DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-22 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - International Securities Identification Number (ISIN): DE000A2E4T77 - - Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, den 29. Mai 2020, um 10:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft ein. Auf Grundlage des § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Maßnahmengesetz*') wird die ordentliche Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte für die gesamte Dauer der Versammlung in Bild und Ton im Internet über das zugangsgeschützte InvestorPortal unter https://hur.com/de/ im Bereich Investoren - Hauptversammlung übertragen. Ort der Übertragung und damit der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Ölwerke Schindler GmbH, Saal Südflügel, Neuhöfer Brückenstraße 127, 21107 Hamburg. *Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen oder die virtuelle Hauptversammlung vor Ort verfolgen können.* *I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung* 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 7. April 2020 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die übrigen genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines Beschlusses der Hauptversammlung. Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem Zeitpunkt außerdem im Internet unter https://hur.com/de/ im Bereich Investoren - Hauptversammlung zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019 in der der Hauptversammlung vorgelegten Fassung festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 14.075.445,85 auf neue Rechnung vorzutragen und keine Dividende auszuschütten. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Das Aufsichtsratsmitglied Frau Sabine U. Dietrich wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 für die restliche Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herr Dr. Peter Seifried, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2020 endet damit turnusgemäß die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Frau Sabine U. Dietrich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 29. Mai 2020, Frau Sabine U. Dietrich, wohnhaft in Mülheim an der Ruhr, Aufsichtsrätin der COMMERZBANK Aktiengesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats wiederzuwählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. *Ergänzende Angaben zu der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin:* *Lebenslauf Sabine U. Dietrich:* *Persönliche *Geboren 19. April 1960* Daten:* *Ausgeübter Beruf: *Aufsichtsrätin der * COMMERZBANK Aktiengesellschaft* *Ausbildung / *Ausbildung zur Studium:* Reiseverkehrskauffrau Studium der Ingenieurswissenschaften mit Abschluss als Dipl.- Ingenieurin* *Beruflicher Frau Dietrich war als Werdegang:* Dipl.-Ingenieurin lange Jahre im BP-Konzern national und international tätig. Zuletzt bekleidete sie die Position eines Vorstandsmitglieds der BP Europa SE in Bochum. Sie verantwortete vor allem die Bereiche Air BP, Marine Fuels, LPG und European Property Management, Risk und Compliance sowie das Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSSE) *Besondere *Raffineriegeschäft und Kenntnisse und Mineralölspezialitäten, Fähigkeiten:* insbesondere in den Bereichen Produktion, Marketing und Vertrieb; Internationalität* *Erfahrungen im Raffineriegeschäft und dem Bereich Mineralölspezialitäten der H&R GmbH & Co. KGaA durch mehrjährige Mitgliedschaft im beratenden Beirat der Gesellschaft und Mitgliedschaft im Aufsichtsrat seit Mai 2019* *Angaben nach §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 278 Abs. 3 AktG:* Frau Dietrich ist Mitglied des Aufsichtsrats der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main. Davon abgesehen ist Frau Dietrich kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von anderen Wirtschaftsunternehmen. *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):* Mit Ausnahme des Aufsichtsratsmandates bestehen keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Frau Dietrich zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Frau Dietrich als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats anzusehen. Der Aufsichtsrat hat sich bei der vorgeschlagenen Kandidatin versichert, dass
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