DGAP-News: MAX Automation SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-21 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MAX Automation SE Düsseldorf WKN: A2DA58 ISIN: DE000A2DA588 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit *zur ordentlichen Hauptversammlung der MAX Automation SE am Freitag, den 29. Mai 2020, 11:00 Uhr (MESZ) *ein. Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Verwaltungsrat nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Sätze 2 und 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('_COVID-19-MaßnahmenG_') getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei 1. die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt; 2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) über elektronische Kommunikation (namentlich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist; 3. den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung) eingeräumt wird; 4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird. Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich nachfolgend unter 'II. Weitere Angaben und Hinweise'. Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Versammlung, der Verwaltungsrat und der beurkundende Notar sowie der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter befinden, ist die Zentrale der MAX Automation SE, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. I. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('_SEAG_') am 13. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Verwaltungsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 47 Abs. 6 SEAG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es nach gesetzlichen Bestimmungen einer Beschlussfassung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: Die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats werden für diesen Zeitraum entlastet. Die Abstimmung über die Entlastung soll für jedes im Geschäftsjahr 2019 amtierende Mitglied des Verwaltungsrats einzeln erfolgen. 3. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der MAX Automation SE und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfolgt. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat gegenüber dem Verwaltungsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. 4. *Wahl zum Verwaltungsrat* Herr Oliver Jaster und Herr Andreas Krause haben jeweils ihr Amt mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2020 niedergelegt. Als Nachfolger für Herrn Oliver Jaster soll Herr Marcel Neustock und als Nachfolgerin für Herrn Andreas Krause soll Frau Karoline Kalb von der Hauptversammlung in den Verwaltungsrat gewählt werden. Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung, §§ 23, 24, 28 Abs. 1 SEAG, Art. 43 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO aus fünf Mitgliedern zusammen, die sämtlich Verwaltungsratsmitglieder der Aktionäre sind und von der Hauptversammlung gewählt werden. § 24 Abs. 3 SEAG findet keine Anwendung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2020 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, längstens jedoch bis zum 17. Mai 2025, die nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern des Verwaltungsrates zu bestellen: 4.1 Herr Marcel Neustock, Investment Manager bei der Günther Holding SE, Hamburg, wohnhaft in Lübeck, als Nachfolger für Herrn Oliver Jaster. Herr Marcel Neustock ist Investment Manager bei der Günther Holding SE, Hamburg, der insgesamt 34,9 % der Stimmrechte an der MAX Automation SE zuzurechnen sind. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Verwaltungsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Marcel Neustock einerseits und den Gesellschaften des MAX Automation-Konzerns, den Organen der MAX Automation SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der MAX Automation SE beteiligten Aktionär andererseits. 4.2 Frau Karoline Kalb, Rechtsanwältin, wohnhaft in Augsburg, als Nachfolgerin für Herrn Andreas Krause. Zwischen Frau Karoline Kalb und der MAX Automation SE besteht derzeit ein Beratervertrag, der im Falle der Wahl von Frau Kalb in den Verwaltungsrat endet. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Verwaltungsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Karoline Kalb einerseits und den Gesellschaften des MAX Automation-Konzerns, den Organen der MAX Automation SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der MAX Automation SE beteiligten Aktionär andererseits. Die Wahlvorschläge des Verwaltungsrats zu Tagesordnungspunkt 4 beruhen auf einer entsprechenden Empfehlung des Personalausschusses, der in diesem Fall die Aufgaben des Nominierungsausschusses übernommen hat. Der Verwaltungsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit im Verwaltungsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften im Sinne von § 264d HGB, zu denen die MAX Automation SE wegen der Börsenzulassung ihrer Aktien am regulierten Markt gehört, muss gemäß § 27 Abs. 1 Satz 4 SEAG in
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April 21, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)