DGAP-News: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-22 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main - ISIN DE 0005140008 - - WKN 514000 - Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 20. Mai 2020, als virtuelle Hauptversammlung in Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 9. April 2020) hat die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, Wuppertal, vertreten durch die Bayer Krauss Hüber Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main, München, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt. *Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:* *Tagesordnungspunkt 9: Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Achleitner* Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG, Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln (nachfolgend 'Riebeck-Brauerei') schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: '_Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Paul Achleitner wird abberufen._' Begründung zu Tagesordnungspunkt 9: Der von den Aktionären in der Hauptversammlung 2019 an Herrn Dr. Achleitner erteilte Denkzettel bei der Entlastung hat ebenso wenig Wirkung gezeigt wie die Nichtigerklärung seiner Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 durch das Landgericht Frankfurt am Main. Es gab auch im Jahre 2019 durch den von Dr. Achleitner geführten Aufsichtsrat keinerlei hinreichende Beaufsichtigung im Hinblick auf gesetzmäßiges Handeln des Vorstands oder ein Hinwirken auf eine zutreffende Darstellung der Finanzlage der Gesellschaft. Stattdessen wurden trotz Rekordverlusten erneut Milliardenboni bewilligt und aufgrund offensichtlicher Erfolglosigkeit entbundene Vorstandsmitglieder mit millionenschweren Abfindungen bedacht; im Fall der besonders erfolglosen Frau Matherat sogar noch mit einer Karenzentschädigung. So ist es dem Aufsichtsrat unter der Leitung von Dr. Achleitner auch 2019 nach nunmehr fünf Jahren in keiner Weise gelungen, die Geldwäscheproblematik der Bank unter Kontrolle zu bekommen oder auch nur eine Person finanziell für die daraus erwachsenden Schäden in die Verantwortung zu nehmen. - Das Geldwäsche-Monitoring der US-Behörden wurde mangels hinreichender Umsetzung verlängert, die Bank bezahlt nunmehr zwei Senior Partner der Kanzlei Boies Schiller Flexner als unabhängige Monitore; die Anordnung beruht auf einer Verlängerung der Monitoring-Verpflichtung aus Consent Orders des New York Department of Financial Services aus den Jahren 2015 und 2017. - Im Januar 2019 wurden allein im Komplex Danske Bank 1,1 Millionen verdächtige Finanztransaktionen von der Bank verspätet an die Behörden gemeldet, nicht eine insgesamt 'mittlere dreistellige Zahl', wie den Aktionären in der Hauptversammlung 2019 vorgespiegelt wurde. Die BaFin erweiterte daraufhin den Aufgabenbereich ihres Geldwäsche-Sonderbeauftragten auch auf die Transaktionsbank. - Die Bank steht nach wie vor unter Sonderaufsicht der Behörden in den USA und in Großbritannien. In Großbritannien wurde die Bank jüngst nochmals aufgrund von Compliance- und Geldwäschepräventionsmängeln gerügt; ihr wurde angedroht, dass sie keine Banklizenz zum 1. Januar 2021 in Großbritannien erhalten würde, wenn sich die Zustände nicht dramatisch verbessern, die Berichtsdichte wurde von Quartal- auf Monatsberichte erweitert. Zuständig im Vorstand: Herr Stuart Lewis, der vom Aufsichtsrat gerade mit einem neuen luxuriösen Vertrag ausgestattet wurde. - Die BaFin hat nach übereinstimmenden Presseberichten eine neuerliche Sonderprüfung der Bank angeordnet, und zwar nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes mit Schwerpunkt in London. Der Vorstand wird zu beantworten haben, worum es dabei geht. - Im Jahr 2019 zahlte die Bank insgesamt EUR 15 Mio. an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main für Verletzungen der Geldwäscheprävention im seinerzeitigen Bereich von Herrn Sewing und Herrn Campelli. Schadensersatzforderungen: Fehlanzeige. Stattdessen: Beförderung von Herrn Campelli in den Vorstand. - Ebenfalls 2019 wurde bekannt, dass die Bank noch bis 2019 eine intensive Geschäftsbeziehung mit Jeffrey Epstein unterhielt, obgleich bereits seit 2015 erhebliche Bedenken von Mitarbeitern geäußert worden waren und es zu verdächtigen Zahlungen gekommen war. Auch diese Geschäftsbeziehung wurde im seinerzeitigen Geschäftsbereich von Herrn Sewing und Herrn Campelli geführt. - Aufgrund der von der BaFin angeordneten Sondermaßnahme musste sich die Bank jüngst von mehreren tausend Kunden trennen, weil sie innerhalb eines Jahres nicht in der Lage war, für diese Kunden die notwendigen KYC-Unterlagen beizubringen. Die BaFin-Maßnahme wird noch Jahre andauern, es bestehen erhebliche Zweifel, ob der dafür hauptverantwortliche Vorstand, Herr Kuhnke, bzw. der Leiter der Anti-Financial-Crime-Unit, Herr Wilken, diesen Aufgaben gewachsen sind. - Es laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen die Bank und ihre Organe in den USA zu Geldwäschesachverhalten (siehe sogleich): Die Berichte der Anti-Financial-Crime-Unit an den Aufsichtsrat sind immer dieselben: Die Vorkehrungen zur Geldwäscheprävention sind unzureichend, die Abteilungen sind unterbesetzt und die bestehenden Regeln werden nicht zuverlässig befolgt. Gleichwohl hat der Aufsichtsrat unter der Leitung von Dr. Achleitner seit 2015 bis heute keine hinreichenden Maßnahmen getroffen, die eine gesetzmäßige Führung der Bankgeschäfte sicherstellen. Hinzu kommt ein vollständiges Aufsichtsversagen aufgrund persönlichen Interesses von Dr. Achleitner an Erhaltung seines Amtes im Zusammenhang mit dem Cerberus-Beratungsvertrag, unter dem im Jahre 2019 fixe monatliche Zahlungen in Höhe von EUR 1,5 Mio. zum Teil ohne jede Beratungsleistung an Cerberus flossen und der auch sonst unter keinem Gesichtspunkt einem Drittvergleich standhält (siehe dazu unten im Einzelnen Begründung zu TOP 12). Unzutreffende und verschleiernde Auskünfte des Vorstands zu diesem Komplex in der Hauptversammlung 2019 wurden vom Aufsichtsrat, insbesondere Herrn Dr. Achleitner, trotz persönlicher Involvierung und Kenntnis der tatsächlichen Umstände hingenommen. In der Bank türmen sich zudem Milliardenrisiken und entsprechende Risiken für notwendig werdende Kapitalmaßnahmen auf, über die zwar intern an den Aufsichtsrat berichtet wird, deren Tragweite aber den Aktionären und Anleihegläubigern verschwiegen werden. Der Aufsichtsrat unter Dr. Achleitner deckt mit seiner Feststellung des Jahresabschlusses und seinem Schweigen zu unzutreffenden Darstellungen in Geschäftsbericht, der Hauptversammlung sowie in Gerichtsverfahren seit Jahren eine Irreleitung der Aktionäre über die tatsächliche Kapitalkraft der Bank sowie das dringende Erfordernis einer erneuten Kapitalzufuhr: - Unter dem Codewort 'Square' werden von der Rechtsabteilung der Bank als mit Abstand größtes Rechtsrisiko der Gesellschaft in den quartalsweisen Berichten an Vorstand und Aufsichtsrat die strafrechtlichen Ermittlungen des US Department of Justice gegen die Bank und ihre Organe im Zusammenhang mit überlappenden Sachverhalten und Personenkreisen aus dem russischen Mirror Trade und analogen Sachverhalten ('Russian Bond Mirror Trade') bei der Danske Bank geführt, für die die Bank jedenfalls als Korrespondenzbank Gelder in die USA transferierte. Die neuerlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen/Durchsuchungen bei der Bank im Jahre 2019 sind auf ein Rechtshilfeersuchen des FBI in dieser Sache zurückzuführen, das neben der Staatsanwaltschaft Frankfurt auch mit den Strafverfolgungsbehörden in Estland zusammenarbeitet. Die Bank ist hier Beschuldigte, nicht lediglich Adressat von Auskunftsersuchen wie im Geschäftsbericht dargelegt. Das Risiko dürfte in Ansehung ähnlich gelagerter Fälle (HSBC, BNP Paribas) den gegenwärtigen Rückstellungsumfang der Bank mehrfach übersteigen. Die Vorenthaltung dieses Risikos gegenüber Investoren erfolgt vorsätzlich, da die Riebeck-Brauerei Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer bereits 2018 im Verfahren AG Frankfurt am Main, Az: HRB 30000 F 181 wie folgt auf diese Überschneidungen ausdrücklich hingewiesen hat: 'Es gibt deutliche personelle Überschneidungen zwischen den Akteuren der Russischen Mirror Trades bei der Antragsgegnerin [Deutsche Bank] und den Personen, die hinter Milliardentransfers über die Danske-Bank Estland stehen, etwa die Promsberbank und deren Großaktionär Alexander Grigoriev (offenbar mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst), die von diesen kontrollierten Lantana-Gesellschaften, der Cousin von Wladimir Putin sowie Alexei Kulikov. Diese Personen stehen in Verbindung mit den Gesellschaften Chadborg, Cherryfield
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April 22, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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