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(2)

DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in München 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440 
ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Donnerstag, den 28. Mai 2020, 11:00 Uhr, 
 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Die Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Rosenheimer 
Str. 141 h, 81671 München, abgehalten. Für Aktionäre, die sich frist- und formgerecht 
zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
oder deren Bevollmächtigte, wird über das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
passwortgeschützte Aktionärsportal die Hauptversammlung in Bild und Ton in voller 
Länge live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich 
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Erläuterungen hierzu 
sowie zu den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt II. näher ausgeführt. 
 
I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte der 
   ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Diese Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter der 
   Internetseite 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 am 04. März 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen 
   Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 17.127.851,70 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,55 je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
   insgesamt Euro 10.140.248,40. 
 
   b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von Euro 3.976.568,00. 
 
   c) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro 
   3.011.035,30. 
 
   Bis zur Hauptversammlung am 28. Mai 2020 kann sich durch den Erwerb eigener 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei 
   unveränderter Ausschüttung von Euro 2,55 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 03. Juni 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 
   zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau und 
   Klaus Bauer sind von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2019 für 
   die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt worden. Nach dem 
   altersbedingten Ausscheiden des langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft Peter Kirn wurde das Aufsichtsratsmitglied Moritz Zimmermann 
   auf Antrag der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. 
   Oktober 2019 mit Wirkung bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung 
   gerichtlich bestellt. 
 
   Somit enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung die Amtszeiten sämtlicher 
   derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die Neuwahl 
   des Aufsichtsrates erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder 
   sind als Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 
   Absatz (1), 101 Absatz (1) Aktiengesetz). 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Geschäftsjahres 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, Chief Technology Officer (CTO) für 
   SAP Customer Experience bei der SAP SE. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Zimmermann erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die 
   Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
   Herr Zimmermann hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in 
   seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der 
   Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Zimmermann als Kandidat für 
   den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Zimmermann* 
 
   *Persönliche Daten:* Geburtsdatum: 
                        29.09.1976 
                        Geburtsort: Köln 
 
   *Ausbildung:* 
 
   - Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und 
   Sozialwissenschaften in St. Gallen (Bachelor of Economics) 
 
   - Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians 
   Universität in München 
 
   *Beruflicher Werdegang:* 
 
   1998 - 2014 Hybris AG, Mitgründer und Geschäftsführer 
 
   2014 - 2017 SAP SE, Senior Vice President Global Presales für SAP Hybris 
 
   2017 - heute SAP SE, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer 
   Experience 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
   - ATOSS Software AG (seit 2019) 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Zimmermann stehen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   bereit. 
 
   b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, 
   Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes 
   die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
   Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht 
   außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu 
   Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionären. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau:* 
 
   *Persönliche Daten:  Geburtsdatum: 
   *                    12.10.1944 
                        Geburtsort: Sagan 
 
   *Ausbildung:* 
 
   - Studium der Betriebswirtschaftslehre in München 
 
   - Studium der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in Berlin 
 
   - Tätigkeit als Journalist in Augsburg und München 
 
   *Beruflicher Werdegang:* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

1973 - 1983 Handwerkskammer für Schwaben - Referent für 
   Öffentlichkeitsarbeit 
 
   1980 - heute Bund der Steuerzahler Landesverband Bayern - Vizepräsident 
   (1980-1983), seit 1984 Präsident 
 
   1986 - heute Taxpayers Association of Europe (TAE), Brüssel - Präsident 
 
   1988 - heute World Taxpayers Association (WTA), Washington - 
   Gründungsinitiator (1986-1988), Deputy President (1988-2004), Honorary Deputy 
   President (2004), Vice President (seit 2004) 
 
   *Unternehmerische Tätigkeiten:* 
 
   1974 - heute Altersheim Lechbruck - Geschäftsführender Vorsitzender 
 
   1999 - heute v.H. Wirtschaftsberatungs- und Verwaltungs GmbH, Augsburg 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
   - Stadtsparkasse Augsburg (Verwaltungsrat) 
 
   - ATOSS Software AG (seit 2001) 
 
   *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:* 
 
   - Europäischer Wirtschaftssenat e.V. (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
   Weitere Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau stehen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   bereit. 
 
   c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Bauer erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
   eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
   Herr Bauer hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in 
   seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der 
   Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Bauer:* 
 
   *Persönliche Daten:* Geburtsdatum: 
                        29.05.1955 
                        Geburtsort: Heilsbronn 
 
   *Ausbildung:* 
 
   - Ausbildung zum Industriekaufmann in Ansbach 
 
   - Ausbildung zum Betriebswirt und Bilanzbuchhalter in Nürnberg 
 
   *Beruflicher Werdegang:* 
 
   1972 - 1974 Rheinische Kunststoffwerke GmbH, Worms - Ausbildung zum 
   Industriekaufmann 
 
   1976 - 1979 Triumph-Adler Vertriebsgesellschaft m.b.H, Nürnberg - Buchhalter 
 
   1979 - 1980 Müller GmbH, Heilsbronn - Leitung Finanzen und Buchhaltung 
 
   1980 - 1981 Vereinigte Versicherungsgruppe, Nürnberg 
 
   1981 - 1988 Triumph Adler AG, Nürnberg - diverse Funktionen (Group Head 
   Controller, Group Head General Controlling, Departmental Head Controlling 
   System and Methods, Departmental Head Individual Data Processing) 
 
   1989 - 2009 PUMA AG, Herzogenaurach - diverse Funktionen (u.a. Head of 
   Individual Data-Processing, Director IT, Group Controller PUMA Group, GM 
   Operations and Human Resources, Member of the Group Executive Committee, 
   Senior Executive Vice President IT Systems, Processes, Strategic Projects) 
 
   2009 - 2011 PUMA AG, Herzogenaurach - Mitglied des Vorstands/Chief Operating 
   Officer 
 
   2011 - 2012 PUMA SE, Herzogenaurach - Geschäftsführer/Chief Operating Officer 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
   - ATOSS Software AG (seit 2013) 
 
   *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen:* 
 
   - Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat) 
 
   - Schwanhäußer Grundbesitz Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat) 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Bauer stehen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   bereit. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vom Aufsichtsrat vorstehend 
   benannten Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Wege der Einzelwahl durchgeführt. 
7. *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Die bestehende Vergütung des Aufsichtsrats gilt seit dem 1.1.2000. Diese sieht 
   für jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche feste 
   Vergütung in Höhe von Euro 10.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche 
   Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 750 je Sitzung vor. Für den 
   Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden wird eine jährliche 
   Vergütung in Höhe von Euro 20.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche 
   Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gewährt. Die Beträge 
   verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die 
   Vergütungsregelung soll den stetig steigenden Anforderungen an 
   Aufsichtsratsmitglieder und damit dem einhergehenden zeitlichen Arbeitsumfang 
   Rechnung tragen und angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den nachfolgenden Beschluss zur 
   Neuregelung zur Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
   fassen: 
 
   'Solange nicht durch einen künftigen Beschluss die Hauptversammlung etwas 
   anderes beschließt, wird jedem ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrats 
   für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe 
   von Euro 10.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen 
   in Höhe von Euro 750 je Sitzung gezahlt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   wird für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in 
   Höhe von Euro 60.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche 
   Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gezahlt. Dem 
   Stellvertretenden Vorsitzenden wird für das laufende und jedes weitere volle 
   Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von Euro 20.000 sowie ein Sitzungsgeld 
   für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung 
   gezahlt. Mitgliedern des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht für das 
   volle Geschäftsjahr angehören, wird diese Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die 
   Vergütungen sowie die Sitzungsgelder werden jeweils zuzüglich der jeweils 
   gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer gezahlt.' 
8. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und 
   Satzungsänderung* 
 
   In den letzten Jahren ist der Aktienkurs der ATOSS Software AG stark 
   gestiegen. Um vor dem Hintergrund der positiven Unternehmensentwicklung die 
   Attraktivität der ATOSS-Aktie insbesondere für Privat- und Kleinanleger zu 
   erhöhen sowie zudem für eine höhere Liquidität im Börsenhandel der ATOSS-Aktie 
   zu sorgen, soll eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln unter 
   Ausgabe von neuen Aktien vorgenommen werden. Unter der Annahme der 
   Beschlussfassung der von Vorstand und Aufsichtsrat unter Punkt 2 dieser 
   Tagesordnung vorgeschlagenen Einstellung von Euro 3.976.568,00 in andere 
   Gewinnrücklagen, soll das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 3.976.568,00 
   um Euro 3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die 
   Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) erhöht werden. Die 
   Kapitalerhöhung wird nach Beschlussfassung durch Ausgabe von 3.976.568 Stück 
   neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
   Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden ohne 
   Gegenleistung im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte Aktie 
   eine neue Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 
   gewinnberechtigt und sollen unverzüglich zum Handel zugelassen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   '8.1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von Euro 3.976.568,00 um Euro 
   3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die 
   Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) erhöht. Die 
   Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 3.976.568 Stück neuen auf den Inhaber 
   lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 
   1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden an die Aktionäre der ATOSS 
   Software AG, München, im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte 
   Aktie eine neu auszugebende Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. 
   Januar 2020 gewinnberechtigt. 
 
   Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung der unter Punkt 2 b) dieser 
   Tagesordnung abgestimmten anderen Gewinnrücklage in Höhe von Euro 3.976.568,00 
   in Grundkapital. Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln wird der unter Punkt 2 b) zu fassende Beschluss über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns als Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen sowie 
   der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
   Dezember 2019 zugrunde gelegt. Dieser geprüfte und festgestellte 
   Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
   Abschlussprüfers der Gesellschafter, der PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, 
   versehen. 
 
   Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
   Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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