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DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 - 
- Wertpapierkennnr. KC0100 - Absage der einberufenen ordentlichen 
Hauptversammlung und 
Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung 
als virtuelle Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und der 
bestehenden behördlichen Verordnungen sowie zum Schutz vor 
Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten wird die durch 
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 einberufene 
ordentliche Hauptversammlung der Klöckner & Co SE abgesagt. Die im 
Bundesanzeiger vom 30. März 2020 bekanntgemachte Einladung ist damit 
gegenstandslos. 
 
Gleichzeitig laden wir Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Klöckner & Co SE am Mittwoch, 20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ), 
die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der 
Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet, neu ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co 
   SE und den Konzern und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es 
   daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und 
   daher vom Zeitpunkt der Einberufung an sowie während 
   der Hauptversammlung unter der Internet-Adresse 
 
   www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen 
   darüber hinaus von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers, des 
   Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts des 
      Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 
      2020 sowie 
   c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen in den 
      Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit 
      diese inhaltlich den Vorgaben für den 
      verkürzten Abschluss und den 
      Zwischenlagebericht im 
      Halbjahresfinanzbericht entsprechen und 
      vor der ordentlichen Hauptversammlung 
      2021 erstellt werden, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 
   6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde. 
 
*Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend COVID-19-Gesetz) 
aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet am 20. Mai 2020 um 10:30 Uhr 
(MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf, 
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf statt. Angemeldete 
Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
verfolgen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr 
Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. 
 
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre, die sich selbst oder über einen 
Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich einberufenen und 
nunmehr abgesagten Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, sich 
zu der virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden müssen. Gleiches 
gilt für den Fall bereits abgegebener Stimmen oder 
Bevollmächtigungen sowie für etwaig gestellte Anträge, 
Wahlvorschläge oder Ergänzungsverlangen. 
 
*Teilnahmevoraussetzungen sowie Hinweise zur Ausübung des 
Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und 
sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr 
MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten 
Online-Service unter der Internet-Adresse 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der 
virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen 
können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt. 
 
Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen 
oder die am 8. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister 
eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post 
übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten 
(Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres 
Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können 
Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
für die (virtuelle) Hauptversammlung anmelden und die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung 
Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl 
abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist 
ebenfalls nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) 
möglich. 
 
Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über 
ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als 
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur 
Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der 
virtuellen Hauptversammlung ist insoweit der Tag der virtuellen 
Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im 
Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20. Mai 2020 (jeweils 
einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren 
Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst 
nach der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical 
Record Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche 
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund 
gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen im Postlauf kommen kann. Da 
Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 13. Mai 
2020 bei der Gesellschaft eingehen, aus rechtlichen Gründen leider 
nicht mehr berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen nach 
Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
oder per Telefax. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten* 
 

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April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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