DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 - - Wertpapierkennnr. KC0100 - Absage der einberufenen ordentlichen Hauptversammlung und Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und der bestehenden behördlichen Verordnungen sowie zum Schutz vor Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten wird die durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Klöckner & Co SE abgesagt. Die im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 bekanntgemachte Einladung ist damit gegenstandslos. Gleichzeitig laden wir Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Mittwoch, 20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ), die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet, neu ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und daher vom Zeitpunkt der Einberufung an sowie während der Hauptversammlung unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020, b) zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2020 sowie c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit diese inhaltlich den Vorgaben für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht im Halbjahresfinanzbericht entsprechen und vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021 erstellt werden, zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde. *Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung* Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend COVID-19-Gesetz) aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die virtuelle Hauptversammlung findet am 20. Mai 2020 um 10:30 Uhr (MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf statt. Angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über unseren Hauptversammlungs-Online-Service unter www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html verfolgen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre, die sich selbst oder über einen Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich einberufenen und nunmehr abgesagten Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, sich zu der virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden müssen. Gleiches gilt für den Fall bereits abgegebener Stimmen oder Bevollmächtigungen sowie für etwaig gestellte Anträge, Wahlvorschläge oder Ergänzungsverlangen. *Teilnahmevoraussetzungen sowie Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG* *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 89 2070 37951 oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Service unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt. Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen oder die am 8. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html für die (virtuelle) Hauptversammlung anmelden und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist ebenfalls nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) möglich. Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ist insoweit der Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20. Mai 2020 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst nach der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen im Postlauf kommen kann. Da Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 13. Mai 2020 bei der Gesellschaft eingehen, aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html oder per Telefax. *Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten*
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