DGAP-News: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-22 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main -
ISIN DE 0005140008 -
- WKN 514000 -
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung
für Mittwoch, den 20. Mai 2020, als virtuelle
Hauptversammlung in Frankfurt am Main (Veröffentlichung
im Bundesanzeiger vom 9. April 2020) hat die
Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft,
Wuppertal, vertreten durch die Bayer Krauss Hüber
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am
Main, München, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1
AktG die Ergänzung der Tagesordnung der
Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die
unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.
*Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte
erweitert:*
*Tagesordnungspunkt 9: Abberufung des
Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Achleitner*
Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG,
Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln (nachfolgend
'Riebeck-Brauerei') schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'_Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Paul
Achleitner wird abberufen._'
Begründung zu Tagesordnungspunkt 9:
Der von den Aktionären in der Hauptversammlung 2019 an
Herrn Dr. Achleitner erteilte Denkzettel bei der
Entlastung hat ebenso wenig Wirkung gezeigt wie die
Nichtigerklärung seiner Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019 durch das Landgericht Frankfurt am
Main.
Es gab auch im Jahre 2019 durch den von Dr. Achleitner
geführten Aufsichtsrat keinerlei hinreichende
Beaufsichtigung im Hinblick auf gesetzmäßiges
Handeln des Vorstands oder ein Hinwirken auf eine
zutreffende Darstellung der Finanzlage der
Gesellschaft. Stattdessen wurden trotz Rekordverlusten
erneut Milliardenboni bewilligt und aufgrund
offensichtlicher Erfolglosigkeit entbundene
Vorstandsmitglieder mit millionenschweren Abfindungen
bedacht; im Fall der besonders erfolglosen Frau
Matherat sogar noch mit einer Karenzentschädigung.
So ist es dem Aufsichtsrat unter der Leitung von Dr.
Achleitner auch 2019 nach nunmehr fünf Jahren in keiner
Weise gelungen, die Geldwäscheproblematik der Bank
unter Kontrolle zu bekommen oder auch nur eine Person
finanziell für die daraus erwachsenden Schäden in die
Verantwortung zu nehmen.
- Das Geldwäsche-Monitoring der US-Behörden
wurde mangels hinreichender Umsetzung
verlängert, die Bank bezahlt nunmehr zwei
Senior Partner der Kanzlei Boies Schiller
Flexner als unabhängige Monitore; die
Anordnung beruht auf einer Verlängerung der
Monitoring-Verpflichtung aus Consent Orders
des New York Department of Financial Services
aus den Jahren 2015 und 2017.
- Im Januar 2019 wurden allein im Komplex Danske
Bank 1,1 Millionen verdächtige
Finanztransaktionen von der Bank verspätet an
die Behörden gemeldet, nicht eine insgesamt
'mittlere dreistellige Zahl', wie den
Aktionären in der Hauptversammlung 2019
vorgespiegelt wurde. Die BaFin erweiterte
daraufhin den Aufgabenbereich ihres
Geldwäsche-Sonderbeauftragten auch auf die
Transaktionsbank.
- Die Bank steht nach wie vor unter
Sonderaufsicht der Behörden in den USA und in
Großbritannien. In Großbritannien
wurde die Bank jüngst nochmals aufgrund von
Compliance- und Geldwäschepräventionsmängeln
gerügt; ihr wurde angedroht, dass sie keine
Banklizenz zum 1. Januar 2021 in
Großbritannien erhalten würde, wenn sich
die Zustände nicht dramatisch verbessern, die
Berichtsdichte wurde von Quartal- auf
Monatsberichte erweitert. Zuständig im
Vorstand: Herr Stuart Lewis, der vom
Aufsichtsrat gerade mit einem neuen luxuriösen
Vertrag ausgestattet wurde.
- Die BaFin hat nach übereinstimmenden
Presseberichten eine neuerliche Sonderprüfung
der Bank angeordnet, und zwar nach den
Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes mit
Schwerpunkt in London. Der Vorstand wird zu
beantworten haben, worum es dabei geht.
- Im Jahr 2019 zahlte die Bank insgesamt EUR 15
Mio. an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am
Main für Verletzungen der Geldwäscheprävention
im seinerzeitigen Bereich von Herrn Sewing und
Herrn Campelli. Schadensersatzforderungen:
Fehlanzeige. Stattdessen: Beförderung von
Herrn Campelli in den Vorstand.
- Ebenfalls 2019 wurde bekannt, dass die Bank
noch bis 2019 eine intensive
Geschäftsbeziehung mit Jeffrey Epstein
unterhielt, obgleich bereits seit 2015
erhebliche Bedenken von Mitarbeitern
geäußert worden waren und es zu
verdächtigen Zahlungen gekommen war. Auch
diese Geschäftsbeziehung wurde im
seinerzeitigen Geschäftsbereich von Herrn
Sewing und Herrn Campelli geführt.
- Aufgrund der von der BaFin angeordneten
Sondermaßnahme musste sich die Bank
jüngst von mehreren tausend Kunden trennen,
weil sie innerhalb eines Jahres nicht in der
Lage war, für diese Kunden die notwendigen
KYC-Unterlagen beizubringen. Die
BaFin-Maßnahme wird noch Jahre andauern,
es bestehen erhebliche Zweifel, ob der dafür
hauptverantwortliche Vorstand, Herr Kuhnke,
bzw. der Leiter der Anti-Financial-Crime-Unit,
Herr Wilken, diesen Aufgaben gewachsen sind.
- Es laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen
die Bank und ihre Organe in den USA zu
Geldwäschesachverhalten (siehe sogleich):
Die Berichte der Anti-Financial-Crime-Unit an den
Aufsichtsrat sind immer dieselben: Die Vorkehrungen zur
Geldwäscheprävention sind unzureichend, die Abteilungen
sind unterbesetzt und die bestehenden Regeln werden
nicht zuverlässig befolgt. Gleichwohl hat der
Aufsichtsrat unter der Leitung von Dr. Achleitner seit
2015 bis heute keine hinreichenden Maßnahmen
getroffen, die eine gesetzmäßige Führung der
Bankgeschäfte sicherstellen.
Hinzu kommt ein vollständiges Aufsichtsversagen
aufgrund persönlichen Interesses von Dr. Achleitner an
Erhaltung seines Amtes im Zusammenhang mit dem
Cerberus-Beratungsvertrag, unter dem im Jahre 2019 fixe
monatliche Zahlungen in Höhe von EUR 1,5 Mio. zum Teil
ohne jede Beratungsleistung an Cerberus flossen und der
auch sonst unter keinem Gesichtspunkt einem
Drittvergleich standhält (siehe dazu unten im Einzelnen
Begründung zu TOP 12). Unzutreffende und verschleiernde
Auskünfte des Vorstands zu diesem Komplex in der
Hauptversammlung 2019 wurden vom Aufsichtsrat,
insbesondere Herrn Dr. Achleitner, trotz persönlicher
Involvierung und Kenntnis der tatsächlichen Umstände
hingenommen.
In der Bank türmen sich zudem Milliardenrisiken und
entsprechende Risiken für notwendig werdende
Kapitalmaßnahmen auf, über die zwar intern an den
Aufsichtsrat berichtet wird, deren Tragweite aber den
Aktionären und Anleihegläubigern verschwiegen werden.
Der Aufsichtsrat unter Dr. Achleitner deckt mit seiner
Feststellung des Jahresabschlusses und seinem Schweigen
zu unzutreffenden Darstellungen in Geschäftsbericht,
der Hauptversammlung sowie in Gerichtsverfahren seit
Jahren eine Irreleitung der Aktionäre über die
tatsächliche Kapitalkraft der Bank sowie das dringende
Erfordernis einer erneuten Kapitalzufuhr:
- Unter dem Codewort 'Square' werden von der
Rechtsabteilung der Bank als mit Abstand
größtes Rechtsrisiko der Gesellschaft in
den quartalsweisen Berichten an Vorstand und
Aufsichtsrat die strafrechtlichen Ermittlungen
des US Department of Justice gegen die Bank
und ihre Organe im Zusammenhang mit
überlappenden Sachverhalten und
Personenkreisen aus dem russischen Mirror
Trade und analogen Sachverhalten ('Russian
Bond Mirror Trade') bei der Danske Bank
geführt, für die die Bank jedenfalls als
Korrespondenzbank Gelder in die USA
transferierte. Die neuerlichen
staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen/Durchsuchungen bei der Bank im
Jahre 2019 sind auf ein Rechtshilfeersuchen
des FBI in dieser Sache zurückzuführen, das
neben der Staatsanwaltschaft Frankfurt auch
mit den Strafverfolgungsbehörden in Estland
zusammenarbeitet. Die Bank ist hier
Beschuldigte, nicht lediglich Adressat von
Auskunftsersuchen wie im Geschäftsbericht
dargelegt. Das Risiko dürfte in Ansehung
ähnlich gelagerter Fälle (HSBC, BNP Paribas)
den gegenwärtigen Rückstellungsumfang der Bank
mehrfach übersteigen. Die Vorenthaltung dieses
Risikos gegenüber Investoren erfolgt
vorsätzlich, da die Riebeck-Brauerei Vorstand,
Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer bereits
2018 im Verfahren AG Frankfurt am Main, Az:
HRB 30000 F 181 wie folgt auf diese
Überschneidungen ausdrücklich hingewiesen
hat:
'Es gibt deutliche personelle
Überschneidungen zwischen den Akteuren
der Russischen Mirror Trades bei der
Antragsgegnerin [Deutsche Bank] und den
Personen, die hinter Milliardentransfers über
die Danske-Bank Estland stehen, etwa die
Promsberbank und deren Großaktionär
Alexander Grigoriev (offenbar mit Verbindungen
zum russischen Geheimdienst), die von diesen
kontrollierten Lantana-Gesellschaften, der
Cousin von Wladimir Putin sowie Alexei
Kulikov. Diese Personen stehen in Verbindung
mit den Gesellschaften Chadborg, Cherryfield
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