DJ DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-04-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 -
- Wertpapierkennnr. KC0100 - Absage der einberufenen ordentlichen
Hauptversammlung und
Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und der
bestehenden behördlichen Verordnungen sowie zum Schutz vor
Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten wird die durch
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 einberufene
ordentliche Hauptversammlung der Klöckner & Co SE abgesagt. Die im
Bundesanzeiger vom 30. März 2020 bekanntgemachte Einladung ist damit
gegenstandslos.
Gleichzeitig laden wir Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
der Klöckner & Co SE am Mittwoch, 20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ),
die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der
Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet, neu ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co
SE und den Konzern und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es
daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und
daher vom Zeitpunkt der Einberufung an sowie während
der Hauptversammlung unter der Internet-Adresse
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen
darüber hinaus von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020,
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr
2020 sowie
c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen in den
Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit
diese inhaltlich den Vorgaben für den
verkürzten Abschluss und den
Zwischenlagebericht im
Halbjahresfinanzbericht entsprechen und
vor der ordentlichen Hauptversammlung
2021 erstellt werden,
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs.
6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
*Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung*
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend COVID-19-Gesetz)
aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des
Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung findet am 20. Mai 2020 um 10:30 Uhr
(MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf,
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf statt. Angemeldete
Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über unseren
Hauptversammlungs-Online-Service unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
verfolgen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr
Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre, die sich selbst oder über einen
Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich einberufenen und
nunmehr abgesagten Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, sich
zu der virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden müssen. Gleiches
gilt für den Fall bereits abgegebener Stimmen oder
Bevollmächtigungen sowie für etwaig gestellte Anträge,
Wahlvorschläge oder Ergänzungsverlangen.
*Teilnahmevoraussetzungen sowie Hinweise zur Ausübung des
Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und
sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr
MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax)
Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 89 2070 37951
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten
Online-Service unter der Internet-Adresse
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der
virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen
können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt.
Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen
oder die am 8. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister
eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post
übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten
(Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres
Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können
Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
für die (virtuelle) Hauptversammlung anmelden und die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung
Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl
abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist
ebenfalls nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ)
möglich.
Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über
ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur
Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der
virtuellen Hauptversammlung ist insoweit der Tag der virtuellen
Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im
Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20. Mai 2020 (jeweils
einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst
nach der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen.
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical
Record Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund
gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen im Postlauf kommen kann. Da
Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 13. Mai
2020 bei der Gesellschaft eingehen, aus rechtlichen Gründen leider
nicht mehr berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen nach
Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege über unseren
Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
oder per Telefax.
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der -2-
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen für die virtuelle Hauptversammlung. Das Formular wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html im Internet abrufbar. Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 89 2070 37951 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Sie zudem auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Bevollmächtigten nicht physisch präsent sein werden und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Stellung von Fragen oder Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden. Die erstmalige Erteilung von Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann bis zum 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 89 2070 37951 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html erfolgen. Über unseren Hauptversammlungs-Online-Service können Sie Ihre Weisungen - wenn gewünscht - noch bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter am Tag der virtuellen Hauptversammlung ändern. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) berücksichtigt. *Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl* Sie oder Ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Für die Stimmabgabe per Briefwahl stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung: Zum einen kann die Stimmabgabe per Briefwahl postalisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html im Internet abrufbar. Zum anderen kann die Briefwahl auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html erfolgen. Erstmalige Abstimmungen per Briefwahl müssen spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 89 2070 37951 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html erfolgen. Die Änderung der Briefwahlstimmen kann bis zur Schließung der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe per Briefwahl die betreffenden Aktien durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, so ist dies möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen oder sonstige Bevollmächtige können sich der Briefwahl bedienen. Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) berücksichtigt. *(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge* Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird die Gesellschaft den Aktionären die Möglichkeit einräumen, in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG (Gegen-)Anträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln: (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) zu richten: Klöckner & Co SE Zentralbereich Legal & Compliance Am Silberpalais 1 47057 Duisburg Telefax: +49 203 57900 2116 E-Mail: hv@kloeckner.com Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sind. Entsprechende (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG, § 1 Abs. 3 COVID-19-Gesetz* Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 200.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise und Unterlagen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
folgender Adresse zugehen:
Klöckner & Co SE
Zentralbereich Legal & Compliance
Am Silberpalais 1
47057 Duisburg
*Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen
Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2
COVID-19-Gesetz*
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Fragen können bis spätestens zwei Tage vor
der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingereicht
werden.
Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten können ihre Fragen bis Sonntag, 17. Mai 2020 (24:00
Uhr MESZ), der Gesellschaft *ausschließlich über unseren
Hauptversammlungs-Online-Service*
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
einreichen.
Der Vorstand ist nicht verpflichtet, sämtliche Fragen zu
beantworten. Er kann nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen
entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet; er kann Fragen
zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle
Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und
institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt
werden.
*Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß §
245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz*
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigten,
die das Stimmrecht ausgeübt haben, auch ohne physisches Erscheinen
in der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 im Wege elektronischer
Kommunikation über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
während der virtuellen Hauptversammlung erklärt werden.
*Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante
Informationen zugänglich sind*
Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur virtuellen
Hauptversammlung einschließlich einer weitergehenden
Erläuterung zu den vorstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre
sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen
sind über die Internetseite
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
zugänglich.
*Übertragung der virtuellen Hauptversammlung*
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird am 20. Mai 2020 ab 10:30
Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über unseren
Hauptversammlungs-Online-Service unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
übertragen. Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den
Versammlungsleiter, die Rede des Vorstandsvorsitzenden sowie der
Bericht des Aufsichtsrats werden zusätzlich live in Bild und Ton
öffentlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
übertragen. Nach Abschluss der Hauptversammlung werden letztgenannte
Beiträge dort als Aufzeichnung zur Verfügung stehen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung ist
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 249.375.000,00 in
99.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die
jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen
Hauptversammlung daher 99.750.000.
*Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Wenn Sie sich für die virtuelle Hauptversammlung anmelden oder eine
Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten
über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Klöckner & Co SE verarbeitet diese Daten im Rahmen der
Hauptversammlung als Verantwortlicher unter Beachtung der
Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit
Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der
DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur virtuellen
Hauptversammlung:
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
Sollten Sie einen Vertreter bevollmächtigen, bitten wir Sie, diesen
über die Datenschutzinformationen zu informieren.
Duisburg, im April 2020
*Klöckner & Co SE*
_Der Vorstand_
2020-04-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Klöckner & Co SE
Am Silberpalais 1
47057 Duisburg
Deutschland
Telefon: +49 203 3072290
E-Mail: Felix.Schmitz@kloeckner.com
Internet: https://www.kloeckner.com
ISIN: DE000KC01000
WKN: KC0100
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1029683 2020-04-24
(END) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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