DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-04-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 -
- Wertpapierkennnr. KC0100 - Absage der einberufenen ordentlichen
Hauptversammlung und
Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und der
bestehenden behördlichen Verordnungen sowie zum Schutz vor
Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten wird die durch
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 einberufene
ordentliche Hauptversammlung der Klöckner & Co SE abgesagt. Die im
Bundesanzeiger vom 30. März 2020 bekanntgemachte Einladung ist damit
gegenstandslos.
Gleichzeitig laden wir Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
der Klöckner & Co SE am Mittwoch, 20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ),
die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der
Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet, neu ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co
SE und den Konzern und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es
daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und
daher vom Zeitpunkt der Einberufung an sowie während
der Hauptversammlung unter der Internet-Adresse
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen
darüber hinaus von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020,
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr
2020 sowie
c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen in den
Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit
diese inhaltlich den Vorgaben für den
verkürzten Abschluss und den
Zwischenlagebericht im
Halbjahresfinanzbericht entsprechen und
vor der ordentlichen Hauptversammlung
2021 erstellt werden,
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs.
6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
*Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung*
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend COVID-19-Gesetz)
aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des
Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung findet am 20. Mai 2020 um 10:30 Uhr
(MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf,
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf statt. Angemeldete
Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über unseren
Hauptversammlungs-Online-Service unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
verfolgen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr
Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre, die sich selbst oder über einen
Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich einberufenen und
nunmehr abgesagten Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, sich
zu der virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden müssen. Gleiches
gilt für den Fall bereits abgegebener Stimmen oder
Bevollmächtigungen sowie für etwaig gestellte Anträge,
Wahlvorschläge oder Ergänzungsverlangen.
*Teilnahmevoraussetzungen sowie Hinweise zur Ausübung des
Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und
sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr
MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax)
Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 89 2070 37951
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten
Online-Service unter der Internet-Adresse
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der
virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen
können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt.
Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen
oder die am 8. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister
eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post
übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten
(Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres
Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können
Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
für die (virtuelle) Hauptversammlung anmelden und die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung
Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl
abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist
ebenfalls nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ)
möglich.
Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über
ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur
Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der
virtuellen Hauptversammlung ist insoweit der Tag der virtuellen
Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im
Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20. Mai 2020 (jeweils
einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst
nach der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen.
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical
Record Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund
gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen im Postlauf kommen kann. Da
Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 13. Mai
2020 bei der Gesellschaft eingehen, aus rechtlichen Gründen leider
nicht mehr berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen nach
Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege über unseren
Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
oder per Telefax.
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten*
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April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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