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(2)

DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 - 
- Wertpapierkennnr. KC0100 - Absage der einberufenen ordentlichen 
Hauptversammlung und 
Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung 
als virtuelle Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und der 
bestehenden behördlichen Verordnungen sowie zum Schutz vor 
Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten wird die durch 
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 einberufene 
ordentliche Hauptversammlung der Klöckner & Co SE abgesagt. Die im 
Bundesanzeiger vom 30. März 2020 bekanntgemachte Einladung ist damit 
gegenstandslos. 
 
Gleichzeitig laden wir Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Klöckner & Co SE am Mittwoch, 20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ), 
die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der 
Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet, neu ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co 
   SE und den Konzern und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es 
   daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und 
   daher vom Zeitpunkt der Einberufung an sowie während 
   der Hauptversammlung unter der Internet-Adresse 
 
   www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen 
   darüber hinaus von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers, des 
   Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts des 
      Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 
      2020 sowie 
   c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen in den 
      Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit 
      diese inhaltlich den Vorgaben für den 
      verkürzten Abschluss und den 
      Zwischenlagebericht im 
      Halbjahresfinanzbericht entsprechen und 
      vor der ordentlichen Hauptversammlung 
      2021 erstellt werden, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 
   6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde. 
 
*Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend COVID-19-Gesetz) 
aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet am 20. Mai 2020 um 10:30 Uhr 
(MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf, 
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf statt. Angemeldete 
Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
verfolgen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr 
Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. 
 
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre, die sich selbst oder über einen 
Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich einberufenen und 
nunmehr abgesagten Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, sich 
zu der virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden müssen. Gleiches 
gilt für den Fall bereits abgegebener Stimmen oder 
Bevollmächtigungen sowie für etwaig gestellte Anträge, 
Wahlvorschläge oder Ergänzungsverlangen. 
 
*Teilnahmevoraussetzungen sowie Hinweise zur Ausübung des 
Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und 
sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr 
MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten 
Online-Service unter der Internet-Adresse 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der 
virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen 
können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt. 
 
Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen 
oder die am 8. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister 
eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post 
übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten 
(Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres 
Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können 
Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
für die (virtuelle) Hauptversammlung anmelden und die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung 
Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl 
abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist 
ebenfalls nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) 
möglich. 
 
Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über 
ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als 
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur 
Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der 
virtuellen Hauptversammlung ist insoweit der Tag der virtuellen 
Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im 
Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20. Mai 2020 (jeweils 
einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren 
Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst 
nach der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical 
Record Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche 
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund 
gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen im Postlauf kommen kann. Da 
Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 13. Mai 
2020 bei der Gesellschaft eingehen, aus rechtlichen Gründen leider 
nicht mehr berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen nach 
Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
oder per Telefax. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der -2-

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch 
eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der 
Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung 
erforderlich. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre 
zusammen mit den Einladungsunterlagen für die virtuelle 
Hauptversammlung. Das Formular wird Aktionären ferner jederzeit auf 
Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
im Internet abrufbar. 
 
Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber 
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die 
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser 
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse 
(postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Sie 
zudem auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen. 
 
Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, 
so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. 
Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Bevollmächtigten nicht physisch 
präsent sein werden und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur 
durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben können. 
 
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Stellung von Fragen 
oder Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei 
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme 
enthalten werden. 
 
Die erstmalige Erteilung von Vollmachten zugunsten der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann bis zum 13. Mai 
2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, 
per Telefax oder per E-Mail) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
erfolgen. 
 
Über unseren Hauptversammlungs-Online-Service können Sie Ihre 
Weisungen - wenn gewünscht - noch bis zur Schließung der 
Abstimmung durch den Versammlungsleiter am Tag der virtuellen 
Hauptversammlung ändern. 
 
Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander 
abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt 
abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service 
abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen 
Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform 
(einschließlich Telefax) berücksichtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl* 
 
Sie oder Ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht per Briefwahl 
ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung 
zur virtuellen Hauptversammlung sowie eine Eintragung im 
Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen 
Hauptversammlung erforderlich. 
 
Für die Stimmabgabe per Briefwahl stehen unterschiedliche Wege zur 
Verfügung: 
 
Zum einen kann die Stimmabgabe per Briefwahl postalisch, per Telefax 
oder per E-Mail erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhalten 
Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Das 
Formular für die Briefwahl wird Aktionären ferner jederzeit auf 
Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
im Internet abrufbar. 
 
Zum anderen kann die Briefwahl auch über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
erfolgen. 
 
Erstmalige Abstimmungen per Briefwahl müssen spätestens bis zum 
Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden 
Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
erfolgen. 
 
Die Änderung der Briefwahlstimmen kann bis zur Schließung 
der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Möchte ein Aktionär 
trotz bereits erfolgter Stimmabgabe per Briefwahl die betreffenden 
Aktien durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, so ist dies 
möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten 
Stimmabgabe. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 
Abs. 8 AktG genannte Personen oder sonstige Bevollmächtige können 
sich der Briefwahl bedienen. 
 
Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl 
Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die 
zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf 
unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende 
Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben 
wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen 
Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und 
zuletzt Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) 
berücksichtigt. 
 
*(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge* 
 
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der 
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der 
gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. 
Gleichwohl wird die Gesellschaft den Aktionären die Möglichkeit 
einräumen, in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG 
(Gegen-)Anträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung 
nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln: 
 
(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 
127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail) zu richten: 
 
 Klöckner & Co SE 
 Zentralbereich Legal & Compliance 
 Am Silberpalais 1 
 47057 Duisburg 
 Telefax: +49 203 57900 2116 
 E-Mail: hv@kloeckner.com 
 
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden 
(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß 
den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der 
Verwaltung im Internet unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis 
spätestens zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen 
sind. 
 
Entsprechende (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge werden in der 
Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der 
Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und 
auch nicht anderweitig behandelt. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG, § 
1 Abs. 3 COVID-19-Gesetz* 
 
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 
AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen 
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
500.000,00 erreichen (dies entspricht 200.000 Stückaktien der 
Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. 
 
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft 
schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise 
und Unterlagen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. 
spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

folgender Adresse zugehen: 
 
 Klöckner & Co SE 
 Zentralbereich Legal & Compliance 
 Am Silberpalais 1 
 47057 Duisburg 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen 
Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 
COVID-19-Gesetz* 
 
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den 
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation eingeräumt. Fragen können bis spätestens zwei Tage vor 
der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingereicht 
werden. 
 
Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten können ihre Fragen bis Sonntag, 17. Mai 2020 (24:00 
Uhr MESZ), der Gesellschaft *ausschließlich über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service* 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
einreichen. 
 
Der Vorstand ist nicht verpflichtet, sämtliche Fragen zu 
beantworten. Er kann nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen 
entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet; er kann Fragen 
zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle 
Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und 
institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt 
werden. 
 
*Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 
245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz* 
 
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 
1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, 
die das Stimmrecht ausgeübt haben, auch ohne physisches Erscheinen 
in der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 im Wege elektronischer 
Kommunikation über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
während der virtuellen Hauptversammlung erklärt werden. 
 
*Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante 
Informationen zugänglich sind* 
 
Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur virtuellen 
Hauptversammlung einschließlich einer weitergehenden 
Erläuterung zu den vorstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre 
sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen 
sind über die Internetseite 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
zugänglich. 
 
*Übertragung der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird am 20. Mai 2020 ab 10:30 
Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
übertragen. Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den 
Versammlungsleiter, die Rede des Vorstandsvorsitzenden sowie der 
Bericht des Aufsichtsrats werden zusätzlich live in Bild und Ton 
öffentlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
übertragen. Nach Abschluss der Hauptversammlung werden letztgenannte 
Beiträge dort als Aufzeichnung zur Verfügung stehen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 249.375.000,00 in 
99.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die 
jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen 
Hauptversammlung daher 99.750.000. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Wenn Sie sich für die virtuelle Hauptversammlung anmelden oder eine 
Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten 
über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um 
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Die Klöckner & Co SE verarbeitet diese Daten im Rahmen der 
Hauptversammlung als Verantwortlicher unter Beachtung der 
Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller 
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit 
Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der 
DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur virtuellen 
Hauptversammlung: 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
Sollten Sie einen Vertreter bevollmächtigen, bitten wir Sie, diesen 
über die Datenschutzinformationen zu informieren. 
 
Duisburg, im April 2020 
 
*Klöckner & Co SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-04-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Klöckner & Co SE 
             Am Silberpalais 1 
             47057 Duisburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 203 3072290 
E-Mail:      Felix.Schmitz@kloeckner.com 
Internet:    https://www.kloeckner.com 
ISIN:        DE000KC01000 
WKN:         KC0100 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1029683 2020-04-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
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