DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-04-22 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - International Securities
Identification Number (ISIN): DE000A2E4T77 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2020 Wir laden die
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag,
den 29. Mai 2020, um 10:00 Uhr, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft ein.
Auf Grundlage des § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
('*COVID-19-Maßnahmengesetz*') wird die ordentliche
Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats als
virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten stattfinden. Die Hauptversammlung wird
für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren
Bevollmächtigte für die gesamte Dauer der Versammlung in
Bild und Ton im Internet über das zugangsgeschützte
InvestorPortal unter
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren - Hauptversammlung übertragen. Ort
der Übertragung und damit der Hauptversammlung im
Sinne des Aktiengesetzes ist Ölwerke Schindler GmbH,
Saal Südflügel, Neuhöfer Brückenstraße 127, 21107
Hamburg.
*Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters) nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen oder die virtuelle
Hauptversammlung vor Ort verfolgen können.*
*I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der
H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019, des
zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie
des erläuternden Berichts der Geschäftsführung
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs.
1 des Handelsgesetzbuches (HGB),
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für
das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 7.
April 2020 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3
Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß §
286 Abs. 1 AktG beschließt die
Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses. Die übrigen genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines
Beschlusses der Hauptversammlung.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Neuenkirchener Straße 8, 48499
Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457
Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur
Einsicht der Aktionäre während der üblichen
Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem
Zeitpunkt außerdem im Internet unter
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren - Hauptversammlung
zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von
der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
erteilt. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum
31. Dezember 2019 in der der Hauptversammlung
vorgelegten Fassung festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 14.075.445,85 auf neue Rechnung
vorzutragen und keine Dividende auszuschütten.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2019*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Das Aufsichtsratsmitglied Frau Sabine U.
Dietrich wurde von der ordentlichen
Hauptversammlung am 24. Mai 2019 unter
Tagesordnungspunkt 5 für die restliche
Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herr Dr.
Peter Seifried, d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Mit Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai
2020 endet damit turnusgemäß die Amtszeit
des Aufsichtsratsmitglieds Frau Sabine U.
Dietrich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1,
278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4
Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung
aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und
drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 29. Mai
2020,
Frau Sabine U. Dietrich, wohnhaft in Mülheim
an der Ruhr, Aufsichtsrätin der COMMERZBANK
Aktiengesellschaft
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit
beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats wiederzuwählen. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.
*Ergänzende Angaben zu der zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin:*
*Lebenslauf Sabine U. Dietrich:*
*Persönliche *Geboren 19. April 1960*
Daten:*
*Ausgeübter Beruf: *Aufsichtsrätin der
* COMMERZBANK
Aktiengesellschaft*
*Ausbildung / *Ausbildung zur
Studium:* Reiseverkehrskauffrau
Studium der
Ingenieurswissenschaften
mit Abschluss als Dipl.-
Ingenieurin*
*Beruflicher Frau Dietrich war als
Werdegang:* Dipl.-Ingenieurin lange
Jahre im BP-Konzern
national und
international tätig.
Zuletzt bekleidete sie
die Position eines
Vorstandsmitglieds der BP
Europa SE in Bochum. Sie
verantwortete vor allem
die Bereiche Air BP,
Marine Fuels, LPG und
European Property
Management, Risk und
Compliance sowie das
Gesundheits-,
Sicherheits- und
Umweltmanagement (HSSE)
*Besondere *Raffineriegeschäft und
Kenntnisse und Mineralölspezialitäten,
Fähigkeiten:* insbesondere in den
Bereichen Produktion,
Marketing und Vertrieb;
Internationalität*
*Erfahrungen im
Raffineriegeschäft und
dem Bereich
Mineralölspezialitäten
der H&R GmbH & Co. KGaA
durch mehrjährige
Mitgliedschaft im
beratenden Beirat der
Gesellschaft und
Mitgliedschaft im
Aufsichtsrat seit Mai
2019*
*Angaben nach §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 278 Abs. 3
AktG:*
Frau Dietrich ist Mitglied des Aufsichtsrats
der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt
am Main. Davon abgesehen ist Frau Dietrich
kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
anderen Wirtschaftsunternehmen.
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex
(DCGK):*
Mit Ausnahme des Aufsichtsratsmandates
bestehen keine persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen von Frau Dietrich zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats ist Frau
Dietrich als unabhängiges Mitglied des
Aufsichtsrats anzusehen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der
vorgeschlagenen Kandidatin versichert, dass
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April 22, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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