DGAP-News: Deutsche Pfandbriefbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.05.2020 in Garching mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-20 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Pfandbriefbank AG München ISIN DE0008019001
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG ein, die
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Donnerstag, den
28. Mai 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für Aktionäre in Bild und Ton
live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes ist der Parkring 28, 85748 Garching.
I.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche
Pfandbriefbank AG und den Konzern der Deutsche
Pfandbriefbank AG für das Geschäftsjahr 2019, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1
HGB. Die genannten Unterlagen sowie der Corporate
Governance Bericht und der nichtfinanzielle Bericht
für den Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG nach
§§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB sind im
Internet unter
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht. Sie werden in der virtuellen
Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht
des Aufsichtsrats angeht - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz
1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nach HGB
ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche
Pfandbriefbank AG von EUR 121.027.777,20 wie folgt
zu verwenden:
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR
121.027.777,20
Wie u.a. im Anhang zum Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2019 unter Nr. 53 auf S. 41
veröffentlicht, hatten Vorstand und Aufsichtsrat
ursprünglich beabsichtigt, der Hauptversammlung die
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,90 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.
Wie mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. April 2020
mitgeteilt, haben Vorstand und Aufsichtsrat diesen
Vorschlag zwischenzeitlich zurückgenommen. Sie
folgen damit einer Empfehlung der Europäischen
Zentralbank an alle ihrer direkten Aufsicht
unterliegenden Banken, Dividenden für das
Geschäftsjahr 2019 nicht beziehungsweise nicht vor
dem 1. Oktober 2020 zu zahlen. Die Deutsche
Pfandbriefbank AG trägt damit den besonderen
Herausforderungen Rechnung, die mit der
COVID-19-Pandemie einhergehen, und leistet ihren
Beitrag zur Stabilisierung.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu
beschließen:
a) Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
wird zum Abschlussprüfer (HGB) und
Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das
Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht etwaiger
unterjähriger verkürzter Abschlüsse und
Zwischenlageberichte für den Konzern für
das Geschäftsjahr 2020, wenn und soweit
diese einer prüferischen Durchsicht
unterzogen werden, bestellt.
b) Die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
wird zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht etwaiger unterjähriger
verkürzter Abschlüsse und
Zwischenlageberichte für den Konzern
bestellt, die für Perioden nach dem 31.
Dezember 2020 und vor der ordentlichen
Hauptversammlung des Jahres 2021
aufgestellt werden, wenn und soweit diese
einer prüferischen Durchsicht unterzogen
werden.
Auf Grundlage eines gemäß Art. 16
EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten
Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem
Aufsichtsrat präferiert empfohlen, der
Hauptversammlung vorzuschlagen, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Prüfer für die prüferische Durchsicht der
(etwaigen) verkürzten Konzernzwischenabschlüsse,
die für die Perioden nach dem 31. Dezember 2020 und
vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres
2021 aufgestellt werden, zu wählen.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an
den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des
Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen
Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine
Regelungen, die die Auswahlmöglichkeit des
Abschlussprüfers beschränkt hätten.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals 2015, die Ermächtigung des
Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals
(Genehmigtes Kapital 2020/I) - mit der Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre -
sowie die entsprechenden Satzungsänderungen*
Das Genehmigte Kapital 2015 der Gesellschaft
gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung über EUR
190.188.029,83 ist bislang nicht genutzt worden und
läuft noch bis zum 9. Juni 2020. An seine Stelle
sollen ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von
EUR 114.112.817,90 und ein genehmigtes Kapital in
Höhe von EUR 38.037.605,96 treten, die bis zum 27.
Mai 2025 ausgenutzt werden können (Genehmigtes
Kapital 2020/I und Genehmigtes Kapital 2020/II).
Das Genehmigte Kapital 2015 soll aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Das von der Hauptversammlung am 10. Juni
2015 beschlossene Genehmigte Kapital 2015
wird unter Aufhebung des § 4 Abs. 4 der
Satzung aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27.
Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen
Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch
insgesamt höchstens um EUR 114.112.817,90
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I).
Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche
Bezugsrecht kann auch in der Weise
eingeräumt werden, dass die neuen Aktien
von einem oder mehreren Kreditinstituten
oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG
gleichstehenden Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären der Gesellschaft zum Bezug
anzubieten. Der Vorstand wird jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen:
- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht
auszunehmen;
- um Aktien an Vorstandsmitglieder,
Mitglieder der Geschäftsführung oder
Mitarbeiter der Gesellschaft oder
ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18
Abs. 1 AktG bis zu einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR
2.852.820,44 auszugeben. Soweit
Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft
Aktien gewährt werden sollen,
entscheidet hierüber der Aufsichtsrat
der Gesellschaft.
Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der
Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft
oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1
AktG gegen Bareinlagen ausgegeben werden, darf der
auf sie entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals insgesamt 0,75% des im Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden
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April 20, 2020 09:08 ET (13:08 GMT)
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