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DGAP-HV: SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SAP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SAP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in 
virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SAP SE Walldorf Wertpapierkennnummer: 716 460 
ISIN-Nr.: DE 000 7 164 600 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, 
dem 20. Mai 2020, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ) 
*stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die 
Hauptversammlung findet statt als *virtuelle Hauptversammlung* ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. Die 
Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege 
elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgend unter 
Ziffer V (Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung) 
enthaltenen Bestimmungen und Erläuterungen. 
 
Inhaltsübersicht 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts und 
   Konzernlageberichts der SAP SE, 
   einschließlich des darin enthaltenen 
   Vergütungsberichts und der darin enthaltenen 
   Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2019 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
6. *Beschlussfassungen über die Schaffung neuer 
   Genehmigter Kapitalien I und II sowie 
   entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 
   und 6 der Satzung* 
a) *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   neuen Genehmigten Kapitals I zur Ausgabe von 
   Aktien gegen Bareinlagen mit der auf 
   Spitzenbeträge beschränkten Möglichkeit zum 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
   sowie entsprechende Änderung von § 4 
   Abs. 5 der Satzung* 
b) *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   neuen Genehmigten Kapitals II zur Ausgabe von 
   Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit der 
   Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts 
   der Aktionäre sowie entsprechende 
   Änderung von § 4 Abs. 6 der Satzung* 
7. *Beschlussfassungen über die Billigung des 
   Vergütungssystems für die 
   Vorstandsmitglieder* 
8. *Beschlussfassung über die Bestätigung der 
   Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder* 
II.  *Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der 
     Tagesordnung* 
III. *Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung: 
     Vergütungssystem für die 
     Vorstandsmitglieder* 
IV.  *Angaben zu Punkt 8 der Tagesordnung: 
     Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder* 
V.   *Weitere Angaben und Hinweise zur 
     Hauptversammlung* 
I. *TAGESORDNUNG* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts und 
   Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich 
   des darin enthaltenen Vergütungsberichts und der 
   darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Diese Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die 
   Internetadresse 
 
   www.sap.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) am 19. Februar 2020 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den 
   Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses und eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung sind 
   deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. 
   Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und 
   sollen nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser 
   erläutert werden, ohne dass es - abgesehen von der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu 
   bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt 
   zu beschließen: 
 
   Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn 
   aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 
   9.830.329.303,64 wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          = EUR 
   Dividende von EUR 1,58 je   1.863.735.357,20 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in andere       = EUR 0,00 
   Gewinnrücklagen 
   und Vortrag des Restbetrags = EUR 
   auf neue Rechnung           7.966.593.946,44 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Restbetrag in vorstehendem 
   Beschlussvorschlag basieren auf dem zum Zeitpunkt 
   der Veröffentlichung dieser Einladung 
   dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 
   1.179.579.340,00, eingeteilt in 1.179.579.340 
   Stückaktien. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann 
   sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem 
   Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
   unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 
   EUR 1,58 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, 
   erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf 
   neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
   auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   (im Sinne der maßgeblichen Regelungen des 
   BGB), d. h. am Dienstag, dem *26. Mai 2020*, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, 
   vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 
   der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassungen über die Schaffung neuer 
   Genehmigter Kapitalien I und II sowie entsprechende 
   Änderung von § 4 Abs. 5 und 6 der Satzung* 
 
   a) Beschlussfassung über die Schaffung eines 
      neuen Genehmigten Kapitals I zur Ausgabe von 
      Aktien gegen Bareinlagen mit der auf 
      Spitzenbeträge beschränkten Möglichkeit zum 
      Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
      sowie entsprechende Änderung von § 4 
      Abs. 5 der Satzung 
 
      Die Satzung enthält in § 4 Abs. 5 das 
      Genehmigte Kapital I, das den Vorstand 
      ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um 
      bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen 
      Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den 
      Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Von 
      dieser Ermächtigung hat der Vorstand bislang 
      keinen Gebrauch gemacht. Die Ermächtigung 
      läuft am 19. Mai 2020 aus; im Zeitpunkt der 
      diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung 
      wird sie somit gegenstandslos sein. Sie soll 
      deshalb durch ein neues Genehmigtes Kapital I 
      in gleicher Höhe ersetzt werden. 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
      folgt zu beschließen: 
 
      aa) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
          Grundkapital mit Zustimmung des 
          Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2025 
          einmalig oder mehrmalig um bis zu 
          insgesamt EUR 250 Mio. gegen 
          Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, 

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April 21, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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