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DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in München 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440 
ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Donnerstag, den 28. Mai 2020, 11:00 Uhr, 
 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Die Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Rosenheimer 
Str. 141 h, 81671 München, abgehalten. Für Aktionäre, die sich frist- und formgerecht 
zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
oder deren Bevollmächtigte, wird über das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
passwortgeschützte Aktionärsportal die Hauptversammlung in Bild und Ton in voller 
Länge live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich 
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Erläuterungen hierzu 
sowie zu den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt II. näher ausgeführt. 
 
I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte der 
   ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Diese Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter der 
   Internetseite 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 am 04. März 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen 
   Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 17.127.851,70 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,55 je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
   insgesamt Euro 10.140.248,40. 
 
   b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von Euro 3.976.568,00. 
 
   c) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro 
   3.011.035,30. 
 
   Bis zur Hauptversammlung am 28. Mai 2020 kann sich durch den Erwerb eigener 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei 
   unveränderter Ausschüttung von Euro 2,55 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 03. Juni 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 
   zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau und 
   Klaus Bauer sind von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2019 für 
   die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt worden. Nach dem 
   altersbedingten Ausscheiden des langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft Peter Kirn wurde das Aufsichtsratsmitglied Moritz Zimmermann 
   auf Antrag der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. 
   Oktober 2019 mit Wirkung bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung 
   gerichtlich bestellt. 
 
   Somit enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung die Amtszeiten sämtlicher 
   derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die Neuwahl 
   des Aufsichtsrates erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder 
   sind als Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 
   Absatz (1), 101 Absatz (1) Aktiengesetz). 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Geschäftsjahres 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, Chief Technology Officer (CTO) für 
   SAP Customer Experience bei der SAP SE. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Zimmermann erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die 
   Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
   Herr Zimmermann hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in 
   seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der 
   Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Zimmermann als Kandidat für 
   den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Zimmermann* 
 
   *Persönliche Daten:* Geburtsdatum: 
                        29.09.1976 
                        Geburtsort: Köln 
 
   *Ausbildung:* 
 
   - Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und 
   Sozialwissenschaften in St. Gallen (Bachelor of Economics) 
 
   - Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians 
   Universität in München 
 
   *Beruflicher Werdegang:* 
 
   1998 - 2014 Hybris AG, Mitgründer und Geschäftsführer 
 
   2014 - 2017 SAP SE, Senior Vice President Global Presales für SAP Hybris 
 
   2017 - heute SAP SE, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer 
   Experience 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
   - ATOSS Software AG (seit 2019) 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Zimmermann stehen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   bereit. 
 
   b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, 
   Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes 
   die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
   Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht 
   außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu 
   Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionären. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau:* 
 
   *Persönliche Daten:  Geburtsdatum: 
   *                    12.10.1944 
                        Geburtsort: Sagan 
 
   *Ausbildung:* 
 
   - Studium der Betriebswirtschaftslehre in München 
 
   - Studium der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in Berlin 
 
   - Tätigkeit als Journalist in Augsburg und München 
 
   *Beruflicher Werdegang:* 
 

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