BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsministerium lehnt die von der Deutschen Post angestrebte Zulassung einer Sonntagszustellung von Paketen ab. Ein Sprecher von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: "Wie bereits das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden hat, liegt keine Versorgungskrise vor, die die Versorgung der Bevölkerung durch eine Sonntagszustellung von Paketen dringend nötig machen würde."
Ein wegen der Ostertage, der Kontaktbeschränkungen und der Schließung vieler Verkaufsgeschäfte vorübergehend auftretendes erhöhtes Paketaufkommen sei kein Grund, um in das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Sonntagsruhe einzugreifen. "Es ist auch politisch nicht nachvollziehbar, warum die in der Krise erheblich zusätzlich belasteten Paketzustellfahrer noch weiteren Zumutungen ausgesetzt werden sollen."
Ein Postsprecher hatte betonte, der Konzern strebe keine regelmäßige, bundesweite Sonntagszustellung an. Man wolle aber Sonntagsarbeit in der derzeitigen Ausnahmesituation "punktuell und nach Abstimmung mit den örtlichen Betriebsräten" einsetzen, um schnell auf bestehende regional begrenzte Engpässe zu reagieren. Auch bei einem nur punktuellen Einsatz von Sonntagsarbeit wäre ein bundesweit einheitlicher rechtlicher Rahmen sinnvoll./hoe/DP/mis
Ein wegen der Ostertage, der Kontaktbeschränkungen und der Schließung vieler Verkaufsgeschäfte vorübergehend auftretendes erhöhtes Paketaufkommen sei kein Grund, um in das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Sonntagsruhe einzugreifen. "Es ist auch politisch nicht nachvollziehbar, warum die in der Krise erheblich zusätzlich belasteten Paketzustellfahrer noch weiteren Zumutungen ausgesetzt werden sollen."
Ein Postsprecher hatte betonte, der Konzern strebe keine regelmäßige, bundesweite Sonntagszustellung an. Man wolle aber Sonntagsarbeit in der derzeitigen Ausnahmesituation "punktuell und nach Abstimmung mit den örtlichen Betriebsräten" einsetzen, um schnell auf bestehende regional begrenzte Engpässe zu reagieren. Auch bei einem nur punktuellen Einsatz von Sonntagsarbeit wäre ein bundesweit einheitlicher rechtlicher Rahmen sinnvoll./hoe/DP/mis
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