ERFURT (dpa-AFX) - In Thüringen sind trotz der Corona-Pandemie schneller als geplant wieder Versammlungen und Gottesdienste möglich. Bereits ab Donnerstag (23. April) dürfen sie demnach wieder mit bis zu 30 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmern unter freiem Himmel abgehalten werden, wie die Staatskanzlei am Mittwoch in Erfurt mitteilte. Die jüngste Verordnung sei entsprechend geändert worden. Ursprünglich sollten die Lockerungen erst ab dem 3. Mai gelten.
Zur Begründung für diesen Schritt wurde auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erwiesen. So hatten die Karlsruher Richter dem Eilantrag eines Klägers gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart stattgegeben (Az. 1 BvQ 37/20).
Die Staatskanzlei betonte, dass aber weiterhin auch bei diesen Veranstaltungen Schutzvorkehrungen verpflichtend seien. Dazu zählten der Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung und die bisherigen Abstandsregelungen./hum/DP/eas
Zur Begründung für diesen Schritt wurde auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erwiesen. So hatten die Karlsruher Richter dem Eilantrag eines Klägers gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart stattgegeben (Az. 1 BvQ 37/20).
Die Staatskanzlei betonte, dass aber weiterhin auch bei diesen Veranstaltungen Schutzvorkehrungen verpflichtend seien. Dazu zählten der Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung und die bisherigen Abstandsregelungen./hum/DP/eas
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