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. 
       Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
       durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen 
       Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch 
       insgesamt höchstens um EUR 114.112.817,90 
       zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). 
       Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein 
       Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche 
       Bezugsrecht kann auch in der Weise 
       eingeräumt werden, dass die neuen Aktien 
       von einem oder mehreren Kreditinstituten 
       oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG 
       gleichstehenden Unternehmen mit der 
       Verpflichtung übernommen werden, sie den 
       Aktionären der Gesellschaft zum Bezug 
       anzubieten. Der Vorstand wird jedoch 
       ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
       Aktionäre in folgenden Fällen 
       auszuschließen: 
 
       - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
         auszunehmen; 
       - um Aktien an Vorstandsmitglieder, 
         Mitglieder der Geschäftsführung oder 
         Mitarbeiter der Gesellschaft oder 
         ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 
         Abs. 1 AktG bis zu einem anteiligen 
         Betrag am Grundkapital von EUR 
         2.852.820,44 auszugeben. Soweit 
         Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft 
         Aktien gewährt werden sollen, 
         entscheidet hierüber der Aufsichtsrat 
         der Gesellschaft. 
 
    Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
    Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der 
    Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft 
    oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 
    AktG gegen Bareinlagen ausgegeben werden, darf der 
    auf sie entfallende anteilige Betrag des 
    Grundkapitals insgesamt 0,75% des im Zeitpunkt der 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.