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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: Mainova Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Mainova Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-21 / 16:15 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN 
DE0006553464 - 
- WKN 655 346 - - ISIN DE0006553407 - 
- WKN 655 340 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Mittwoch, den 27. Mai 2020, 
um 10:00 Uhr Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie 
wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) durchgeführt. Tagesordnung 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten 
   Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts der Mainova 
   Aktiengesellschaft und des Konzerns 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
   (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
   verfügbar, werden dort auch während der 
   virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein 
   und in dieser näher erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Jahresabschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Jahresabschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
   Der Wirtschafts-, Finanz- und 
   Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission) ist und ihm keine Klausel der in 
   Art. 16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art 
   auferlegt wurde. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 
142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf 
den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft 
hält keine eigenen Aktien. 
 
*Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie (_"__COVID-19-Gesetz__"_ ), 
veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung 
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- 
und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 im 
Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020, hat der 
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, 
die Hauptversammlung zur Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und 
externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der 
Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der 
Mainova Aktiengesellschaft, Solmsstraße 38, 60486 
Frankfurt am Main, statt. 
 
Die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die 
virtuelle Hauptversammlung *nicht *vor Ort in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen. Die 
Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im 
Internet übertragen. 
 
*Internetgestütztes HV-Portal* 
 
Unter der Internetadresse 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
unterhält die Gesellschaft ab Mittwoch, den 6. Mai 
2020, 0:00 Uhr, ein internetgestütztes Online-Portal 
(_"HV-Portal"_). Über dieses können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren 
Bevollmächtigte unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, 
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder 
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung 
erklären und am Tag der Hauptversammlung virtuell an 
dieser teilnehmen. 
 
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen 
Sie Ihre Stimmrechtskarte, welche Sie nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert 
übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte 
befinden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit 
denen Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite 
anmelden können. 
 
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer 
Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und 
Menüs auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal erhalten Sie 
zusammen mit Ihrer Stimmrechtskarte. 
 
*Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung 
sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von 
Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung 
und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben 
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit 
einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit 
empfohlen. 
 
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der 
virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen 
Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte 
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der 
Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist für die 
Ausübung des Stimmrechts ab Mittwoch, den 6. Mai 2020, 
0:00 Uhr, zugänglich. 
 
Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung auf der Grundlage des 
COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf 
der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte 
führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere 
Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit 
der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, 
zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie 
weiterer Aktionärsrechte. 
 
*Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung* 
 
Nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen 
können teilnahmeberechtigte Aktionäre oder deren 
Bevollmächtigte die gesamte Hauptversammlung per Bild- 
und Tonübertragung über das HV-Portal, zugänglich unter 
der Internetadresse 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
verfolgen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der 
elektronischen Zuschaltung (_"Teilnahme"_) und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des 
Stimmrechts, sind gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in 
Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
Mittwoch, 20. Mai 2020, 24:00 Uhr, anmelden: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21 027 288 
E-Mail: mainova-hv2020@linkmarketservices.de 
 
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der 
vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 
2020, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von 
dem depotführenden Institut in Textform in deutscher 
Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, 
das ist Mittwoch, 6. Mai 2020, 0:00 Uhr, zu beziehen 
(sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das 
entscheidende Datum für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung und 
den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den 
Inhaberaktien. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2020 10:15 ET (14:15 GMT)

DJ DGAP-HV: Mainova Aktiengesellschaft: -2-

die Teilnahmen an der Hauptversammlung durch 
elektronische Zuschaltung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die 
Inhaberaktien werden am Nachweisstichtag oder bei 
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr 
können Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem 
Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei 
verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch 
elektronische Zuschaltung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Inhaberaktien nach 
dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
Berechtigung zum Erhalt der an die Stelle der Dividende 
getretenen Ausgleichszahlung an die außenstehenden 
Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung und 
den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den 
Inhaberaktien sind somit ausschließlich der 
Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung. 
 
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft 
als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister 
eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung, das 
Stimmrecht sowie die Anzahl der einem Aktionär in der 
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind 
demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die 
Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der 
Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene 
Aktienbestand maßgeblich. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Briefwahl* 
 
Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen 
stimmberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht im 
Wege der Briefwahl ausüben. 
 
Die Briefwahl kann schriftlich oder elektronisch 
erfolgen. 
 
Vor der Hauptversammlung steht den Aktionären für die 
schriftliche Briefwahl das mit der Anmeldebestätigung 
übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Wenn dieses 
verwandt wird, muss es bis spätestens Montag, 25. Mai 
2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21 027 288 
E-Mail: mainova-hv2020@linkmarketservices.de 
 
Anderweitig adressierte Briefwahlstimmen und 
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen 
Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht den 
Aktionären für die elektronische Briefwahl auch das 
HV-Portal, zugänglich unter 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl ist bis zum 
Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung möglich. 
Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine 
Änderung der über das HV-Portal erfolgten 
Stimmabgabe möglich. 
 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche "Briefwahl" 
vorgesehen. 
 
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Erklärungen zur Briefwahl 
eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuerst bei der 
Gesellschaft eingegangen ist, werden diese in folgender 
Reihenfolge berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) per 
E-Mail, (3) per Telefax, (4) in Papierform. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines 
Dritten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder 
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch 
in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des 
Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts 
_"Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts"_ 
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl 
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und 
kann schon vor der Anmeldung erfolgen. 
 
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
Textform. Mit der Stimmrechtskarte erhalten die 
Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere 
Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des 
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist 
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in 
Textform ausstellen. Im Falle der Bevollmächtigung 
eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines 
Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen nach § 135 
AktG gleichgestellten Person oder Institution richtet 
sich die Form und das Verfahren der Bevollmächtigung 
nach deren Regelungen. Die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig über die jeweilige Form 
und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft, ihren Widerruf und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem 
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise 
deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse 
zur Verfügung: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21 027 288 
E-Mail: mainova-hv2020@linkmarketservices.de 
 
Vollmachten können auch über das HV-Portal, zugänglich 
unter 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
erteilt werden. 
 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche "Vollmacht an 
Dritte" vorgesehen. 
 
Die Teilnahme des Bevollmächtigten durch elektronische 
Zuschaltung über das HV-Portal setzt voraus, dass der 
Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der 
Stimmrechtskarte versendeten Zugangscode erhält. Die 
Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten 
gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. 
 
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch 
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das 
Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich 
im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von 
(Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft* 
 
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem 
Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des 
Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts 
_"Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts"_ 
erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur 
weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der 
Tagesordnung keine oder keine eindeutigen Weisungen 
vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen 
von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft müssen in Textform bis spätestens 
Dienstag, den 26. Mai 2020, 24:00 Uhr, bei der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse 
eingegangen sein: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 21 027 288 
E-Mail: mainova-hv2020@linkmarketservices.de 
 
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der 
Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse 
eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder 
eine dort eingegangene Änderung von Weisungen 
berücksichtigt. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft können auch über das HV-Portal, 
zugänglich unter 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
erteilt werden. Die Erteilung, der Widerruf und die 
Änderung von Bevollmächtigungen und Weisungen an 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter über 
das HV-Portal kann bis zum Beginn der Abstimmung in der 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche "Vollmacht 
und Weisungen" vorgesehen. 
 
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Vollmachten und/oder Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter eingehen und nicht 
erkennbar ist, welche zuerst bei der Gesellschaft 
eingegangen ist, werden diese in folgender Reihenfolge 
berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) 
per Telefax, (4) in Papierform. 
 
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig 
betrachtet. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft spätestens am Sonntag, 26. April 2020, 
24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2020 10:15 ET (14:15 GMT)

Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte 
richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende 
Adresse: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten 
Solmsstraße 38 
60486 Frankfurt am Main 
 
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er 
oder sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft 
hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der 
Aktien ist oder sind und dass er oder sie die Aktien 
bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Ergänzungsverlangen hält oder halten. Für den Nachweis 
reicht eine entsprechende Bestätigung des 
depotführenden Instituts aus. Bei Inhabern von 
Namensaktien genügt zum Nachweis die Eintragung im 
Aktienregister. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Information zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
der Tagesordnung stellen (§ 126 AktG) und 
Wahlvorschläge für die Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
machen (§ 127 AktG). Gegenanträge müssen mit einer 
Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen 
keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung und 
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die 
nachfolgend genannte Adresse zu richten: 
 
Mainova Aktiengesellschaft 
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten 
Solmsstraße 38 
60486 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 213-83020 
E-Mail: hv2020@mainova.de 
 
Zugänglich zu machende ordnungsgemäße Gegenanträge 
(§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) von 
Aktionären werden einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und gegebenenfalls der durch 
den Vorstand zu ergänzenden Inhalte gemäß § 127 
Satz 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.mainova.de/gegenantraege 
 
veröffentlicht. Dabei werden Gegenanträge und 
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung 
berücksichtigt, die der Gesellschaft spätestens am 
Dienstag, den 12. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugehen. 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
gleichfalls unter der genannten Internetadresse 
zugänglich gemacht. 
 
Von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags, eines 
Wahlvorschlags und einer Begründung kann die 
Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, 
etwa weil der Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in 
wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder 
irreführende Angaben enthält. Eine Begründung braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Ein Wahlvorschlag nach 
§ 127 AktG braucht auch dann nicht zugänglich gemacht 
zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort des Kandidaten sowie 
beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in 
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß gestellte, 
zulässige und fristgerechte Gegenanträge und 
Wahlvorschläge so behandeln, als ob sie in der 
Hauptversammlung mündlich gestellt worden wären. Dies 
gilt auch für Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten, die 
aufgrund von zulässigen und rechtzeitig gestellten 
Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit von Aktionären gemäß § 122 Absatz 2 
AktG auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz* 
 
Die Aktionäre haben nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz im 
Falle der virtuellen Hauptversammlung kein 
Auskunftsrecht, sondern lediglich die Möglichkeit, 
Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu 
stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). 
 
Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der 
Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz - 
abweichend von § 131 AktG - nur nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der 
Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz 
hat der Vorstand keinesfalls alle Fragen zu 
beantworten. Er kann Fragen zusammenfassen und im 
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen 
auswählen. Dabei kann er Aktionärsvereinigungen und 
Institutionelle Investoren mit bedeutenden 
Stimmanteilen bevorzugen. 
 
Der Vorstand kann gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 
COVID-19-Gesetz zudem festlegen, dass Fragen bis 
spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung im Wege 
elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Hiervon 
hat der Vorstand der Mainova Aktiengesellschaft mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Etwaige 
Fragen können bis spätestens Montag, 25. Mai 2020, 
24:00 Uhr, über das HV-Portal, zugänglich unter 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
eingereicht werden. 
 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche "Frage 
einreichen" vorgesehen. 
 
Nach Ablauf dieser Frist können eingereichte Fragen 
nicht berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, die 
Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung 
grundsätzlich namentlich zu nennen. 
 
*Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 
COVID-19-Gesetz* 
 
Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz die Möglichkeit zum 
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung 
im Wege der elektronischen Kommunikation über das 
HV-Portal, zugänglich unter 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
eingeräumt. Die Erklärung ist ab dem Beginn der 
virtuellen Hauptversammlung bis zu deren 
Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. 
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von 
Widersprüchen über das HV-Portal ermächtigt und erhält 
die Widersprüche über das HV-Portal. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der 
Einberufung der Hauptversammlung an über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
*Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und 
Tonübertragung* 
 
Die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können die 
gesamte Hauptversammlung per öffentlicher Bild- und 
Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und 
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die 
Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen 
Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der 
Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der 
Einschränkung von Internetdienstleistungen von 
Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die 
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann 
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die 
Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in 
Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch 
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und 
Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und 
dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die 
Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für 
Fehler und Mängel der für den Online-Service 
eingesetzten Hard- und Software einschließlich 
solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, 
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft 
empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben 
genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, 
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu 
machen. Sofern es Datenschutz- oder 
Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der 
Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, 
die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu 
unterbrechen oder ganz einzustellen. 
 
*Datenschutzhinweise für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter* 
 
Die Mainova Aktiengesellschaft verarbeitet 
personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese 
personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im 
Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben 
werden, werden sie von der depotführenden Bank im Zuge 
der Anmeldung an die Mainova Aktiengesellschaft 
übermittelt. Nähere Informationen zum Datenschutz 
finden Sie unter 
 
https://www.mainova.de/hv-datenschutz 
 
Mit Ihrer Stimmrechtskarte erhalten Sie zusätzliche 
Informationen zu denjenigen personenbezogenen Daten, 
welche technisch bedingt zum Zwecke der 
ordnungsgemäßen Bereitstellung des HV-Portals von 
uns verarbeitet werden und somit die oben stehenden 
Datenschutzinformationen entsprechend ergänzen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2020 10:15 ET (14:15 GMT)

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