Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 08.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Vor Neubewertung: Kupfer-Geheimtipp veröffentlich in dieser Sekunde sensationelle Bohrergebnisse
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
715 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Mainova Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-21 / 16:15 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN 
DE0006553464 - 
- WKN 655 346 - - ISIN DE0006553407 - 
- WKN 655 340 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Mittwoch, den 27. Mai 2020, 
um 10:00 Uhr Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie 
wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) durchgeführt. Tagesordnung 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten 
   Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts der Mainova 
   Aktiengesellschaft und des Konzerns 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
   (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
   verfügbar, werden dort auch während der 
   virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein 
   und in dieser näher erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Jahresabschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Jahresabschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
   Der Wirtschafts-, Finanz- und 
   Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission) ist und ihm keine Klausel der in 
   Art. 16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art 
   auferlegt wurde. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 
142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf 
den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft 
hält keine eigenen Aktien. 
 
*Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie (_"__COVID-19-Gesetz__"_ ), 
veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung 
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- 
und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 im 
Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020, hat der 
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, 
die Hauptversammlung zur Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und 
externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der 
Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der 
Mainova Aktiengesellschaft, Solmsstraße 38, 60486 
Frankfurt am Main, statt. 
 
Die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die 
virtuelle Hauptversammlung *nicht *vor Ort in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen. Die 
Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im 
Internet übertragen. 
 
*Internetgestütztes HV-Portal* 
 
Unter der Internetadresse 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
unterhält die Gesellschaft ab Mittwoch, den 6. Mai 
2020, 0:00 Uhr, ein internetgestütztes Online-Portal 
(_"HV-Portal"_). Über dieses können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren 
Bevollmächtigte unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, 
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder 
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung 
erklären und am Tag der Hauptversammlung virtuell an 
dieser teilnehmen. 
 
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen 
Sie Ihre Stimmrechtskarte, welche Sie nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert 
übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte 
befinden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit 
denen Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite 
anmelden können. 
 
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer 
Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und 
Menüs auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal erhalten Sie 
zusammen mit Ihrer Stimmrechtskarte. 
 
*Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung 
sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von 
Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung 
und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben 
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit 
einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit 
empfohlen. 
 
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der 
virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen 
Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte 
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der 
Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist für die 
Ausübung des Stimmrechts ab Mittwoch, den 6. Mai 2020, 
0:00 Uhr, zugänglich. 
 
Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung auf der Grundlage des 
COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf 
der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte 
führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere 
Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit 
der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, 
zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie 
weiterer Aktionärsrechte. 
 
*Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung* 
 
Nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen 
können teilnahmeberechtigte Aktionäre oder deren 
Bevollmächtigte die gesamte Hauptversammlung per Bild- 
und Tonübertragung über das HV-Portal, zugänglich unter 
der Internetadresse 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
verfolgen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der 
elektronischen Zuschaltung (_"Teilnahme"_) und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des 
Stimmrechts, sind gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in 
Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
Mittwoch, 20. Mai 2020, 24:00 Uhr, anmelden: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21 027 288 
E-Mail: mainova-hv2020@linkmarketservices.de 
 
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der 
vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 
2020, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von 
dem depotführenden Institut in Textform in deutscher 
Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, 
das ist Mittwoch, 6. Mai 2020, 0:00 Uhr, zu beziehen 
(sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das 
entscheidende Datum für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung und 
den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den 
Inhaberaktien. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2020 10:15 ET (14:15 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.