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DGAP-HV: MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: MAX Automation SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-21 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MAX Automation SE Düsseldorf WKN: A2DA58 
ISIN: DE000A2DA588 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit *zur ordentlichen 
Hauptversammlung der MAX Automation SE am Freitag, den 
29. Mai 2020, 11:00 Uhr (MESZ) *ein. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer 
vom Verwaltungsrat nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 
Sätze 2 und 3 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('_COVID-19-MaßnahmenG_') getroffenen Entscheidung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als 
 
virtuelle Hauptversammlung 
 
abgehalten, wobei 
 
1. die Bild- und Tonübertragung der gesamten 
   Versammlung erfolgt; 
2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) 
   über elektronische Kommunikation (namentlich 
   per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung 
   möglich ist; 
3. den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege 
   elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf 
   des zweiten Tages vor der Versammlung) 
   eingeräumt wird; 
4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach 
   Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 
   245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht 
   auf das Erfordernis des Erscheinens in der 
   Hauptversammlung eine Möglichkeit zum 
   Widerspruch gegen einen Beschluss der 
   Hauptversammlung eingeräumt wird. 
 
Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich 
nachfolgend unter 'II. Weitere Angaben und Hinweise'. 
 
Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende 
der Versammlung, der Verwaltungsrat und der 
beurkundende Notar sowie der von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter befinden, ist die 
Zentrale der MAX Automation SE, Breite Straße 
29-31, 40213 Düsseldorf. Für die Aktionäre und deren 
Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und 
keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung. 
 
I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2019, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die MAX 
   Automation SE und den Konzern mit den 
   erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu 
   den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie 
   des Berichts des Verwaltungsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat hat den von den 
   geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur 
   Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
   der Europäischen Gesellschaft (SE) ('_SEAG_') 
   am 13. März 2020 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch 
   den Verwaltungsrat festgestellt. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung gemäß § 47 Abs. 6 SEAG 
   ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu 
   Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen und 
   sollen dieser erläutert werden, ohne dass es 
   nach gesetzlichen Bestimmungen einer 
   Beschlussfassung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrates für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   Die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Mitglieder des Verwaltungsrats werden für 
   diesen Zeitraum entlastet. 
 
   Die Abstimmung über die Entlastung soll für 
   jedes im Geschäftsjahr 2019 amtierende 
   Mitglied des Verwaltungsrats einzeln erfolgen. 
3. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer der MAX Automation SE und 
   zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von 
   § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine 
   solche prüferische Durchsicht vor der nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 
 
   Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   hat gegenüber dem Verwaltungsrat erklärt, dass 
   keine geschäftlichen, finanziellen, 
   persönlichen oder sonstigen Beziehungen 
   zwischen ihr, ihren Organen und 
   Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen 
   und seinen Organmitgliedern andererseits 
   bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit 
   begründen können. 
4. *Wahl zum Verwaltungsrat* 
 
   Herr Oliver Jaster und Herr Andreas Krause 
   haben jeweils ihr Amt mit Wirkung zum Ablauf 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 
   2020 niedergelegt. Als Nachfolger für Herrn 
   Oliver Jaster soll Herr Marcel Neustock und 
   als Nachfolgerin für Herrn Andreas Krause soll 
   Frau Karoline Kalb von der Hauptversammlung in 
   den Verwaltungsrat gewählt werden. 
 
   Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 7 
   Abs. 1 Satz 1 der Satzung, §§ 23, 24, 28 Abs. 
   1 SEAG, Art. 43 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO aus 
   fünf Mitgliedern zusammen, die sämtlich 
   Verwaltungsratsmitglieder der Aktionäre sind 
   und von der Hauptversammlung gewählt werden. § 
   24 Abs. 3 SEAG findet keine Anwendung. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 
   am 29. Mai 2020 bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrates für das 
   Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens 
   jedoch bis zum 17. Mai 2025, die nachfolgend 
   genannten Personen zu Mitgliedern des 
   Verwaltungsrates zu bestellen: 
 
   4.1 Herr Marcel Neustock, Investment Manager 
       bei der Günther Holding SE, Hamburg, 
       wohnhaft in Lübeck, als Nachfolger für 
       Herrn Oliver Jaster. 
 
       Herr Marcel Neustock ist Investment 
       Manager bei der Günther Holding SE, 
       Hamburg, der insgesamt 34,9 % der 
       Stimmrechte an der MAX Automation SE 
       zuzurechnen sind. Im Übrigen 
       bestehen nach Einschätzung des 
       Verwaltungsrats keine für die 
       Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
       maßgebenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zwischen 
       Herrn Marcel Neustock einerseits und den 
       Gesellschaften des MAX 
       Automation-Konzerns, den Organen der MAX 
       Automation SE oder einem direkt oder 
       indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der MAX 
       Automation SE beteiligten Aktionär 
       andererseits. 
   4.2 Frau Karoline Kalb, Rechtsanwältin, 
       wohnhaft in Augsburg, als Nachfolgerin 
       für Herrn Andreas Krause. 
 
       Zwischen Frau Karoline Kalb und der MAX 
       Automation SE besteht derzeit ein 
       Beratervertrag, der im Falle der Wahl 
       von Frau Kalb in den Verwaltungsrat 
       endet. Im Übrigen bestehen nach 
       Einschätzung des Verwaltungsrats keine 
       für die Wahlentscheidung der 
       Hauptversammlung maßgebenden 
       persönlichen oder geschäftlichen 
       Beziehungen zwischen Frau Karoline Kalb 
       einerseits und den Gesellschaften des 
       MAX Automation-Konzerns, den Organen der 
       MAX Automation SE oder einem direkt oder 
       indirekt mit mehr als 10 % der 
       stimmberechtigten Aktien an der MAX 
       Automation SE beteiligten Aktionär 
       andererseits. 
 
   Die Wahlvorschläge des Verwaltungsrats zu 
   Tagesordnungspunkt 4 beruhen auf einer 
   entsprechenden Empfehlung des 
   Personalausschusses, der in diesem Fall die 
   Aufgaben des Nominierungsausschusses 
   übernommen hat. Der Verwaltungsrat hat sich 
   bei den Kandidaten vergewissert, dass sie den 
   für die Tätigkeit im Verwaltungsrat zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften im 
   Sinne von § 264d HGB, zu denen die MAX 
   Automation SE wegen der Börsenzulassung ihrer 
   Aktien am regulierten Markt gehört, muss 
   gemäß § 27 Abs. 1 Satz 4 SEAG in 

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April 21, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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