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(2)

DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2020 in München 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440 
ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Donnerstag, den 28. Mai 2020, 11:00 Uhr, 
 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Die Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Rosenheimer 
Str. 141 h, 81671 München, abgehalten. Für Aktionäre, die sich frist- und formgerecht 
zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
oder deren Bevollmächtigte, wird über das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
passwortgeschützte Aktionärsportal die Hauptversammlung in Bild und Ton in voller 
Länge live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich 
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Erläuterungen hierzu 
sowie zu den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt II. näher ausgeführt. 
 
I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte der 
   ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Diese Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter der 
   Internetseite 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 am 04. März 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen 
   Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 17.127.851,70 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,55 je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
   insgesamt Euro 10.140.248,40. 
 
   b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von Euro 3.976.568,00. 
 
   c) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro 
   3.011.035,30. 
 
   Bis zur Hauptversammlung am 28. Mai 2020 kann sich durch den Erwerb eigener 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei 
   unveränderter Ausschüttung von Euro 2,55 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 03. Juni 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 
   zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau und 
   Klaus Bauer sind von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2019 für 
   die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt worden. Nach dem 
   altersbedingten Ausscheiden des langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft Peter Kirn wurde das Aufsichtsratsmitglied Moritz Zimmermann 
   auf Antrag der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. 
   Oktober 2019 mit Wirkung bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung 
   gerichtlich bestellt. 
 
   Somit enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung die Amtszeiten sämtlicher 
   derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die Neuwahl 
   des Aufsichtsrates erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder 
   sind als Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 
   Absatz (1), 101 Absatz (1) Aktiengesetz). 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Geschäftsjahres 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, Chief Technology Officer (CTO) für 
   SAP Customer Experience bei der SAP SE. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Zimmermann erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die 
   Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
   Herr Zimmermann hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in 
   seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der 
   Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Zimmermann als Kandidat für 
   den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Zimmermann* 
 
   *Persönliche Daten:* Geburtsdatum: 
                        29.09.1976 
                        Geburtsort: Köln 
 
   *Ausbildung:* 
 
   - Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und 
   Sozialwissenschaften in St. Gallen (Bachelor of Economics) 
 
   - Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians 
   Universität in München 
 
   *Beruflicher Werdegang:* 
 
   1998 - 2014 Hybris AG, Mitgründer und Geschäftsführer 
 
   2014 - 2017 SAP SE, Senior Vice President Global Presales für SAP Hybris 
 
   2017 - heute SAP SE, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer 
   Experience 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
   - ATOSS Software AG (seit 2019) 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Zimmermann stehen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   bereit. 
 
   b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, 
   Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes 
   die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
   Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht 
   außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu 
   Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionären. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau:* 
 
   *Persönliche Daten:  Geburtsdatum: 
   *                    12.10.1944 
                        Geburtsort: Sagan 
 
   *Ausbildung:* 
 
   - Studium der Betriebswirtschaftslehre in München 
 
   - Studium der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in Berlin 
 
   - Tätigkeit als Journalist in Augsburg und München 
 
   *Beruflicher Werdegang:* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der -2-

1973 - 1983 Handwerkskammer für Schwaben - Referent für 
   Öffentlichkeitsarbeit 
 
   1980 - heute Bund der Steuerzahler Landesverband Bayern - Vizepräsident 
   (1980-1983), seit 1984 Präsident 
 
   1986 - heute Taxpayers Association of Europe (TAE), Brüssel - Präsident 
 
   1988 - heute World Taxpayers Association (WTA), Washington - 
   Gründungsinitiator (1986-1988), Deputy President (1988-2004), Honorary Deputy 
   President (2004), Vice President (seit 2004) 
 
   *Unternehmerische Tätigkeiten:* 
 
   1974 - heute Altersheim Lechbruck - Geschäftsführender Vorsitzender 
 
   1999 - heute v.H. Wirtschaftsberatungs- und Verwaltungs GmbH, Augsburg 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
   - Stadtsparkasse Augsburg (Verwaltungsrat) 
 
   - ATOSS Software AG (seit 2001) 
 
   *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:* 
 
   - Europäischer Wirtschaftssenat e.V. (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
   Weitere Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau stehen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   bereit. 
 
   c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Bauer erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
   eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG* 
 
   Herr Bauer hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in 
   seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der 
   Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Bauer:* 
 
   *Persönliche Daten:* Geburtsdatum: 
                        29.05.1955 
                        Geburtsort: Heilsbronn 
 
   *Ausbildung:* 
 
   - Ausbildung zum Industriekaufmann in Ansbach 
 
   - Ausbildung zum Betriebswirt und Bilanzbuchhalter in Nürnberg 
 
   *Beruflicher Werdegang:* 
 
   1972 - 1974 Rheinische Kunststoffwerke GmbH, Worms - Ausbildung zum 
   Industriekaufmann 
 
   1976 - 1979 Triumph-Adler Vertriebsgesellschaft m.b.H, Nürnberg - Buchhalter 
 
   1979 - 1980 Müller GmbH, Heilsbronn - Leitung Finanzen und Buchhaltung 
 
   1980 - 1981 Vereinigte Versicherungsgruppe, Nürnberg 
 
   1981 - 1988 Triumph Adler AG, Nürnberg - diverse Funktionen (Group Head 
   Controller, Group Head General Controlling, Departmental Head Controlling 
   System and Methods, Departmental Head Individual Data Processing) 
 
   1989 - 2009 PUMA AG, Herzogenaurach - diverse Funktionen (u.a. Head of 
   Individual Data-Processing, Director IT, Group Controller PUMA Group, GM 
   Operations and Human Resources, Member of the Group Executive Committee, 
   Senior Executive Vice President IT Systems, Processes, Strategic Projects) 
 
   2009 - 2011 PUMA AG, Herzogenaurach - Mitglied des Vorstands/Chief Operating 
   Officer 
 
   2011 - 2012 PUMA SE, Herzogenaurach - Geschäftsführer/Chief Operating Officer 
 
   *Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:* 
 
   - ATOSS Software AG (seit 2013) 
 
   *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen:* 
 
   - Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat) 
 
   - Schwanhäußer Grundbesitz Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat) 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Bauer stehen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   bereit. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vom Aufsichtsrat vorstehend 
   benannten Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Wege der Einzelwahl durchgeführt. 
7. *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Die bestehende Vergütung des Aufsichtsrats gilt seit dem 1.1.2000. Diese sieht 
   für jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche feste 
   Vergütung in Höhe von Euro 10.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche 
   Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 750 je Sitzung vor. Für den 
   Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden wird eine jährliche 
   Vergütung in Höhe von Euro 20.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche 
   Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gewährt. Die Beträge 
   verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die 
   Vergütungsregelung soll den stetig steigenden Anforderungen an 
   Aufsichtsratsmitglieder und damit dem einhergehenden zeitlichen Arbeitsumfang 
   Rechnung tragen und angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den nachfolgenden Beschluss zur 
   Neuregelung zur Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
   fassen: 
 
   'Solange nicht durch einen künftigen Beschluss die Hauptversammlung etwas 
   anderes beschließt, wird jedem ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrats 
   für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe 
   von Euro 10.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen 
   in Höhe von Euro 750 je Sitzung gezahlt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   wird für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in 
   Höhe von Euro 60.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche 
   Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gezahlt. Dem 
   Stellvertretenden Vorsitzenden wird für das laufende und jedes weitere volle 
   Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von Euro 20.000 sowie ein Sitzungsgeld 
   für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung 
   gezahlt. Mitgliedern des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht für das 
   volle Geschäftsjahr angehören, wird diese Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die 
   Vergütungen sowie die Sitzungsgelder werden jeweils zuzüglich der jeweils 
   gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer gezahlt.' 
8. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und 
   Satzungsänderung* 
 
   In den letzten Jahren ist der Aktienkurs der ATOSS Software AG stark 
   gestiegen. Um vor dem Hintergrund der positiven Unternehmensentwicklung die 
   Attraktivität der ATOSS-Aktie insbesondere für Privat- und Kleinanleger zu 
   erhöhen sowie zudem für eine höhere Liquidität im Börsenhandel der ATOSS-Aktie 
   zu sorgen, soll eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln unter 
   Ausgabe von neuen Aktien vorgenommen werden. Unter der Annahme der 
   Beschlussfassung der von Vorstand und Aufsichtsrat unter Punkt 2 dieser 
   Tagesordnung vorgeschlagenen Einstellung von Euro 3.976.568,00 in andere 
   Gewinnrücklagen, soll das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 3.976.568,00 
   um Euro 3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die 
   Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) erhöht werden. Die 
   Kapitalerhöhung wird nach Beschlussfassung durch Ausgabe von 3.976.568 Stück 
   neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
   Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden ohne 
   Gegenleistung im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte Aktie 
   eine neue Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 
   gewinnberechtigt und sollen unverzüglich zum Handel zugelassen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   '8.1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von Euro 3.976.568,00 um Euro 
   3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die 
   Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) erhöht. Die 
   Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 3.976.568 Stück neuen auf den Inhaber 
   lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 
   1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden an die Aktionäre der ATOSS 
   Software AG, München, im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte 
   Aktie eine neu auszugebende Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. 
   Januar 2020 gewinnberechtigt. 
 
   Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung der unter Punkt 2 b) dieser 
   Tagesordnung abgestimmten anderen Gewinnrücklage in Höhe von Euro 3.976.568,00 
   in Grundkapital. Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln wird der unter Punkt 2 b) zu fassende Beschluss über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns als Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen sowie 
   der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
   Dezember 2019 zugrunde gelegt. Dieser geprüfte und festgestellte 
   Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
   Abschlussprüfers der Gesellschafter, der PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München, 
   versehen. 
 
   Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
   Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der -3-

8.2. § 4 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung zum Zeitpunkt 
   der Eintragung des Beschlusses gemäß vorstehendem Punkt 8.1. der 
   Tagesordnung in Anpassung an die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und 
   die damit einhergehende Erhöhung des Grundkapitals geändert und erhält 
   folgenden Wortlaut: 
 
   *§ 4 Grundkapital* 
 
   (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
 
   Euro 7.953.136,00 
 
   und ist eingeteilt in 7.953.136 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die 
   Aktien lauten auf den Inhaber.' 
9. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung 
   der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)* 
 
   Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie 
   (ARUG II) in Kraft getreten. Dieses enthält u. a. neue Regelungen bezüglich 
   der Vorbereitung der Hauptversammlung, die für Hauptversammlungen zur 
   Anwendung kommen, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden. Da die 
   nächstfolgende ordentliche Hauptversammlung der ATOSS Software AG nach 
   Inkrafttreten dieser Regelungen stattfinden wird, soll die Satzung der ATOSS 
   Software AG rechtzeitig an die künftige Rechtslage angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung an die neuen 
   gesetzlichen Vorgaben anzupassen und folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'I.) '§ 14 Einberufung der Hauptversammlung' 
        der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   § 14 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   (1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einer deutschen 
   Großstadt (mehr als 100.000 Einwohner) statt. 
 
   (2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat 
   einberufen. 
 
   (3) Die ordentliche Hauptversammlung wird innerhalb der ersten acht Monate 
   eines jeden Geschäftsjahres abgehalten. Außerordentliche 
   Hauptversammlungen können so oft einberufen werden, wie es im Interesse der 
   Gesellschaft erforderlich erscheint. 
 
   (4) Für die Einberufung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 
 
   (5) Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 AktG werden gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen übermittelt. 
 
   (6) Der Vorstand ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Versammlungsleiter die 
   auszugsweise oder vollständige Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung 
   zuzulassen, und zwar auch in der Weise, dass die Öffentlichkeit 
   uneingeschränkt Zugang hat. 
 
   II.) '§ 15 Teilnahme an der 
        Hauptversammlung, Vollmacht' der 
        Satzung wird wie folgt neu gefasst 
 
   § 15 
   Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmacht 
 
   (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und 
   zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der 
   Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache innerhalb der gesetzlichen Fristen anmelden. 
 
   (2) Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c 
   Abs. 3 AktG aus, der sich auf einen gemäß den gesetzlichen Vorgaben in 
   der Einladung zu bestimmenden Zeitpunkt zu beziehen hat und spätestens bis zum 
   Ablauf der Anmeldefrist nach Absatz 1 zugegangen sein muss. 
 
   (3) Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Für die 
   Erteilung der Vollmacht gilt die gesetzlich vorgeschriebene Form. Vollmachten, 
   die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten 
   Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch durch Telefax oder durch eine 
   andere, in der Einladung zur Hauptversammlung näher bestimmte elektronische 
   Form erteilt werden. Die Einzelheiten werden in der Einladung bekannt 
   gemacht.' 
 
   Eine Änderungsfassung, in der die vom Vorstand und Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Änderungen der Satzung kenntlich gemacht sind, ist unter 
 
   http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
   abrufbar. 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, diese Änderungen der Satzung erst nach dem 
   3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden. 
 
*II. Weitere Angaben der Einberufung* 
 
*Durchführung der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Aktionäre oder 
ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine elektronische 
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden 
Bestimmungen ausüben. Der Vorstand hat ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
gemäß 2 § 1 Abs. 3 S.1 des COVID-19-Gesetzes beschlossen, die Einberufung unter 
Verkürzung der Frist auf 21 Tage vorzunehmen. 
 
Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein 
passwortgeschütztes Aktionärsportal zur Hauptversammlung eingerichtet, das unter der 
Internetadresse 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
aufgerufen werden kann. Über das Aktionärsportal kann sich der Aktionär, der sich 
frist- und formgerecht zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet und den 
Anteilsbesitz nachgewiesen hat, oder sein Bevollmächtigter unter Angabe seiner 
Zugangsnummer sowie der dazugehörigen individuellen PIN einloggen und seine Stimme per 
elektronischer Briefwahl oder per elektronischer Vollmacht und Weisung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft abgeben. Auch die Übermittlung von Fragen 
zu Angelegenheiten der Gesellschaft (bis zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
zum 26. Mai 2020, 24:00 Uhr) sowie die Übermittlung eines etwaigen Widerspruchs 
(ab Beginn der Hauptversammlung) sind über den Online-Zugang möglich. Schließlich 
ist dort auch der Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zu finden. 
 
Aktionäre, die sich gemäß den nachstehenden Bedingungen form- und fristgerecht 
zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
erhalten die erforderlichen Zugangsdaten zur Nutzung des Internetportals postalisch. 
 
Wir weisen die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie alle Anmelde- und 
Nachweisschritte so bald als möglich vornehmen sollten, um ihre Möglichkeit zur 
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmabgabe rechtzeitig 
sicherzustellen. 
 
*Teilnahmeberechtigung* 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen 
Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts im Wege elektronische Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder 
im Wege der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bis spätestens 24. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache anmelden. Der Anteilsbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des 
depotführenden Instituts, die sich gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 COVID-19-Gesetz auf den 
Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 16. Mai 2020, 00.00 Uhr 
(MESZ), (sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist in 
Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und muss der 
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 24. Mai 2020, 
24:00 Uhr (MESZ), zugehen: 
 
ATOSS Software AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-BM General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 136 26351 
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme 
und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem 
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der 
Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des 
Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und 
erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären Zugangskarten übersandt. Diese enthalten 
die Zugangsdaten zum Aktionärsportal und weitere Informationen zur virtuellen 
Hauptversammlung. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu 
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an die 
Anmeldestelle übermitteln kann. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ATOSS Software AG: Bekanntmachung der -4-

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimme auch per elektronischer 
Briefwahl abgeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis 
des Anteilsbesitzes erforderlich. Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl sowie 
Änderungen oder Widerruf hinsichtlich der Briefwahlstimmen sind im Wege der 
elektronischen Kommunikation über das unter 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
erreichbare passwortgeschützten Aktionärsportal bis zum Beginn der Abstimmungen im 
Verlauf der virtuellen Hauptversammlung möglich. Die Zugangsdaten für das 
passwortgeschützte Aktionärsportal werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer 
Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte 
übermittelt. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne 
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine 
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe 
für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise 
durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, 
andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder Personen, durch weisungsgebundene 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person 
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und 
ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber 
dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung muss der Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch per 
E-Mail an die folgende Adresse zugehen: 
 
ATOSS Software AG 
Rechtsabteilung - HV 2020 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
Telefax: 089 - 42771 - 58400 
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten 
Personen auf der Zugangskarte zugesendet. Dieses Formular steht auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
zum Herunterladen bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf 
die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder 
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in 
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über das 
Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom 
Aktionär die Zugangsnummer und den PIN-Code des Aktionärs zur Verwendung erhält. 
Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können 
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen 
Briefwahl oder, sofern dies nach der Vollmacht möglich ist, durch Erteilung von 
(Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, 
die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht 
zur Hauptversammlung anmelden sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein 
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. 
die zugesandte Eintrittskarte und das Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte 
Datei beispielsweise im PDF-Format per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse 
übersendet wird. Aus organisatorischen Gründen werden die Aktionäre gebeten, die 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis 
spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2020, 17:00 Uhr (MESZ), (Eingangsdatum bei der 
Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu übersenden: 
 
ATOSS Software AG 
Rechtsabteilung - HV 2020 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
Telefax: 089 - 42771 - 58400 
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com 
 
Außerdem steht für die Bevollmächtigung und Weisungserteilung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch das Aktionärsportal, das über einen 
Link auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
erreicht werden kann, zur Verfügung. Auf diesem Weg erteilte Vollmachten und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum 
Beginn der Abstimmung der virtuellen Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu 
diesem Zeitpunkt ist auch noch ein Widerruf der über das Aktionärsportal erteilten 
Vollmachten oder eine Änderung der über das Aktionärsportal erteilten Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne 
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine 
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für 
jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung werden den Aktionären mit der Zugangskarte übersandt und stehen den 
Aktionären auch unter der Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- 
und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur 
Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter besteht nicht. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 1 Abs. 3 Satz 
4 COVID-19-Gesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen 
anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse 
 
ATOSS Software AG 
Rechtsabteilung - HV 2020 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
 
zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 Satz 4 COVID-19-Gesetz 
abweichend von § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG bis spätestens am 13. Mai 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und 
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu 
einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge 
von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen 
zum Aufsichtsrat übersenden. Diese sind ausschließlich an die nachfolgende 
Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu richten: 
 
ATOSS Software AG 
Rechtsabteilung - HV 2020 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
Telefax: 089 - 42771 - 58400 
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com 
 
Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge mindestens 14 Tage vor 
der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens bis 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter der 
vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden 
nicht berücksichtigt. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die 
Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen 
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines 
Gegenantrags braucht zudem nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr 
als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand, 
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich zu machen, 
wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem 
Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) 
beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der 
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten) enthalten. 
 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge 
gestellt werden. Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie 
in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende oder den 
Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen 
Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 
Satz 2 COVID-19-Gesetz* 
 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu stellen. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 
COVID-19-Gesetz sind Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d. h. bis 
zum 26. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), elektronisch über das 
Aktionärsportal einzureichen. Ein Auskunftsrecht für Aktionäre während der virtuellen 
Hauptversammlung besteht nicht. Über die Beantwortung entscheidet der Vorstand 
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, alle 
Fragen zu beantworten, er kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen 
Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und 
Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in 
Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der 
Live-Übertragung der Versammlung sofern sie nicht in einem vorab auf der Website 
veröffentlichten Frage-und-Antwort-Katalog beantwortet sind. 
 
*Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz* 
 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, und ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis 
zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis 
des Erscheinens in der Hauptversammlung über das unter der Internetadresse 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
erreichbare Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur 
Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen 
ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermittlung von 
Widersprüchen ist ausgeschlossen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG* 
 
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetseite 
 
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Weitere Angaben nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger Euro 3.976.568,00 und ist 
eingeteilt in 3.976.568 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien lauten 
auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 3.976.568. Von diesen 3.976.568 
Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 0 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). 
Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur Hauptversammlung 
noch verändern. 
 
*Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO* 
 
Die ATOSS Software AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung 
folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten (insbesondere Name, Adresse 
oder die E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse des vom 
jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), Informationen über Aktien 
(z. B. Anzahl der Aktien, Besitzart der Aktie) und Verwaltungsdaten (z. B. die 
Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der 
Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 
Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die 
Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die ATOSS 
Software AG ist rechtlich verpflichtet, eine Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser 
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien 
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe von personenbezogenen Daten können 
Aktionäre sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die ATOSS Software AG, Rosenheimer 
Straße 141 h, 81671 München, E-Mail: hauptversammlung@atoss.com, Telefon: +49 89 
4 27 71 0 
 
Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte 
weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese 
von der ATOSS Software AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der 
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um 
typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder 
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem 
Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die Gesellschaft ist 
zudem unter bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten 
weiteren Empfängern, z.B. Behörden oder Gerichten zu übermitteln. 
 
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden Tagesordnungsergänzungsanträgen, 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden persönliche Daten über Aktionäre 
veröffentlicht. 
 
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts während der Hauptversammlung 
können andere Versammlungsteilnehmer Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis 
erfassten Daten erlangen. Die oben genannten Daten werden in der Regel drei Jahre nach 
Beendigung der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, die weitere 
Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen die 
ATOSS Software AG oder seitens der ATOSS Software AG geltend gemacht werden 
(gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren), erforderlich. 
 
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert 
wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, 
die Berichtigung unrichtiger Daten und die Einschränkung der Verarbeitung von zu 
umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf Löschung von 
unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten 
(soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach 
Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht auf 
Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen 
Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität'). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine 
entsprechende E-Mail an: datenschutz@atoss.com 
 
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer 
Datenschutzaufsichtsbehörde. 
 
Den Datenschutzbeauftragten der ATOSS Software AG erreichen Sie unter folgender 
Adresse: 
 
ATOSS Software AG 
Dr. Maximilian Hoffmann 
Rosenheimer Str. 141 h 
81671 München 
Deutschland 
E-Mail: datenschutz@atoss.com 
 
*München, im Mai 2020* 
 
ATOSS Software AG 
 _Andreas F.J. Obereder_ _Christof Leiber_ 
 _Vorstandsvorsitzender_ _Vorstand_ 
 
2020-04-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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