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(2)

EANS-Adhoc: STRABAG SE: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung bedingte Auszahlung einer verminderten Dividende im Herbst 2020 vor

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro 
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der 
  Emittent verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
* Vorschlag auf bedingte Auszahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,90 je Aktie 
zum 30.11.2020 
* Kernaktionariat unterstützt Gewinnverwendungsvorschlag 
 
 
Ausschüttungen/Dividendenbeschlüsse 
23.04.2020 
 
Wien - Der Vorstand der STRABAG SE informiert: 
 
Die seit dem Börsegang 2007 kontinuierlich verfolgte Dividendenpolitik 
rechtfertigt aufgrund des sehr guten Konzernergebnisses 2019 in Höhe von EUR 
371,7 Mio. eine Ausschüttung von bis zu EUR 1,80 pro Aktie. Diese soll auf EUR 
0,90 pro Aktie halbiert werden. 
 
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise soll sichergestellt werden, dass auch 
die Auszahlung einer solcherart gekürzten Dividende die Liquidität der 
Gesellschaft nicht ungebührlich belastet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 
STRABAG SE sind daher am heutigen Tag übereingekommen, folgenden 
Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung, der von den in einem 
Syndikat verbundenen Kernaktionären der STRABAG SE - Raiffeisen/UNIQA, Rasperia 
und Haselsteiner-Gruppe - unterstützt wird, zu erstatten: 
 
"Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Bilanzgewinn in der Höhe von EUR 
121,00 Mio. 
 
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von EUR 0,90 je 
(dividendenberechtigter) Stückaktie vor. Der Restbetrag soll auf neue Rechnung 
vorgetragen werden. 
 
Der Anspruch auf die Dividende und die Auszahlung stehen unter der 
aufschiebenden Bedingung, dass die Gesamtsumme der liquiden Mittel der 
Gesellschaft sowie aller von ihr gemäß den anwendbaren Internationalen 
Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) vollkonsolidierten Unternehmen zuzüglich 
vertraglich zugesagter, aber nicht ausgenutzter Kredite zum Stichtag 31.10.2020 
auch bei Auszahlung der Dividende den Betrag von EUR 1 Mrd. nicht 
unterschreitet. Als liquide Mittel gelten Wertpapiere, Kassenbestand, Guthaben 
bei Kreditinstituten gemäß IFRS/IAS. 
 
Die Gesellschaft wird bis zum 25.11.2020 eine Bestätigung der KPMG Austria GmbH 
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, zur Gesamtsumme der 
liquiden Mittel zuzüglich vertraglich zugesagter, aber nicht ausgenutzter 
Kredite zum Stichtag 31.10.2020 einholen und bekanntgeben, ob die oben 
angeführte Bedingung erfüllt ist (Dividendenbekanntmachung). 
 
Bei Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist der 30.11.2020 der Dividenden- 
Zahltag und der 26.11.2020 der Dividenden-Extag. 
 
Sofern die aufschiebende Bedingung nicht eintritt, wird auch der auf die 
beschlossene Dividende entfallende Teil des Bilanzgewinns auf neue Rechnung 
vorgetragen." 
 
Für das Geschäftsjahr 2020 lässt sich eine verlässliche Einschätzung der Effekte 
der Coronavirus-Krise auf das Ergebnis und damit auf die angestrebte EBIT-Marge 
der STRABAG SE nach wie vor nicht abgeben. Aus heutiger Sicht geht der Vorstand 
von einer um ca. 10 % verringerten Leistung und einem leicht abgeschwächten 
Ergebnis für das Jahr 2020 aus. 
 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
STRABAG SE 
Diana Neumüller-Klein 
Head of Corporate Communications & Investor Relations 
Tel:   +43 1 22422-1116 
diana.klein@strabag.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 23, 2020 09:00 ET (13:00 GMT)

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