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DGAP-HV: QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in 
Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
QSC AG Köln Wertpapierkennnummer 513700 / ISIN DE0005137004 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) eröffnet 
die Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf 
absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land 
Nordrhein-Westfalen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln 
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die 
Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die 
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der QSC AG 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der 
Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu 
machen. 
 
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Mittwoch, den 20. Mai 
2020, um 11:00 Uhr (MESZ), *stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung *ein*, die als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten wird.* 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der QSC 
AG, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln, statt und 
wird für form- und fristgerecht zur Hauptversammlung 
angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in voller 
Länge in Bild und Ton über das passwortgeschützte HV-Portal 
unter 
 
www.qsc.de/hv 
 
übertragen. Die Zugangsdaten für das HV-Portal werden mit den 
persönlichen Einladungsunterlagen übersandt. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht 
berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten werden gebeten, die 
besonderen Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des 
Stimmrechts (keine elektronische Teilnahme) und zu den 
Rechten der Aktionäre in Abschnitt III. zu beachten. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC 
   AG zum 31. Dezember 2019 mit dem Lagebericht für die 
   Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2019 mit dem Lagebericht für den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 in Gesellschaft und Konzern und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen 
   können von der Einberufung der Hauptversammlung an und 
   während der Hauptversammlung über die Internetseite 
   der QSC AG unter 
 
   www.qsc.de/hv 
 
   eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
   Tagesordnung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 von 
   4.775.942,69 Euro wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          = 3.725.174,61 
   Dividende von 0,03 Euro je  Euro 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   = 1.050.768,08 
                               Euro 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag in vorstehendem 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf 
   dem am 25. März 2020 dividendenberechtigten 
   Grundkapital in Höhe von 124.172.487,00 Euro, 
   eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich 
   bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall 
   wird von Vorstand und Aufsichtsrat der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, 
   der unverändert eine Ausschüttung von 0,03 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die 
   Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt: Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 
   damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der 
   auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, 
   vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
   Betrag entsprechend. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am 26. Mai 2020 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Vorstands wird für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und 
   Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der Firma 
   und die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung* 
 
   Mit dem Verkauf der 100-prozentigen 
   Tochtergesellschaft Plusnet GmbH beginnt eine neue 
   Wachstumsära für die Gesellschaft. Die Gesellschaft 
   will diese neue Ära nun auch durch eine neue 
   Firmierung dokumentieren. Die neue Firma Q.BEYOND AG 
   steht für die Konzentration auf die drei 
   Wachstumsmärkte Internet of Things, Cloud, und SAP 
   sowie das fokussierte und skalierbare Geschäftsmodell. 
 
   Die Gesellschaft erwartet nach eingehender Prüfung, 
   dass zur Vorbereitung der aufgrund der Änderung 
   der Firma erforderlichen vielfältigen 
   organisatorischen Maßnahmen (wie u. a. die 
   Änderung der Internetpräsenz der Gesellschaft, 
   des Börsentickersymbols, der Geschäftsbriefe, interner 
   und externer Kommunikationsmedien, Pressematerialien 
   sowie des Corporate Design) ein Zeitraum von 
   mindestens vier Monaten eingeplant werden muss, bevor 
   die gemäß diesem Tagesordnungspunkt 6 zur 
   Beschlussfassung vorgeschlagene Änderung der 
   Firma rechtswirksam werden soll. 
 
   Der Vorstand soll daher angewiesen werden, den 
   Beschluss zur Änderung der Satzung gemäß 
   diesem Tagesordnungspunkt 6 nach Abschluss dieser 
   Vorbereitungsmaßnahmen zur Eintragung in das 
   Handelsregister anzumelden, und zwar spätestens am 15. 
   November 2020. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Firma der Gesellschaft wird in 'Q.BEYOND AG' 
   geändert. 
 
   § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz, Dauer) wird 
   geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
    '(1) Die Gesellschaft führt den Namen 
 
    Q.BEYOND AG.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss zur 
   Änderung der Satzung gemäß diesem 
   Tagesordnungspunkt 6 nach Abschluss der im 
   Zusammenhang mit der Firmenänderung durchzuführenden 
   Vorbereitungsmaßnahmen zur Eintragung in das 
   Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, 
   spätestens aber am 15. November 2020. 
7. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen in § 18 
   (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht), § 19a 
   (Einsatz moderner Medien) und § 20 (Stimmrecht) unter 
   anderem zur Anpassung an Änderungen durch das 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)* 
 
   Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 
   2019 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 50 
   vom 19. Dezember 2019) werden u.a. die Regelungen zu 
   den Mitteilungen für die Aktionäre im Vorfeld der 
   Hauptversammlung (§§ 125, 128 AktG) und zur Ausübung 
   des Stimmrechts durch Kreditinstitute und 
   geschäftsmäßig Handelnde in § 135 AktG geändert. 
 
   Die Änderungen in §§ 125, 128 AktG finden erst ab 
   dem 3. September 2020 und erstmals auf 
   Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. 
   September 2020 einberufen werden. Die Änderungen 
   in § 135 AktG sind bereits am 1. Januar 2020 in Kraft 
   getreten. Die Satzung soll hieran angepasst werden. 
   Des Weiteren sollen die Modalitäten der Anmeldung zur 
   Hauptversammlung an die Praxisentwicklung angepasst 
   werden. 
 

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April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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