
DGAP-News: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. QSC AG Köln Wertpapierkennnummer 513700 / ISIN DE0005137004 Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der QSC AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Mittwoch, den 20. Mai 2020, um 11:00 Uhr (MESZ), *stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung *ein*, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.* Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der QSC AG, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln, statt und wird für form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über das passwortgeschützte HV-Portal unter www.qsc.de/hv übertragen. Die Zugangsdaten für das HV-Portal werden mit den persönlichen Einladungsunterlagen übersandt. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten werden gebeten, die besonderen Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt III. zu beachten. I. *TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2019 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 von 4.775.942,69 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer = 3.725.174,61 Dividende von 0,03 Euro je Euro dividendenberechtigter Stückaktie Vortrag auf neue Rechnung = 1.050.768,08 Euro Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 25. März 2020 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 124.172.487,00 Euro, eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Der Anspruch auf die Dividende ist am 26. Mai 2020 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über eine Änderung der Firma und die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung* Mit dem Verkauf der 100-prozentigen Tochtergesellschaft Plusnet GmbH beginnt eine neue Wachstumsära für die Gesellschaft. Die Gesellschaft will diese neue Ära nun auch durch eine neue Firmierung dokumentieren. Die neue Firma Q.BEYOND AG steht für die Konzentration auf die drei Wachstumsmärkte Internet of Things, Cloud, und SAP sowie das fokussierte und skalierbare Geschäftsmodell. Die Gesellschaft erwartet nach eingehender Prüfung, dass zur Vorbereitung der aufgrund der Änderung der Firma erforderlichen vielfältigen organisatorischen Maßnahmen (wie u. a. die Änderung der Internetpräsenz der Gesellschaft, des Börsentickersymbols, der Geschäftsbriefe, interner und externer Kommunikationsmedien, Pressematerialien sowie des Corporate Design) ein Zeitraum von mindestens vier Monaten eingeplant werden muss, bevor die gemäß diesem Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Änderung der Firma rechtswirksam werden soll. Der Vorstand soll daher angewiesen werden, den Beschluss zur Änderung der Satzung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 6 nach Abschluss dieser Vorbereitungsmaßnahmen zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, und zwar spätestens am 15. November 2020. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Firma der Gesellschaft wird in 'Q.BEYOND AG' geändert. § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz, Dauer) wird geändert und wie folgt neu gefasst: '(1) Die Gesellschaft führt den Namen Q.BEYOND AG.' Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss zur Änderung der Satzung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 6 nach Abschluss der im Zusammenhang mit der Firmenänderung durchzuführenden Vorbereitungsmaßnahmen zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, spätestens aber am 15. November 2020. 7. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen in § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht), § 19a (Einsatz moderner Medien) und § 20 (Stimmrecht) unter anderem zur Anpassung an Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)* Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 50 vom 19. Dezember 2019) werden u.a. die Regelungen zu den Mitteilungen für die Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung (§§ 125, 128 AktG) und zur Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde in § 135 AktG geändert. Die Änderungen in §§ 125, 128 AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden. Die Änderungen in § 135 AktG sind bereits am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Satzung soll hieran angepasst werden. Des Weiteren sollen die Modalitäten der Anmeldung zur Hauptversammlung an die Praxisentwicklung angepasst werden.
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April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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