DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440 ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 28. Mai 2020, 11:00 Uhr, in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Rosenheimer Str. 141 h, 81671 München, abgehalten. Für Aktionäre, die sich frist- und formgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, oder deren Bevollmächtigte, wird über das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal die Hauptversammlung in Bild und Ton in voller Länge live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Erläuterungen hierzu sowie zu den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt II. näher ausgeführt. I. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB* Diese Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter der Internetseite http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung eingesehen werden. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 am 04. März 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 17.127.851,70 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,55 je Stückaktie, d. h. in Höhe von insgesamt Euro 10.140.248,40. b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von Euro 3.976.568,00. c) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro 3.011.035,30. Bis zur Hauptversammlung am 28. Mai 2020 kann sich durch den Erwerb eigener Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 2,55 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 03. Juni 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* Die Aufsichtsratsmitglieder Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau und Klaus Bauer sind von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2019 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt worden. Nach dem altersbedingten Ausscheiden des langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft Peter Kirn wurde das Aufsichtsratsmitglied Moritz Zimmermann auf Antrag der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. Oktober 2019 mit Wirkung bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung gerichtlich bestellt. Somit enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung die Amtszeiten sämtlicher derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des Aufsichtsrates erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind als Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 Absatz (1), 101 Absatz (1) Aktiengesetz). Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer Experience bei der SAP SE. *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* Herr Zimmermann erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* Herr Zimmermann hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Zimmermann als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. *Ergänzende Informationen zu Herrn Zimmermann* *Persönliche Daten:* Geburtsdatum: 29.09.1976 Geburtsort: Köln *Ausbildung:* - Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften in St. Gallen (Bachelor of Economics) - Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians Universität in München *Beruflicher Werdegang:* 1998 - 2014 Hybris AG, Mitgründer und Geschäftsführer 2014 - 2017 SAP SE, Senior Vice President Global Presales für SAP Hybris 2017 - heute SAP SE, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer Experience *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* - ATOSS Software AG (seit 2019) Weitere Informationen zu Herrn Zimmermann stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung bereit. b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V. *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. *Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau:* *Persönliche Daten: Geburtsdatum: * 12.10.1944 Geburtsort: Sagan *Ausbildung:* - Studium der Betriebswirtschaftslehre in München - Studium der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in Berlin - Tätigkeit als Journalist in Augsburg und München *Beruflicher Werdegang:*
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April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der -2-
1973 - 1983 Handwerkskammer für Schwaben - Referent für Öffentlichkeitsarbeit 1980 - heute Bund der Steuerzahler Landesverband Bayern - Vizepräsident (1980-1983), seit 1984 Präsident 1986 - heute Taxpayers Association of Europe (TAE), Brüssel - Präsident 1988 - heute World Taxpayers Association (WTA), Washington - Gründungsinitiator (1986-1988), Deputy President (1988-2004), Honorary Deputy President (2004), Vice President (seit 2004) *Unternehmerische Tätigkeiten:* 1974 - heute Altersheim Lechbruck - Geschäftsführender Vorsitzender 1999 - heute v.H. Wirtschaftsberatungs- und Verwaltungs GmbH, Augsburg *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* - Stadtsparkasse Augsburg (Verwaltungsrat) - ATOSS Software AG (seit 2001) *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:* - Europäischer Wirtschaftssenat e.V. (Aufsichtsratsvorsitzender) Weitere Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung bereit. c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied. *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* Herr Bauer erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* Herr Bauer hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. *Ergänzende Informationen zu Herrn Bauer:* *Persönliche Daten:* Geburtsdatum: 29.05.1955 Geburtsort: Heilsbronn *Ausbildung:* - Ausbildung zum Industriekaufmann in Ansbach - Ausbildung zum Betriebswirt und Bilanzbuchhalter in Nürnberg *Beruflicher Werdegang:* 1972 - 1974 Rheinische Kunststoffwerke GmbH, Worms - Ausbildung zum Industriekaufmann 1976 - 1979 Triumph-Adler Vertriebsgesellschaft m.b.H, Nürnberg - Buchhalter 1979 - 1980 Müller GmbH, Heilsbronn - Leitung Finanzen und Buchhaltung 1980 - 1981 Vereinigte Versicherungsgruppe, Nürnberg 1981 - 1988 Triumph Adler AG, Nürnberg - diverse Funktionen (Group Head Controller, Group Head General Controlling, Departmental Head Controlling System and Methods, Departmental Head Individual Data Processing) 1989 - 2009 PUMA AG, Herzogenaurach - diverse Funktionen (u.a. Head of Individual Data-Processing, Director IT, Group Controller PUMA Group, GM Operations and Human Resources, Member of the Group Executive Committee, Senior Executive Vice President IT Systems, Processes, Strategic Projects) 2009 - 2011 PUMA AG, Herzogenaurach - Mitglied des Vorstands/Chief Operating Officer 2011 - 2012 PUMA SE, Herzogenaurach - Geschäftsführer/Chief Operating Officer *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* - ATOSS Software AG (seit 2013) *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* - Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat) - Schwanhäußer Grundbesitz Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat) Weitere Informationen zu Herrn Bauer stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung bereit. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vom Aufsichtsrat vorstehend benannten Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Wege der Einzelwahl durchgeführt. 7. *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats* Die bestehende Vergütung des Aufsichtsrats gilt seit dem 1.1.2000. Diese sieht für jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche feste Vergütung in Höhe von Euro 10.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 750 je Sitzung vor. Für den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden wird eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro 20.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gewährt. Die Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütungsregelung soll den stetig steigenden Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder und damit dem einhergehenden zeitlichen Arbeitsumfang Rechnung tragen und angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den nachfolgenden Beschluss zur Neuregelung zur Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen: 'Solange nicht durch einen künftigen Beschluss die Hauptversammlung etwas anderes beschließt, wird jedem ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrats für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von Euro 10.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 750 je Sitzung gezahlt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von Euro 60.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gezahlt. Dem Stellvertretenden Vorsitzenden wird für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von Euro 20.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gezahlt. Mitgliedern des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht für das volle Geschäftsjahr angehören, wird diese Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die Vergütungen sowie die Sitzungsgelder werden jeweils zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer gezahlt.' 8. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Satzungsänderung* In den letzten Jahren ist der Aktienkurs der ATOSS Software AG stark gestiegen. Um vor dem Hintergrund der positiven Unternehmensentwicklung die Attraktivität der ATOSS-Aktie insbesondere für Privat- und Kleinanleger zu erhöhen sowie zudem für eine höhere Liquidität im Börsenhandel der ATOSS-Aktie zu sorgen, soll eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe von neuen Aktien vorgenommen werden. Unter der Annahme der Beschlussfassung der von Vorstand und Aufsichtsrat unter Punkt 2 dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Einstellung von Euro 3.976.568,00 in andere Gewinnrücklagen, soll das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 3.976.568,00 um Euro 3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) erhöht werden. Die Kapitalerhöhung wird nach Beschlussfassung durch Ausgabe von 3.976.568 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden ohne Gegenleistung im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte Aktie eine neue Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt und sollen unverzüglich zum Handel zugelassen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: '8.1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von Euro 3.976.568,00 um Euro 3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) erhöht. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 3.976.568 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden an die Aktionäre der ATOSS Software AG, München, im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte Aktie eine neu auszugebende Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung der unter Punkt 2 b) dieser Tagesordnung abgestimmten anderen Gewinnrücklage in Höhe von Euro 3.976.568,00 in Grundkapital. Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird der unter Punkt 2 b) zu fassende Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns als Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen sowie der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 zugrunde gelegt. Dieser geprüfte und festgestellte Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschafter, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, versehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
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April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
8.2. § 4 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des Beschlusses gemäß vorstehendem Punkt 8.1. der Tagesordnung in Anpassung an die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die damit einhergehende Erhöhung des Grundkapitals geändert und erhält folgenden Wortlaut: *§ 4 Grundkapital* (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 7.953.136,00 und ist eingeteilt in 7.953.136 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien lauten auf den Inhaber.' 9. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)* Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Dieses enthält u. a. neue Regelungen bezüglich der Vorbereitung der Hauptversammlung, die für Hauptversammlungen zur Anwendung kommen, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden. Da die nächstfolgende ordentliche Hauptversammlung der ATOSS Software AG nach Inkrafttreten dieser Regelungen stattfinden wird, soll die Satzung der ATOSS Software AG rechtzeitig an die künftige Rechtslage angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen und folgenden Beschluss zu fassen: 'I.) '§ 14 Einberufung der Hauptversammlung' der Satzung wird wie folgt neu gefasst: § 14 Einberufung der Hauptversammlung (1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einer deutschen Großstadt (mehr als 100.000 Einwohner) statt. (2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat einberufen. (3) Die ordentliche Hauptversammlung wird innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres abgehalten. Außerordentliche Hauptversammlungen können so oft einberufen werden, wie es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. (4) Für die Einberufung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (5) Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 AktG werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übermittelt. (6) Der Vorstand ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Versammlungsleiter die auszugsweise oder vollständige Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen, und zwar auch in der Weise, dass die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. II.) '§ 15 Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmacht' der Satzung wird wie folgt neu gefasst § 15 Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmacht (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache innerhalb der gesetzlichen Fristen anmelden. (2) Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf einen gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Einladung zu bestimmenden Zeitpunkt zu beziehen hat und spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist nach Absatz 1 zugegangen sein muss. (3) Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die gesetzlich vorgeschriebene Form. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch durch Telefax oder durch eine andere, in der Einladung zur Hauptversammlung näher bestimmte elektronische Form erteilt werden. Die Einzelheiten werden in der Einladung bekannt gemacht.' Eine Änderungsfassung, in der die vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Änderungen der Satzung kenntlich gemacht sind, ist unter http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung abrufbar. Der Vorstand wird angewiesen, diese Änderungen der Satzung erst nach dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden. *II. Weitere Angaben der Einberufung* *Durchführung der virtuellen Hauptversammlung* Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben. Der Vorstand hat ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß 2 § 1 Abs. 3 S.1 des COVID-19-Gesetzes beschlossen, die Einberufung unter Verkürzung der Frist auf 21 Tage vorzunehmen. Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes Aktionärsportal zur Hauptversammlung eingerichtet, das unter der Internetadresse http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung aufgerufen werden kann. Über das Aktionärsportal kann sich der Aktionär, der sich frist- und formgerecht zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet und den Anteilsbesitz nachgewiesen hat, oder sein Bevollmächtigter unter Angabe seiner Zugangsnummer sowie der dazugehörigen individuellen PIN einloggen und seine Stimme per elektronischer Briefwahl oder per elektronischer Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft abgeben. Auch die Übermittlung von Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft (bis zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 26. Mai 2020, 24:00 Uhr) sowie die Übermittlung eines etwaigen Widerspruchs (ab Beginn der Hauptversammlung) sind über den Online-Zugang möglich. Schließlich ist dort auch der Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zu finden. Aktionäre, die sich gemäß den nachstehenden Bedingungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, erhalten die erforderlichen Zugangsdaten zur Nutzung des Internetportals postalisch. Wir weisen die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie alle Anmelde- und Nachweisschritte so bald als möglich vornehmen sollten, um ihre Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmabgabe rechtzeitig sicherzustellen. *Teilnahmeberechtigung* Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts im Wege elektronische Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder im Wege der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bis spätestens 24. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Anteilsbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 COVID-19-Gesetz auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 16. Mai 2020, 00.00 Uhr (MESZ), (sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 24. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen: ATOSS Software AG c/o Commerzbank AG GS-BM General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69 136 26351 E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären Zugangskarten übersandt. Diese enthalten die Zugangsdaten zum Aktionärsportal und weitere Informationen zur virtuellen Hauptversammlung. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle übermitteln kann. *Stimmabgabe durch Briefwahl*
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